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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 5/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
26.01.15, 16:24
Aktualisiert
26.01.15, 16:24
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NUTZUNGSORDNUNG zur Nutzung von Räumlichkeiten im Alten Rathaus Pulheim durch Vereine §1 Vorbemerkung Das Alte Rathaus soll als eine Begegnungsstätte für Vereine, Vereinsmitglieder und der allgemeinen Bevölkerung zur Verfügung stehen. Hierfür hat die Große Pulheimer KG Ahl Häre von 1927 e.V. (im Folgenden nur noch „KG“ genannt) das Alte Rathaus von der Stadt Pulheim angemietet, um ausgewählte Räumlichkeiten gemäß nachstehenden Regelungen den Vorgenannten zur Verfügung zu stellen. §2 Räumlichkeiten Folgende Räumlichkeiten werden den Vereinen, Gruppen oder Gruppierungen zur Verfügung gestellt: 1. Obergeschoß Versammlungsraum (teilbar) 99 m² Dachgeschoß Besprechungs- und Büroräume Raum 1 Raum 2 Raum 3 Raum 4 Besprechungsraum 8,45 m² 9,61 m² 10,72 m² 12,48 m² 30,24 m² §3 Benutzungsrecht (1) Die Nutzung der Räumlichkeiten ist wie folgt möglich: a) Versammlungsraum 1. Versammlungen, 2. Übungsstunden, 3. Feste und Feiern. b) Büro- und Besprechungsräume, als solche. 1 (2) Die Räumlichkeiten sollen vorrangig Pulheimer Vereinen zur Verfügung stehen. Andere Nutzungen stehen dem nach. Eine Anmeldung zur Nutzung des jeweiligen Raumes muss für das Folgejahr bis zum 30.06. des Vorjahres der KG vorgelegt worden sein. (3) Die Verteilung erfolgt grundsätzlich mittels Zeitmanagement. Büroräume können auch untervermietet, d.h. fest zugeteilt werden. (4) Parteien, Vereine und Gruppierungen, die der verfassungsmäßigen Ordnung und der demokratisch-freiheitlichen Grundordnung widerstreben, wird die Nutzung uneingeschränkt untersagt. Seminare und Tagungen gewerblicher Art sind ebenfalls nicht gestattet. §4 Rechte und Pflichten des Benutzers (1) Im Versammlungsraum sind während den Veranstaltungen, Übungsstunden, Proben u. ä. die Fenster aus immissionsschutzrechtlichen Gründen geschlossen zu halten. Die Belüftung erfolgt durch eine eigens dafür eingebaute Klima- und Lüftungsanlage. (2) In den Büro- und Besprechungsräumen sind Feierlichkeiten und Veranstaltungen in Hinblick auf den Schallschutz strengstens untersagt. (3) Der Benutzer hat die benutzten Räume und Ausstattungsgegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Der Benutzer kann sich nicht darauf berufen, dass sich die benutzte Sache bereits bei der Übernahme nicht in ordnungsgemäßem Zustand befunden hat, wenn er seiner Meldepflicht durch Meldung bei der KG nicht unverzüglich nachgekommen ist. §5 Bewirtung und Nutzugsentgelt (1) Der Bezug von Speisen und Getränken ist nur über den angegliederten Gastronomiebetrieb gestattet. Im Gegenzug wird ein Nutzungsentgelt für die Räumlichkeiten nicht erhoben. (2) Sollten der Benutzer nichts verzehren oder sollte durch die Bewirtung die Deckung der für die Bereitstellung der Räumlichkeiten entstehenden Nebenkosten nicht erreicht werden, so können die Nebenkosten an den Benutzer weiterberechnet werden. Diese belaufen sich auf 30 € je Nutzung für den Versammlungsraum im 1. OG, 20 € je Nutzung für den Besprechungsraum im DG und 10 € je Nutzung für einen Büroraum im DG. 2 §7 Haftung (1) Der Benutzer haftet für alle Schäden (auch Verunreinigungen), die durch ihn, seine Beauftragten, die Veranstaltungsbesucher oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Benutzung der Räumlichkeit oder des vorhandenen Inventars entstehen. In die Haftung sind auch Schäden an dem Gebäude, der Einrichtung oder dem Grundstück einbezogen. Die KG ist berechtigt, entstandene Schäden auf Kosten des Benutzers zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. (2) Stellt der Benutzer den ursprünglichen Zustand der gemieteten Räume nicht unmittelbar nach Ende der vereinbarten Nutz- bzw. Mietdauer wieder her, kann die KG dies auf seine Kosten veranlassen. (4) Die KG übernimmt keine Haftung für die vom Benutzer bzw. Untermieter oder von dritten Personen mitgebrachten Gegenstände einschließlich der Garderobe. §8 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Entgeltbestimmungen treten am …….. in Kraft. Norbert Rohde Wolfgang Rieck Präsident Finanzverwalter Pulheim, den ………………………. gelesen und zugestimmt Stadt Pulheim Der Bürgermeister In Vertretung Im Auftrag ------------------------------------Wolfgang Thelen ------------------------------------Jens Batist Erster Beigeordneter Stadtverwaltungsdirektor 3