Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
40/2015
Erstellt am:
03.02.2015
Aktenzeichen:
IV/66-12-089884
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
25.02.2015
Betreff
Stellplätze auf dem Dorfanger in Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Bürger, Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
4.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
4.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
X ja
nein
Vorlage Nr.: 40/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Änderung der Markierung der Stellplätze des
Parkplatzes auf dem Dorfanger in Stommeln.
Erläuterungen
Im Rahmen der Bürgerwerkstatt Stommeln wurde angeregt, die Stellplätze auf dem Dorfanger zu verbreitern. Der TVA
hatte die Entscheidung hierzu seinerzeit zurückgestellt bis die sonstigen Maßnahmen – insbesondere die des RheinErft-Kreises – realisiert sind. Dies ist nunmehr der Fall, so dass die Frage nunmehr zur Entscheidung ansteht.
Zwischenzeitlich haben darüber hinaus die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und ein Bürger mit den als Anlage beigefügten Schreiben die Thematik nochmals aufgegriffen und entsprechende Anträge gestellt.
Die Parkstandbreiten der vorhandenen Markierung des Parkplatzes betragen größtenteils 2,30 bis 2,40 m. Dies entspricht nicht den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Gemäß dieser gängigen Richtlinien soll die
Markierung dahingehend geändert werden, dass die Parkstandbreiten bei vorhandener Senkrechtaufstellung 2,50 m
betragen. Damit ist ein bequemeres Ein- und Aussteigen gegeben. Weiterhin kann durch die Änderung der Markierung
zu dem bereits bestehenden Parkstand für Rollstuhlbenutzer (Behindertenparkplatz), spiegelbildlich auf der gegenüberliegenden Seite, ein weiterer Parkstand für Rollstuhlbenutzer ausgewiesen werden. Hierbei wird eine Parkstandbreite
von ca. 3,0 m erreicht. Aufgrund des 2,0 m breiten angrenzenden Gehwegs wird die geforderte Rollstuhlbewegungsfläche von mindestens 1,5 m Breite eingehalten. Die direkte barrierefreie Zufahrt zum Gehweg ist damit gewährleistet. Die
Parkstandtiefe wird für alle Parkstände auf 5,0 m Länge markiert. Die Parkstände für Rollstuhlbenutzer werden mit dem
hierfür vorgesehenen Piktogramm markiert. Durch die Änderung wird die Anzahl der Stellplätze von gegenwärtig 59 auf
56 reduziert.
Die Farbmarkierung erfolgt in weiß als Kaltplastik. Vor Beginn der Markierungsarbeiten wird die vorhandene Markierung
mit schwarzer Straßenmarkierungsfarbe demarkiert. Um Schäden an der vorhandenen Betonpflasterfläche zu vermeiden, ist eine mechanische Demarkierung nicht möglich.
Die Kosten für die Markierungsarbeiten betragen 4.000,00 €. Die Arbeiten werden im Rahmen des Jahresvertrages für
Markierungsarbeiten ausgeführt. Die Finanzierung erfolgt über das Konto 12/01/01.5232000 „Aufwendungen für Unterhaltung Infrastruktur“.