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Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 15/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
43 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
26.01.15, 16:24
Aktualisiert
26.01.15, 16:24
Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 15/2015) Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 15/2015)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Zusammenstellung der in der Zeit vom 01.08.2014 bis 31.12.2014 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen lfd. Nr. Produkt / Auftrag Aufwand/ Auszahlung Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der bereitgestellt ÜPL / APL nur Ergebnisplan 2014 (konsumtiv) 1 2 3 01 01 01 01 02 01 08 01 01 Aufwand Aufwand Aufwand Interne Miete Köstersaal (ILV) Interne Miete Köstersaal (ILV) Mietzuschuss an den DUC Stommeln e.V. 0,00 Für die Durchführung einer Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW war die Anmietung des kleinen Saales im Kultur- und Medienzentrum erforderlich, da die entsprechenden Räumlichkeiten im Rathaus nicht zur Verfügung standen. Die dafür angefallenen Kosten 360,00 belaufen sich auf insgesamt 360 €. 680,00 Für die Durchführung von Seminarterminen musste auf den Seminarraum im Kultur- und Medienzentrum ausgewichen werden, da die entsprechenden Räumlichkeiten im Rathaus nicht zur Verfügung standen. Die dafür angefallenen Kosten belaufen sich auf 1.050,00 insgesamt 1.050 €. 0,00 Im Jahr 2014 wurde seitens der Stadt Pulheim mit dem DUC Stommeln e.V. ein Mietvertrag zur Anmietung von Räumlichkeiten im Kellergeschoss des Zanderhofes abgeschlossen. Für den vereinbarten Mietzuschuss müssen Mittel außerplanmäßig 305,00 bereitgestellt werden. Ergebnisplan und/oder Finanzplan 2014 (konsumtiv) 4 5 6 7 8 9 10 02 07 01 Aufwand/ Auszahlung Aufwandsentschädigungen 02 07 01 Aufwand/ Auszahlung Förderung der Jugendfeuerwehr 03 03 01 Aufwand/ Auszahlung Erstattungen an das Land 06 01 01 Aufwand/ Auszahlung Erstattungen an Gemeinden 08 01 01 Aufwand/ Auszahlung Ehrungen, Jubiläen, Nachrufe 12 01 01 12 01 01 Aufwand/ Auszahlung Erstattung von Erschließungsbeiträgen Aufwand/ Auszahlung Erstattung von Erschließungsbeiträgen 51.978,40 Die Feuerwehr Münster übernimmt die Kosten des fortgewährten Arbeitsdienstes, die den Beteiligten im Rahmen des Unwettereinsatzes in Münster am 29. und 30.07.2014 (überörtliche Hilfe/Bereitschaft III) entstanden sind. Es besteht bei einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Pulheim beim Arbeitgeber Ansprüche auf Lohnfortzahlung. Die von der Feuerwehr Müster an die Stadt Pulheim überwiesenen Mittel sind auf dem 116,60 Aufwands- sowie Auszahlungskonto zusätzlich bereitzustellen. 3.416,69 Die Jugendfeuerwehr Brauweiler hat eine Zuwendung aus Gewinnsparen in Höhe von 1.000 € erhalten. Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden. Der Ertrag/die Einzahlung aus dem Gewinnsparen ist mittels einer/-s unerheblichen überplanmäßigen Aufwands/Auszahlung auf dem Auswands-/Auszahlungskonto für die Förderung der 1.000,00 Jugendfeuerwehr bereitzustellen. 0,00 Bei dem Betrag handelt es sich um eine Erstattung des DRK von zuviel gezahlten Landesmitteln aus dem Programm "Geld oder Stelle". Dieser Betrag ist an die 13.907,00 Bezirksregierung zu erstatten. 0,00 Für den U3-Ausbau in der katholischen Kita Brauweiler St. Nikolaus wurden U3Zuschüsse in Höhe von 123.565 € ausgezahlt. Nach Vorlage des Verwendungsnachweises ergibt sich eine Rückforderung in Höhe von rd. 3.770 €. Der Betrag muss vom Träger an die Stadt erstattet und an den Landschaftsverband 3.770,00 zurückgezahlt werden. 8.500,00 Die aufgrund der durchgeführten Veranstaltung erhaltenen Spenden sollen dem Ausgleich des Ausgabekontos der Veranstaltungen zugeführt werden. Die Mittel sollen 490,00 für Ausgaben des Vereinsempfangs am 5.11.14 verwendet werden. 