Daten
Kommune
Pulheim
Größe
736 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
20/2015
Erstellt am:
26.01.2015
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
25.02.2015
Betreff
Barrierefreiheit von Bushaltestellen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 2 / 12
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, dass ihm nach den Beschlussfassungen des Kreistages über den
Nahverkehrsplan und des Rates über das städtische Mobilitätskonzept von der Verwaltung eine aktuelle Prioritätenliste
für die noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen als Grundlage für die weitere Planung und Finanzierung
vorgelegt wird.
Erläuterungen
Antrag
Die SPD-Fraktion hatte mit Schreiben vom 22. Januar 2014 (s. Anlage 2) den weiteren barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen gefordert. Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 5. Februar 2014 geantwortet (s. Anlage 3).
Mit Schreiben vom 2. September 2014 (s. Anlage 4) hatte die SPD-Fraktion beantragt, dass dieses Thema auf die Tagesordnung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr gesetzt wird und folgender Beschluss gefasst werden soll:
„Der Ausschuss beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt im Einvernehmen mit dem Rhein-Erft-Kreis als Aufgabenträger für den Regionalbusverkehr ein „Konzept zur Umsetzung der Barrierefreiheit an Bushaltestellen in Pulheim“ zu erarbeiten und dem Ausschuss in der November-Sitzung vorzulegen.“
Ausführungen
Vor dem Hintergrund der noch laufenden Abstimmungen zum Nahverkehrsplan zwischen den Kommunen und dem
Rhein-Erft-Kreis konnte der Antrag nicht für die Sitzung des Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 12. November 2014
bearbeitet werden.
Die gesetzliche Frist zur Umsetzung der Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 lässt noch genügend zeitlichen Spielraum, um Planung und Finanzierung zu bewerkstelligen.
Grundsätzlich hat sich die Methode der Priorisierung der Bedarfe für die Barrierefreiheit nach Häufigkeit der Bedienung
der Bushaltestellen bewährt. So wurde einstimmig vom Tiefbau und Verkehrsausschuss beschlossen, dass zunächst die
beiden meistgenutzten Bushaltestellen Ehrenfried- und Rathausstraße barrierefrei mit Fördermitteln umgebaut werden
sollen; die Teilmaßnahme Rathausstraße soll nach Abstimmungen mit der Planung Kreuzungsumbau Steinstraße /
Rathausstraße und dem Straßenbaulastträger Straßen NRW im Frühjahr 2015 realisiert werden.
Aktueller Stand bezüglich der barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen ist, dass 27 von derzeit 132 Bushaltestellen
mit erhöhtem Bord und taktilen Leitelementen bis Ende 2014 ausgestattet wurden.
Bereits geplant ist die barrierefreie Gestaltung der beidseitigen Haltestelle Rosenhügel in Brauweiler. Diese wird mit dem
Umbau der Bernhardstraße erfolgen.
Zudem werden die neuen Bushaltestellen Aquarena / Papa-Giovanni-XXIII.-Schule (siehe nachfolgend in der Tagesordnung Vorlage 28 / 2015) und an der K 25 am neuen Kreisverkehr BP 113 aufgrund gesetzlicher Vorgabe gemäß § 7 des
Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 3 / 12
Behindertengleichstellungsgesetzes NRW von vorneherein barrierefrei gestaltet. Bis 2016 sind demnach 36 von 136
Bushaltestellen barrierefrei (die bisherige Haltestelle Freibad im Fliestedener Weg wird bezüglich reiner Schwimmbadfahrten von Schülerinnen und Schülern vor den Haupteingang der Aquarena in diesem Jahr verlegt und für den allgemeinen (Schul-)Busverkehr aufgrund der neuen Haltestellen auf der K 20 in 2016 entfallen). Das entsprechende Haltestellenverzeichnis ist in Anlage 1 beigefügt.
Pulheim befindet sich dann in der Situation, dass rund 73,5% aller Bushaltestellen noch nicht barrierefrei gestaltet werden konnten. Dies entspricht in etwa der Quote, die durchschnittlich im Rhein-Erft-Kreis sowie nach Schätzungen von
Seminarteilnehmern im November 2014 beim Deutschen Institut für Urbanistik bundesweit noch zur barrierefreien Umgestaltung insgesamt ansteht.
Das bundesgesetzliche Ziel der Barrierefreiheit ist auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung selbstverständlich zu begrüßen. Es fehlt jedoch wie so oft die notwendige Finanzierung durch Bund und Land.
