Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
19.02.15, 18:34
Aktualisiert
19.02.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
67/2015
Erstellt am:
11.02.2015
Aktenzeichen:
IV/66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
25.02.2015
Betreff
Antrag auf Erweiterung des Verkehrsgutachtens zu den beabsichtigten Baugebieten BP 76, 113, 114, 115 sowie
des Discounters und Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes für Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion des Bürgervereins
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 67/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird entsprechend Beschluss zu Vorlage 49/2015 (Top 10) beauftragt, die Verkehrsbelastung der
Von-Frentz-Straße zu messen und die Ergebnisse sowie deren Bewertung dem TVA vorzustellen. Die Entscheidung
über eine Ausweitung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Baugebiete westlich der Bahn auf Geyen wird bis
dahin zurückgestellt.
2. Der TVA lehnt eine Ausweitung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Baugebiete westlich der Bahn auf den
Zentralort Pulheim sowie auf Sinthern und Sinnersdorf ab.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rhein-Erft-Kreis zu bitten, eine Neufassung des Verkehrsentwicklungsplans
des Kreises erstellen zu lassen und lehnt die separate Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes Pulheim ab.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 09.02.2015 hat die Fraktion des Bürgerverein Pulheim nachfolgend aufgeführte Anträge gestellt:
1. Es wird die zeitnahe Erweiterung des jüngst vorgestellten Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Baugebiete westlich der Bahn beantragt. Im Rahmen der Untersuchung sollen insbesondere die verkehrlichen Auswirkungen und die
damit verbundenen Lärmbelastungen für die Ortsteile Geyen und Sinnersdorf sowie auf den Zentralort nach Herstellung der Baugebiete untersucht werden.
2. Es wird die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes für das Stadtgebiet Pulheim beantragt, um die künftige
Baumaßnahmen bzw. Vorhaben auf ihre Machbarkeit im Hinblick auf die Verkehrsentwicklung zu untersuchen.
Als Folge der westlich der Bahn bereits realisierten Projekte und noch vorgesehenen Neubaugebiete entsteht Verkehr.
Da dieser Verkehr zum ganz überwiegenden Teil in und aus Richtung Pulheim fließen wird und die Rathauskreuzung
bereits heute sehr stark belastet ist, wurde in dem für die Baugebiete erstellten Verkehrsgutachten über den eigentlichen
Erschließungsbereich hinaus nachgewiesen, wie auch dieser Verkehrsknoten die zusätzlichen Verkehre aufnehmen
kann. Eine vergleichbare Verkehrssituation findet sich an keiner weiteren Stelle im Stadtgebiet. Zwar werden die durch
das Baugebiet resultierenden Verkehrsströme auch das sonstige Straßennetz nutzen, doch werden die verkehrlichen
Auswirkungen hier stark von sonstigen Einflüssen überlagert. Insbesondere sind die in Geyen, Sinthern und Sinnersdorf
vorhandenen Straßen geeignet die Verkehre mit ausreichender Leistungsfähigkeit und ohne Überschreitung von rechtlich relevanten Lärmgrenzwerten abzuwickeln. Allenfalls für Geyen könnten später Änderungen einzelner Verkehrsregelungen sinnvoll werden.
Der Rhein-Erft-Kreis hat zuletzt im Jahr 2007 einen Verkehrsentwicklungsplan aufstellen lassen. Hierin wurde für verschiedene Planfälle die Verkehrsbelastung auf den Kreis-, Landes und Bundesstraßen prognostiziert. Für Pulheim ist
dieser Plan im Wesentlichen ausreichend, da nur wenigen Gemeindestraßen die Funktion einer Hauptverkehrsstraße
zukommt. Da zudem die zu untersuchenden Planfälle mehrere Städte oder Gemeinden betreffen, wäre es sinnvoll, dass
eine Fortschreibung dieser Grundlage nunmehr wieder durch den Rhein-Erft-Kreis erfolgt, so dass die Ergebnisse optimiert und die Kosten erheblich reduziert werden können. In einem solchen Rahmen könnten dann auch ergänzende
Untersuchungen von der Stadt Pulheim beauftragt werden.