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Beschlussvorlage (Erschließung BP 36/1a Pulheim, Christianstraße - Straßen- und Kanalbau)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 36/2015 Erstellt am: 02.02.2015 Aktenzeichen: IV/661 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 25.02.2015 Betreff Erschließung BP 36/1a Pulheim, Christianstraße - Straßen- und Kanalbau Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 36/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Arbeiten zur Erschließung des Stichweges Christianstraße auszuschreiben und die Anliegerinnen und Anlieger im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung über die Maßnahme zu informieren. Erläuterungen Der Bebauungsplans Nr. 36/1a Pulheim sieht in einem Stichweg der Christianstraße den Ausbau einer öffentlichen Verkehrsfläche vor (Anlage). Zurzeit ist die öffentliche Verkehrsfläche nur zum Teil ausgebaut. Sie dient der Anfahrbarkeit der privaten Stellplätze hinter den Häuserzeilen Auf dem Driesch von Hs. Nr. 13 bis 17. Es ist beabsichtigt, die im BP 36/1a ausgewiesene öffentliche Verkehrsfläche im Sommer 2015 entsprechend dem Bebauungsplan anzulegen. Der teils vorhandene Mischwasserkanal ist aufgrund der jetzigen zu flachen Höhenlage abzubrechen und durch eine tiefer verlegte Leitung zu ersetzen. Zusätzlich ist eine Verlängerung der bisherigen Kanaltrasse bis zum geplanten Wendehammer erforderlich. Da die Parkplätze der Bebauung Auf dem Driesch über die zum Teil ausgebaute Verkehrsfläche der Erschließungsstraße angefahren werden, wird es im Zuge der Baumaßnahme zu starken Behinderungen des Anliegerverkehrs kommen. Im Zuge des Ausbaus wird eine zeitweise Vollsperrung des gesamten Stichweges und somit der Zufahrt zu den privaten Stellplätzen notwendig sein. Die Verwaltung beabsichtigt, die Anlieger zu einer Bürgerinformationsveranstaltung einzuladen. Inhalt der Veranstaltung soll insbesondere sein, die Vorstellung der Ausbauplanung und des Bauablaufs sowie die Erläuterung der beitragsrechtlichen Fragen der Erschließung. Die Maßnahme unterliegt der Erschließungsbeitragspflicht nach dem Baugesetzbuch.