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Beschlussvorlage (Schaffung weiterer Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
26.01.15, 16:24
Aktualisiert
26.01.15, 16:24
Beschlussvorlage (Schaffung weiterer Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Schaffung weiterer Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Schaffung weiterer Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Schaffung weiterer Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 14/2015 Erstellt am: 14.01.2015 Aktenzeichen: II 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 03.02.2015 Betreff Schaffung weiterer Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) z. Zt. noch nicht € bezifferbar — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Mittel aus nicht umzusetzender Maßnahme „M 26150600 – Erweiterung Kita Anemonenweg“ „M 51150002 – Erweiterung Kita Anemonenweg, Ersteinrichtung“ Die Finanzierung soll im Rahmen einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch Umschichtung der für die Kita Anemonenweg vorgesehenen, dort aber nicht mehr voll umfänglich erforderlichen Haushaltsmittel erfolgen. Vorlage Nr.: 14/2015 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt bei Verzicht auf Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und im Fachausschuss 1. den Verzicht auf die Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte Anemonenweg um 2 Gruppen, 2. den Ausbau der neuen städtischen Kindertagesstätte (ehemalige Grundschule Am Wäldchen) um 3 weitere Gruppen auf insgesamt 6 Gruppen, 3. die Beauftragung der Verwaltung, übergangsweise Ersatzräumlichkeiten für die außerschulische Nutzung am Schulstandort Escher Straße bis zum Sommer 2017 zu planen und, 4. dass die Verwaltung perspektivische Lösungen ab Sommer 2017 für den Umzug der Kath. Grundschule Stommeln in den Ortsteil Pulheim, für die stufenweise Auflösung der Hauptschule Pulheim und für die außerschulischen Nutzerinnen und Nutzer zur weiteren Beratung im Rat und seinen Gremien vorbereitet. 5. Der Rat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft den Sperrvermerk bei M 26150600, 7831000 „Erweiterung Kita Anemonenweg“ aufzuheben. Dies steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung zu oben 1., 2. und 3 und dem Vorbehalt der Beschlussfassung zu den sich daraus ergebenden konkretisierten Plänen bzw. Finanzbedarfen. Erläuterungen Erläuterung zu 1. Mit Vorlage Nr. 286/2014 (JHA am 04.09.2014) wurde über die geplante Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte Anemonenweg um 2 Gruppen berichtet. Die erforderlichen Finanzmittel wurden für den Doppelhaushalt 2015/2016 angemeldet und bereitgestellt. Im Entwurf des Haushaltsplans enthalten ist für das Jahr 2015 ein Betrag von 960.000 € an Baukosten (M 26150600, 7831000) und 140.000 € für die Erstausstattung (M 51150002, 7826000). Bei der Kalkulation der Baukosten wurde von einem Pauschalbetrag von 24.000 € pro Platz ausgegangen. Zwischenzeitlich wurde von dem beauftragten Planungsbüro eine Kostenschätzung erstellt. Unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse vor Ort und den mit einem Anbau an den Bestand einhergehenden Kosten ist von Herstellungskosten i. H. v. rd. 1,6 Mio. € auszugehen. Da der Aufwand an dieser Stelle aus den vorgenannten Gründen unverhältnismäßig hoch ist, soll auf den Ausbau in dieser Kita verzichtet werden. Unabhängig hiervon ist der Umbau der Küche in der Kita Anemonenweg für die 4 bestehenden Gruppe durchzuführen, da Kühl-, Gefrier- und Lagermöglichkeiten für Lebensmittel fehlen. Die Mittel hierfür wurden bereits im Haushaltsplan 2014 bereit gestellt und sind als Wiederholungsveranschlagung im Haushalt 2015/2016 enthalten (M 26140305, Gesamtkosten Baumaßnahme und Ausstattung mit 23.900 €). Darüber hinaus muss der vorhandene Personalraum erweitert werden, da dieser nach erfolgtem U3-Umbau für das nun vorhandene Personal nicht mehr ausreicht. Auch bei Verzicht auf die Erweiterung der Kita um 2 Gruppen soll das Außengelände der Kita vergrößert werden. Bedingt durch den bisherigen U3-Umbau auf dem bestehenden Außengelände hat sich die zur Verfügung stehende Spielfläche verringert. Angedacht ist, den bisherigen Zaun zur angrenzenden Spielwiese um einige Meter, hinter die existierende Baumreihe zu versetzen. Diese Arbeiten könnten durch den Bauhof erledigt werden und führen nicht zu einer unverhältnismäßigen Nutzungseinschränkung der Spielwiese. Die Kosten müssen noch kalkuliert und die Finanzmittel bereit gestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass zur Finanzierung Teile der insgesamt zur Verfügung gestellten Summe (auf M 26150600, 7831000 „Erweiterung Kita Anemonenweg“) auskömmlich sind. Der genaue Umfang kann erst nach abgeschlossener Prüfung zu den am Standort Anemonenweg erforderlichen Maßnahmen benannt werden. Vorlage Nr.: 14/2015 . Seite 3 / 4 Erläuterung zu 2. Bei Verzicht auf den Ausbau der Kita Anemonenweg ist geplant, die Gruppenstärke in der