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Mitteilungsvorlage (Erschließung BP 19/2 Pulheim, Farnweg - Straßen- und Kanalbau)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Mitteilungsvorlage (Erschließung BP 19/2 Pulheim, Farnweg - Straßen- und Kanalbau)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 42/2015 Erstellt am: 03.02.2015 Aktenzeichen: IV/661 Mitteilungsvorlage Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 7 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 25.02.2015 Betreff Erschließung BP 19/2 Pulheim, Farnweg - Straßen- und Kanalbau Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Der Bebauungsplans Nr. 19/2 Pulheim legt im Farnweg eine öffentliche Verkehrsfläche fest (Anlage). Die privat provisorisch ausgebaute öffentliche Verkehrsfläche sowie die Kanalisation entsprechen nicht den technischen Anforderungen und müssen zur Erschließungszwecken vollständig erneuert und somit dem städtischen Standard angepasst werden. Die Stadt Pulheim hat das Straßenlandgrundstück Farnweg nunmehr von der Eigentümerfamilie erworben. In dem Kaufvertrag hat sich die Stadt Pulheim verpflichtet, die kanalisierte Baustraße bis spätestens 30.06.2016 herzustellen. Dazu muss das Pflaster samt dem Oberbau des ca. 70 Meter langen Stichweges ausgebaut werden. Anschließend wird eine etwa 71,5 m lange Kanalleitung DN 300 aus Steinzeug verlegt. Zum Anschluss dieser Leitung an den Bestand im Untersten Weg ist die Errichtung eines Anschlussbauwerkes im Kreuzungsbereich erforderlich. Abschließend wird die bituminöse Baustraße hergestellt. Da die Bebauung bereits teilweise besteht, wird es im Zuge des Ausbaus zu Behinderungen im Anliegerverkehr kommen. Dabei wird eine zeitweise Vollsperrung des gesamten Stichweges sowie der Garagenzufahrten notwendig sein. Bei den Anliegern handelt es sich fast ausschließlich um die Familie des ehemaligen Eigentümers, so dass die Verwaltung den Bauablauf direkt mit diesem abstimmen wird. Die Maßnahme löst eine Pflicht zu Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch aus. Da auch für Teile des Untersten Weges noch Erschließungsbeiträge zu entrichten sind, wird die Verwaltung die Betroffenen gesondert informieren.