Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
25.02.15, 18:04
Aktualisiert
25.02.15, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
64/2015
1. Ergänzung
25.02.2015
Aktenzeichen:
IV/61/66 ri/ke
Vorlage Nr.:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
25.02.2015
Betreff
Verkehrserschließung Bebauungsplan 113
hier: Pariser Straße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
ca.― 75.000
bei Einzahlungen
€
bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― beica.
Auszahlungen
230.000 € bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
230.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
2016
230.000 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Haushaltsstelle
Die Mittel für einen eventuellen Umbau der Pariser Straße gemäß Variante B stünden im Haushalt unter
M 66013200 „Erschließung BP 113“ zur Verfügung.
Vorlage Nr.: 64/2015 1. Ergänzung . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Alternativ:
1.
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Planungsausschuss, die städtebauliche Variante A
(Beibehalt der derzeitigen Fahrbahnfläche der Pariser Straße) für die weitere Planung des Bebauungsplanes
113 zugrunde zu legen. (siehe Anlagen 2 und 3)
2.
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Planungsausschuss, die städtebauliche Variante B
(Ergänzung der derzeitigen Straßenverkehrsfläche der Pariser Straße um eine weitere Fahrspur) für die weitere
Planung des Bebauungsplanes 113 zugrunde zu legen. (siehe Anlagen 4 und 5)
Erläuterungen
Der Planungsausschuss hat mit seinem Beschluss zur Durchführung einer erneuten frühzeitigen Beteiligung (siehe
Vorlage 9/2015 und Vorabzug des Beschlusses - Anlage 1) die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerversammlung durchzuführen. Diese fand am 24.02.15 statt, somit einen Tag vor diesem Sitzungstermin des Tiefbau- und Verkehrsausschusses (TVA). Da dem Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 18.03.15 ein Beschlussvorschlag für das auszuwählende Plankonzept zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfes vorgelegt und die erneute Durchführung von Sondersitzungsterminen vermieden werden soll, schlägt die Verwaltung vor, dass der TVA trotz der ungünstigen Terminierung
einen Beschluss hinsichtlich der im Bebauungsplan anzustrebenden Straßenverkehrsfläche der Pariser Straße als Empfehlung für den Planungsausschuss fasst.
Die Verwaltung hat als Basis hierfür die erfolgte Diskussion zu diesem Punkt in der Bürgerversammlung zusammenfasst, die in Form dieser Ergänzungsvorlage als Tischvorlage vorgelegt wird:
Zusammenfassung der Bürgerversammlung vom 24.02.2015 – 18.00 h bis 21.30 h im Ratssaal der Stadt Pulheim
Am Abend des 24.02.2015 führte die Verwaltung im Ratssaal der Stadt Pulheim die Bürgerversammlung im Rahmen der
erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Rahmenplanung Geyener Berg (Pulheim Süd) und der Planung für den Bebauungsplan 113 durch. Das Interesse der Bürgerschaft war erkennbar groß, neben Anwohnerinnen und Anwohnern aus
den benachbarten Wohnquartieren und Interessenten für die geplanten Quartiere waren insbesondere Bürger aus
Geyen und Sinnersdorf anwesend. In die Teilnehmerliste trugen sich ca. 90 Besucher ein, die Gesamtzahl dürfte größer
gewesen sein.
Die Verwaltung stellte die überarbeitete Planung einschließlich der Freiraumplanung vor. Eine Mitarbeiterin des Büros
VIA stellte die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens vor.
Die folgende Diskussion bzw. die Stellungnahmen und Fragen aus der Bürgerschaft waren maßgeblich von verkehrlichen Aspekten geprägt.
Sowohl Bürgerinnen und Bürger aus Sinnersdorf als auch aus Geyen äußerten Befürchtungen, dass die neuen Baugebiete die Verkehrsmengen auch in den jeweiligen Ortslagen erhöhen könnten. Die Verwaltung informierte darüber, dass
die Verwaltung Geyen betreffend in der Sitzung des TVA vom 25.02.15 eine Zählung der Verkehrsmengen innerhalb der
Ortslage vorschlägt und ggf. eine Ergänzung des Verkehrsgutachtens. Aus der Bürgerschaft wurde neben der Frage
neuer Baugebiete auch generell die Forderung nach einer Entlastungsstraße zwischen Geyener Straße und Bonnstraße
erhoben, auch die Möglichkeit eines Anschlusses der Geyener Starße an die B 59 – im Gutachten bereits negativ beurteilt – wurde diskutiert.