neuen Kita auf insgesamt 6 Gruppen (Gruppenform I, Kinder von 2 Jahren bis zur Einschulung) auszuweiten. Die Verwaltung prüft zur Zeit, ob die erforderlichen Räumlichkeiten für weitere 3 Gruppen mit den vorhandenen Flächen im ehemaligen Grundschulgebäude insgesamt realisiert werden können und wird die Kosten hierfür kalkulieren. Der Umbau soll schnellstmöglich erfolgen. Im Doppelhaushalt 2015/2016 sind im Jahr 2015 Finanzmittel in Höhe von 584.000 € (M 26150700, 7831000 „Umbau Hauptschule Pulheim zur Kita“), 210.000 € (M 51150003, 7826000 „Umbau Hauptschule Pulheim zur Kita, Ersteinrichtung“), 54.000 € (M 51153001, 7826000 „Einrichtung Küche ehemalige Hauptschule Pulheim“) und 30.000 € (M 51153000, 7826000 „Spielgeräte Außengelände Kita ehemalige Hauptschule Pulheim“) für den Umbau der ehemaligen Grundschule Am Wäldchen zu einer neuen Kindertagesstätte mit 3 Gruppen enthalten. Zur Finanzierung neuer Gruppen an alternativen Standorten wurden im Haushalt 2015 zusätzlich 1 Mio. € veranschlagt. Der gesamte Ansatz in Höhe von nunmehr 1.960.000 € (M 26150600, 7831000 „Erweiterung Kita Anemonenweg“) wurde mit einem Sperrvermerk versehen. In Kenntnis der vorgeschlagenen Ausgestaltung, bittet die Verwaltung um Bereitschaft des Rates diesen Sperrvermerk nach Konkretisierung der Pläne im dann erforderlichen Umfang und zur Verwendung an neuer Stelle aufheben zu wollen. Erläuterung zu 3. Am Schulstandort Escher Straße finden zur Zeit noch außerschulische Nutzungen statt. Einige Räume werden von der Jugendmusikschule Pulheim und der Volkshochschule sowie einer Tambourgruppe genutzt. Bei Eröffnung einer 6gruppigen Kindertagesstätte und einer ausschließlichen Nutzung des Hauptschulgebäudes durch die Hauptschule müssen für die außerschulischen Nutzungen andere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Denkbar ist, dass auf dem Außengelände der Schule als Übergangslösung Pavillons aufgestellt werden. Der erforderliche Raumbedarf für die außerschulische Nutzung wird zur Zeit konkret ermittelt. Nach Vorlage dieses Ergebnisses (voraussichtlich Ende Januar 2015) kann die weitere Planung für eine Übergangslösung erfolgen. Die Zwischenlösung muss mindestens zur Nutzung bis Sommer 2017 bereit gestellt werden. Nach Erteilung des Auftrages zur weiteren Detailplanung und der aktuell mit den außerschulischen Nutzerinnen und Nutzern abzustimmenden Bedarfsfeststellung ist eine genaue Benennung des Bedarfes und der sich daraus ergebenen Aufwendungen möglich. Der Rat wird an dieser Stelle um Anerkennung des Bedarfes außerschulischer Nutzung am Standort Escher Str. und um Beauftragung der Verwaltung zur Realisierung von Übergangslösungen gebeten. Die Realisierung selber steht unter dem Vorbehalt der weiteren Rats- und Gremienentscheidungen. Erläuterung zu 4. Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.09.2014 (Vorlagen-Nr. 357) vom Grundsatz her beschlossen, dass die katholische Grundschule Stommeln, An der Kopfbuche, zum Schuljahresbeginn 2017/2018 in den Ortsteil Pulheim zieht. Darüber hinaus wurden ab dem Schuljahr 2014/2015 in der Hauptschule Pulheim keine neuen Eingangsklassen mehr gebildet, so dass diese Schule in absehbarer Zeit nicht mehr existieren wird. Mit Blick auf diese beiden bereits beschlossenen Veränderungen wird die Verwaltung mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen (organisatorische und bauliche Erfordernisse unter Berücksichtigung vorhandener Flächen) ab Sommer 2017 beauftragt. Dies setzt die erbetene Konkretisierung des künftigen Standortes für die Grundschule voraus. Zudem sollte auch in diesem Zusammenhang der Flächenbedarf der außerschulischen Nutzer berücksichtigt und gfs. an anderer Stelle neu zur Verfügung gestellt werden. Vorlage Nr.: 14/2015 . Seite 4 / 4 Abschlussbemerkung Die Verwaltung bittet, im Nachgang zu ämterübergreifenden ersten Abstimmungen, um Beauftragung im Sinne der Beschlussvorschläge, da so zeitlich eine rasche Umsetzung gewährleistet ist. Für die Verwaltung scheint eine Sondersitzung der Fachausschüsse zu den Beschlussempfehlungen 1. – 3. verzichtbar, da hier die Grundsatzentscheidung, die Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze, bestätigt und auch die Standortfrage nicht neu getroffen wird. Zu 4. sichert die Verwaltung zu, die erforderlichen Beschlüsse zur Verabschiedung in den Rat und seine Gremien zu geben. Mit der zu 4. erbetenen Beauftragung ergäbe sich für die Verwaltung die Möglichkeit, auch schon die sich nach Sommer 2017 erkennbaren Fragen zu berücksichtigen. Dies sind z. B. die Möglichkeiten für die Hauptschule in den letzen zwei Schuljahren (2017/18 und 2018/19) und die Notwendigkeiten am Schulstandort Escher Straße für eine Grundschule. Bei Erteilung dieses Prüfauftrages kann eine Planung aus einem Guss stattfinden, die geeignet ist, auf die anstehenden Notwendigkeiten frühzeitig eingehen und für die Beteiligten der jeweiligen Einrichtungen eine verlässliche Perspektive erarbeiten zu können.