Daten
Kommune
Pulheim
Größe
43 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
26.01.15, 16:24
Aktualisiert
26.01.15, 16:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Zusammenstellung der in der Zeit vom 01.08.2014 bis 31.12.2014 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen
lfd.
Nr.
Produkt /
Auftrag
Aufwand/
Auszahlung
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der
bereitgestellt
ÜPL / APL
nur Ergebnisplan 2014 (konsumtiv)
1
2
3
01 01 01
01 02 01
08 01 01
Aufwand
Aufwand
Aufwand
Interne Miete Köstersaal (ILV)
Interne Miete Köstersaal (ILV)
Mietzuschuss an den DUC Stommeln
e.V.
0,00
Für die Durchführung einer Sitzung des Ausschusses für Finanzen und
Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW war die Anmietung des
kleinen Saales im Kultur- und Medienzentrum erforderlich, da die entsprechenden
Räumlichkeiten im Rathaus nicht zur Verfügung standen. Die dafür angefallenen Kosten
360,00 belaufen sich auf insgesamt 360 €.
680,00
Für die Durchführung von Seminarterminen musste auf den Seminarraum im Kultur- und
Medienzentrum ausgewichen werden, da die entsprechenden Räumlichkeiten im
Rathaus nicht zur Verfügung standen. Die dafür angefallenen Kosten belaufen sich auf
1.050,00 insgesamt 1.050 €.
0,00
Im Jahr 2014 wurde seitens der Stadt Pulheim mit dem DUC Stommeln e.V. ein
Mietvertrag zur Anmietung von Räumlichkeiten im Kellergeschoss des Zanderhofes
abgeschlossen. Für den vereinbarten Mietzuschuss müssen Mittel außerplanmäßig
305,00 bereitgestellt werden.
Ergebnisplan und/oder Finanzplan 2014 (konsumtiv)
4
5
6
7
8
9
10
02 07 01
Aufwand/
Auszahlung Aufwandsentschädigungen
02 07 01
Aufwand/
Auszahlung Förderung der Jugendfeuerwehr
03 03 01
Aufwand/
Auszahlung Erstattungen an das Land
06 01 01
Aufwand/
Auszahlung Erstattungen an Gemeinden
08 01 01
Aufwand/
Auszahlung Ehrungen, Jubiläen, Nachrufe
12 01 01
12 01 01
Aufwand/
Auszahlung Erstattung von Erschließungsbeiträgen
Aufwand/
Auszahlung Erstattung von Erschließungsbeiträgen
51.978,40
Die Feuerwehr Münster übernimmt die Kosten des fortgewährten Arbeitsdienstes, die
den Beteiligten im Rahmen des Unwettereinsatzes in Münster am 29. und 30.07.2014
(überörtliche Hilfe/Bereitschaft III) entstanden sind. Es besteht bei einem Mitglied der
Freiwilligen Feuerwehr Pulheim beim Arbeitgeber Ansprüche auf Lohnfortzahlung. Die
von der Feuerwehr Müster an die Stadt Pulheim überwiesenen Mittel sind auf dem
116,60 Aufwands- sowie Auszahlungskonto zusätzlich bereitzustellen.
3.416,69
Die Jugendfeuerwehr Brauweiler hat eine Zuwendung aus Gewinnsparen in Höhe von
1.000 € erhalten. Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden. Der Ertrag/die
Einzahlung aus dem Gewinnsparen ist mittels einer/-s unerheblichen überplanmäßigen
Aufwands/Auszahlung auf dem Auswands-/Auszahlungskonto für die Förderung der
1.000,00 Jugendfeuerwehr bereitzustellen.
0,00
Bei dem Betrag handelt es sich um eine Erstattung des DRK von zuviel gezahlten
Landesmitteln aus dem Programm "Geld oder Stelle". Dieser Betrag ist an die
13.907,00 Bezirksregierung zu erstatten.
0,00
Für den U3-Ausbau in der katholischen Kita Brauweiler St. Nikolaus wurden U3Zuschüsse in Höhe von 123.565 € ausgezahlt. Nach Vorlage des
Verwendungsnachweises ergibt sich eine Rückforderung in Höhe von rd. 3.770 €. Der
Betrag muss vom Träger an die Stadt erstattet und an den Landschaftsverband
3.770,00 zurückgezahlt werden.
8.500,00
Die aufgrund der durchgeführten Veranstaltung erhaltenen Spenden sollen dem
Ausgleich des Ausgabekontos der Veranstaltungen zugeführt werden. Die Mittel sollen
490,00 für Ausgaben des Vereinsempfangs am 5.11.14 verwendet werden.
170,00
Der Domkapitelweg in Geyen wurde teilweise im Rahmen eines
Vorfinanzierungsvertrages hergestellt. Bei den im Rahmen des Vertrages hergestellten
Teileinrichtungen handelt es sich nicht um eine vollständige Herstellung, sodass die
Vertragsgrundstücke im Rahmen der endgültigen Heranziehung ebenfalls zu Beiträgen
herangezogen werden. Diesen Grundstücken wird der Aufwand aus der
Vertragsabrechnung als Vorausleistung angerechnet, was zu einer Überzahlung führt,
3.000,00 die künftig im Rahmen der endgültigen Abrechnung erstattet werden muss.
