Daten
Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
41/2015
Erstellt am:
03.02.2015
Aktenzeichen:
IV/66-12-029835
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
25.02.2015
Betreff
Antrag zur TVA-Sitzung am 25. Februar 2015
Absenkung der Bordsteine auf der Bahnhofstraße in Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
5000,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
5000,00 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 41/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion zu und beauftragt die Verwaltung die beantragten Bordsteinabsenkungen auf der Bahnhofstraße in Stommeln umzusetzen.
Erläuterungen
Mit Datum vom 12. Dezember 2014 beantragt die SPD-Fraktion (s. Anlage) die Bordsteinanlagen der Einmündungsbereiche Küppersgasse sowie Hirtzgasse im Verlauf der Bahnhofstraße abzusenken, um die problemlose Erreichbarkeit
des Bahnhofes bzw. des Friedhofes auch dem mobilitätseingeschränkten Personenkreis zu ermöglichen.
Da die Stadt Pulheim Mitglied fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte ist, befürwortet die Verwaltung den Antrag und
empfiehlt die v. g. Bereiche entsprechend baulich umzugestalten, so dass die Begehbarkeit für Fußgänger deutlich verbessert wird.
Die Kosten für die Anpassungsarbeiten sind mit rund. 5.000 € zu beziffern.
Eine Finanzierung ist über das Konto 12 / 01 / 01. 5232000 „Aufwendungen für Unterhaltung der Infrastruktur“ möglich.