Aktuell sind die ÖPNV-Fördermittel vom Fördergeber Nahverkehr Rheinland nach dessen Mitteilung vom 19. Dezember
2014 vollständig vergeben. Entscheidungen über weitere Bewilligungen von Fördermaßnahmen sind erst möglich, wenn
eine Anschlussfinanzierung für ÖPNV-Projekte im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs zwischen Bund und
Ländern ausgehandelt ist. Die schwierigen Verhandlungen dazu laufen derzeit. Wann es diesbezüglich zu einer Einigung mit folgender gesetzlicher Neuregelung zu Fördermitteln auf Landesebene kommt, steht nicht fest.
Nahverkehr Rheinland hat im gleichen Schreiben zwar um neue Einplanungsanträge für Fördermaßnahmen gebeten,
um einen Finanzierungsbedarf zu dokumentieren, allerdings müssen zur Erstellung von Finanzierungsanträgen zumindest Mittel für Entwurfsplanungen im städtischen Haushalt vorgesehen sein.
Die Verwaltung schlägt aufgrund des laufenden Abstimmungsverfahrens zum Nahverkehrsplan - der Ausnahmen von
der Barrierefreiheit definieren kann - sowie dem geplanten städtischen Mobilitätskonzept vor, die entsprechenden Entscheidungen hierzu abzuwarten und mit Blick auf die voraussichtlich im nächsten Jahr absehbare Buslinien-Struktur eine
neue Prioritätenliste für die noch nicht umgebauten Haltestellen zu fertigen, die auch zukünftig genutzt werden.
Diese neue Liste kann vom Ausschuss für Tiefbau und Verkehr voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 beschlossen werden und als Grundlage für Planungs- und Finanzierungsüberlegungen ab 2017 dienen.
Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 4 / 12
Anlage 1 - Haltestellenverzeichnis
Nr.
1
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35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
Stadtteil
Haltestellenname
Lage
1
Abteisportpark
Donatusstraße
2
Bonnstraße
dto.
dto. / Tankstelle
3
Donatusstraße
dto. / Nähe Bonnstr.
4
Erfurter Str.
Brauweiler Str.
5
Friedhof
Bernhardstr.
6
Gewerbegebiet
Donatusstraße
7
Helmholtzstraße
dto.
8
9
Jahnstr.
Kastanienallee
dto.
Schulzentrum
10
Kastanienallee
dto.
11
Kirche
Ehrenfriedstraße
12
Lise-Meitner Str.
Donatusstraße
13
Mathildenstr.
dto.
14
Rosenhügel
Bernhardstr.
15
Wiesenweg
dto. / ca. Mitte
dto. / Süd
16
Von-Werth-Str.
dto. / Ost
17
Lindenplatz
dto.
18
Marienhof
Marienstr.
19
Schiffgesweg
Wolfhelmstr.
20
Freimersdorf
L 213
21
Mitte
Von-Frentz-Str.
22
Manstedtener Str.
dto.
Ingendorf
23
21
23
24
Sinthener Str.
Von-Frentz-Str.
Von-Grass-Str.
Ingendorf
dto.
Manstedtener Str.
Sinthener Str.
Ingendorfer Str.
Manstedten
25
Manstedten
Wesselinger Str.
Brauweiler
Dansweiler
Freimersdorf
Geyen
Seite
Nord
Süd
West
Ost
Nord
Süd
West
Ost
Nord
Süd
Nord
Süd
West
Ost
Süd
Ost
Nord
Süd
West
Ost
Nord
Süd
Nord
Süd
Nord
Süd
Ost
West
Nord
Süd
Nord
Süd
Ost
West
Nord
Süd
Nord
Süd
Ost
Ost
West
West
West
Ost
Nord
Nord
Süd
Buslinien
Barrierefrei
962
961
961
962
962, 967,
980
980
ja
ja
ja
ja
1
2
3
4
ja
ja
2014
2014
5
6
7
8
2016
2016
9
10
962
961
967
967
961, 962
961, 962,
967, 980
962
961,962,
967
967, 980
961
961
961, 967
962
961,967
961
967, 980
967
967
967, 980
967, 980
967, 980
967
967
Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 5 / 12
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59
60
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62
63
64
65
66
67
68
69
70 Pulheim
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98 Sinnersdorf
99
100
101
102
103
26
Albrecht-Dürer-Str. Worringer Str.
27
Am Wiesenhang
Geyener Str.
28
Bahnhof
Mittelstr.
29
Bahnhof / Geyener
Geyener Str.
Str.
30
Bergheimer Str.
dto.
31
Eichenweg
Ostring
32
dto. (Schule)
Friedrich-Ebert-Str. Orrer Str.
