Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,3 MB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:36
Aktualisiert
08.12.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Page 1 of I
ANLAGE
Hatting, Sandra
von:
Ermert,Susannelsusanne.Ermert@lvr.de]
@sendet Montag, 3. November 2014
An:
Betreft
16:45
Hatting, Sandra
1
770
-
0 3, I'iqv,
20lt
Bebauungsplan Nr. 109
Bebauungsplan Nr. 109, Pulheim 1301
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Ihr Schreiben vom 15.10.2014; Zeichen IV/61
-- -Täß
,/r,
N.os..fi.14 u.{
esGo)
Mein Zeichen 111.1/14-003
Sehr geehrte Frau Hatting,
vielen Dank für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen der öffentlichen AuslegunB des o.a.
BebauungsplanesBezüglich des im Bebauungsplan zum Bodendenkmalschutz getroffenen Hinweises möchte ich folgendes anmerken:
zum einen wäre es aus meiner Sicht empfehlenswert, die zum Bodendenkmal- römischer Burgus - getroffenen
Aussagen vor den allgemeinen Hinweis zur Meldepflicht etc. zu stellen und um die Notwendagkeit der Einholung der
denkmalrechtlichen Erlaubnis zu ergänzen.
Fraglich ist für mich zudem, ob diesbezüglich ein Hinweis ausreichend ist, da diesem nur rein informationelle Wirkung
zukomm! auch wenn dieser Hinweis inhaltlich die Anregungen zum Schutz und Erhalt des Bodendenkmals aufnimmt.
lch bitte daher zu prüfen, ob diese Regelungen als aufschiebende Bedingung im Sinne des § 9 Abs. 2 BaUGB festgesetzt
werden können oder ob die Erhaltungspflicht für das Bodendenkmal durch Festsetzungen anderer Art
(Höhenantaben etc.) erfolgen kann
.
Bezüglich des allgemeinen Hinweises zur Meldepflicht bitte ich um folgende Anderung:
wird auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NW hingewiesen (Meldepflicht und Veränderungweöot bei der
Entdeckung von Bodendenkmälern). Danach sind bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und
Befunde der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Außenstelle Nideggen, zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, fel.: O2425/90394, Fax: 02425/9039-199, unvezüglich zu
melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fort8ang der Arbeiten ist abzuwarten.
Es
Mit der Bitte um entsprechende Anpassung verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Susanne Ermert
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
lel: O22Al9a3+7at
Fax O22t/82844357
E-Mail: susanne.ermert@lvr.de
Oer L:ndschaftsverbänd Rheinland (LVR)arbeitet als (ommunalverband mit rund r8.0OO Beschäfti8ten fi:r die 9,4 Millionen M€nschen im Rheinland.
Mh seinen 40 Schulen, uehn Kllniten,19 Museen und Kultureinrichtußgen sowie mit seinem HeilpädaSogischen Netn€rl und dem tandesjugendamt €rfürlt €.
Autgaben, die .heinlandweit wäh.genommen wc.d€n. Der LVR ist Oeutsdl lands 8rößter L€inuqsträ8€r für Mensch€n mit Behinderungen und entagi€rt sich riir
lnklusion in allen l-eb€nsb€reichen. ,Qualitäl fij r Menschen- ist rein leitgedänke.
Oie 13 kreisfreien Städte und di€ 12 Xreise im Rheinland sowie die SrädteRetion Aachen sind die Mitgliedskörpers.haften des LVR. ln d€r Landschaftsversafimlung
Rhe;nland Sestalten Politik€rinnen und Politiker.us den rheinischen Kommun€n die Arbeit desverbandes.
03.11.2014
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RlEin-Erfr-freir
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D€I Landrat - 70,/4 , 50124 Bergheim
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ANLAGE 2
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Planungsamt
rndrat
iir
Umweltschutz und
ianung
Datum
24.11.2014
Mein Zrkhen
Frau Hatting
7O-7
Alte Kölner Straße 26
14t49.0)
Auskunft ertlilt
Frau Fitzek
50259 Pulheim
Zimmer Nr.
3
84
Teldon
tax
o221tA1.42!3
-83 2348
E-Mail
dorothee.fi tzek@rhein-erft -lreis.de
Hinwrir:
Varr€ndan 9ia l€ina yertrauli(lten,
ranr$I.Iten
Bebauungrplan l{r. rogr Pulheim r3or
Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
lhr Schreiben vom rs.to.2ot4
Sehr geehrte Frau
Hatting,
r.hüt-
Datan per €-Mail
E{o't
portstell€@rhein-erft kr€i5,eport.de
HarsraretJe
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Eergheim
Telefon 0227181-0
Fax0227183-2300
lnteanet
aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende
Stellungnahme abgegeben :
www.rhein.erft -kreis.de
irfo@rh€in-erft -keir.de
Postad1e5se
50124 Bergheim
Naturs ch ut z u n d I an ds ch a ft spflege
Öftrurgrzelten
Anspre(hpartnerlnr Frau Fitzek Tel: ozz7tl834zt3
Montag bir Frcitag
08:00 Uhrbis 12:10 Uhr
Oonnerrtag
14:00 UhY bir 18i00 Uhr
samsteg08:00 Uhr bis U:00 Uhr
(nur Service- und zulaleungsstelle im
Xreirhaus Bergheim)
6rundsätzlich bestehen gegen den Entwurfdes Bebauungsplanes Nr. LO9
fulheim 1301 keine Bedenken.
