Daten
Kommune
Pulheim
Größe
161 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
19.01.15, 18:35
Aktualisiert
19.01.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
549/2014
Erstellt am:
30.12.2014
Aktenzeichen:
II / 50
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
27.01.2015
Rat
X
03.02.2015
Betreff
1. Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates für die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention
2. Antrag auf Erstellung eines Inklusionsplanes für die Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SHG Handicp e.V. zu 1. und Fraktion Bürgerverein zu 2.
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 549/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt:
1. den Bürgerantrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates abzulehnen und
2. den Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim auf Erstellung eines Inklusionsplanes zunächst zurückzustellen.
Erläuterungen
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) ist seit 26. März 2009 in Deutschland
geltendes Recht.
Art. 1 UN-BRK:
„ Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen
innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche,
seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an
der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Partizipation an der Gesellschaft hindern können.“
Im Hinblick auf die Umsetzung der UN-BRK ist die Initiative beider o.g. Antragsteller grundsätzlich zu begrüßen. Aber
auch ohne „Inklusionsbeirat“ oder „Inklusionsplan“ ist bereits seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes
(BGG) im Jahre 2002 im Bereich „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“ ein Umdenken erfolgt. Die Vorgaben für die
Barrierefreiheit nach § 4 BGG finden seitdem Berücksichtigung im Hoch- und Tiefbau.
Den öffentlichen Verkehrsraum betreffend, werden in der Stadt Pulheim die Belange von Menschen mit Behinderung bei
jeder Neu- bzw. Umbaumaßnahme berücksichtigt. Dies geschieht in Anlehnung an die vom Rhein-Erft-Kreis als auch
vom Landesbetrieb Straßenbau NRW entwickelten Richtlinien und Vorgaben für den barrierefreien öffentlichen Verkehrsraum. In Einzelfällen finden bereits zur Thematik „barrierefreier Verkehrsraum“ Begehungen oder Ortstermine mit
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern statt.
Darüber hinaus beschäftigt sich ein Gremium auf Kreisebene, der Arbeitskreis „Netzwerk Mobilität für Senioren und
Menschen mit Behinderung für den Rhein-Erft-Kreis“ (NWM), schwerpunktmäßig mit der Barrierefreiheit im ÖPNV.
In Anbetracht der demografischen Entwicklung in der Stadt Pulheim und der damit verbundenen steigenden Zahl von
älteren, oft mobilitätseingeschränkten Menschen, ist der Seniorenbeirat der Stadt Pulheim ein wichtiges Gremium, welches die Interessen und Belange dieser Personengruppe anhört und vertritt.
In der Vergangenheit hat sich der Seniorenbeirat bereits sehr intensiv mit Aspekten der Teilhabe und der Barrierefreiheit
im öffentlichen Raum befasst (Rathaus /KMZ, Toilette Friedhof Brauweiler, Aktion „das freundliche Örtchen“, Aufzug
altes Rathaus Brauweiler). Mitglieder des Seniorenbeirates sind in den Ausschüssen Umwelt, Planung, Tiefbau- und
Verkehr sowie Bildung, Kultur und Sport als sachkundige Einwohner/in vertreten und sind damit an der Vorbereitung von
Entscheidungen des Rates in der Stadt Pulheim aktiv beteiligt.
Es bleibt festzuhalten, dass in den Fachämtern und Gremien der Stadt Pulheim die Bedürfnisse und Belange von Menschen mit Behinderung bereits Berücksichtigung finden. Zudem haben alle Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderung die Möglichkeit, mit einem Antrag gem. §24 GO NRW ihre Anliegen in die entsprechenden Fachausschüsse
einzubringen. Insofern besteht für die Einrichtung eines Inklusionsbeirates, als ein weiteres Gremium zur Begleitung der
Arbeit im Rat und seinen Fachausschüssen keine Notwendigkeit.
Die Umsetzung der UN-BRK ist ein sehr langer Prozess, der nicht nur den öffentlichen Verkehrsraum, sondern alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens betrifft. Die Fachämter und Gremien der Stadt Pulheim stellen sich dieser Herausforderung. So findet das Thema „Inklusion“ im Rahmen der Bedarfsplanung der Betreuungsangebote für Kinder und
deren Umsetzung regelmäßig Berücksichtigung. Zuletzt im Jugendhilfeausschuss am 20.11.2014 wurde umfassend
über den Stand der Inklusion in den Arbeitsfeldern der städtischen Kinder- und Jugendförderung berichtet (Vorlage Nr.
255/2014).
Vorlage Nr.: 549/2014 . Seite 3 / 3
Es bleibt festzuhalten, dass die Umsetzung der UN-BRK dezentral in den jeweiligen Fachämtern und Gremien erfolgreich begonnen hat und weiterhin fortgesetzt wird.
Die weitere Zukunft wird zeigen, welche Instrumente den Kommunen zur weiteren Planung zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung wird den Antrag wieder aufgreifen, wenn ein Inklusionsplan Teil kommunalen Handelns sein sollte.