Daten
Kommune
Pulheim
Größe
327 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
28/2015
Erstellt am:
26.01.2015
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
25.02.2015
Betreff
Bushaltestelle Aquarena / Papa-Giovanni-XXIII.-Schule
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 28/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt die geänderte Entwurfsplanung gemäß Anlage 2 der neuen Bushaltestelle Aquarena / Papa-Giovanni-XXIII.-Schule und beauftragt die Verwaltung, die entsprechende Ausführungsplanung
zu veranlassen und anschließend für den Neubau einen Finanzierungsantrag an den Fördergeber Nahverkehr Rheinland zu stellen.
Erläuterungen
Mit Vorlage 316 / 2014 wurde dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr eine Entwurfsplanung (s. Anlage 1) für die neue
Bushaltestelle Aquarena / Papa-Giovanni-XXIII.-Schule an der K 20 vorgelegt. Diese wurde unter dem Vorbehalt der
Zustimmung des Straßenbaulastträgers Rhein-Erft-Kreis beschlossen.
Haushaltsmittel für die Ausführungsplanung und Realisierung einschließlich entsprechender Fördermittel wurden anschließend vom Rat für den Doppelhaushalt 2015 / 2016 beschlossen.
Der Rhein-Erft-Kreis machte in einem Abstimmungsgespräch im Dezember 2014 Sicherheitsbedenken bezüglich der
Gefällestrecke der K 20 von Fliesteden nach Stommeln geltend. Als Kompromiss wurde der Fahrbahnteiler (s. Anlage 1)
durch eine Signalisierung ersetzt (s. Anlage 2), auf die mit entsprechendem Warnschild im Bereich des Gefälles hingewiesen werden soll. Die Mehrkosten der Signalisierung werden kompensiert durch entfallende Kosten für Fahrbahnerweiterung aufgrund des nicht notwendigen Fahrbahnteilers und geringere Kosten für die südliche Haltestelle, da diese
nicht mehr so tief in die Böschung hinein gebaut würde.
Der neu berechnete Finanzbedarf und die entsprechend zu erwartenden Zuwendungen werden dem Ausschuss für
Tiefbau und Verkehr nach Fertigstellung der Ausführungsplanung mitgeteilt. Für die bisherige Variante wurden rund
175.000 € Investitionsaufwand und nach Abzug von rund 80% Fördermitteln ein Eigenanteil von etwa 35.000 € angenommen. Es ist davon auszugehen, dass die neue Variante eher geringeren investiven Aufwand erfordert.
Die geänderte Planung ist zudem besser mit den zwischenzeitlich bekannt gewordenen Plänen der DB Netz AG zur
Erweiterung der benachbarten Eisenbahnüberführung über die K 20 / Hauptstraße zu vereinen. Diese soll in wenigen
Jahren erneuert und dabei so erweitert werden, dass die bisherige signalisierte einspurige Engstelle zukünftig zwei
Fahrspuren aufweisen soll. Die dort derzeit vorhandene Fußgängerquerung könnte dann entfallen und es verbliebe die
neue Querung an der Bushaltestelle. Der Rad-/Gehweg auf der Südseite der Unterführung könnte entsprechend verlängert werden.
Die Signalschaltungen der beiden Fußgängerdruckampeln werden bis zum Umbau der Brücke harmonisiert. Die Verwaltung hält dies für einen tragfähigen Kompromiss im Sinne von kostengünstiger Erstellung, Verkehrssicherheit und
ÖPNV-Erschließung und schlägt vor, dass die Planungsvariante gemäß Anlage 2 realisiert werden soll.
Die Zustimmung des Rhein-Erft-Kreises zur Variante gemäß Anlage 2 liegt zwischenzeitlich schriftlich vor.
Vorlage Nr.: 28/2015 . Seite 3 / 4
Anlage 1
Vorlage Nr.: 28/2015 . Seite 4 / 4
Anlage 2