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Beschlussvorlage (Stellenplan 2015/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
190 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
08.12.14, 18:36

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 504/2014 Erstellt am: 11.11.2014 Aktenzeichen: 10.42300/2015 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss 42 X 02.12.2014 Rat 58 X 16.12.2014 Betreff Stellenplan 2015/2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 2015 518.180 € (1.036.545 €) — im Haushalt 2016 1.185.000 € (1.964.530 €) — in den Haushalten der folgenden Jahre 2017 1.266.690 € (2.055.970 €) 2018 1.284.270 € (2.083.410 €) 2019 1.302.050 € (2.111.180 €) Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel müssen in den Haushalten 2015 und Folgejahre bereitgestellt werden. Bei den Einzahlungen und Erträgen ist die voraussichtliche (teilweise) Refinanzierung bestimmter Personalaufwendungen (Kita-Betriebskostenzuschüsse, Elternbeiträge, Sonderförderungen im Kita-Bereich, Kostenerstattungen für die Einsätze des Notarztwagens) berücksichtigt. Bei den Zahlen in Klammern handelt es sich um die Bruttoaufwendungen. Vorlage Nr.: 504/2014 . Seite 2 / 7 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan 2015/2016. Erläuterungen Der Entwurf des Stellenplans 2015/2016 sieht folgende Änderungen vor: Lfd. Nr. Produktbereich Amt, Abteilung 1 01.02.01 Bildungsbüro 2 01.06.01 Bauhof 3 01.10.01 Amt für Stadtfinanzen Steuerabteilung 4 01.10.01 Amt für Stadtfinanzen Steuerabteilung 5 01.12.01 Immobilienmanagement Abt. Wirtschaftsförderung und Liegenschaften 6 02.03.01 Ordnungsamt, Ordnungsabteilung 7 02.03.01 Ordnungsamt, Ordnungsabteilung 8 02.07.01 Ordnungsamt Feuer- und Lehrrettungswache 9 02.07.01 10 02.08.01 11 06.01.01 12 06.01.01 Änderung Ausweisung einer Planstelle (0,82 VZÄ) der Entgeltgruppe 13, Entfristung des am 30.04.2015 auslaufenden Zeitvertrages der Stelleninhaberin Ausweisung von 2 zusätzlichen Stellen der Entgeltgruppe 4 im gewerblichen Bereich Anhebung der Stelle des Abteilungsleiters von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11 Anhebung der Stelle der Sachbearbeiterin Gewerbesteuer von Besoldungsgruppe A8 nach Besoldungsgruppe A9 mD Anhebung der Stelle einer Sachbearbeiterin von Besoldungsgruppe A9 nach Besoldungsgruppe A10 sowie Ausbringung eines kuVermerks an einer Stelle der Besoldungsgruppe A11 (ku A10) Wegfall einer Stelle der Entgeltgruppe 6 (0,59 VZÄ) Ausweisung einer zusätzlichen Stelle der Besoldungsgruppe A10 zur Verstärkung des Innendienstes Ausweisung einer zusätzlichen Stelle des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (Besoldungsgruppe A10) Ordnungsamt Feuer- und Lehrrettungswache Ordnungsamt Feuer- und Lehrrettungswache Anhebung von 3 Stellen der Besoldungsgruppe A7 nach Besoldungsgruppe A8 Ausweisung von 3 zusätzlichen Stellen der Entgeltgruppe 5 (Rettungsassistenten/-innen) Jugendamt Kindertagesstätten Jugendamt Kindertagesstätten Ausweisung von insgesamt 19 Fachkraftstellen (18,5 VZÄ) der Entgeltgruppe S6 Ausweisung einer zusätzlichen Stelle der Entgeltgruppe S10 (Leitung einer neuen Kita) Umwandlung einer Stelle der Entgeltgruppe S6 nach S8 - Fachkraft für Motopädie für alle Kitas (Umsetzung Inklusion) Ausweisung zusätzlicher Stellen für Küchenleitungen der Entgeltgruppe 5 (4x 0,5 VZÄ) 13 06.01.01 Jugendamt Kindertagesstätten 14 06.01.01 Jugendamt Kindertagesstätten Vorlage Nr.: 504/2014 . Seite 3 / 7 Lfd. Nr. 15 16 Produktbereich Amt, Abteilung 06.01.01 Jugendamt Kindertagesstätten Ausweisung zusätzlicher Stellen der Entgeltgruppe 1 für Wirtschaftskräfte im Umfang von 0,654 VZÄ 06.01.01 Jugendamt Kindertagesstätten Ausweisung einer zusätzlichen Stelle für eine Berufspraktikantin/einen Berufspraktikanten