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Beschlussvorlage (Barrierefreiheit von Bushaltestellen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
736 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 20/2015 Erstellt am: 26.01.2015 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 25.02.2015 Betreff Barrierefreiheit von Bushaltestellen Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 2 / 12 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, dass ihm nach den Beschlussfassungen des Kreistages über den Nahverkehrsplan und des Rates über das städtische Mobilitätskonzept von der Verwaltung eine aktuelle Prioritätenliste für die noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen als Grundlage für die weitere Planung und Finanzierung vorgelegt wird. Erläuterungen Antrag Die SPD-Fraktion hatte mit Schreiben vom 22. Januar 2014 (s. Anlage 2) den weiteren barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen gefordert. Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 5. Februar 2014 geantwortet (s. Anlage 3). Mit Schreiben vom 2. September 2014 (s. Anlage 4) hatte die SPD-Fraktion beantragt, dass dieses Thema auf die Tagesordnung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr gesetzt wird und folgender Beschluss gefasst werden soll: „Der Ausschuss beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt im Einvernehmen mit dem Rhein-Erft-Kreis als Aufgabenträger für den Regionalbusverkehr ein „Konzept zur Umsetzung der Barrierefreiheit an Bushaltestellen in Pulheim“ zu erarbeiten und dem Ausschuss in der November-Sitzung vorzulegen.“ Ausführungen Vor dem Hintergrund der noch laufenden Abstimmungen zum Nahverkehrsplan zwischen den Kommunen und dem Rhein-Erft-Kreis konnte der Antrag nicht für die Sitzung des Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 12. November 2014 bearbeitet werden. Die gesetzliche Frist zur Umsetzung der Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 lässt noch genügend zeitlichen Spielraum, um Planung und Finanzierung zu bewerkstelligen. Grundsätzlich hat sich die Methode der Priorisierung der Bedarfe für die Barrierefreiheit nach Häufigkeit der Bedienung der Bushaltestellen bewährt. So wurde einstimmig vom Tiefbau und Verkehrsausschuss beschlossen, dass zunächst die beiden meistgenutzten Bushaltestellen Ehrenfried- und Rathausstraße barrierefrei mit Fördermitteln umgebaut werden sollen; die Teilmaßnahme Rathausstraße soll nach Abstimmungen mit der Planung Kreuzungsumbau Steinstraße / Rathausstraße und dem Straßenbaulastträger Straßen NRW im Frühjahr 2015 realisiert werden. Aktueller Stand bezüglich der barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen ist, dass 27 von derzeit 132 Bushaltestellen mit erhöhtem Bord und taktilen Leitelementen bis Ende 2014 ausgestattet wurden. Bereits geplant ist die barrierefreie Gestaltung der beidseitigen Haltestelle Rosenhügel in Brauweiler. Diese wird mit dem Umbau der Bernhardstraße erfolgen. Zudem werden die neuen Bushaltestellen Aquarena / Papa-Giovanni-XXIII.-Schule (siehe nachfolgend in der Tagesordnung Vorlage 28 / 2015) und an der K 25 am neuen Kreisverkehr BP 113 aufgrund gesetzlicher Vorgabe gemäß § 7 des Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 3 / 12 Behindertengleichstellungsgesetzes NRW von vorneherein barrierefrei gestaltet. Bis 2016 sind demnach 36 von 136 Bushaltestellen barrierefrei (die bisherige Haltestelle Freibad im Fliestedener Weg wird bezüglich reiner Schwimmbadfahrten von Schülerinnen und Schülern vor den Haupteingang der Aquarena in diesem Jahr verlegt und für den allgemeinen (Schul-)Busverkehr aufgrund der neuen Haltestellen auf der K 20 in 2016 entfallen). Das entsprechende Haltestellenverzeichnis ist in Anlage 1 beigefügt. Pulheim befindet sich dann in der Situation, dass rund 73,5% aller