Daten
Kommune
Pulheim
Größe
190 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
08.12.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
504/2014
Erstellt am:
11.11.2014
Aktenzeichen:
10.42300/2015
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
42
X
02.12.2014
Rat
58
X
16.12.2014
Betreff
Stellenplan 2015/2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
2015
518.180 € (1.036.545 €)
— im Haushalt
2016
1.185.000 € (1.964.530 €)
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2017
1.266.690 € (2.055.970 €)
2018
1.284.270 € (2.083.410 €)
2019
1.302.050 € (2.111.180 €)
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel müssen in den Haushalten 2015 und Folgejahre bereitgestellt
werden. Bei den Einzahlungen und Erträgen ist die voraussichtliche (teilweise) Refinanzierung bestimmter Personalaufwendungen
(Kita-Betriebskostenzuschüsse, Elternbeiträge, Sonderförderungen im Kita-Bereich, Kostenerstattungen für die Einsätze des Notarztwagens) berücksichtigt. Bei den Zahlen in Klammern handelt es sich um die Bruttoaufwendungen.
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Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan 2015/2016.
Erläuterungen
Der Entwurf des Stellenplans 2015/2016 sieht folgende Änderungen vor:
Lfd.
Nr.
Produktbereich
Amt,
Abteilung
1
01.02.01
Bildungsbüro
2
01.06.01
Bauhof
3
01.10.01
Amt für Stadtfinanzen
Steuerabteilung
4
01.10.01
Amt für Stadtfinanzen
Steuerabteilung
5
01.12.01
Immobilienmanagement
Abt. Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
6
02.03.01
Ordnungsamt,
Ordnungsabteilung
7
02.03.01
Ordnungsamt,
Ordnungsabteilung
8
02.07.01
Ordnungsamt
Feuer- und Lehrrettungswache
9
02.07.01
10
02.08.01
11
06.01.01
12
06.01.01
Änderung
Ausweisung einer Planstelle (0,82 VZÄ) der
Entgeltgruppe 13, Entfristung des am
30.04.2015 auslaufenden Zeitvertrages der
Stelleninhaberin
Ausweisung von 2 zusätzlichen Stellen der
Entgeltgruppe 4 im gewerblichen Bereich
Anhebung der Stelle des Abteilungsleiters von
Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11
Anhebung der Stelle der Sachbearbeiterin
Gewerbesteuer von Besoldungsgruppe A8
nach Besoldungsgruppe A9 mD
Anhebung der Stelle einer Sachbearbeiterin
von Besoldungsgruppe A9 nach Besoldungsgruppe A10 sowie Ausbringung eines kuVermerks an einer Stelle der Besoldungsgruppe A11 (ku A10)
Wegfall einer Stelle der Entgeltgruppe 6 (0,59
VZÄ)
Ausweisung einer zusätzlichen Stelle der Besoldungsgruppe A10 zur Verstärkung des
Innendienstes
Ausweisung einer zusätzlichen Stelle des
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (Besoldungsgruppe A10)
Ordnungsamt
Feuer- und Lehrrettungswache
Ordnungsamt
Feuer- und Lehrrettungswache
Anhebung von 3 Stellen der Besoldungsgruppe
A7 nach Besoldungsgruppe A8
Ausweisung von 3 zusätzlichen Stellen der
Entgeltgruppe 5 (Rettungsassistenten/-innen)
Jugendamt
Kindertagesstätten
Jugendamt
Kindertagesstätten
Ausweisung von insgesamt 19 Fachkraftstellen
(18,5 VZÄ) der Entgeltgruppe S6
Ausweisung einer zusätzlichen Stelle der Entgeltgruppe S10 (Leitung einer neuen Kita)
Umwandlung einer Stelle der Entgeltgruppe S6
nach S8 - Fachkraft für Motopädie für alle Kitas
(Umsetzung Inklusion)
Ausweisung zusätzlicher Stellen für Küchenleitungen der Entgeltgruppe 5 (4x 0,5 VZÄ)
13
06.01.01
Jugendamt
Kindertagesstätten
14
06.01.01
Jugendamt
Kindertagesstätten
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Lfd.
Nr.
