Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (T1 Stadt Bergheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
880 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:36
Aktualisiert
08.12.14, 18:36
Beschlussvorlage (T1 Stadt Bergheim) Beschlussvorlage (T1 Stadt Bergheim) Beschlussvorlage (T1 Stadt Bergheim)

öffnen download melden Dateigröße: 880 kB

Inhalt der Datei

STADT PULIIEi 2 t =t-I;o v9- 4" /ri§,u.ä lrov. 201( ^',1',,, * ;,\' "''!", _BERGHEIM POSTSTELLE St dNd$zhunB B<rBhcrm . Folifrch I169. JOIOI Die Bttrgermeiscrin Bcrdrim Fachbcrtich 6 Abreilung 6.2 Stadt Pulheim Bahlehcmcr Str. 9- l I Der Bärgermeister Amt ftir Stadtentwicklung. Stadtplanung und Demographie Postfach 1345 50241 Pulheim 50126 Bcrghßim Ansprcchparfrrcr: Jo.chim Hcidcmann Zimmcr: Tclcfon: 02271 1.97 t9{35 Joachim.Hcidcmann@bcrghcim.dc l4.l1.20r4 betrifft: Bebauungsptan Nr. 109 -Putheim Nr. gcm. § 13 BruGB l30l', r'ereinfechtes Anderungsverfehren Sehr geehrre Damen und Herrcn. die Kreisstadt Bergheim hat zur Kenntnis genommen. dass die Stadt Pulheim den oben näher bezeichneten Bebauungsplan Anderungsverfahrcns - Nr. 109 erneut - diesmal im Wege des vereinfachten ändern möchte. Hierzu werden von Seiten der Kreisstadt Bergheim folgende Einwendungen. Anregungen und Bedenken vorgetragen: I . Bezugnrhme ruf die bisherigen Einwenduogen der Krcisstrdt Bergheim Die lGeisstadt Bergheim nimmt Bezug auf ihre Einwendungen. Anregungen und Bedenken. die sie im Zuge der ersten Offenlage mit Schreiben vom 05.t1.2012 und im Zuge der zweiten offenlage des Bebauungsplans Nr. 109 mir Schreiben 07.0.1.2014 r'oryebrachr hat. Diese Stellungnahmen werden auch filr rlas 'om jetzl durchgeführre Verfahren inhalrlich voryetragen und zum Gegenstand der diesseitigen Einwendungen gemacht. l. Vereinfechtes Anderungsverfahren gem. § l3 BauGB Die Durchfiihrung eines vereinfachten Anderungsverlährcns ist unzulässig. r,reil im vorliegenden Fall die Anderung lon znci Bebauungsplänen erfolgen soll und dabei die Crundzüge der planung berühn werden. Die bisherige Fläche des so-Plangebiets von 80.548 m! uird um knapp 9.000 m2 auf l-asten des Ge*'erbegebiets 1B-Plan 69) r'ergrößert auf ca. 89.241 m:. Das SO-Gebier r,r,ird damit um mehr als l0 7o vergrtißen. so dass es sich nichr mehr um eine marginale Anderung Bü.trnehfoo: aL222 frt wür§cltc utd AnrlfrlEco . Be$chsz.ir.n: MonEt - Frcirag 8:ü) - t 2:00 Ulr u Darrtsry ll:f0- t?:4S tjh. handelt. Das gleiche gilt fta den damit veöundenen Eingriff in das bisherige Gewerbegebiet. das durch die geplante Maßnahme entsprechend verkleinert w'ird. Flächenveränderungen dieser Größenordnung berühren immer die Grundzüge der Planung. 3. Versto8 gegen § t Abs.4 BruGB Auch bei der geplanen weiteren Anderung des Bebauungsplans Nr. 109 wird gegen die Ziele der Raumordnung insbesondere gegen den Regionalplan fiir den Regierungsbezirk Köln (17. Anderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln) verstoßen. Ich verweise insoweit auf die diesseitigen Ausfthrungen im Rahmen des 2. Normenkontrollverfahrens vor dem Obewerwahungsgericht ftir das Land NRW. don auf den diesseitigen Anrrag vom 12.08.2014. Seire 15 f. (= Az. OVG NRW, 7 D 96/l4.NE). Auf Seire 26 f. des Normenkontrollanrrags der Kreisstadt Bergheim vom 12.08.2014 ist bereits darauf hingewiesen worden. dass der Bebauungsplan der Stadt Pulheim Nr. 109 u.a. auch deshalb unwirksam isL weil er den räumlichen Geltungsbereich des Regionalplans und die donige .,ASB-Fesrsetzung" überschreirer. Auf die Ausfrhrungen auf Seite 26 f. Bezug genommen. Durch die des Normenkontrollantrags vom 12.08.2014 wird wiederholend jea vorliegende emeure weilere Anderung des Bebauungsplans verstärkt sich das Argurnent der Kreisstadt Bergheim. weil die überschreitung des im Regionalplan ausgewiesenen .-4,SB-Bercichs" noch großere Ausmaße annimmt. Die im Regionalplan vorgesehene räumtiche Fläche liir den siedlungsbereich .Äs8.. wird durch die geplante Anderung in noch stfierem Maße überschrinen als bisher. Es wäre also eine vorherige Anderung des Regionalplans vor der emeuten Anderung des Bebauungsplans Nr. 109 zwingend erforderlich. um einen weiter,en Verstoß gegen s I Abs.4 BauGB zu vermeiden. 4. Zur Optimierung der Stcllpletzsituetion Durch die von der sradr Pulheim und den Berrciber beabsichtigte optimierung der Stellplatzsituation: Durch die Vertinderung der Stellplatzanlage (ebenerdige Parkplatzanordnung $an parkpaletten) wird eine weiterr Attraktivierung des geplanten Möbelgiganten ermöglicht. Die Anderung der Stellplätze *'ird zu einer höheren Akzeptanz der Parkplätze durch die Kunden und damir zu einer höheren Kundenfrequenz insgesamt ftihren. die die von dem Möbergiganten ausgerö$en Beeintdichtigungen nachhaltig vergrößem und verstärken Ein*endungen der Kreissradt Bergheim bezogen -:- wird. so auf die gesehen bleiben die überdimensionierung der Verkaufsfläche des Möbelgiganten in vollem Umfang aufrechterhalten. Durch die jeta geplante Maßnahme werden diese Befürchtungen noch einmal ver$ärkt. Den der Kreisstadt Bergheim übermittelten Planaufstellungsunterlagen war nichl zu entnehmen. ob durch die geplante Anderung der Stellplatzanlage die Zahl der denkbaren Stellplätze erhöht \rird. W&e letaeres der Fall. milsste a ein neues Verkehrsgutachten und ein neues lärmgutachten erstellt werde[ um die Auswirkungen der geptanten Anderungen auf die örtlich vorgefirndene Umgebung in verkehrstechnischer und lärmtechnischer Hinsicht beurteilen zu können. Da der zuständige politische Ausschuss der Kreisstadt Bergheim erst in seiner Siuung am 03. Dezember d.J. einen Beschluss über diese Stellungnahme fassen kann. übersende ich Schrciben vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Fachausschusses. Mit freundlichen Gräßen In Verlretung ü,! d,ihih Niels-Christian Technischer das