Daten
Kommune
Pulheim
Größe
880 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:36
Aktualisiert
08.12.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
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_BERGHEIM
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Die Bttrgermeiscrin
Bcrdrim
Fachbcrtich 6
Abreilung 6.2
Stadt Pulheim
Bahlehcmcr Str. 9- l I
Der Bärgermeister
Amt ftir Stadtentwicklung. Stadtplanung
und Demographie
Postfach 1345
50241 Pulheim
50126 Bcrghßim
Ansprcchparfrrcr:
Jo.chim Hcidcmann
Zimmcr:
Tclcfon: 02271
1.97
t9{35
Joachim.Hcidcmann@bcrghcim.dc
l4.l1.20r4
betrifft:
Bebauungsptan Nr. 109 -Putheim Nr.
gcm. § 13 BruGB
l30l',
r'ereinfechtes Anderungsverfehren
Sehr geehrre Damen und Herrcn.
die Kreisstadt Bergheim hat zur Kenntnis genommen. dass die Stadt Pulheim den oben näher
bezeichneten Bebauungsplan
Anderungsverfahrcns
-
Nr. 109 erneut -
diesmal
im
Wege des vereinfachten
ändern möchte. Hierzu werden von Seiten der Kreisstadt Bergheim
folgende Einwendungen. Anregungen und Bedenken vorgetragen:
I
.
Bezugnrhme ruf die bisherigen Einwenduogen der Krcisstrdt Bergheim
Die lGeisstadt Bergheim nimmt Bezug auf ihre Einwendungen. Anregungen und Bedenken. die
sie im Zuge der ersten Offenlage mit Schreiben vom 05.t1.2012 und im Zuge der zweiten
offenlage des Bebauungsplans Nr. 109 mir Schreiben
07.0.1.2014 r'oryebrachr hat. Diese
Stellungnahmen werden auch
filr
rlas
'om
jetzl durchgeführre Verfahren inhalrlich voryetragen
und
zum Gegenstand der diesseitigen Einwendungen gemacht.
l.
Vereinfechtes Anderungsverfahren gem. § l3 BauGB
Die Durchfiihrung eines vereinfachten Anderungsverlährcns ist unzulässig. r,reil im vorliegenden
Fall die Anderung lon znci Bebauungsplänen erfolgen soll und dabei die Crundzüge der planung
berühn werden. Die bisherige Fläche des so-Plangebiets von 80.548 m! uird um knapp 9.000 m2
auf l-asten des Ge*'erbegebiets 1B-Plan 69) r'ergrößert auf ca. 89.241 m:. Das SO-Gebier r,r,ird
damit um mehr als l0 7o vergrtißen. so dass es sich nichr mehr um eine marginale Anderung
Bü.trnehfoo: aL222 frt wür§cltc utd AnrlfrlEco . Be$chsz.ir.n: MonEt - Frcirag 8:ü) - t 2:00 Ulr
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handelt. Das gleiche gilt fta den damit veöundenen Eingriff in das bisherige Gewerbegebiet. das
durch die geplante Maßnahme entsprechend verkleinert w'ird.
Flächenveränderungen dieser Größenordnung berühren immer die Grundzüge der Planung.
3.
Versto8 gegen §
t Abs.4 BruGB
Auch bei der geplanen weiteren Anderung des Bebauungsplans Nr. 109 wird gegen die Ziele der
Raumordnung insbesondere gegen den Regionalplan
fiir den Regierungsbezirk Köln
(17.
Anderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln) verstoßen. Ich verweise insoweit auf
die
diesseitigen Ausfthrungen
im
Rahmen des
2.
Normenkontrollverfahrens
vor
dem
Obewerwahungsgericht ftir das Land NRW. don auf den diesseitigen Anrrag vom 12.08.2014.
Seire 15 f. (= Az. OVG NRW, 7 D 96/l4.NE). Auf Seire 26 f. des Normenkontrollanrrags der
Kreisstadt Bergheim vom 12.08.2014
ist
bereits darauf hingewiesen worden. dass der
Bebauungsplan der Stadt Pulheim Nr. 109 u.a. auch deshalb unwirksam isL weil er den räumlichen
Geltungsbereich des Regionalplans und die donige .,ASB-Fesrsetzung" überschreirer. Auf die
Ausfrhrungen auf Seite 26
f.
Bezug genommen. Durch die
des Normenkontrollantrags vom 12.08.2014 wird wiederholend
jea
vorliegende emeure weilere Anderung des Bebauungsplans
verstärkt sich das Argurnent der Kreisstadt Bergheim.
weil die überschreitung des im
Regionalplan ausgewiesenen .-4,SB-Bercichs" noch großere Ausmaße annimmt. Die im
Regionalplan vorgesehene räumtiche Fläche liir den siedlungsbereich .Äs8.. wird durch die
geplante Anderung in noch
stfierem Maße überschrinen als bisher.
Es wäre also eine vorherige
Anderung des Regionalplans vor der emeuten Anderung des Bebauungsplans Nr. 109 zwingend
erforderlich. um einen weiter,en Verstoß gegen s I Abs.4 BauGB zu vermeiden.
4.
Zur Optimierung der Stcllpletzsituetion
Durch die von der sradr Pulheim und den Berrciber beabsichtigte optimierung der
Stellplatzsituation:
Durch die Vertinderung der Stellplatzanlage (ebenerdige Parkplatzanordnung $an parkpaletten)
wird eine weiterr Attraktivierung des geplanten Möbelgiganten ermöglicht. Die Anderung der
Stellplätze *'ird zu einer höheren Akzeptanz der Parkplätze durch die Kunden und damir zu
einer
höheren Kundenfrequenz insgesamt ftihren. die die von dem Möbergiganten ausgerö$en
Beeintdichtigungen nachhaltig vergrößem und verstärken
Ein*endungen
der
Kreissradt
Bergheim
bezogen
-:-
wird. so
auf die
gesehen bleiben die
überdimensionierung der
Verkaufsfläche des Möbelgiganten in vollem Umfang aufrechterhalten. Durch die
jeta
geplante
Maßnahme werden diese Befürchtungen noch einmal ver$ärkt.
Den der Kreisstadt Bergheim übermittelten Planaufstellungsunterlagen war nichl zu entnehmen.
ob durch die geplante Anderung der Stellplatzanlage die Zahl der denkbaren Stellplätze erhöht
\rird. W&e letaeres der Fall. milsste
a
ein neues Verkehrsgutachten und
ein neues lärmgutachten
erstellt werde[ um die Auswirkungen der geptanten Anderungen auf die örtlich vorgefirndene
Umgebung in verkehrstechnischer und lärmtechnischer Hinsicht beurteilen zu können.
Da der zuständige politische Ausschuss der Kreisstadt Bergheim erst in seiner Siuung am
03. Dezember d.J. einen Beschluss über diese Stellungnahme fassen kann. übersende ich
Schrciben vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Fachausschusses.
Mit freundlichen Gräßen
In Verlretung
ü,! d,ihih
Niels-Christian
Technischer
das