Bushaltestellen noch nicht barrierefrei gestaltet werden konnten. Dies entspricht in etwa der Quote, die durchschnittlich im Rhein-Erft-Kreis sowie nach Schätzungen von Seminarteilnehmern im November 2014 beim Deutschen Institut für Urbanistik bundesweit noch zur barrierefreien Umgestaltung insgesamt ansteht. Das bundesgesetzliche Ziel der Barrierefreiheit ist auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung selbstverständlich zu begrüßen. Es fehlt jedoch wie so oft die notwendige Finanzierung durch Bund und Land. Aktuell sind die ÖPNV-Fördermittel vom Fördergeber Nahverkehr Rheinland nach dessen Mitteilung vom 19. Dezember 2014 vollständig vergeben. Entscheidungen über weitere Bewilligungen von Fördermaßnahmen sind erst möglich, wenn eine Anschlussfinanzierung für ÖPNV-Projekte im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern ausgehandelt ist. Die schwierigen Verhandlungen dazu laufen derzeit. Wann es diesbezüglich zu einer Einigung mit folgender gesetzlicher Neuregelung zu Fördermitteln auf Landesebene kommt, steht nicht fest. Nahverkehr Rheinland hat im gleichen Schreiben zwar um neue Einplanungsanträge für Fördermaßnahmen gebeten, um einen Finanzierungsbedarf zu dokumentieren, allerdings müssen zur Erstellung von Finanzierungsanträgen zumindest Mittel für Entwurfsplanungen im städtischen Haushalt vorgesehen sein. Die Verwaltung schlägt aufgrund des laufenden Abstimmungsverfahrens zum Nahverkehrsplan - der Ausnahmen von der Barrierefreiheit definieren kann - sowie dem geplanten städtischen Mobilitätskonzept vor, die entsprechenden Entscheidungen hierzu abzuwarten und mit Blick auf die voraussichtlich im nächsten Jahr absehbare Buslinien-Struktur eine neue Prioritätenliste für die noch nicht umgebauten Haltestellen zu fertigen, die auch zukünftig genutzt werden. Diese neue Liste kann vom Ausschuss für Tiefbau und Verkehr voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 beschlossen werden und als Grundlage für Planungs- und Finanzierungsüberlegungen ab 2017 dienen. Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 4 / 12 Anlage 1 - Haltestellenverzeichnis Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 Stadtteil Haltestellenname Lage 1 Abteisportpark Donatusstraße 2 Bonnstraße dto. dto. / Tankstelle 3 Donatusstraße dto. / Nähe Bonnstr. 4 Erfurter Str. Brauweiler Str. 5 Friedhof Bernhardstr. 6 Gewerbegebiet Donatusstraße 7 Helmholtzstraße dto. 8 9 Jahnstr. Kastanienallee dto. Schulzentrum 10 Kastanienallee dto. 11 Kirche Ehrenfriedstraße 12 Lise-Meitner Str. Donatusstraße 13 Mathildenstr. dto. 14 Rosenhügel Bernhardstr. 15 Wiesenweg dto. / ca. Mitte dto. / Süd 16 Von-Werth-Str. dto. / Ost 17 Lindenplatz dto. 18 Marienhof Marienstr. 19 Schiffgesweg Wolfhelmstr. 20 Freimersdorf L 213 21 Mitte Von-Frentz-Str. 22 Manstedtener Str. dto. Ingendorf 23 21 23 24 Sinthener Str. Von-Frentz-Str. Von-Grass-Str. Ingendorf dto. Manstedtener Str. Sinthener Str. Ingendorfer Str. Manstedten 25 Manstedten Wesselinger Str. Brauweiler Dansweiler Freimersdorf Geyen Seite Nord Süd West Ost Nord Süd West Ost Nord Süd Nord Süd West Ost Süd Ost Nord Süd West Ost Nord Süd Nord Süd Nord Süd Ost West Nord Süd Nord Süd Ost West Nord Süd Nord Süd Ost Ost West West West Ost Nord Nord Süd Buslinien Barrierefrei 962 961 961 962 962, 967, 980 980 ja ja ja ja 1 2 3 4 ja ja 2014 2014 5 6 7 8 2016 2016 9 10 962 961 967 967 961, 962 961, 962, 967, 980 962 961,962, 967 967, 980 961 961 961, 967 962 961,967 961 967, 980 967 967 967, 980 967, 980 967, 980 967 967 Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 5 / 12 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 Pulheim 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 Sinnersdorf 99 100 101 102 103 26 Albrecht-Dürer-Str. Worringer Str. 27 Am Wiesenhang Geyener Str. 28 Bahnhof Mittelstr. 