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Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 83 Abs. 3 GO NRW für die Ingenieurleistungen zum Endausbau des BP 76 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:36
Aktualisiert
08.12.14, 18:36
Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 83 Abs. 3 GO NRW für die Ingenieurleistungen zum Endausbau des BP 76 Pulheim) Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 83 Abs. 3 GO NRW für die Ingenieurleistungen zum Endausbau des BP 76 Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 542/2014 Erstellt am: 02.12.2014 Aktenzeichen: IV-66-12-199584 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat nö. Sitzung X Termin 16.12.2014 Betreff Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 83 Abs. 3 GO NRW für die Ingenieurleistungen zum Endausbau des BP 76 Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 80.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 80.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Die Mittel stehen vorbehaltlich einer Beschlussfassung zum Haushalt 2015 / 2016 zur Verfügung Vorlage Nr.: 542/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 80.000 Euro bei M 66009302.7831000 „Endausbau Erschließung BP 76 Pulheim“ nach § 83 Abs. 3 GO NRW. Die Deckung erfolgt im folgenden Haushaltsjahr vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushaltsentwurf 2015 / 2016. Erläuterungen Das Erschließungsgebiet BP 76 Pulheim (Sonnenallee und Enzianweg) wurde im Jahr 2013 über entsprechende Baustraßen erschlossen. Da die Hochbautätigkeiten der Grundstückseigentümer zwischenzeitlich weitestgehend erfolgt sind, kann im Jahr 2015 der Straßenendausbau erfolgen. Um Konflikte der Arbeiten im BP 76 mit den erforderlichen Arbeiten für das angrenzende Erschließungsgebiet BP 113 zu vermeiden, sind die Arbeiten für den Endausbau der Erschließungsanlagen möglichst vor Beginn der Arbeiten am BP 113 weitestgehend abzuschließen. Die Erschließung des BP 113 ist für 2016 vorgesehen. Das bedeutet, dass sehr kurzfristig die Planung erstellt und schnellst möglichst mit der Ausschreibung der Baumaßnahme begonnen werden muss. Die Mittelbereitstellung in 2014 erfolgt durch einen Haushaltsvorgriff gem. § 83 Abs. 3 GO NRW. Danach sind für Investitionen, die im folgenden Jahr fortgesetzt werden, überplanmäßige Auszahlungen auch dann zulässig, wenn ihre Deckung erst im folgenden Jahr gewährleistet ist. Die Deckungsmittel stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushaltsentwurf 2015/2016 im Jahr 2015 unter M-Auftrag M 66009302.7831000 „Endausbau Erschließung BP 76“ zur Verfügung.