Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:36
Aktualisiert
08.12.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
542/2014
Erstellt am:
02.12.2014
Aktenzeichen:
IV-66-12-199584
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
16.12.2014
Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 83 Abs. 3 GO NRW für die Ingenieurleistungen zum Endausbau des BP 76 Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
80.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
80.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Die Mittel stehen vorbehaltlich einer Beschlussfassung zum Haushalt 2015 / 2016 zur Verfügung
Vorlage Nr.: 542/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 80.000 Euro bei M 66009302.7831000 „Endausbau Erschließung BP
76 Pulheim“ nach § 83 Abs. 3 GO NRW. Die Deckung erfolgt im folgenden Haushaltsjahr vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushaltsentwurf 2015 / 2016.
Erläuterungen
Das Erschließungsgebiet BP 76 Pulheim (Sonnenallee und Enzianweg) wurde im Jahr 2013 über entsprechende
Baustraßen erschlossen. Da die Hochbautätigkeiten der Grundstückseigentümer zwischenzeitlich weitestgehend erfolgt
sind, kann im Jahr 2015 der Straßenendausbau erfolgen.
Um Konflikte der Arbeiten im BP 76 mit den erforderlichen Arbeiten für das angrenzende Erschließungsgebiet BP 113 zu
vermeiden, sind die Arbeiten für den Endausbau der Erschließungsanlagen möglichst vor Beginn der Arbeiten am BP
113 weitestgehend abzuschließen. Die Erschließung des BP 113 ist für 2016 vorgesehen.
Das bedeutet, dass sehr kurzfristig die Planung erstellt und schnellst möglichst mit der Ausschreibung der Baumaßnahme begonnen werden muss.
Die Mittelbereitstellung in 2014 erfolgt durch einen Haushaltsvorgriff gem. § 83 Abs. 3 GO NRW. Danach sind für Investitionen, die im folgenden Jahr fortgesetzt werden, überplanmäßige Auszahlungen auch dann zulässig, wenn ihre Deckung erst im folgenden Jahr gewährleistet ist. Die Deckungsmittel stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung zum
Haushaltsentwurf 2015/2016 im Jahr 2015 unter M-Auftrag M 66009302.7831000 „Endausbau Erschließung BP 76“ zur
Verfügung.