15
16
Produktbereich
Amt,
Abteilung
06.01.01
Jugendamt
Kindertagesstätten
Ausweisung zusätzlicher Stellen der Entgeltgruppe 1 für Wirtschaftskräfte im Umfang von
0,654 VZÄ
06.01.01
Jugendamt
Kindertagesstätten
Ausweisung einer zusätzlichen Stelle für eine
Berufspraktikantin/einen Berufspraktikanten für
den Beruf Erzieher/in
17
06.02.01
Jugendamt
Abt. Kinder- u. Jugendförderung
18
06.04.01
Jugendamt
19
06.04.01
Jugendamt
Verwaltungsabteilung
20
06.04.01
Jugendamt
Soziale Dienste
08.03.01
Schulverwaltungs-, Kultur- und
Sportamt
Freibad Stommeln
22
08.03.01
Schulverwaltungs-, Kultur- und
Sportamt
Freibad Stommeln
23
10.01.01
Bauordnungsamt
24
12.01.01
Tiefbauamt
25
12.01.01
01.12.01
Tiefbauamt
Immobilienmanagement,
Techn. Abteilung
21
Änderung
Ausweisung einer zusätzlichen Stelle der Entgeltgruppe S12 für Schulsozialarbeit an der
Gesamtschule (Umfang abhängig vom Beschluss über gesonderten TOP zu diesem
Thema)
Anhebung der Stelle der Jugendamtsleitung
von Besoldungsgruppe A14 nach Besoldungsgruppe A15, alternativ Ausweisung der Stelle
nach Entgeltgruppe 15
Stundenaufstockung Sachbearbeitung wirtschaftliche Jugendhilfe von 33 auf 36 Stunden/Woche
Aufstockung der Abt. Soziale Dienste um 0,5
VZÄ Entgeltgruppe S14
Ausweisung von 8 zusätzlichen Stellen der
Entgeltgruppe 4 im Zusammenhang mit dem
Betriebskonzept des neuen Bades
Ausweisung einer zusätzlichen Stelle (0,5
VZÄ) der Entgeltgruppe 6 für Organisation,
Abrechnung der Schwimmkurse sowie Marketing
Anhebung einer Stelle der Entgeltgruppe 8
nach Entgeltgruppe 9
Ausweisung einer Ausbildungsstelle für den
gehobenen bautechnischen Dienst
Anhebung von insgesamt 13 Ingenieurstellen
von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11
zu 1:
Der Rat hat das Bildungsbüro für die Dauer von zunächst 2 Jahren beschlossen. Es ist seit dem 01.05.2013 besetzt. Der
mit der Stelleninhaberin abgeschlossene befristete Arbeitsvertrag endet am 30.04.2015. Die Verwaltung schlägt vor, das
Bildungsbüro auf Dauer einzurichten und den Vertrag mit der Stelleninhaberin zu entfristen.
Der Aufbau des Bildungsbüros hat sich als eine wichtige Rahmenbedingung für die Weiterentwicklung der Pulheimer
Bildungslandschaft erwiesen. Die übergreifend angesiedelte Stabsstelle Bildungsmanagement ermöglicht ein koordiniertes Handeln bei aktuellen Herausforderungen im Bildungsbereich. Der Aufbau eines Bildungsmonitoring in Form einer
bereichsübergreifenden Berichterstattung soll Verwaltung und Politik als Grundlage für die Wahrnehmung ihrer Steue-
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rungsaufgaben dienen. Durch die koordinierende und vernetzende Tätigkeit der Bildungsmanagerin und durch die Organisation zentraler Veranstaltungen (Bildungsfachtag) wird ein abgestimmtes Handeln zwischen den zahlreichen Akteuren der Bildungslandschaft sowie zwischen den verschiedenen Fachbereichen, Abteilungen und Ämtern gefördert und
unterstützt. Die Erstellung eines Gesamtüberblicks über alle Bildungsangebote in Pulheim (Bildungsatlas) sowie der
Aufbau einer niederschwelligen Bildungsberatung tragen dazu bei, dass der Zugang zu Bildungs-, Beratungs- und Erziehungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pulheim verbessert wird.
zu 2.
Aufgrund des stetig gewachsenen Aufgabenumfangs des Bauhofs insbesondere im Bereich der Grünflächenunterhaltung ist eine personelle Verstärkung notwendig.
zu 3 und 4:
Die Stellenanhebungen resultieren aus Neubewertungen der Stellen.
zu 5:
Die Anhebung einer Stelle von Besoldungsgruppe A9 nach Besoldungsgruppe A10 und die Herabstufung einer Stelle
der Besoldungsgruppe A11 nach Besoldungsgruppe A10 resultieren aus Neubewertungen der Stellen wegen Umverteilung von Aufgaben.