29 Bahnhof / Geyener Geyener Str. Str. 30 Bergheimer Str. dto. 31 Eichenweg Ostring 32 dto. (Schule) Friedrich-Ebert-Str. Orrer Str. Orrer Str. Venloer Str. / Industriegebiet Industriestr. 33 34 35 Johannisstraße Steinstraße 36 K 25 / BP 113 K 25 / in Planung 37 Lindenstr. Venloer Str. / Lindenstraße 38 39 Nordring / Escher Str. Nordring / Sinnersdorfer Str. Nordring Nordring 40 Otto-Lilienthal-Str. Venloer Str. 41 Rathaus Rathausstr. 42 43 Schulzentrum Sinnersdorfer Str. Hackenbroicher Str. dto. 44 Sportzentrum Am Sportzentrum. 45 Stöckheimer Straße Pletschmühlenweg 46 Ulmenweg Ostring 47 Venloer Str. Venloer Str. / Anemonenweg 48 Von-HumboldtStraße Pletschmühlenweg 49 Worringer Str. dto. 50 Am Zehnthof dto. 51 Erftstr. Pulheimer Str. 52 Kesselsgasse Kölner Str. 53 Kölner Str. Kirche 54 55 Pulheimer Str. Sinnersdorfer Feld Roggendorfer Str. Ost West Ost West Nord Süd Ost West Nord Süd West Ost Ost Ost West Ost West Nord Süd Ost West Ost West Nord Süd Nord Süd Nord Süd Ost West Ost West Nord Süd Ost West Ost West Nord Süd Nord Süd Ost West Nord Ost West Nord Süd Nord Süd Ost West Ost West 967, 980 980 970, 980 967 ja ja ja ja ja ja ja 11 12 13 14 15 16 17 ja ja 18 19 2016 2016 20 21 ja ja 2015 2015 22 23 24 25 ja 26 ja ja 27 28 ja ja 29 30 967 967 967 970 970 967 967, 980 970 970 967, 970 970 967, 970 970 967, 970, 980 967 Schulfahrten 967 967 967 970 967 967, 970, 980 970, 980 125, 967 967, 980 125 Schulfahrten 125 967, 980 980 Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 6 / 12 104 105 Sinthern 106 107 108 109 110 Stommeler111 busch 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 Stommeln 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 56 Nord Sintherner Str. 57 Bürgerhaus Brauweiler Str. 58 59 60 61 62 63 64 Gut Mutzenrath Gut Wiesenhof Hackenbroicher Weg Kapellenweg Kirche Ruckesweg Bahnhof Hahnenstr. Hahnenstr. dto. Ruckesweg Hahnenstr. dto. Alte Ladestraße 65 Bahnhofstr. dto. 66 Bruchstr. Nettegasse 67 Brunostr. 68 Dorfanger 69 Eckumer Weg Aquarena / P.-G.XIII.-Schule Freibad Aquarena dto. Venloer Straße Hauptstraße Venloer Str. 70 71 K 20 / in Planung Fliestedener Weg Nähe Haupteingang 72 Gartenstr. Venloer Str. 73 Internat Josef-GladbachPlatz Ingendorfer Str. 75 Kirchplatz Hauptstr. 76 77 Kläranlage Kopfbuche Tannenweg An der Kopfbuche 78 Nussbaumer Weg Venloer Str. 74 Nettegasse Ost West Nord Ost West West Ost West Ost Nord West Nord Süd Nord Süd West Ost Süd West Nord Süd Ost Ost West Süd Nord Süd Nord Süd Nord West Ost West 967, 980 967, 980 ja 31 2014 2014 32 33 2016 2016 34 35 2015 36 967 967 967 967 967 967 925 967 967 967 967, 970 967 967, 970 967 Schulfahrten 967, 970 967 967 967, 970 967 967 967, 970 Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 7 / 12 Anlage 2 SPD-Fraktion  Alte Kölner Straße 26  50259 Pulheim Herrn Bürgermeister Frank Keppeler im Haus Hans-Rudolf Müller Rathaus, Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim Telefon: +49 2238 808-216 Fax: +49 2238 808-151 spdfraktion@pulheim.de www.spd-pulheim.de Pulheim, 22. Januar 2014 Herstellung weiterer barrierefreier Haltestellen/Buskaps Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir alle brauchen Barrierefreiheit. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber für den Bereich der Haltestellen eine Frist zur Umsetzung der Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 gesetzt (§ 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz – „es ist eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“). Aus diesem Grunde und zur dringend erforderlichen generellen Verbesserung der Barrierefreiheit an den Bushaltestellen im Stadtgebiet Pulheim stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag: Es werden weitere vorhandene Bus-Haltestellen zu barrierefreien Buskaps umgebaut. Die Verwaltung wird beauftragt die bestehende