Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
26.01.15, 16:24
Aktualisiert
26.01.15, 16:24
Stichworte
Inhalt der Datei
NUTZUNGSORDNUNG
zur Nutzung von Räumlichkeiten
im Alten Rathaus Pulheim durch Vereine
§1
Vorbemerkung
Das Alte Rathaus soll als eine Begegnungsstätte für Vereine, Vereinsmitglieder und der
allgemeinen Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Hierfür hat die Große Pulheimer KG Ahl Häre von 1927 e.V. (im Folgenden nur noch „KG“
genannt) das Alte Rathaus von der Stadt Pulheim angemietet, um ausgewählte
Räumlichkeiten gemäß nachstehenden Regelungen den Vorgenannten zur Verfügung zu
stellen.
§2
Räumlichkeiten
Folgende Räumlichkeiten werden den Vereinen, Gruppen oder Gruppierungen zur
Verfügung gestellt:
1. Obergeschoß
Versammlungsraum (teilbar)
99 m²
Dachgeschoß
Besprechungs- und Büroräume
Raum 1
Raum 2
Raum 3
Raum 4
Besprechungsraum
8,45 m²
9,61 m²
10,72 m²
12,48 m²
30,24 m²
§3
Benutzungsrecht
(1) Die Nutzung der Räumlichkeiten ist wie folgt möglich:
a) Versammlungsraum
1. Versammlungen,
2. Übungsstunden,
3. Feste und Feiern.
b) Büro- und Besprechungsräume, als solche.
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(2) Die Räumlichkeiten sollen vorrangig Pulheimer Vereinen zur Verfügung stehen. Andere
Nutzungen stehen dem nach. Eine Anmeldung zur Nutzung des jeweiligen Raumes
muss
für das Folgejahr bis zum 30.06. des Vorjahres
der KG vorgelegt worden sein.
(3) Die Verteilung erfolgt grundsätzlich mittels Zeitmanagement. Büroräume können auch
untervermietet, d.h. fest zugeteilt werden.
(4) Parteien, Vereine und Gruppierungen, die der verfassungsmäßigen Ordnung und der
demokratisch-freiheitlichen
Grundordnung
widerstreben,
wird
die
Nutzung
uneingeschränkt untersagt.
Seminare und Tagungen gewerblicher Art sind ebenfalls nicht gestattet.
§4
Rechte und Pflichten des Benutzers
(1) Im Versammlungsraum sind während den Veranstaltungen, Übungsstunden, Proben
u. ä. die Fenster aus immissionsschutzrechtlichen Gründen geschlossen zu halten. Die
Belüftung erfolgt durch eine eigens dafür eingebaute Klima- und Lüftungsanlage.
(2) In den Büro- und Besprechungsräumen sind Feierlichkeiten und Veranstaltungen in
Hinblick auf den Schallschutz strengstens untersagt.
(3) Der Benutzer hat die benutzten Räume und Ausstattungsgegenstände in
ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Der Benutzer kann sich nicht darauf
berufen, dass sich die benutzte Sache bereits bei der Übernahme nicht in
ordnungsgemäßem Zustand befunden hat, wenn er seiner Meldepflicht durch Meldung
bei der KG nicht unverzüglich nachgekommen ist.
§5
Bewirtung und Nutzugsentgelt
(1) Der Bezug von Speisen und Getränken ist nur über den angegliederten
Gastronomiebetrieb gestattet. Im Gegenzug wird ein Nutzungsentgelt für die
Räumlichkeiten nicht erhoben.
(2) Sollten der Benutzer nichts verzehren oder sollte durch die Bewirtung die Deckung der
für die Bereitstellung der Räumlichkeiten entstehenden Nebenkosten nicht erreicht
werden, so können die Nebenkosten an den Benutzer weiterberechnet werden. Diese
belaufen sich auf
30 € je Nutzung für den Versammlungsraum im 1. OG,
20 € je Nutzung für den Besprechungsraum im DG und
10 € je Nutzung für einen Büroraum im DG.
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§7
Haftung
(1) Der Benutzer haftet für alle Schäden (auch Verunreinigungen), die durch ihn, seine
Beauftragten, die Veranstaltungsbesucher oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit
der Benutzung der Räumlichkeit oder des vorhandenen Inventars entstehen. In die
Haftung sind auch Schäden an dem Gebäude, der Einrichtung oder dem Grundstück
einbezogen.
Die KG ist berechtigt, entstandene Schäden auf Kosten des Benutzers zu beseitigen
oder beseitigen zu lassen.
(2) Stellt der Benutzer den ursprünglichen Zustand der gemieteten Räume nicht unmittelbar
nach Ende der vereinbarten Nutz- bzw. Mietdauer wieder her, kann die KG dies auf
seine Kosten veranlassen.
(4) Die KG übernimmt keine Haftung für die vom Benutzer bzw. Untermieter oder von dritten
Personen mitgebrachten Gegenstände einschließlich der Garderobe.
§8
Inkrafttreten
Diese Benutzungs- und Entgeltbestimmungen treten am …….. in Kraft.
Norbert Rohde
Wolfgang Rieck
Präsident
Finanzverwalter
Pulheim, den ……………………….
gelesen und zugestimmt
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
In Vertretung
Im Auftrag
------------------------------------Wolfgang Thelen
------------------------------------Jens Batist
Erster Beigeordneter
Stadtverwaltungsdirektor
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