Orrer Str.
Venloer Str. /
Industriegebiet
Industriestr.
33
34
35
Johannisstraße
Steinstraße
36
K 25 / BP 113
K 25 / in Planung
37
Lindenstr.
Venloer Str. / Lindenstraße
38
39
Nordring /
Escher Str.
Nordring /
Sinnersdorfer Str.
Nordring
Nordring
40
Otto-Lilienthal-Str.
Venloer Str.
41
Rathaus
Rathausstr.
42
43
Schulzentrum
Sinnersdorfer Str.
Hackenbroicher Str.
dto.
44
Sportzentrum
Am Sportzentrum.
45
Stöckheimer Straße
Pletschmühlenweg
46
Ulmenweg
Ostring
47
Venloer Str.
Venloer Str. /
Anemonenweg
48
Von-HumboldtStraße
Pletschmühlenweg
49
Worringer Str.
dto.
50
Am Zehnthof
dto.
51
Erftstr.
Pulheimer Str.
52
Kesselsgasse
Kölner Str.
53
Kölner Str.
Kirche
54
55
Pulheimer Str.
Sinnersdorfer Feld
Roggendorfer Str.
Ost
West
Ost
West
Nord
Süd
Ost
West
Nord
Süd
West
Ost
Ost
Ost
West
Ost
West
Nord
Süd
Ost
West
Ost
West
Nord
Süd
Nord
Süd
Nord
Süd
Ost
West
Ost
West
Nord
Süd
Ost
West
Ost
West
Nord
Süd
Nord
Süd
Ost
West
Nord
Ost
West
Nord
Süd
Nord
Süd
Ost
West
Ost
West
967, 980
980
970, 980
967
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
11
12
13
14
15
16
17
ja
ja
18
19
2016
2016
20
21
ja
ja
2015
2015
22
23
24
25
ja
26
ja
ja
27
28
ja
ja
29
30
967
967
967
970
970
967
967, 980
970
970
967, 970
970
967, 970
970
967, 970,
980
967
Schulfahrten
967
967
967
970
967
967, 970, 980
970, 980
125, 967
967, 980
125
Schulfahrten
125
967, 980
980
Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 6 / 12
104
105 Sinthern
106
107
108
109
110 Stommeler111 busch
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125 Stommeln
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
56
Nord
Sintherner Str.
57
Bürgerhaus
Brauweiler Str.
58
59
60
61
62
63
64
Gut Mutzenrath
Gut Wiesenhof
Hackenbroicher
Weg
Kapellenweg
Kirche
Ruckesweg
Bahnhof
Hahnenstr.
Hahnenstr.
dto.
Ruckesweg
Hahnenstr.
dto.
Alte Ladestraße
65
Bahnhofstr.
dto.
66
Bruchstr.
Nettegasse
67
Brunostr.
68
Dorfanger
69
Eckumer Weg
Aquarena / P.-G.XIII.-Schule
Freibad
Aquarena
dto.
Venloer Straße
Hauptstraße
Venloer Str.
70
71
K 20 / in Planung
Fliestedener Weg
Nähe Haupteingang
72
Gartenstr.
Venloer Str.
73
Internat
Josef-GladbachPlatz
Ingendorfer Str.
75
Kirchplatz
Hauptstr.
76
77
Kläranlage
Kopfbuche
Tannenweg
An der Kopfbuche
78
Nussbaumer Weg
Venloer Str.
74
Nettegasse
Ost
West
Nord
Ost
West
West
Ost
West
Ost
Nord
West
Nord
Süd
Nord
Süd
West
Ost
Süd
West
Nord
Süd
Ost
Ost
West
Süd
Nord
Süd
Nord
Süd
Nord
West
Ost
West
967, 980
967, 980
ja
31
2014
2014
32
33
2016
2016
34
35
2015
36
967
967
967
967
967
967
925
967
967
967
967, 970
967
967, 970
967
Schulfahrten
967, 970
967
967
967, 970
967
967
967, 970
Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 7 / 12
Anlage 2
SPD-Fraktion Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim
Herrn Bürgermeister
Frank Keppeler
im Haus
Hans-Rudolf Müller
Rathaus, Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Telefon: +49 2238 808-216
Fax:
+49 2238 808-151
spdfraktion@pulheim.de
www.spd-pulheim.de
Pulheim, 22. Januar 2014
Herstellung weiterer barrierefreier Haltestellen/Buskaps
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir alle brauchen Barrierefreiheit. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber für den Bereich der Haltestellen eine Frist zur Umsetzung der Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 gesetzt (§ 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz – „es ist eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“).
