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Beschlussvorlage (ANLAGEN 1+2)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,3 MB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:36
Aktualisiert
08.12.14, 18:36
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Inhalt der Datei

Page 1 of I ANLAGE Hatting, Sandra von: Ermert,Susannelsusanne.Ermert@lvr.de] @sendet Montag, 3. November 2014 An: Betreft 16:45 Hatting, Sandra 1 770 - 0 3, I'iqv, 20lt Bebauungsplan Nr. 109 Bebauungsplan Nr. 109, Pulheim 1301 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange Ihr Schreiben vom 15.10.2014; Zeichen IV/61 -- -Täß ,/r, N.os..fi.14 u.{ esGo) Mein Zeichen 111.1/14-003 Sehr geehrte Frau Hatting, vielen Dank für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen der öffentlichen AuslegunB des o.a. BebauungsplanesBezüglich des im Bebauungsplan zum Bodendenkmalschutz getroffenen Hinweises möchte ich folgendes anmerken: zum einen wäre es aus meiner Sicht empfehlenswert, die zum Bodendenkmal- römischer Burgus - getroffenen Aussagen vor den allgemeinen Hinweis zur Meldepflicht etc. zu stellen und um die Notwendagkeit der Einholung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zu ergänzen. Fraglich ist für mich zudem, ob diesbezüglich ein Hinweis ausreichend ist, da diesem nur rein informationelle Wirkung zukomm! auch wenn dieser Hinweis inhaltlich die Anregungen zum Schutz und Erhalt des Bodendenkmals aufnimmt. lch bitte daher zu prüfen, ob diese Regelungen als aufschiebende Bedingung im Sinne des § 9 Abs. 2 BaUGB festgesetzt werden können oder ob die Erhaltungspflicht für das Bodendenkmal durch Festsetzungen anderer Art (Höhenantaben etc.) erfolgen kann . Bezüglich des allgemeinen Hinweises zur Meldepflicht bitte ich um folgende Anderung: wird auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NW hingewiesen (Meldepflicht und Veränderungweöot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern). Danach sind bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, fel.: O2425/90394, Fax: 02425/9039-199, unvezüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fort8ang der Arbeiten ist abzuwarten. Es Mit der Bitte um entsprechende Anpassung verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Ermert LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133 53115 Bonn lel: O22Al9a3+7at Fax O22t/82844357 E-Mail: susanne.ermert@lvr.de Oer L:ndschaftsverbänd Rheinland (LVR)arbeitet als (ommunalverband mit rund r8.0OO Beschäfti8ten fi:r die 9,4 Millionen M€nschen im Rheinland. Mh seinen 40 Schulen, uehn Kllniten,19 Museen und Kultureinrichtußgen sowie mit seinem HeilpädaSogischen Netn€rl und dem tandesjugendamt €rfürlt €. Autgaben, die .heinlandweit wäh.genommen wc.d€n. Der LVR ist Oeutsdl lands 8rößter L€inuqsträ8€r für Mensch€n mit Behinderungen und entagi€rt sich riir lnklusion in allen l-eb€nsb€reichen. ,Qualitäl fij r Menschen- ist rein leitgedänke. Oie 13 kreisfreien Städte und di€ 12 Xreise im Rheinland sowie die SrädteRetion Aachen sind die Mitgliedskörpers.haften des LVR. ln d€r Landschaftsversafimlung Rhe;nland Sestalten Politik€rinnen und Politiker.us den rheinischen Kommun€n die Arbeit desverbandes. 03.11.2014 z 1", I zs.uov. zcfi I | "inrr"orr,o"r, RlEin-Erfr-freir , D€I Landrat - 70,/4 , 50124 Bergheim I ANLAGE 2 Stadt Pulheim Der Bürgermeister Planungsamt rndrat iir Umweltschutz und ianung Datum 24.11.2014 Mein Zrkhen Frau Hatting 7O-7 Alte Kölner Straße 26 14t49.0) Auskunft ertlilt Frau Fitzek 50259 Pulheim Zimmer Nr. 3 84 Teldon tax o221tA1.42!3 -83 2348 E-Mail dorothee.fi tzek@rhein-erft -lreis.de Hinwrir: Varr€ndan 9ia l€ina yertrauli(lten, ranr$I.Iten Bebauungrplan l{r. rogr Pulheim r3or Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB lhr Schreiben vom rs.to.2ot4 Sehr geehrte Frau Hatting, r.hüt- Datan per €-Mail E{o't portstell€@rhein-erft kr€i5,eport.de HarsraretJe Willy-Brandt-Platz 1 50126 Eergheim Telefon 0227181-0 Fax0227183-2300 lnteanet aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben : www.rhein.erft -kreis.de irfo@rh€in-erft -keir.de Postad1e5se 50124 Bergheim Naturs ch ut z u n d I an ds ch a ft spflege Öftrurgrzelten Anspre(hpartnerlnr Frau Fitzek Tel: ozz7tl834zt3 Montag bir Frcitag 08:00 Uhrbis 12:10 Uhr Oonnerrtag 14:00 UhY bir 18i00 Uhr samsteg08:00 Uhr bis U:00 Uhr (nur Service- und zulaleungsstelle im Xreirhaus Bergheim) 