Die jetzt neu geplante private Grünfläche erhält eine überlagernde Festsetzung durch eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Festgesetzt wird die Anlage einer Wiesenfläche, um
die Fläche ökologisch aufzuwerten. D'ies wird begrüßt.
ln den textlichen Festsetzungen unter Punkt 4 ist die Verpflichtung festgehalten, die Wiese nur einmal im Jahr zu mähen. Dies ergibt sich aus einem
mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Vertrag und einer vor gatzungsbeschluss zu bewilligenden Baulast. Der Zeitpunkt der einjährigen
Mahd ist mit der unteren Landschaftsbehörde abzustimmen.
Watterwittschaft
Ansprechpartner: Herr Meints Tel: oz27l.8347os
Die geplante Entwässerung ist
stimmen,
mit meiner Unteren Warserbehörde abzu-
E.nlverbindwget|
Po5tbant Xöln {BIZ 370 100 so)
Korto:10 850 505 8lC: PBNKDEff
IBAN: DE45 3701.00500010 8505 05
Kreiispa*.5c
Kö|Il {BLZ 170 502 99)
Konto: 142 0012O0 BIC: COXSDE33
IBANr OE72 1705 0299 0142 0012 00
Öfrentl. V.rkehnrnitt l.um Krcirhlu5
Bahn: Bergheim und Zieveri(h
Euih.ltestellen: Am Knüchelrdamm
und Kreishaur - Weiter. Infori
www.revg.de oder 02234 1806-0
DlI Rhein.trft-Xrcir i5t jrtzt
per E-post eneichban
pottttelle@rhein-erft -kreis.eport.de
seile
Das Plangebiet liegt
in der Wasserschutzzone t B der Wassergewinnungs.
anlagen Weiler und Woningen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wassertchutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o.a. plangebiet bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/tangel der Cenehmigung durch meine Untere Wasserbehörde.
Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen.
0odenschutz
An:prechpartnerin: Frau Wolf TeI
o2zI-834II
lch verweise auf meine Stellungnahme vom o2.o4.2o14:
Zur Zeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht werden Flächenversiegelungen ailgemein kritisch gesehen.
lmmittionttchut,
Anspyechpartnerin: Frau Klinkhammer Tet orzTr- 833454
Durch die mit der Bebauungsplanänderung verbundene Errichtung und
Nutzung von zusätzlichen Parkplätzen für das Möbelhaus, muss die schalltechnische Situation und somit die Emirsionskontingentierung angepasst
werden.
Amt fiir
und Ve*ehr
'tßßenbau
Ansprechpartner:
HerI Kapp Iet o22I-834666
Gegen die Anderung des Bebauungsplanes bestehen von hier keine Beden-
ken.
lch rege allerdings an, zu prüfm, ob die Positionierung der crünfläche entlang der Max-Planck-straße sinnvoll ist. Außerhalb des Bebauungsplangebietes ist nachrichtlich eine VeTbindungsrampe zwischen der B 59n und
dem östlichen Kreisverkehrsplatz dargestellt. Aus verkehrsfachlicher Sicht
sind Zufahrten in Verbindungsrampen grundsätzlich zu vermeiden. Nach
Reali5ierung der Rampe würde im nordöstlichen Ojadranten der Kreuzung
B 59n/ K 6 ein gefangenes crundstück entstehen, das über öffentliche Straßen ohne Weiteres nicht erichlossen werden könnte. Dieses Problem könnte
durch eine "Grünstreifenüberfahrt" oder eine andere Positionierung der
Grünfläche, z.B. entlang der K 6, vermieden werden,
I
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
I
\u"u
Dr. Bininda
Amtsleiter
2
von
3
Page
Rosenkranz, Horst
Von:
"eu ANLACE
I of 1
Z
Rosenkranz, Horst
Gg3endst Dienstag, 25. November 20'14
'16:29
An:
Cc:
Höschen, Madin; Ritter, Ralf
Betreff:
WG: BP 109 Pulheim 1301- lmmissionsschutz
Hatting, Sandra
von:
K€rin Klinkhamrner [mailto:lGrin.Klinkhammer@rhein-erft-kreis.de]
Gesendet3 Dienstag, 25. No/ember 2014 L6i26
An: Rosenkranz, Horst
Bctreff: BP 109 Pulheim 1301- ImmissionsschuE
Sehr geehter Herr Rosenknnz,
wie eine Rilcksprache mit der Kreisplanung in meinem Hause ergab wurde die gutachterliche Stellungnahme, des
Bilros ADU cologne vom 17.09.2014 zum Thema: Lärm- AuswLkungen Entfall Partpaletten,
im Rahmen des Andenmgsverfahrens des Bebauungsplanes 109 Pulheim l30l von §eilen des Planungsamtes nicht
vorgelegt.
Aufgrund dieser lärmtechnischen Stellungnahme, die mir zwischenzeitlich vorliegt kann ich meine Anregungen
zum Immissionsschutz mit Schreiben vom 24-11.2014, AL:7G.741-09.03 zuflck ziehen.
lch hoffe lhnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
lm Aufoag
Karin Klinkhammer
Amt frr UmweltschuE und Kreisplanung
-70133 Untere
lmmissionsschutzbehörde -
Rhein-Erft-IGeis. Der Landrat
willv-Brandt-Platz I
50126 Bereheim
Tel.+49 2271 83 3454
Fü(J49 727 I 83 2348
27.11.2014