170,00 Der Domkapitelweg in Geyen wurde teilweise im Rahmen eines Vorfinanzierungsvertrages hergestellt. Bei den im Rahmen des Vertrages hergestellten Teileinrichtungen handelt es sich nicht um eine vollständige Herstellung, sodass die Vertragsgrundstücke im Rahmen der endgültigen Heranziehung ebenfalls zu Beiträgen herangezogen werden. Diesen Grundstücken wird der Aufwand aus der Vertragsabrechnung als Vorausleistung angerechnet, was zu einer Überzahlung führt, 3.000,00 die künftig im Rahmen der endgültigen Abrechnung erstattet werden muss. 170,00 Ein Anlieger hat im Jahr 2000 mit der Stadt Pulheim einen Vorfinanzierungsvertrag geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages war die Finanzierung zur Herstellung des Stichweges der Straße "Am Römerturm". Der Anlieger hat nachweislich einen Betrag von 17.102,52 € an die Stadt Pulheim geleistet. Bis auf einen Betrag von 1.253,73 € (der auf die Herstellung eines Grundstücksanschlusses entfiel) handelt es sich um erschließungsfähigen Aufwand. Laut § 2 Nr. 3 Abs. 2 des Vertrags ist dieser Betrag abzüglich des städt. Eigenanteils von 10 % als Vorausleitung auf den Erschließungsbeitrag anzurechen. Die Erhebung des Erschließungsbeitrags steht aktuell an. Für das Grundstück des Anliegers wird sich der Erschließungsbeitrag auf 6.276,16 € belaufen. Von diesem Betrag werden die erbrachten Vorausleistungen in Höhe von 14.263,91 € abgezogen. Es ist somit ein Betrag in Höhe von 7.987,75 € an den Anlieger 7.990,00 zu erstatten. Seite 1 von 2 Anlage 1 lfd. Nr. 11 12 Produkt / Auftrag Aufwand/ Auszahlung 12 03 01 Aufwand/ Auszahlung Umlagen ÖPNV an Gemeinden 16 01 01 Bezeichnung Aufwand/ Auszahlung Kreisumlage fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der bereitgestellt ÜPL / APL 631.670,00 Die Anforderung des Rhein-Erft-Kreises für die ÖPNV-Leistungen 2014 liegt mit rd. 1.950 € geringfügig über dem Haushaltsansatz aufgrund der Abrechnung der Linie 125, die im 1.950,00 Wirtschaftsplan der REVG enthalten ist. 22.724.000,00 Mit Bescheid vom 30.07.2014 informierte der Rhein-Erft-Kreis über die endgültige Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2014 in Höhe von 23.342.036 €. Die Kreisumlage ergibt sich aus den Umlagegrundlagen in Höhe von 55.842.191 € und einem Hebesatz von 41,80 %. Der Haushalt 2014 des Rhein-Erft-Kreises war zum Beschluss des Haushaltes der Stadt Pulheim noch nicht beschlossen. In der städtischen Haushaltsplanung wurde der Hebesatz aus der Finanzplanung des Haushalts 2013 des Rhein-Erft-Kreises in Höhe von 40,32% berücksichtigt. Durch die Erhöhung des Hebesatzes ergab sich zunächst ein Finanzierungsbedarf von 834.580 €. Innerhalb der Budgetregeln konnten 626.000 € durch Minderaufwendungen bei anderen Positionen (Kreditzinsen 566.000 €, Zinsen Liquiditätskredit 10.000 €, Geschäftsaufwendungen SWP 50.000 €) finanziert werden. Der Restbetrag von 208.580 € kann per unerheblicher ÜPL (0,9 % des Ansatzes von 22.098.000 €) aus den Mehrerträgen und 208.580,00 Mehreinzahlungen bei der Verzinsung der Gewerbesteuer finanziert werden. 373.841,20 Da zwei Ingenieurstellen beim Tiefbauamt derzeit nicht besetzt werden können, kann die Bauleitung nach Aussage des Tiefbauamtes nur von einem externen Büro geleistet 11.000,00 werden. Die Leistungen sind förderfähig. 25.200,00 Für die Beauftragung der Firma werden nach der Ausschreibung ca. 2.000 € zusätzlich 2.000,00 benötigt. Finanzplan 2014 (investiv) 13 M 20100002 Errichtung Buscaps, barrierefreie Auszahlung Bushaltestellen 14 M 26140400 Umbau/Einrichtung Küche Kita Auszahlung Görreshofstraße 15 M 32880003 Auszahlung Beschaffung Geräte/Ausstattung RTW 16 M 40140001 Schulgelände KGS Am Buschweg Auszahlung (Baumaßnahme) 17 M 50880001 Beschaffung von Einrichtungsgegenständen Auszahlung Asylbewerber 33.200,00 Die dringend benötigte Vakuummatratze vom RTW 2 ist im Krankenhaus abhanden gekommen / gestohlen worden. Die fehlenden Mittel sollen aus dem Bekleidungsetat des Rettungsdienstes bereitgestellt werden, weil das Budget für die "Beschaffung 406,17 Geräte/Ausstattung RTW" nicht ausreicht. 0,00 Für die Maßnahme " Gestaltung Schulgelände am KGS Am Buschweg" wurden für die Beschaffung von Geräten rd. 24.400 € bereitgestellt. Bei der Kostenermittlung wurde die Umsetzung des Fahrradständers inkl. Pflasterung von rd. 7.430 € nicht berücksichtigt, die Mittel müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. Darüber hinaus müssen 5.700 € aus der Position"Auszahlungen Erwerb bewegliches Anlagevermögen" in die Position "Auszahlung Baumaßnahme" für die Erstellung des Untergrundes der 13.130,00 Spielgeräte umgesetzt werden. 6.665,09 Bedingt durch die stark steigenden Zuweisungen von ausländischen Flüchtlingen, steigt 14.000,00 auch der Bedarf an Einrichtungsgegenständen in den Unterkünften. Seite 2 von 2