Prioritätenliste aus dem Jahr 2006 (Beschluss TVA vom 30.08.2006) zu aktualisieren und die dann feststehenden Bus-Haltestellen der obersten Prioritätsstufe zur Förderung zum Ausbau als Buskaps zu beantragen. Die erforderlichen Planungsmittel/Kosten sind bereitzustellen: Eigenanteil 10% der Baukosten zuzüglich Planungskosten. Bei der Prioritätenliste sind Bus-Endhaltestellen besonders zu berücksichtigen (z.B. Buslinie 125/ Haltestelle Sinnersdorf Kirche). In diesem Zusammenhang anzusprechen ist die sehr lange Umsetzungsdauer von mehr als sieben Jahren für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Rathaus“ in Pulheim und „Bernhardstraße“ in Brauweiler. Der zugrundliegende Antrag der SPD-Fraktion datiert aus 2006. Bitte bestätigen Sie uns, dass nun endlich - wie angekündigt - im Frühjahr 2014 die Baumaßnahmen tatsächlich durchgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen Hans-Rudolf Müller Stellv. Vorsitzender im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr gez. Schulz Angelika Schulz Fraktionsassistentin Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 8 / 12 Anlage 3 Stadt Pulheim . Der Bürgermeister . Postfach 1345 . 50241 Pulheim SPD-Fraktion Herrn Hans-Rudolf Müller Stellv. Vorsitzender im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr im Hause Rathaus . Alte Kölner Straße 26 Amt für Stadtfinanzen Kämmereiabteilung / ÖPNV Tel. 02238-8080 Fax 02238-808-479 David Gerhards Tel. 02238-808-371 david.gerhards@pulheim.de 5. Februar 2014 Geschäftszeichen III-20-200-gs Seite 8 / 12 Herstellung weiterer barrierefreier Haltestellen / Buskaps Ihr Schreiben vom 22. Januar 2014 Sehr geehrter Herr Müller, der genaue Wortlaut des § 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes lautet seit dem 1. Januar 2013: „Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Länder können weitere Einzelheiten über die Aufstellung und den Inhalt der Nahverkehrspläne regeln.“ Besuchszeiten Mo-Mi 8.30 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Do 8.30 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr 8.30 Uhr – 12.00 Uhr Zusätzlich im Einwohnermeldeamt Di 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Do 18.00 Uhr – 19.00 Uhr Aufgabenträger für den Regionalbusverkehr ist der Rhein-Erft-Kreis. Insofern ist es dessen Sie können Wartezeiten vermeiden, Aufgabe, in einem Nahverkehrsplan entsprechende Vorgaben zu machen. Ob dies im laufen- wenn Sie einen Termin vereinbaren. den Aufstellungsverfahren bereits möglich ist, bezweifle ich, da es vom Land dazu noch keine Bankverbindung weiteren Vorgaben gibt. Grundsätzlich müsste der Bund für solche Vorgaben den Ländern Kreissparkasse 0157000018 BLZ 37050299 und Aufgabenträgern die notwendigen Finanzmittel bereitstellen. Hier werden sicherlich in Kto IBAN DE02 3705 0299 0157000018 den nächsten Jahren noch diverse politische Abstimmungen zwischen Bund und Ländern BIC COKSDE33 erforderlich, um das Ziel der Barrierefreiheit vollständig erreichen zu können. Die Kreise und www.pulheim.de Städte können die notwendigen Investitionen mit ihrer derzeitigen Finanzausstattung nicht flächendeckend finanzieren. Die vom Tiefbau- und Verkehrsausschuss (TVA) am 30.08.2006 einstimmig beschlossene Prioritätenliste bezüglich des Ausbaus der Bushaltestellen wurde auf der Grundlage der damaligen Busfrequentierungen der Haltestellen getroffen. Diese haben sich bis heute nicht wesentlich verändert. Aus meiner Sicht ist eine neue Priorisierung dann sinnvoll, wenn Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 9 / 12 bekannt ist, wo und wie zukünftig die Busse fahren. Es müsste feststehen, welche Linien welche Haltestellen wie oft frequentieren werden. Es müsste auch geklärt sein, wie die Finanzierung der notwendigen Investitionen erfolgen soll. Der städtische Haushalt lässt