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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301 Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauG eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 17.09.2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
190 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:36
Aktualisiert
08.12.14, 18:36
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß
§ 13 BauGB
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauG eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 17.09.2014) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß
§ 13 BauGB
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauG eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 17.09.2014) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß
§ 13 BauGB
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauG eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 17.09.2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 499/2014 Erstellt am: 10.11.2014 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat 51 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 16.12.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301 Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauG eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 17.09.2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 499/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Stadt Pulheim verzichtet gemäß Ziffer 3.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen (Umweltausschuss und Planungsausschuss). 2. Die während der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 3. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301 als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen . Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen Verfahren In seiner Sitzung am 17.09.2014 beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim 1301 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Er beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durchzuführen und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Hierzu legte die Verwaltung den Planentwurf einen Monat lang öffentlich aus (vom 22.10. – 24.11.2014) und bat die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 15.10 2014 um Stellungnahme bis zum 24.11.2014. Innerhalb der Beteiligungsfrist gingen von Bürgern eine, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 4 Stellungnahmen ein (LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Stadt Bergheim, Stadt Köln, Stadt Dormagen). Mit Verspätung erhielt die Verwaltung noch je ein Schreiben des Rhein-Erft-Kreises und der Stadt Leverkusen. - Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege empfiehlt, den zu den Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen gehörenden Text zum im Plangebiet vorhandenen Bodendenkmal in Gliederung und textlicher Abfassung zu modifizieren (ANLAGE 1). Dem ist die Verwaltung gefolgt. Die erbetene Prüfung, ob Festsetzungen im Sinne von § 9 Abs. 2 BauGB möglich sind, hat ergeben, dass „Baurecht auf Zeit“ für den Bereich des römischen Burgus nicht erforderlich ist. Die Überbauung des Bodendenkmals stellt eine nach § 9 DSchG NRW erlaubnispflichtige Maßnahme dar. Insofern also von dem – geschaffenen – Baurecht nur nach Vorliegen einer Erlaubnis Gebrauch gemacht werden kann, bedarf es nicht zusätzlich einer bedingten Festsetzung. Auch Festsetzungen zu Höhen sind entbehrlich, da die fragliche Umplanung ohnehin nur auf der Basis des vom Ingenieurbüro H. Siedeck entwickelten und mit dem LVR-Amt abgestimmten Konzepts erfolgt. - Die Städte Köln und Dormagen teilen mit, dass aus ihrer Sicht keine Belange entgegenstehen bzw. keine Anregungen vorgebracht werden Vorlage Nr.: 499/2014 . Seite 3 / 3 - Die Fachämter des Rhein-Erft-Kreises (ANLAGE 2) lassen entweder ebenfalls wissen, dass aus ihrer Sicht keine Bedenken bestehen, oder beziehen sich auf die im Verfahren zur Aufstellung des BP 109 Pulheim abgegebene und dort abgewogene Stellungnahme. Der Hinweis zum Immissionsschutz wurde nachträglich zurückgezogen, der Anregung des Amtes für Straßenbau und Verkehr liegt eine Plandarstellung zugrunde, die außerhalb des Geltungsbereichs liegt und somit nicht zum Norminhalt des Bebauungsplans gehört. Ob die fragliche Verbindungsrampe jemals Planungsziel wird, ist völlig offen, so dass die Sorge, es könne ein gefangenes Grundstück entstehen, aktuell unbegründet ist. Die gegebene Anregung zur Vermeidung dieses Problems wird für zukünftige (Bauleit)Planungen aufgenommen. Umplanungsbedarf wird jedoch davon abhängen, ob eine Abfahrt von der B 59n in der angedeuteten Form und an der dargestellten Position tatsächlich konsensfähig ist und Planungsziel wird. - Zu den Einwendungen der Städte Bergheim (T1) und Leverkusen (T2) sowie des Bürgers (B1) wird auf die nachfolgende Abwägungstabelle verwiesen. Sofern der Rat den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung mehrheitlich folgt, kann er den Satzungsbeschluss fassen. Beratungsfolge Die Verwaltung legt den obigen Beschlussentwurf direkt dem Rat der Stadt Pulheim ohne Vorberatung im Umwelt- und im Planungsausschuss vor. Der Verzicht auf die Vorberatung in den Fachausschüssen liegt darin begründet, dass ein Beschluss der Bebauungsplansatzung noch in 2014 erfolgen soll. Dies sah der mit dem Vorhabenträger abgestimmte Zeitplan vor. Für die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 16.12.2014 hätten die jeweiligen Vorberatungen in der Sitzung des Umweltausschusses am 03.12.2014 sowie in der Sitzung des Planungsausschusses am 10.12.2014 erfolgen müssen. Die nach BauGB vorgeschriebene einmonatige Auslegung des Planentwurfs endete am 24.11.2014. Da die Einladung für den Umweltausschuss bereits am 24.11 gedruckt wurde, war die Fertigstellung einer Beschlussvorlage für die UA-Sitzung nicht möglich. Dies gilt auch für eine eventuelle Nachreichung. Die – teilweise verspätet – eingegangenen Stellungnahmen machten eine intensive Abstimmung mit externen Fachleuten sowie eine gründliche Erarbeitung der Abwägungsvorschläge erforderlich. Daher war auch der planmäßige Drucktermin für die PA-Einladung nicht zu erreichen Vorlagenbestandteile Dieser Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen beigefügt: - ANLAGEN 1 + 2 Stellungnahmen T1, T2, B1 Abwägungstabelle Übersichtsplan mit Geltungsbereich Planzeichnung Textliche Festsetzungen Begründung Stellungnahme des Büros ADU cologne zu den Lärmauswirkungen durch Entfall der Parkpaletten