Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
02.02.15, 18:41
Aktualisiert
02.02.15, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
2/2015
1. Ergänzung
29.01.2015
Aktenzeichen:
II/320.30.34
Vorlage Nr.:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
03.02.2015
Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Aktionsring e. V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen, Unternehmerinitative Stommeln e. V., BIG Brauweiler Interessengemeinschaft der Unternehmer e.V., Petra Hüppeler
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 2/2015 1. Ergänzung . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt in Erweiterung der Beschlussempfehlung des HFA, die als Anlage beigefügte
ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den nachfolgend genannten Terminen:
Ostermarkt
Pulheim open
Weinmarkt
Barbaramarkt
Stommeler Woche
Weihnachtsmarkt in Stommeln
Brauweiler Wochenende
Nikolausmarkt in Brauweiler
Sonntag, 29. März 2015
Sonntag, 14. Juni 2015
Sonntag, 13. September 2015
Sonntag, 29. November 2015
Sonntag, 07. Juni 2015
Sonntag, 06. Dezember 2015
Sonntag, 14. Juni 2015
Sonntag, 06. Dezember 2015
Lindenplatzfest in Dansweiler
Sonntag, 09. August 2015
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 27.01.2015 stellt Frau Petra Hüppeler, Inhaberin des Second Hand Laden „Peti’s Moden“, den Antrag, anlässlich des 30. Lindenplatzfestes in Dansweiler am 09. August 2015 ihr Geschäft in der Zeit von 13.00 bis 18.00
Uhr öffnen zu können.
Der Sachverhalt wurde dem HFA in seiner Sitzung am 27.01.2015 bereits von der Verwaltung dargelegt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage sind erfüllt.