im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2016 mit den derzeitigen und geplanten Projekten keine zusätzlichen Investitionen zu. Da selbst bei einer Förderbewilligung ein Eigenanteil sowie ein Großteil der Planungskosten aus Eigenmitteln finanziert werden müssen, sehe ich derzeit keine Finanzierungsmöglichkeit. Dass es von der ersten Idee bis zur Umsetzung in vielen Fällen, die Fördermittel erfordern, mehrere Jahre dauert, ist bedauerlicherweise nicht zu vermeiden. Nach obigem Beschluss folgte die Bereitstellung von Planungsmitteln für die Entwurfsplanung der Haltestellen in Brauweiler, Ehrenfriedstraße und Pulheim, Rathausstraße durch den Stadtrat zur Vorlage 969 am 19.12.2006 für den Haushalt 2007. Der Auftrag wurde von mir am 13.02.2007 erteilt. Ergänzend wurde die Grundlagenvermessung am 30.03.2007 beauftragt. Nach einer zudem erforderlichen Sondierbohrung in Brauweiler, Abstimmungen mit Verkehrsunternehmen, verkehrslenkenden Behörden, Straßenbaulastträger und Behindertenbeauftragten konnten die Entwurfsplanungen dem TVA am 13.02.2008 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Da angenommen wurde, dass der Rhein-Erft-Kreis die Fördermaßnahme über seinen Haushalt abwickeln würde, wurden zunächst 50.100 € über den städtischen Haushalt im Jahr 2009 finanziert. Im Laufe der nachfolgenden Verhandlungen mit dem Rhein-Erft-Kreis und nach Beschluss des Rates vom 06.07.2010 wurde mit dem Rhein-Erft-Kreis vereinbart, dass dieser den Finanzierungsantrag stellt, die Stadt die Ausführungsplanung beauftragt und vom Rhein-Erft-Kreis zusätzlich 10% Förderung bezüglich der anerkannten Baukosten erhält. Die Ausführungsplanung wurde von mir am 10.08.2010 beauftragt. Nach vertieften Abstimmungen mit Straßenbaulastträger, Behindertenbeauftragten von Stadt und Kreis konnte dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 16.02.2011 mitgeteilt werden, dass die Pläne nun dem Rhein-Erft-Kreis zugesandt werden, um den Finanzierungsantrag zu stellen. Der Rhein-Erft-Kreis wartete im Folgenden darauf, dass die Förderquote von 85% auf 90% verbessert würde. Dies trat nach Beschlussfassung der Gremien der Nahverkehr Rheinland GmbH ab dem Jahr 2012 ein. Bedauerlicherweise wies der Haushalt 2012 des Rhein-Erft-Kreises nicht mehr die notwendigen Finanzmittel auf. Erst nachdem diese für das Jahr 2013 erneut eingestellt waren, konnte im letzten Jahr der Finanzierungsantrag vom RheinErft-Kreis gestellt und der Bewilligungsbescheid am 30.08.2013 erteilt werden. Ich habe dann den Ausschuss für Tiefbau und Verkehr mit Vorlage 378/2013 am 25.09.2013 informiert, eine notwendige ergänzende Finanzierung für den Haushalt 2014 bewirkt, die erforderliche öffentliche Ausschreibung vorbereitet und zum Jahreswechsel 2013/2014 durchgeführt. Positiv ist, dass in Brauweiler, wenn der Rat am 18.02.2014 die Auftragsvergabe beschließt, im Frühjahr gebaut werden kann. Geplant war, dass zuerst in Pulheim umgebaut werden sollte. Dies lässt sich aufgrund aktueller Abstimmungserfordernisse mit dem Straßenbaulastträger Straßenbau.NRW bezüglich der weiter ansteigenden Verkehrsbelastung der Rathausstraße sowie mit Rücksichtnahme auf die anliegende Eisdiele erst im Herbst bewerkstelligen. Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 10 / 12 Grundsätzlich sind Projekte, die Finanzierungsentscheidungen von mehreren Beteiligten erfordern und zudem Abstimmungen mit einer Vielzahl weiterer Stellen erfordern, schwieriger und langwieriger in der Abwicklung, als Projekte, die ohne Beteiligung von Dritten abgewickelt werden können. Ich bedauere auch, dass es nicht schneller voran geht. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Thelen Wolfgang Thelen Erster Beigeordneter D Fraktionen Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 11 / 12 Anlage 4 Vorlage Nr.: 20/2015 . Seite 12 / 12