Daten
Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
89/2015
Erstellt am:
23.02.2015
Aktenzeichen:
IV / 66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
11.03.2015
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
29.04.2015
Betreff
Wurzelschäden Am Domhof, Ruckesweg und Flurweg
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
8.000,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
8.000,00 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):Flurweg bis zu 8.000,00 Euro
Produkt 12 01 01, Kostenstelle 66000001, Sachkonto 5232000 / 7232000 (Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur)
Vorlage Nr.: 89/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
1.) Der Umweltausschuss und der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nehmen die in der Erläuterung dargestellten
notwendigen Baumfällungen zustimmend zur Kenntnis:
Am Domhof 4 Stück
Ruckesweg 13 Stück
Flurweg bis zu 3 Stück (variantenabhängig)
2.) Der Umweltausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, die Verwaltung mit der konkreten
Planung folgender Maßnahmen zu beauftragen:
a) Am Domhof beide Varianten.
b) Im Ruckesweg die beschriebene Gestaltung.
3.) Des Weiteren empfiehlt der Umweltausschuss dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr im Flurweg die Variante 1
umzusetzen.
4.) Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr folgt den vorgenannten Empfehlungen des Umweltausschusses.
Erläuterungen
Aufgrund von örtlichen Begehungen und Hinweisen durch Anwohner wurden in folgenden Straßen starke Wurzelschäden durch Straßenbäume festgestellt:
-
Am Domhof im Bereich der Häuser 7-15
Ruckesweg im Bereich der Häuser 3-17
Flurweg im Bereich der Häuser 9-23
In allen drei Straßen führen die Wurzelschäden mittlerweile potenziell zu Unfallgefahren, teilweise sind schon vereinzelte
Wurzelschäden in den privaten Bereichen erkennbar. Die Schäden resultieren aus den zu kleinen Pflanzbeeten und
dadurch bedingter extrem flacher Wurzelentwicklung.
Die Schäden können durch einfache bauliche Maßnahmen, wie in der Vergangenheit bereits teilweise durchgeführt,
nicht mehr behoben werden. Daher müssen die im Gehweg und im Fahrbahnbereich vorhandenen Bäume gefällt werden.
Um langfristig wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Lösungen zu erreichen, werden für die drei betroffenen Straßen
unterschiedliche, den örtlichen Gegebenheiten entsprechende Lösungsvorschläge vorgestellt. Ein vollständiger Verzicht
auf die zu fällenden Bäume ist sowohl aus ökologischer als auch aus stadtgestalterischer sowie verkehrlicher Sicht nicht
sinnvoll. Allerdings soll jetzt die Chance genutzt werden, z.B. durch Vergrößerung von Baumscheiben, die dauerhafte
Entwicklung der Straßenbäume sicher zu stellen. Dies führt dazu, dass in den genannten Bereichen weniger Bäume
gepflanzt werden können als vorher.
Die Möglichkeit der Vergrößerung von Baumscheiben ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. der Lage von Versorgungsleitungen, der Breite des Gehweges oder der Fahrbahn, von vorhandenen Hauseingängen oder Einfahrten zu den
Häusern sowie von den vorhandenen öffentlichen Stellplätzen.
Von daher werden einige Beete ersatzlos wegfallen müssen.
Vorlage Nr.: 89/2015 . Seite 3 / 4
Am Domhof sind 4 Bäume betroffen, am Ruckesweg 13 Bäume und im Flurweg 3 Bäume. In den ersten beiden Straßen
handelt sich um Linden, im Flurweg sind es Ahornbäume. Einige der Bäume sind durch die Baumsatzung geschützt.
Da die Bedingungen in den drei Straßen sehr unterschiedlich sind, sind folgende Lösungsvorschläge und/oder Varianten
ausgearbeitet worden:
Am Domhof
Die Straße Am Domhof ist als Tempo 30 Zone im Separationsprinzip ausgebaut.
Zurzeit befindet sich der vorhandene Gehweg entlang der Häuser 7-15 in einem schlechten Zustand, hervorgerufen zum
Einen durch die vier Bäume und zum Anderen durch die Abgängigkeit der Gehweganlage. Die derzeitige Ausbaubreite
des Gehweges entspricht nicht der Empfehlung der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen).
Da die Fahrbahn augenscheinlich noch keine größeren Schäden aufweist, ist hier aus fachlicher Sicht eine Deckensanierung möglich.
Variante 1 (bevorzugte Variante der Verwaltung)
Ausbau des vorhandenen Gehweges und des Parkstreifens zu einem breiteren Gehweg im Bereich der Häuser 7 -15.
Die ungefähre Breite des neuen Gehweges würde nach der Herstellung ca. 3,20 m betragen. Ebenfalls sind 4 neue und
größere Baumbeete vorgesehen. Die Gestaltung der Beete kann eventuell auch unter Inanspruchnahme eines Teilstückes der Fahrbahn erfolgen.
Die Parksituation wird durch den Umbau des Parkstreifens als Gehweg nicht verschlechtert, da eine ausreichende Breite
auf der Fahrbahn zum Parken besteht.
Die voraussichtlichen Kosten hierfür betragen, einschließlich der Fällung und Bepflanzung mit neuen Bäumen ca.