Aus diesem Grunde und zur dringend erforderlichen generellen Verbesserung der Barrierefreiheit an den Bushaltestellen im
Stadtgebiet Pulheim stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
Es werden weitere vorhandene Bus-Haltestellen zu barrierefreien Buskaps umgebaut. Die Verwaltung wird beauftragt die
bestehende Prioritätenliste aus dem Jahr 2006 (Beschluss TVA vom 30.08.2006) zu aktualisieren und die dann feststehenden
Bus-Haltestellen der obersten Prioritätsstufe zur Förderung zum Ausbau als Buskaps zu beantragen.
Die erforderlichen Planungsmittel/Kosten sind bereitzustellen: Eigenanteil 10% der Baukosten zuzüglich Planungskosten.
Bei der Prioritätenliste sind Bus-Endhaltestellen besonders zu berücksichtigen (z.B. Buslinie 125/ Haltestelle Sinnersdorf Kirche).
In diesem Zusammenhang anzusprechen ist die sehr lange Umsetzungsdauer von mehr als sieben Jahren für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Rathaus“ in Pulheim und „Bernhardstraße“ in Brauweiler. Der zugrundliegende Antrag der
SPD-Fraktion datiert aus 2006. Bitte bestätigen Sie uns, dass nun endlich - wie angekündigt - im Frühjahr 2014 die Baumaßnahmen tatsächlich durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Rudolf Müller
Stellv. Vorsitzender im Ausschuss
für Tiefbau und Verkehr
gez. Schulz
Angelika Schulz
Fraktionsassistentin
Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 8 / 12
Anlage 3
Stadt Pulheim . Der Bürgermeister . Postfach 1345 . 50241 Pulheim
SPD-Fraktion
Herrn
Hans-Rudolf Müller
Stellv. Vorsitzender im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
im Hause
Rathaus . Alte Kölner Straße 26
Amt für Stadtfinanzen
Kämmereiabteilung / ÖPNV
Tel. 02238-8080
Fax 02238-808-479
David Gerhards
Tel. 02238-808-371
david.gerhards@pulheim.de
5. Februar 2014
Geschäftszeichen
III-20-200-gs
Seite 8 / 12
Herstellung weiterer barrierefreier Haltestellen / Buskaps
Ihr Schreiben vom 22. Januar 2014
Sehr geehrter Herr Müller,
der genaue Wortlaut des § 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes lautet seit dem 1.
Januar 2013:
„Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im
öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger)
zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat
die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine
vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind
Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und
diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung
des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Länder können weitere Einzelheiten über die Aufstellung
und den Inhalt der Nahverkehrspläne regeln.“
Besuchszeiten
Mo-Mi
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Zusätzlich im Einwohnermeldeamt
Di
16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Do
18.00 Uhr – 19.00 Uhr
Aufgabenträger für den Regionalbusverkehr ist der Rhein-Erft-Kreis. Insofern ist es dessen Sie können Wartezeiten vermeiden,
Aufgabe, in einem Nahverkehrsplan entsprechende Vorgaben zu machen. Ob dies im laufen- wenn Sie einen Termin vereinbaren.
den Aufstellungsverfahren bereits möglich ist, bezweifle ich, da es vom Land dazu noch keine Bankverbindung
weiteren Vorgaben gibt. Grundsätzlich müsste der Bund für solche Vorgaben den Ländern Kreissparkasse
0157000018 BLZ 37050299
und Aufgabenträgern die notwendigen Finanzmittel bereitstellen. Hier werden sicherlich in Kto
IBAN DE02 3705 0299 0157000018
den nächsten Jahren noch diverse politische Abstimmungen zwischen Bund und Ländern BIC COKSDE33
erforderlich, um das Ziel der Barrierefreiheit vollständig erreichen zu können. Die Kreise und
www.pulheim.de
Städte können die notwendigen Investitionen mit ihrer derzeitigen Finanzausstattung nicht
flächendeckend finanzieren.
Die vom Tiefbau- und Verkehrsausschuss (TVA) am 30.08.2006 einstimmig beschlossene Prioritätenliste bezüglich des
Ausbaus der Bushaltestellen wurde auf der Grundlage der damaligen Busfrequentierungen der Haltestellen getroffen.
Diese haben sich bis heute nicht wesentlich verändert. Aus meiner Sicht ist eine neue Priorisierung dann sinnvoll, wenn
Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 9 / 12
bekannt ist, wo und wie zukünftig die Busse fahren. Es müsste feststehen, welche Linien welche Haltestellen wie oft
frequentieren werden. Es müsste auch geklärt sein, wie die Finanzierung der notwendigen Investitionen erfolgen soll.