Vorlage Nr.: 64/2015 1. Ergänzung . Seite 3 / 3
Seitens der Einwohner des Europaviertels fanden besonders die beiden baulichen Varianten der Pariser Straße Beachtung sowie die Alternativen der Verkehrsführung im BP 113. Städtebaulich wird aus Sicht der anwesenden Anwohner gerade der Pariser Straße - die Variante B mit der baulichen Erweiterung um eine Fahrspur als angemessen bezeichnet.
Nur so entstünde eine der angestrebten Hochwertigkeit der Gebiete angemessene Eingangssituation und nur so entstünde ein angemessener Abstand zur geplanten Neubebauung, zumal ein Wertverlust befürchtet wird durch den dort
vorgesehenen Bau von Mehrfamilienhäusern. Die Verwaltung wurde dafür kritisiert, die Variante A mit dem Beibehalt der
derzeitigen Straßenfläche vorzuschlagen. Diese wiederum legte begründend dar, dass das Verkehrsgutachten die Variante B zwar positiv beurteile, jedoch kein Erfordernis für einen erweiterten Ausbau aufzeige. Ein Bürger fragte, ob die
Sicherung einer verbreiterten Straßenverkehrsfläche der Pariser Straße im Bebauungsplan möglich sei, um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Ausbau gemäß Variante B vorzunehmen; die Verwaltung bejahte dies.
Neben der Frage der zu sichernden Straßenverkehrsflächen spielten die aufgezeigten Alternativen der Verkehrsführung
(a-c) eine große Rolle. Die Verwaltung legte dar, dass ein Beschluss hierzu derzeit nicht erforderlich sei, da sämtliche
Alternativen in beiden städtebaulichen Varianten (A und B) einfach umgesetzt werden könnten, notfalls sogar nach Aufsiedlung und gewonnener Erfahrungen. In der Diskussion legten die Bürger jedoch dar, dass die durch die Verwaltung
vorgeschlagene Alternative a ohne lenkenden Eingriff mittels Poller nicht begrüßt werde, da das Verkehrsgutachten
hierfür zeige, dass nur ein deutlich untergeordneter Anteil der Verkehre auf den neuen Kreisel entfielen, der weitaus
größere Teil jedoch über die Pariser Straße führe. Weil dies die Anlage des neuen Kreisels am Bendacker – der zu einer
Entlastung der Pariser Straße führen soll – konterkariere, befürworten die Anwohner der Pariser Straße die Alternative c,
mindestens aber die Umsetzung der Alternative b. Letztere führe – wie im Gutachten dargelegt – zu einer ausgeglichenen Verteilung der Verkehre auf beide Kreisel.
Weitere einzelne Fragen und Anregungen bezogen sich auf die kritisierte Lage des bestehenden Kindergartens an der
Haupterschließungsstraße, auf die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegenden Zahlen und Annahmen sowie auf die
Frage, ob die Gärtnerei im Bereich des geplanten neuen Kreisverkehres während der Bauzeit erreichbar sein werde
(Herr Höschen bejaht dies).
Die Verwaltung formuliert aufgrund dieser Ergebnisse der Bürgerversammlung alternative Beschlussvorschläge bezüglich der zu empfehlenden Planungsvariante der Pariser Straße. Die Mehrkosten für eine Realisierung der Variante B
gegenüber der Variante A werden durch die Verwaltung mit ca. 230.000 € beziffert.
Ein Beschluss hinsichtlich der Alternativen zur Verkehrsführung innerhalb des Baugebietes BP 113 ist noch nicht erforderlich, da der Bebauungsplan nur die Verkehrsflächen festsetzt und die alternativen Verkehrsführungen durch Poller
oder Ähnliches zu bewerkstelligen sind.