70.000,00 Euro.
Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung handelt es sich bei dieser Variante um eine beitragsfähige KAGMaßnahme.
Variante 2
Komplette Erneuerung des Gehweges im Bereich der Häuser 7-15
Hierbei wird der gesamte Gehweg in Pflaster hergestellt und die vorhandenen Schäden beseitigt. Die Baumscheiben
werden im Bereich der Parkstreifen vergrößert.
Die voraussichtlichen Kosten für diese Variante betragen, einschließlich der Fällung der 4 Bäume und der Bepflanzung
mit neuen Bäumen ca. 30.000,00 Euro.
Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung handelt es sich bei dieser Variante um eine beitragsfähige KAGMaßnahme.
Ruckesweg
Der Ruckesweg ist im Bereich der Häuser 3-17 als Mischverkehrsfläche ausgebaut und mit dem VZ 325 als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen. In der Verkehrsfläche befindet sich eine Anzahl von 15 Pflanzbeeten, davon stehen in
13 Beeten Lindenbäume.
Um wieder Bäume zu pflanzen, müssten auf jeden Fall größere Beete angelegt werden. Da der Streifen zwischen den
Bäumen und den Privatgrundstücken als Hauszugang benötigt wird und dort Versorgungsleitungen – z.B. für Wasser –
verlegt sind, kann diese Vergrößerung im Wesentlichen nur durch eine Verlängerung in Richtung der angrenzenden
Parkstände erfolgen.
Die Anzahl der vorhandenen Pflanzbeete kann nicht erhalten werden, da dann Parkplätze entfallen müssten. Durch
Verlegung und Zusammenlegung von Flächen für Baumbeete kann bei einer Reduktion der Baumstandorte die Zahl der
öffentlichen Stellplätze erhalten werden.
Vorlage Nr.: 89/2015 . Seite 4 / 4
Dementsprechend wird vorgeschlagen von den 15 vorhandenen Pflanzbeeten 8 Stück zu vergrößern und 7 Stück entfallen zu lassen (siehe Anlage 1, Plan Ruckesweg).
Die voraussichtlichen Kosten hierfür betragen, einschließlich der Fällung und Bepflanzung mit neuen Bäumen ca.
30.000,00 Euro.
Flurweg
Der Flurweg ist als Tempo 30 Zone im Separationsprinzip ausgebaut.
Im Flurweg bestehen zurzeit drei Pflanzstreifen in einer Breite von 1,00m, der jeweils mit einem Baum bepflanzt ist.
Bedingt durch die geringe Breite des Pflanzstreifens zeigen sich erhebliche Schäden im Gehweg und bei den angrenzenden privaten Flächen. Durch die geringe Gesamtbreite der Fahrbahn (ca. 5,00m) und des Gehweges (ca. 1,20m) ist
eine Verbreiterung des Pflanzstreifens in beiden Straßenteilen nicht möglich. Die derzeitige Ausbaubreite des Gehweges
entspricht nicht der Empfehlung der RASt 06.
Variante 1 (bevorzugte Variante der Verwaltung)
Hierbei erfolgt der Einbau einer Wurzelbrücke (Arbor Grid) für Bestandsbäume. Dadurch können die drei vorhandenen
Bäume erhalten bleiben.
Die Wurzelbrücke überbrückt oberflächennahe Wurzelwerke und ermöglicht somit eine Überpflasterung der bestehenden Wurzelbereiche, ohne das ein Versatz im Gehweg entsteht. Eine Bodenverdichtung wird damit vermieden, so dass
die notwendige Sauerstoffversorgung der Wurzel sichergestellt ist. Des Weiteren wird eine Wurzelschutzplatte eingebaut, damit eine Gefährdung der angrenzenden Privatflächen nicht erfolgen kann.
Die voraussichtlichen Kosten hierfür betragen ca. 6.000,00 Euro.
Variante 2 (Reparatur der vorhandenen Schäden)
Hierbei erfolgt die Reparatur der 3 vorhandenen Schadstellen im Bereich des Gehweges.
Eine Neubepflanzung des Streifens mittels Bäumen könnte bei dieser Variante nicht erfolgen, da dies bei der sehr geringen Breite nicht sinnvoll möglich ist.
Der vorhandene Grünstreifen würde zugepflastert, so dass eine ausreichende Gesamtbreite für den Gehweg von ca.
2,20m entstünde, der damit den neuesten Richtlinien der RASt 06 entspräche.
Die voraussichtlichen Kosten hierfür betragen, einschließlich der Fällung der Bäume ca. 8.000,00 Euro.
In den einzelnen Straßen werden vorsorglich im Bereich der Schäden Warnschilder aufgestellt, um auf die Unebenheiten der Gehwege aufmerksam zu machen.
Die notwendigen Mittel für die Straßen Am Domhof und Ruckesweg müssen für das Haushaltsjahr 2017 angemeldet
werden. Die Fällarbeiten sollen erst im Zusammenhang mit den jeweiligen Baumaßnahmen erfolgen.
Die notwendigen Mittel für den Flurweg stehen bei dem Produkt 12 01 01, Kostenstelle 66000001, Sachkonto 5232000 /
7232000 (Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur) zur Verfügung.