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Beschlussvorlage (Stellplätze auf dem Dorfanger in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Beschlussvorlage (Stellplätze auf dem Dorfanger in Stommeln) Beschlussvorlage (Stellplätze auf dem Dorfanger in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 40/2015 Erstellt am: 03.02.2015 Aktenzeichen: IV/66-12-089884 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 25.02.2015 Betreff Stellplätze auf dem Dorfanger in Stommeln Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Bürger, Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 4.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 4.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 40/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Änderung der Markierung der Stellplätze des Parkplatzes auf dem Dorfanger in Stommeln. Erläuterungen Im Rahmen der Bürgerwerkstatt Stommeln wurde angeregt, die Stellplätze auf dem Dorfanger zu verbreitern. Der TVA hatte die Entscheidung hierzu seinerzeit zurückgestellt bis die sonstigen Maßnahmen – insbesondere die des RheinErft-Kreises – realisiert sind. Dies ist nunmehr der Fall, so dass die Frage nunmehr zur Entscheidung ansteht. Zwischenzeitlich haben darüber hinaus die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und ein Bürger mit den als Anlage beigefügten Schreiben die Thematik nochmals aufgegriffen und entsprechende Anträge gestellt. Die Parkstandbreiten der vorhandenen Markierung des Parkplatzes betragen größtenteils 2,30 bis 2,40 m. Dies entspricht nicht den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Gemäß dieser gängigen Richtlinien soll die Markierung dahingehend geändert werden, dass die Parkstandbreiten bei vorhandener Senkrechtaufstellung 2,50 m betragen. Damit ist ein bequemeres Ein- und Aussteigen gegeben. Weiterhin kann durch die Änderung der Markierung zu dem bereits bestehenden Parkstand für Rollstuhlbenutzer (Behindertenparkplatz), spiegelbildlich auf der gegenüberliegenden Seite, ein weiterer Parkstand für Rollstuhlbenutzer ausgewiesen werden. Hierbei wird eine Parkstandbreite von ca. 3,0 m erreicht. Aufgrund des 2,0 m breiten angrenzenden Gehwegs wird die geforderte Rollstuhlbewegungsfläche von mindestens 1,5 m Breite eingehalten. Die direkte barrierefreie Zufahrt zum Gehweg ist damit gewährleistet. Die Parkstandtiefe wird für alle Parkstände auf 5,0 m Länge markiert. Die Parkstände für Rollstuhlbenutzer werden mit dem hierfür vorgesehenen Piktogramm markiert. Durch die Änderung wird die Anzahl der Stellplätze von gegenwärtig 59 auf 56 reduziert. Die Farbmarkierung erfolgt in weiß als Kaltplastik. Vor Beginn der Markierungsarbeiten wird die vorhandene Markierung mit schwarzer Straßenmarkierungsfarbe demarkiert. Um Schäden an der vorhandenen Betonpflasterfläche zu vermeiden, ist eine mechanische Demarkierung nicht möglich. Die Kosten für die Markierungsarbeiten betragen 4.000,00 €. Die Arbeiten werden im Rahmen des Jahresvertrages für Markierungsarbeiten ausgeführt. Die Finanzierung erfolgt über das Konto 12/01/01.5232000 „Aufwendungen für Unterhaltung Infrastruktur“.