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Beschlussvorlage (Abrechnung der Konzessionsabgabe Strom 2012 hier: Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
19.01.15, 18:35
Aktualisiert
19.01.15, 18:35
Beschlussvorlage (Abrechnung der Konzessionsabgabe Strom 2012
hier: Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (Abrechnung der Konzessionsabgabe Strom 2012
hier: Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 551/2014 Erstellt am: 30.12.2014 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.01.2015 Rat X 03.02.2015 Betreff Abrechnung der Konzessionsabgabe Strom 2012 hier: Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 325.390 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2014 — in den Haushalten der folgenden Jahre 325.390 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge innerhalb der Finanzmasse Vorlage Nr.: 551/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 325.390 € bei dem Konto 16/01/01.5494000 „Abrechnung von Konzessionsabgaben“. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Konto 16/01/01.4525000 „Verzinsung der Gewerbesteuer“ innerhalb der Finanzmasse. Erläuterungen Mit Schreiben vom 18.12.2014 wurde durch die RWE Deutschland AG die endgültige Endabrechnung für das Jahr 2012 für die Konzessionsabgabe – Strom mitgeteilt. Unter Berücksichtigung des gezahlten Abschlags von 2.220.000 € ergibt sich ein Zahlungsanspruch der RWE Deutschland AG in Höhe von 325.386,11 €. Die Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Konto 16/01/01.4525000 „Verzinsung der Gewerbesteuer“. Mit Vorlage 234/2014 wurde in der Ratssitzung am 01.07.2014 bereits eine außerplanmäßige Ausgabe von rd. 339.000 € für die Endabrechnung 2011 genehmigt. Die Entwicklung des Aufkommens aus der abgerechneten Konzessionsabgabe Strom in den letzten Jahren zeigt nachstehende Übersicht: Jahr Ansatz 2007 2.160.000 2008 2.160.000 2009 2.000.000 2010 2.100.000 2011 2.100.000 2012 2.100.000 Rückforderung der RWE (-) gezahlter Abschlag festgesetzter Betrag aperiodische / Nachzahlung für die durch RWE aus Abrechnung Vorgänge Stadt(+) 1.930.000 2.115.961,52 0,00 185.961,52 2.000.000 2.112.047,05 7,75 112.054,80 2.000.000 2.010.182,64 0,00 10.182,64 2.100.000 1.993.384,56 0,00 - 106.615,44 2.220.000 1.908.778,15 -27.683,50 - 338.905,35 2.220.000 1.892.605,74 2.008,15 - 325.386,11