zu 6 und 7:
Die Zahl der Verwarnungen hat sich in der Zeit von 2010 bis 2013 nahezu verdoppelt mit entsprechend gestiegenem
Aufwand für die verwaltungsmäßige Abwicklung im Innendienst des Ordnungsamtes (Anhörungen, Widersprüche, weitere Verfahrensschritte). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer personellen Aufstockung des Innendienstes. Zugleich
kann eine Teilzeitstelle der Entgeltgruppe 6, auf der im Wesentlichen zuarbeitende Tätigkeiten und Sekretariatsaufgaben
wahrgenommen werden, mit dem Ausscheiden der Stelleninhaberin im März 2015 entfallen.
zu 8:
Für die Leitung des Sachgebiets Rettungsdienst inkl. Notarzt ist eine Stelle des gehobenen feuerwehrtechnischen
Dienstes vorgesehen. Da für diese Funktion selbst ausgebildet werden soll (ein Ausbildungsplatz für den gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienst steht zur Verfügung), wird die Stelle voraussichtlich frühestens Ende 2016 besetzt.
zu 9:
Im Rahmen der weiteren Personalentwicklung wird vorgeschlagen, für Feuerwehrkräfte mit besonderen Qualifikationen
und Mitarbeit in besonderen Aufgabengebieten 3 weitere Planstellen der Besoldungsgruppe A7 nach Besoldungsgruppe
A8 anzuheben. Die entsprechenden Einstufungen erfolgen in Abhängigkeit von Vorschlägen der Feuer- und Lehrrettungswache.
zu 10:
Im Zuge der Fortschreibung des Rettungsbedarfsplans durch den Rhein-Erft-Kreis ist für den Notarztstandort mit einer
Ausweitung der Betriebszeit auf 24 Stunden/Tag zu rechnen. Das führt zu einem zusätzlichen Bedarf an Rettungsassistenten bzw. -assistentinnen um Umfang von 3 Stellen. Die Besetzung der Stellen erfolgt in Abhängigkeit vom Zeitpunkt
der Ausweitung der Betriebszeit.
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zu 11:
Aufgrund des weiteren Ausbaus der Kita-Plätze sind im Planungszeitraum 2015/2016 sind zusätzlich 10 Fachkraftstellen
(Erzieher/innen) erforderlich.
Hinzu kommen:
1 Fachkraftstelle zur gesetzlich vorgeschriebenen Sicherstellung einer Vertretung im Bereich der Kindertagespflege
im Falle von Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit etc.),
1,5 zusätzliche Fachkraftstellen (3 x 0,5 VZÄ) zur Förderung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf (Finanzierung erfolgt aus zweckgebundenen Pauschalen des Landschaftsverbandes Rheinland),
5 zusätzliche Fachkraftstellen für die U3-Betreuung (Finanzierung erfolgt aus zweckgebundenen U3-Pauschalen des
Landes für Personal über die Grundausstattung hinaus),
1 zusätzliche Fachkraftstelle (2 x 0,5 VZÄ) für Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem
Unterstützungsbedarf - plusKITA (Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln).
Soweit aus Drittmitteln finanzierte zusätzliche Stellen eingerichtet werden, ist bei künftigen Planungen zu berücksichtigen, ob die Drittmittel der Tarifentwicklung angepasst werden. Ggf. müssen Stellen bzw. Stellenanteile später wieder
reduziert werden.
zu 12:
Es handelt sich um die Planstelle für die Leitung der neuen Kita Escher Str./Friedrich-Ebert-Str.
zu 13:
Die sukzessive Umsetzung des Inklusionsgedankens erfordert den Ausbau fachspezifischer Förderangebote. Das bisher
schon erprobte Angebot der Motopädie soll auf alle städtischen Kindertageseinrichtungen ausgedehnt werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist die Umwandlung einer Stelle der Entgeltgruppe S6 nach S8 erforderlich.
zu 14 und 15:
Die Schaffung der Stellen erfolgt im Zuge der weiteren Umsetzung des vom Rat beschlossenen Konzepts "Frisch zubereitete Mahlzeiten in den Kindertageseinrichtungen". Die Stellen bzw. Stellenanteile sind für die Kitas Anemonenweg,
Escher Str./Friedrich-Ebert-Str., Karl-Zörgiebel-Str., von-Harff-Str. und Zu den Fußfällen vorgesehen.
zu 16:
Der Ausbildungsplatz ist für die neue Kita Escher Str./Friedrich-Ebert-Str. vorgesehen.
zu 17:
Es wird auf die Vorlage Nr.381/2014 "Schulsozialarbeit in der Gesamtschule Pulheim" (s. TOP 21) verwiesen.
zu 18:
Aufgrund der Aufgabenstellung ist der Stellenwert anzupassen. Es ist beabsichtigt, in 2015 die Bereiche Schulverwaltung und Jugendamt zusammenzuführen.