Der städtische Haushalt lässt im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2016 mit den derzeitigen und geplanten Projekten keine zusätzlichen Investitionen zu. Da selbst bei einer Förderbewilligung ein Eigenanteil sowie ein Großteil der Planungskosten aus Eigenmitteln finanziert werden müssen, sehe ich derzeit keine Finanzierungsmöglichkeit.
Dass es von der ersten Idee bis zur Umsetzung in vielen Fällen, die Fördermittel erfordern, mehrere Jahre dauert, ist
bedauerlicherweise nicht zu vermeiden.
Nach obigem Beschluss folgte die Bereitstellung von Planungsmitteln für die Entwurfsplanung der Haltestellen in Brauweiler, Ehrenfriedstraße und Pulheim, Rathausstraße durch den Stadtrat zur Vorlage 969 am 19.12.2006 für den Haushalt 2007. Der Auftrag wurde von mir am 13.02.2007 erteilt. Ergänzend wurde die Grundlagenvermessung am
30.03.2007 beauftragt. Nach einer zudem erforderlichen Sondierbohrung in Brauweiler, Abstimmungen mit Verkehrsunternehmen, verkehrslenkenden Behörden, Straßenbaulastträger und Behindertenbeauftragten konnten die Entwurfsplanungen dem TVA am 13.02.2008 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Da angenommen wurde, dass der Rhein-Erft-Kreis die Fördermaßnahme über seinen Haushalt abwickeln würde, wurden zunächst 50.100 € über den städtischen Haushalt im Jahr 2009 finanziert.
Im Laufe der nachfolgenden Verhandlungen mit dem Rhein-Erft-Kreis und nach Beschluss des Rates vom 06.07.2010
wurde mit dem Rhein-Erft-Kreis vereinbart, dass dieser den Finanzierungsantrag stellt, die Stadt die Ausführungsplanung beauftragt und vom Rhein-Erft-Kreis zusätzlich 10% Förderung bezüglich der anerkannten Baukosten erhält.
Die Ausführungsplanung wurde von mir am 10.08.2010 beauftragt. Nach vertieften Abstimmungen mit Straßenbaulastträger, Behindertenbeauftragten von Stadt und Kreis konnte dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 16.02.2011
mitgeteilt werden, dass die Pläne nun dem Rhein-Erft-Kreis zugesandt werden, um den Finanzierungsantrag zu stellen.
Der Rhein-Erft-Kreis wartete im Folgenden darauf, dass die Förderquote von 85% auf 90% verbessert würde. Dies trat
nach Beschlussfassung der Gremien der Nahverkehr Rheinland GmbH ab dem Jahr 2012 ein.
Bedauerlicherweise wies der Haushalt 2012 des Rhein-Erft-Kreises nicht mehr die notwendigen Finanzmittel auf. Erst
nachdem diese für das Jahr 2013 erneut eingestellt waren, konnte im letzten Jahr der Finanzierungsantrag vom RheinErft-Kreis gestellt und der Bewilligungsbescheid am 30.08.2013 erteilt werden.
Ich habe dann den Ausschuss für Tiefbau und Verkehr mit Vorlage 378/2013 am 25.09.2013 informiert, eine notwendige
ergänzende Finanzierung für den Haushalt 2014 bewirkt, die erforderliche öffentliche Ausschreibung vorbereitet und
zum Jahreswechsel 2013/2014 durchgeführt.
Positiv ist, dass in Brauweiler, wenn der Rat am 18.02.2014 die Auftragsvergabe beschließt, im Frühjahr gebaut werden
kann.
Geplant war, dass zuerst in Pulheim umgebaut werden sollte. Dies lässt sich aufgrund aktueller Abstimmungserfordernisse mit dem Straßenbaulastträger Straßenbau.NRW bezüglich der weiter ansteigenden Verkehrsbelastung der Rathausstraße sowie mit Rücksichtnahme auf die anliegende Eisdiele erst im Herbst bewerkstelligen.
Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 10 / 12
Grundsätzlich sind Projekte, die Finanzierungsentscheidungen von mehreren Beteiligten erfordern und zudem Abstimmungen mit einer Vielzahl weiterer Stellen erfordern, schwieriger und langwieriger in der Abwicklung, als Projekte, die
ohne Beteiligung von Dritten abgewickelt werden können. Ich bedauere auch, dass es nicht schneller voran geht.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez. Thelen
Wolfgang Thelen
Erster Beigeordneter
D Fraktionen
Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 11 / 12
Anlage 4
Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 12 / 12