Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
48/2015
Erstellt am:
04.02.2015
Aktenzeichen:
IV / 660
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
25.02.2015
Betreff
Antrag an den Rhein-Erft-Kreis auf Erneuerung der Bernhardstraße im Jahr 2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 48/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der TVA beauftragt die Verwaltung, den Rhein-Erft-Kreis zu bitten, die Erneuerung der Bernhardstraße – auf jeden Fall
zumindest in wesentlichen Teilen im Jahr 2016 – durchzuführen und hierfür gegebenenfalls auch beim Zuwendungsgeber einen vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.
Erläuterungen
Die Verwaltung hat vom Rhein-Erft-Kreis erfahren, dass die BR Köln in einem am 29.10.2014 geführten Einplanungsgespräch (zu den Fördermitteln) informiert habe, dass die Einplanung der Maßnahme „Erneuerung Bernhardstraße“ aufgrund der Mittelknappheit des Landes nochmals – nunmehr von 2016 nach 2017 – verschoben worden sei.
Da die Bürgerwerkstatt bereits viele Jahre zurückliegt und Anlieger und Bürger schon lange auf die dringend erforderlichen Verbesserungen warten, dürfte eine abermalige Verschiebung hier kaum vermittelbar sein. Zudem hat die GoldKraemer-Stiftung inzwischen bekräftigt, dass ihr Bauprojekt nunmehr mit großer Energie fortgeführt werde, so dass dann
im Jahr 2017 / 2018 eine Umgestaltung der Ehrenfriedstraße angegangen werden kann.
Da sowohl die Erneuerung der Bernhardstraße wie auch die Umgestaltung der Ehrenfriedstraße mit erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs – und auch Vollsperrungen – verbunden sein werden, können diese beiden Projekte nicht
zeitgleich durchgeführt werden. Es ist daher erforderlich, dass die Erneuerung der Bernhardstraße vor Beginn der Arbeiten an der Ehrenfriedstraße zumindest im Wesentlichen abgeschlossen wird.
Um eine zusätzliche Belastung des Kreishaushaltes durch einen Baubeginn vor Erhalt der Zuwendungen zu vermeiden,
möchte der Kreis einen vorzeitigen Beginn von Baumaßnahmen grundsätzlich vermeiden. Der Fall Bernhardstraße stellt
aus Sicht der Verwaltung jedoch einen Sonderfall dar, so dass vorgeschlagen wird, auch im Namen des TVA den Kreis
um eine Ausnahme von diesem Grundsatz zu bitten.