6rundsätzlich bestehen gegen den Entwurfdes Bebauungsplanes Nr. LO9 fulheim 1301 keine Bedenken. Die jetzt neu geplante private Grünfläche erhält eine überlagernde Festsetzung durch eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Festgesetzt wird die Anlage einer Wiesenfläche, um die Fläche ökologisch aufzuwerten. D'ies wird begrüßt. ln den textlichen Festsetzungen unter Punkt 4 ist die Verpflichtung festgehalten, die Wiese nur einmal im Jahr zu mähen. Dies ergibt sich aus einem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Vertrag und einer vor gatzungsbeschluss zu bewilligenden Baulast. Der Zeitpunkt der einjährigen Mahd ist mit der unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. Watterwittschaft Ansprechpartner: Herr Meints Tel: oz27l.8347os Die geplante Entwässerung ist stimmen, mit meiner Unteren Warserbehörde abzu- E.nlverbindwget| Po5tbant Xöln {BIZ 370 100 so) Korto:10 850 505 8lC: PBNKDEff IBAN: DE45 3701.00500010 8505 05 Kreiispa*.5c Kö|Il {BLZ 170 502 99) Konto: 142 0012O0 BIC: COXSDE33 IBANr OE72 1705 0299 0142 0012 00 Öfrentl. V.rkehnrnitt l.um Krcirhlu5 Bahn: Bergheim und Zieveri(h Euih.ltestellen: Am Knüchelrdamm und Kreishaur - Weiter. Infori www.revg.de oder 02234 1806-0 DlI Rhein.trft-Xrcir i5t jrtzt per E-post eneichban pottttelle@rhein-erft -kreis.eport.de seile Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone t B der Wassergewinnungs. anlagen Weiler und Woningen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wassertchutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o.a. plangebiet bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/tangel der Cenehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen. 0odenschutz An:prechpartnerin: Frau Wolf TeI o2zI-834II lch verweise auf meine Stellungnahme vom o2.o4.2o14: Zur Zeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht werden Flächenversiegelungen ailgemein kritisch gesehen. lmmittionttchut, Anspyechpartnerin: Frau Klinkhammer Tet orzTr- 833454 Durch die mit der Bebauungsplanänderung verbundene Errichtung und Nutzung von zusätzlichen Parkplätzen für das Möbelhaus, muss die schalltechnische Situation und somit die Emirsionskontingentierung angepasst werden. Amt fiir und Ve*ehr 'tßßenbau Ansprechpartner: HerI Kapp Iet o22I-834666 Gegen die Anderung des Bebauungsplanes bestehen von hier keine Beden- ken. lch rege allerdings an, zu prüfm, ob die Positionierung der crünfläche entlang der Max-Planck-straße sinnvoll ist. Außerhalb des Bebauungsplangebietes ist nachrichtlich eine VeTbindungsrampe zwischen der B 59n und dem östlichen Kreisverkehrsplatz dargestellt. Aus verkehrsfachlicher Sicht sind Zufahrten in Verbindungsrampen grundsätzlich zu vermeiden. Nach Reali5ierung der Rampe würde im nordöstlichen Ojadranten der Kreuzung B 59n/ K 6 ein gefangenes crundstück entstehen, das über öffentliche Straßen ohne Weiteres nicht erichlossen werden könnte. Dieses Problem könnte durch eine "Grünstreifenüberfahrt" oder eine andere Positionierung der Grünfläche, z.B. entlang der K 6, vermieden werden, I Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag I \u"u Dr. Bininda Amtsleiter 2 von 3 Page Rosenkranz, Horst Von: "eu ANLACE I of 1 Z Rosenkranz, Horst Gg3endst Dienstag, 25. November 20'14 '16:29 An: Cc: Höschen, Madin; Ritter, Ralf Betreff: WG: BP 109 Pulheim 1301- lmmissionsschutz Hatting, Sandra von: K€rin Klinkhamrner [mailto:lGrin.Klinkhammer@rhein-erft-kreis.de] Gesendet3 Dienstag, 25. No/ember 2014 L6i26 An: Rosenkranz, Horst Bctreff: BP 109 Pulheim 1301- ImmissionsschuE Sehr geehter Herr Rosenknnz, wie eine Rilcksprache mit der Kreisplanung in meinem Hause ergab wurde die gutachterliche Stellungnahme, des Bilros ADU cologne vom 17.09.2014 zum Thema: Lärm- AuswLkungen Entfall Partpaletten, im Rahmen des Andenmgsverfahrens des Bebauungsplanes 109 Pulheim l30l von §eilen des Planungsamtes nicht vorgelegt. Aufgrund dieser lärmtechnischen Stellungnahme, die mir zwischenzeitlich vorliegt kann ich meine Anregungen zum Immissionsschutz mit Schreiben vom 24-11.2014, AL:7G.741-09.03 zuflck ziehen. lch hoffe lhnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen lm Aufoag Karin Klinkhammer Amt frr UmweltschuE und Kreisplanung -70133 Untere lmmissionsschutzbehörde - Rhein-Erft-IGeis. Der Landrat willv-Brandt-Platz I 50126 Bereheim Tel.+49 2271 83 3454 Fü(J49 727 I 83 2348 27.11.2014