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Beschlussvorlage (Antrag an den Rhein-Erft-Kreis auf Erneuerung der Bernhardstraße im Jahr 2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 48/2015 Erstellt am: 04.02.2015 Aktenzeichen: IV / 660 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 25.02.2015 Betreff Antrag an den Rhein-Erft-Kreis auf Erneuerung der Bernhardstraße im Jahr 2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 48/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der TVA beauftragt die Verwaltung, den Rhein-Erft-Kreis zu bitten, die Erneuerung der Bernhardstraße – auf jeden Fall zumindest in wesentlichen Teilen im Jahr 2016 – durchzuführen und hierfür gegebenenfalls auch beim Zuwendungsgeber einen vorzeitigen Baubeginn zu beantragen. Erläuterungen Die Verwaltung hat vom Rhein-Erft-Kreis erfahren, dass die BR Köln in einem am 29.10.2014 geführten Einplanungsgespräch (zu den Fördermitteln) informiert habe, dass die Einplanung der Maßnahme „Erneuerung Bernhardstraße“ aufgrund der Mittelknappheit des Landes nochmals – nunmehr von 2016 nach 2017 – verschoben worden sei. Da die Bürgerwerkstatt bereits viele Jahre zurückliegt und Anlieger und Bürger schon lange auf die dringend erforderlichen Verbesserungen warten, dürfte eine abermalige Verschiebung hier kaum vermittelbar sein. Zudem hat die GoldKraemer-Stiftung inzwischen bekräftigt, dass ihr Bauprojekt nunmehr mit großer Energie fortgeführt werde, so dass dann im Jahr 2017 / 2018 eine Umgestaltung der Ehrenfriedstraße angegangen werden kann. Da sowohl die Erneuerung der Bernhardstraße wie auch die Umgestaltung der Ehrenfriedstraße mit erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs – und auch Vollsperrungen – verbunden sein werden, können diese beiden Projekte nicht zeitgleich durchgeführt werden. Es ist daher erforderlich, dass die Erneuerung der Bernhardstraße vor Beginn der Arbeiten an der Ehrenfriedstraße zumindest im Wesentlichen abgeschlossen wird. Um eine zusätzliche Belastung des Kreishaushaltes durch einen Baubeginn vor Erhalt der Zuwendungen zu vermeiden, möchte der Kreis einen vorzeitigen Beginn von Baumaßnahmen grundsätzlich vermeiden. Der Fall Bernhardstraße stellt aus Sicht der Verwaltung jedoch einen Sonderfall dar, so dass vorgeschlagen wird, auch im Namen des TVA den Kreis um eine Ausnahme von diesem Grundsatz zu bitten.