170,00
Ein Anlieger hat im Jahr 2000 mit der Stadt Pulheim einen Vorfinanzierungsvertrag
geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages war die Finanzierung zur Herstellung des
Stichweges der Straße "Am Römerturm". Der Anlieger hat nachweislich einen Betrag von
17.102,52 € an die Stadt Pulheim geleistet. Bis auf einen Betrag von 1.253,73 € (der auf
die Herstellung eines Grundstücksanschlusses entfiel) handelt es sich um
erschließungsfähigen Aufwand. Laut § 2 Nr. 3 Abs. 2 des Vertrags ist dieser Betrag
abzüglich des städt. Eigenanteils von 10 % als Vorausleitung auf den
Erschließungsbeitrag anzurechen. Die Erhebung des Erschließungsbeitrags steht aktuell
an. Für das Grundstück des Anliegers wird sich der Erschließungsbeitrag auf 6.276,16 €
belaufen. Von diesem Betrag werden die erbrachten Vorausleistungen in Höhe von
14.263,91 € abgezogen. Es ist somit ein Betrag in Höhe von 7.987,75 € an den Anlieger
7.990,00 zu erstatten.
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Anlage 1
lfd.
Nr.
11
12
Produkt /
Auftrag
Aufwand/
Auszahlung
12 03 01
Aufwand/
Auszahlung Umlagen ÖPNV an Gemeinden
16 01 01
Bezeichnung
Aufwand/
Auszahlung Kreisumlage
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der
bereitgestellt
ÜPL / APL
631.670,00
Die Anforderung des Rhein-Erft-Kreises für die ÖPNV-Leistungen 2014 liegt mit rd. 1.950
€ geringfügig über dem Haushaltsansatz aufgrund der Abrechnung der Linie 125, die im
1.950,00 Wirtschaftsplan der REVG enthalten ist.
22.724.000,00
Mit Bescheid vom 30.07.2014 informierte der Rhein-Erft-Kreis über die endgültige
Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2014 in Höhe von 23.342.036 €. Die
Kreisumlage ergibt sich aus den Umlagegrundlagen in Höhe von 55.842.191 € und
einem Hebesatz von 41,80 %. Der Haushalt 2014 des Rhein-Erft-Kreises war zum
Beschluss des Haushaltes der Stadt Pulheim noch nicht beschlossen. In der städtischen
Haushaltsplanung wurde der Hebesatz aus der Finanzplanung des Haushalts 2013 des
Rhein-Erft-Kreises in Höhe von 40,32% berücksichtigt. Durch die Erhöhung des
Hebesatzes ergab sich zunächst ein Finanzierungsbedarf von 834.580 €. Innerhalb der
Budgetregeln konnten 626.000 € durch Minderaufwendungen bei anderen Positionen
(Kreditzinsen 566.000 €, Zinsen Liquiditätskredit 10.000 €, Geschäftsaufwendungen
SWP 50.000 €) finanziert werden. Der Restbetrag von 208.580 € kann per unerheblicher
ÜPL (0,9 % des Ansatzes von 22.098.000 €) aus den Mehrerträgen und
208.580,00 Mehreinzahlungen bei der Verzinsung der Gewerbesteuer finanziert werden.
373.841,20
Da zwei Ingenieurstellen beim Tiefbauamt derzeit nicht besetzt werden können, kann die
Bauleitung nach Aussage des Tiefbauamtes nur von einem externen Büro geleistet
11.000,00 werden. Die Leistungen sind förderfähig.
25.200,00
Für die Beauftragung der Firma werden nach der Ausschreibung ca. 2.000 € zusätzlich
2.000,00 benötigt.
Finanzplan 2014 (investiv)
13 M 20100002
Errichtung Buscaps, barrierefreie
Auszahlung Bushaltestellen
14 M 26140400
Umbau/Einrichtung Küche Kita
Auszahlung Görreshofstraße
15 M 32880003
Auszahlung Beschaffung Geräte/Ausstattung RTW
16 M 40140001
Schulgelände KGS Am Buschweg
Auszahlung (Baumaßnahme)
17 M 50880001
Beschaffung von
Einrichtungsgegenständen
Auszahlung Asylbewerber
33.200,00
Die dringend benötigte Vakuummatratze vom RTW 2 ist im Krankenhaus abhanden
gekommen / gestohlen worden. Die fehlenden Mittel sollen aus dem Bekleidungsetat des
Rettungsdienstes bereitgestellt werden, weil das Budget für die "Beschaffung
406,17 Geräte/Ausstattung RTW" nicht ausreicht.
0,00
Für die Maßnahme " Gestaltung Schulgelände am KGS Am Buschweg" wurden für die
Beschaffung von Geräten rd. 24.400 € bereitgestellt. Bei der Kostenermittlung wurde die
Umsetzung des Fahrradständers inkl. Pflasterung von rd. 7.430 € nicht berücksichtigt,
die Mittel müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. Darüber hinaus müssen
5.700 € aus der Position"Auszahlungen Erwerb bewegliches Anlagevermögen" in die
Position "Auszahlung Baumaßnahme" für die Erstellung des Untergrundes der
13.130,00 Spielgeräte umgesetzt werden.
6.665,09
Bedingt durch die stark steigenden Zuweisungen von ausländischen Flüchtlingen, steigt
14.000,00 auch der Bedarf an Einrichtungsgegenständen in den Unterkünften.
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