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Beschlussvorlage (Bushaltestelle Aquarena / Papa-Giovanni-XXIII.-Schule)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
327 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 28/2015 Erstellt am: 26.01.2015 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 25.02.2015 Betreff Bushaltestelle Aquarena / Papa-Giovanni-XXIII.-Schule Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 28/2015 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt die geänderte Entwurfsplanung gemäß Anlage 2 der neuen Bushaltestelle Aquarena / Papa-Giovanni-XXIII.-Schule und beauftragt die Verwaltung, die entsprechende Ausführungsplanung zu veranlassen und anschließend für den Neubau einen Finanzierungsantrag an den Fördergeber Nahverkehr Rheinland zu stellen. Erläuterungen Mit Vorlage 316 / 2014 wurde dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr eine Entwurfsplanung (s. Anlage 1) für die neue Bushaltestelle Aquarena / Papa-Giovanni-XXIII.-Schule an der K 20 vorgelegt. Diese wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Straßenbaulastträgers Rhein-Erft-Kreis beschlossen. Haushaltsmittel für die Ausführungsplanung und Realisierung einschließlich entsprechender Fördermittel wurden anschließend vom Rat für den Doppelhaushalt 2015 / 2016 beschlossen. Der Rhein-Erft-Kreis machte in einem Abstimmungsgespräch im Dezember 2014 Sicherheitsbedenken bezüglich der Gefällestrecke der K 20 von Fliesteden nach Stommeln geltend. Als Kompromiss wurde der Fahrbahnteiler (s. Anlage 1) durch eine Signalisierung ersetzt (s. Anlage 2), auf die mit entsprechendem Warnschild im Bereich des Gefälles hingewiesen werden soll. Die Mehrkosten der Signalisierung werden kompensiert durch entfallende Kosten für Fahrbahnerweiterung aufgrund des nicht notwendigen Fahrbahnteilers und geringere Kosten für die südliche Haltestelle, da diese nicht mehr so tief in die Böschung hinein gebaut würde. Der neu berechnete Finanzbedarf und die entsprechend zu erwartenden Zuwendungen werden dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nach Fertigstellung der Ausführungsplanung mitgeteilt. Für die bisherige Variante wurden rund 175.000 € Investitionsaufwand und nach Abzug von rund 80% Fördermitteln ein Eigenanteil von etwa 35.000 € angenommen. Es ist davon auszugehen, dass die neue Variante eher geringeren investiven Aufwand erfordert. Die geänderte Planung ist zudem besser mit den zwischenzeitlich bekannt gewordenen Plänen der DB Netz AG zur Erweiterung der benachbarten Eisenbahnüberführung über die K 20 / Hauptstraße zu vereinen. Diese soll in wenigen Jahren erneuert und dabei so erweitert werden, dass die bisherige signalisierte einspurige Engstelle zukünftig zwei Fahrspuren aufweisen soll. Die dort derzeit vorhandene Fußgängerquerung könnte dann entfallen und es verbliebe die neue Querung an der Bushaltestelle. Der Rad-/Gehweg auf der Südseite der Unterführung könnte entsprechend verlängert werden. Die Signalschaltungen der beiden Fußgängerdruckampeln werden bis zum Umbau der Brücke harmonisiert. Die Verwaltung hält dies für einen tragfähigen Kompromiss im Sinne von kostengünstiger Erstellung, Verkehrssicherheit und ÖPNV-Erschließung und schlägt vor, dass die Planungsvariante gemäß Anlage 2 realisiert werden soll. Die Zustimmung des Rhein-Erft-Kreises zur Variante gemäß Anlage 2 liegt zwischenzeitlich schriftlich vor. Vorlage Nr.: 28/2015 . Seite 3 / 4 Anlage 1 Vorlage Nr.: 28/2015 . Seite 4 / 4 Anlage 2