zu 19:
Die Kostenheranziehung als Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe bei Hilfen zur Erziehung wurde bislang von der
Stelle Beistandschaften/Vormundschaften mit erledigt. Das ist nicht mehr möglich, weil gesetzliche Vorgaben im Vor-
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mundschaftsrecht (verpflichtende monatliche Hausbesuche bei den Mündeln) sowie Verfahrensänderungen bei der
Beantragung von Zwangsvollstreckungen bei den Beistandschaften Arbeitszeit binden. Die Kostenheranziehung muss
daher wieder dem originär zuständigen Sachgebiet der wirtschaftlichen Jugendhilfe zugeordnet werden und führt dort zu
der beschriebenen Aufstockung der Arbeitszeit.
zu 20:
Die zusätzliche personelle Unterstützung der Abteilung Soziale Dienste wird aufgrund der gestiegenen Anforderungen
durch zusätzliche gesetzliche Aufgaben vorgeschlagen.
zu 21 und 22:
Der zusätzliche Personalbedarf im Bäderbereich entspricht dem Betriebskonzept und der Wirtschaftlichkeitsprognose
der DSBG - Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft. Das Personal ist zur Erwirtschaftung der prognostizierten Einnahmen erforderlich und in der Wirtschaftlichkeitsprognose berücksichtigt.
zu 23:
Im Bauordnungsamt waren ursprünglich zwei Verwaltungsmitarbeiter mit einem Stundenkontingent von insgesamt 75
Stunden/Woche mit den Tätigkeitsschwerpunkten Bearbeitung ordnungsbehördlicher Verfahren, Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden beschäftigt. Nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters wurde dessen Stelle (1,0 VZÄ) nicht
nachbesetzt. Die verbliebene personelle Ausstattung hat sich als unzureichend erwiesen. Es ist erforderlich, den genannten Bereich zu verstärken. Das soll amtsintern durch Aufgabenumverteilung. Die entsprechende Stelle ist aufgrund
des neuen Aufgabenschwerpunkts nach Entgeltgruppe 9 TVöD auszuweisen.
zu 24:
Die Ingenieure des Tiefbauamtes nehmen neben den technischen auch hoheitliche Aufgaben wahr. Sie müssen infolgedessen auch über verwaltungsrechtliche Kenntnisse verfügen. Die Vermittlung dieser Kenntnisse ist jedoch nicht Gegenstand der Ingenieurstudiengänge. Deshalb ist es sinnvoll, im Tiefbauamt einen Ingenieur oder eine Ingenieurin für
den gehobenen bautechnischen Dienst auszubilden. Im Bauordnungsamt wurde das wiederholt erfolgreich praktiziert.
Zeitnah zum Ende einer in 2015 beginnenden Ausbildung wird im Tiefbauamt eine Ingenieurstelle frei, so dass auch
dann, wenn aktuell vakante Stellen (s. zu Ziff. 25) besetzt werden können, die Übernahme nach erfolgreichen Ausbildungsabschluss gewährleistet ist.
zu 25:
In den Ämtern 66 und 26 sind seit längerer Zeit mehrere Ingenieurstellen vakant. Alle Versuche, die Stellen zu besetzen,
waren bislang erfolglos. Angesichts des Fachkräftemangels im Ingenieurbereich gehen andere Städte zunehmend dazu
über, vergleichbare Stellen nach Entgeltgruppe 11 TVöD zu vergüten. Die Stadt Pulheim kann sich dieser Entwicklung
nicht verschließen, weil sie anderenfalls bei potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern von vorne herein ausscheidet
und zudem das Risiko eingeht, dass erfahrene eigene Ingenieurinnen und Ingenieure zu anderen Arbeitgebern wechseln. Es wird daher vorgeschlagen, die Ingenieurstellen in den Ämtern 66 und 26 im Stellenplan nach Entgeltgruppe 11
auszuweisen.
Anmerkung
Der dieser Vorlage beigefügte Stellenplan weist die Stellen erstmals entsprechend dem jeweils beschlossenen Umfang
und nicht mehr generell als 1,0-Stelle aus. Diese Vollzeitverrechnung von Teilzeitstellen führt dazu, dass bei einigen
Besoldungs- und Entgeltgruppen die Summe der Stellen im Vergleich zu früheren Stellenplänen deutlich nach unten
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abweicht. Außerdem sind nunmehr Stellen, die mehreren Produkten zugeordnet sind, anteilmäßig bei den jeweiligen
Produkten nachgewiesen.