Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
44/2015
Erstellt am:
04.02.2015
Aktenzeichen:
IV-66-12
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
7
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
25.02.2015
Betreff
Erneuerung der Bahnunterführung "Am Kleekamp"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
X nein
Vorlage Nr.: 44/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG fortzuführen. Weiterhin beauftragt der TVA die
Verwaltung, auf Grundlage der vom TÜV erstellten Studie zu prüfen, inwieweit die Stadt für das Projekt Fördermittel
erhalten kann.
Erläuterungen
Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt die Eisenbahnbrücke über die Straße „Am Kleekamp“ im Jahr 2018/ 2019 zu erneuern. Die Durchlassbreite beträgt zurzeit 5 m. Aufgrund der geringen Breite ist eine angemessene Führung des Radund Fußgängerverkehrs neben der Fahrbahn nicht möglich. Die Verwaltung hat hierüber mit Vorlage Nr. 465/2014 im
Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 12.11.2014 informiert.
In der Sondersitzung des TVA vom 04.02.2015 (Vorlage Nr. 9/2015, siehe Anlage) wurde die Verwaltung unter Beschlussvorschlag 2.c) beauftragt, auf Basis der im Verkehrsgutachten des Planungsbüros VIA eG empfohlenen Lösung
(Durchlassbreite 8,00 m, 4,00 m Fahrbahn, Schrammbord und gemeinsamer Rad/Gehweg) Verhandlungen mit der
Deutschen Bahn zu führen und die Rahmenbedingungen zu ermitteln, die eine bauliche Umsetzung erfordert. Die Verwaltung hat die Verhandlungen inzwischen aufgenommen. Allerdings sind diverse Fragen noch ungeklärt, so dass die
grundsätzliche Entscheidung über das Projekt derzeit noch nicht beschlussreif ist.
Um den Nutzen einer verbreiterten Unterführung besser abschätzen zu können, hat die Verwaltung den TÜV Rheinland
mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur möglichen Gestaltung der Straßen und Gehwege beidseitig der Bahnunterführung beauftragt. So ist es nach Auffassung der Verwaltung – auch wenn auf eine Verbreiterung der Unterführung
verzichtet werden sollte – sinnvoll, eine stufenfreie Verbindung für Fußgänger von der Unterführung zur Straße Zur Alten
Wassermühle anzulegen sowie die zuführenden Fahrbahnen auf ein Maß von 5,50 Meter zu verbreitern.
Weiterhin hat das Büro VIA in dem Verkehrsgutachten zur Erschließung der Wohngebiete westlich der Bahn auch eine
Rampe für den Rad- und Fußgängerverkehr von der Unterführung in östlicher Richtung an die Straße Zur Alten Wassermühle vorgeschlagen, so dass auch über den Margeriten- und Annemonenweg eine bessere Anbindung z.B. an den
dort vorhandenen Vollsortiments-Supermarkt und die Bushaltestelle hergestellt würde. Zudem wäre auch eine Optimierung der Gehwegverbindung zwischen der Straße Am Lindenkreuz und der Unterführung wünschenswert.
Da mit der Studie und der Aussage von VIA dargestellt wird, dass eine Verbreiterung der Brücke ausschließlich der
Förderung der Nahmobilität dient, wird die Verwaltung prüfen, ob eine Förderung des Mehraufwandes für die Stadt
durch das Land möglich ist.
Der aktuelle Stand der Planskizzen für die an die Unterführung angrenzenden Wege und Straßen aus der vom TÜV
derzeit erstellten Studie sind als Anlage beigefügt.