für den Beruf Erzieher/in 17 06.02.01 Jugendamt Abt. Kinder- u. Jugendförderung 18 06.04.01 Jugendamt 19 06.04.01 Jugendamt Verwaltungsabteilung 20 06.04.01 Jugendamt Soziale Dienste 08.03.01 Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt Freibad Stommeln 22 08.03.01 Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt Freibad Stommeln 23 10.01.01 Bauordnungsamt 24 12.01.01 Tiefbauamt 25 12.01.01 01.12.01 Tiefbauamt Immobilienmanagement, Techn. Abteilung 21 Änderung Ausweisung einer zusätzlichen Stelle der Entgeltgruppe S12 für Schulsozialarbeit an der Gesamtschule (Umfang abhängig vom Beschluss über gesonderten TOP zu diesem Thema) Anhebung der Stelle der Jugendamtsleitung von Besoldungsgruppe A14 nach Besoldungsgruppe A15, alternativ Ausweisung der Stelle nach Entgeltgruppe 15 Stundenaufstockung Sachbearbeitung wirtschaftliche Jugendhilfe von 33 auf 36 Stunden/Woche Aufstockung der Abt. Soziale Dienste um 0,5 VZÄ Entgeltgruppe S14 Ausweisung von 8 zusätzlichen Stellen der Entgeltgruppe 4 im Zusammenhang mit dem Betriebskonzept des neuen Bades Ausweisung einer zusätzlichen Stelle (0,5 VZÄ) der Entgeltgruppe 6 für Organisation, Abrechnung der Schwimmkurse sowie Marketing Anhebung einer Stelle der Entgeltgruppe 8 nach Entgeltgruppe 9 Ausweisung einer Ausbildungsstelle für den gehobenen bautechnischen Dienst Anhebung von insgesamt 13 Ingenieurstellen von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11 zu 1: Der Rat hat das Bildungsbüro für die Dauer von zunächst 2 Jahren beschlossen. Es ist seit dem 01.05.2013 besetzt. Der mit der Stelleninhaberin abgeschlossene befristete Arbeitsvertrag endet am 30.04.2015. Die Verwaltung schlägt vor, das Bildungsbüro auf Dauer einzurichten und den Vertrag mit der Stelleninhaberin zu entfristen. Der Aufbau des Bildungsbüros hat sich als eine wichtige Rahmenbedingung für die Weiterentwicklung der Pulheimer Bildungslandschaft erwiesen. Die übergreifend angesiedelte Stabsstelle Bildungsmanagement ermöglicht ein koordiniertes Handeln bei aktuellen Herausforderungen im Bildungsbereich. Der Aufbau eines Bildungsmonitoring in Form einer bereichsübergreifenden Berichterstattung soll Verwaltung und Politik als Grundlage für die Wahrnehmung ihrer Steue- Vorlage Nr.: 504/2014 . Seite 4 / 7 rungsaufgaben dienen. Durch die koordinierende und vernetzende Tätigkeit der Bildungsmanagerin und durch die Organisation zentraler Veranstaltungen (Bildungsfachtag) wird ein abgestimmtes Handeln zwischen den zahlreichen Akteuren der Bildungslandschaft sowie zwischen den verschiedenen Fachbereichen, Abteilungen und Ämtern gefördert und unterstützt. Die Erstellung eines Gesamtüberblicks über alle Bildungsangebote in Pulheim (Bildungsatlas) sowie der Aufbau einer niederschwelligen Bildungsberatung tragen dazu bei, dass der Zugang zu Bildungs-, Beratungs- und Erziehungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pulheim verbessert wird. zu 2. Aufgrund des stetig gewachsenen Aufgabenumfangs des Bauhofs insbesondere im Bereich der Grünflächenunterhaltung ist eine personelle Verstärkung notwendig. zu 3 und 4: Die Stellenanhebungen resultieren aus Neubewertungen der Stellen. zu 5: Die Anhebung einer Stelle von Besoldungsgruppe A9 nach Besoldungsgruppe A10 und die Herabstufung einer Stelle der Besoldungsgruppe A11 nach Besoldungsgruppe A10 resultieren aus Neubewertungen der Stellen wegen Umverteilung von Aufgaben. zu 6 und 7: Die Zahl der Verwarnungen hat sich in der Zeit von 2010 bis 2013 nahezu verdoppelt mit entsprechend gestiegenem Aufwand für die verwaltungsmäßige Abwicklung im Innendienst des Ordnungsamtes (Anhörungen, Widersprüche, weitere Verfahrensschritte). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer personellen Aufstockung des Innendienstes. Zugleich kann eine Teilzeitstelle der Entgeltgruppe 6, auf der im Wesentlichen zuarbeitende Tätigkeiten und Sekretariatsaufgaben wahrgenommen werden, mit dem Ausscheiden der Stelleninhaberin im März 2015 entfallen. zu 8: Für die Leitung des Sachgebiets Rettungsdienst inkl. Notarzt ist eine Stelle des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes vorgesehen. Da für diese Funktion selbst ausgebildet werden soll (ein Ausbildungsplatz für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst steht zur Verfügung), wird die Stelle voraussichtlich frühestens Ende 2016 besetzt. zu 9: Im Rahmen der weiteren Personalentwicklung wird vorgeschlagen, für Feuerwehrkräfte mit besonderen Qualifikationen und Mitarbeit in besonderen Aufgabengebieten 3 weitere Planstellen der Besoldungsgruppe A7 nach Besoldungsgruppe A8 anzuheben. Die entsprechenden Einstufungen erfolgen in Abhängigkeit von Vorschlägen der Feuer- und Lehrrettungswache. zu 10: Im Zuge der Fortschreibung des Rettungsbedarfsplans durch den Rhein-Erft-Kreis ist für den Notarztstandort mit einer Ausweitung der Betriebszeit auf 24 Stunden/Tag zu rechnen. Das führt zu einem zusätzlichen Bedarf an Rettungsassistenten bzw. -assistentinnen um Umfang von 3 Stellen. Die Besetzung der Stellen erfolgt in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Ausweitung der Betriebszeit. Vorlage Nr.: 504/2014 . Seite 5 / 7 zu 11: Aufgrund des weiteren Ausbaus der Kita-Plätze sind im Planungszeitraum 2015/2016 sind zusätzlich 10 Fachkraftstellen (Erzieher/innen) erforderlich. Hinzu kommen: 1 Fachkraftstelle zur gesetzlich vorgeschriebenen Sicherstellung einer Vertretung im Bereich der Kindertagespflege im Falle von Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit etc.), 1,5 zusätzliche Fachkraftstellen (3 x 0,5 VZÄ) zur Förderung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf (Finanzierung erfolgt aus zweckgebundenen Pauschalen des Landschaftsverbandes Rheinland), 5 zusätzliche Fachkraftstellen für die U3-Betreuung (Finanzierung erfolgt aus zweckgebundenen U3-Pauschalen des Landes für Personal über die Grundausstattung hinaus), 1 zusätzliche Fachkraftstelle (2 x 0,5 VZÄ) für Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf - plusKITA (Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln). Soweit aus Drittmitteln finanzierte zusätzliche Stellen eingerichtet werden, ist bei künftigen Planungen zu berücksichtigen, ob die Drittmittel der Tarifentwicklung angepasst werden. Ggf. müssen Stellen bzw. Stellenanteile später wieder reduziert werden. zu 12: Es handelt sich um die Planstelle für die Leitung der neuen Kita Escher Str./Friedrich-Ebert-Str. zu 13: Die sukzessive Umsetzung des Inklusionsgedankens erfordert den Ausbau fachspezifischer Förderangebote. Das bisher schon erprobte Angebot der Motopädie soll auf alle städtischen Kindertageseinrichtungen ausgedehnt werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist die Umwandlung einer Stelle der Entgeltgruppe S6 nach S8 erforderlich. zu 14 und 15: Die Schaffung der Stellen erfolgt im Zuge der weiteren Umsetzung des vom Rat beschlossenen Konzepts "Frisch zubereitete Mahlzeiten in den Kindertageseinrichtungen". Die Stellen bzw. Stellenanteile sind für die Kitas Anemonenweg, Escher Str./Friedrich-Ebert-Str., Karl-Zörgiebel-Str., von-Harff-Str. und Zu den Fußfällen vorgesehen. zu 16: Der Ausbildungsplatz ist für die neue Kita Escher Str./Friedrich-Ebert-Str. vorgesehen. zu 17: Es wird auf die Vorlage Nr.381/2014 "Schulsozialarbeit in der Gesamtschule Pulheim" (s. TOP 21) verwiesen. zu 18: Aufgrund der Aufgabenstellung ist der Stellenwert anzupassen. Es ist beabsichtigt, in 2015 die Bereiche Schulverwaltung und Jugendamt zusammenzuführen. zu 19: Die Kostenheranziehung als Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe bei Hilfen zur Erziehung wurde bislang von der Stelle Beistandschaften/Vormundschaften mit erledigt. Das ist nicht mehr möglich, weil gesetzliche Vorgaben im Vor- Vorlage Nr.: 504/2014 . Seite 6 / 7 mundschaftsrecht (verpflichtende monatliche Hausbesuche bei den Mündeln) sowie Verfahrensänderungen bei der Beantragung von Zwangsvollstreckungen bei den Beistandschaften Arbeitszeit binden. Die Kostenheranziehung muss daher wieder dem originär zuständigen Sachgebiet der wirtschaftlichen Jugendhilfe zugeordnet werden und führt dort zu der beschriebenen Aufstockung der Arbeitszeit. zu 20: Die zusätzliche personelle Unterstützung der Abteilung Soziale Dienste wird aufgrund der gestiegenen Anforderungen durch zusätzliche gesetzliche Aufgaben vorgeschlagen. zu 21 und 22: Der zusätzliche Personalbedarf im Bäderbereich entspricht dem Betriebskonzept und der Wirtschaftlichkeitsprognose der DSBG - Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft. Das Personal ist zur Erwirtschaftung der prognostizierten Einnahmen erforderlich und in der Wirtschaftlichkeitsprognose berücksichtigt. zu 23: Im Bauordnungsamt waren ursprünglich zwei Verwaltungsmitarbeiter mit einem Stundenkontingent von insgesamt 75 Stunden/Woche mit den Tätigkeitsschwerpunkten Bearbeitung ordnungsbehördlicher Verfahren, Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden beschäftigt. Nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters wurde dessen Stelle (1,0 VZÄ) nicht nachbesetzt. Die verbliebene personelle Ausstattung hat sich als unzureichend erwiesen. Es ist erforderlich, den genannten Bereich zu verstärken. Das soll amtsintern durch Aufgabenumverteilung. Die entsprechende Stelle ist aufgrund des neuen Aufgabenschwerpunkts nach Entgeltgruppe 9 TVöD auszuweisen. zu 24: Die Ingenieure des Tiefbauamtes nehmen neben den technischen auch hoheitliche Aufgaben wahr. Sie müssen infolgedessen auch über verwaltungsrechtliche Kenntnisse verfügen. Die Vermittlung dieser Kenntnisse ist jedoch nicht Gegenstand der Ingenieurstudiengänge. Deshalb ist es sinnvoll, im Tiefbauamt einen Ingenieur oder eine Ingenieurin für den gehobenen bautechnischen Dienst auszubilden. Im Bauordnungsamt wurde das wiederholt erfolgreich praktiziert. Zeitnah zum Ende einer in 2015 beginnenden Ausbildung wird im Tiefbauamt eine Ingenieurstelle frei, so dass auch dann, wenn aktuell vakante Stellen (s. zu Ziff. 25) besetzt werden können, die Übernahme nach erfolgreichen Ausbildungsabschluss gewährleistet ist. zu 25: In den Ämtern 66 und 26 sind seit längerer Zeit mehrere Ingenieurstellen vakant. Alle Versuche, die Stellen zu besetzen, waren bislang erfolglos. Angesichts des Fachkräftemangels im Ingenieurbereich gehen andere Städte zunehmend dazu über, vergleichbare Stellen nach Entgeltgruppe 11 TVöD zu vergüten. Die Stadt Pulheim kann sich dieser Entwicklung nicht verschließen, weil sie anderenfalls bei potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern von vorne herein ausscheidet und zudem das Risiko eingeht, dass erfahrene eigene Ingenieurinnen und Ingenieure zu anderen Arbeitgebern wechseln. Es wird daher vorgeschlagen, die Ingenieurstellen in den Ämtern 66 und 26 im Stellenplan nach Entgeltgruppe 11 auszuweisen. Anmerkung Der dieser Vorlage beigefügte Stellenplan weist die Stellen erstmals entsprechend dem jeweils beschlossenen Umfang und nicht mehr generell als 1,0-Stelle aus. Diese Vollzeitverrechnung von Teilzeitstellen führt dazu, dass bei einigen Besoldungs- und Entgeltgruppen die Summe der Stellen im Vergleich zu früheren Stellenplänen deutlich nach unten Vorlage Nr.: 504/2014 . Seite 7 / 7 abweicht. Außerdem sind nunmehr Stellen, die mehreren Produkten zugeordnet sind, anteilmäßig bei den jeweiligen Produkten nachgewiesen.