Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
12.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
83/2015
Erstellt am:
23.02.2015
Aktenzeichen:
III/26-Ba
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
10.03.2015
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
X
12.03.2015
Betreff
Errichtung von zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten an der Asylbewerberunterkunft Donatusstraße in
Brauweiler
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
ca. 500.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
s.o. €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
./. €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X Ja*
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
* nach Freigabe des Sperrvermerks bei dem investiven Konto M 50080001
Vorlage Nr.: 83/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt in seiner Eigenschaft als zuständiger Ausschuss für Soziales die Entwurfsplanung für die Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten an der Asylbewerberunterkunft Donatusstraße zustimmend zur Kenntnis und beschließt -vorbehaltlich der Freigabe der Entwurfsplanung durch den LHA- die Freigabe
des Sperrvermerks bei dem investiven Konto M 50080001 „Neubau der Asylbewerberunterkunft Donatusstraße“.
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die Entwurfsplanung für die Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten an der Asylbewerberunterkunft Donatusstraße zustimmend zur Kenntnis und gibt die Maßnahme
-vorbehaltlich der Freigabe des Sperrvermerks durch den HFA- zur Ausführung frei.
Erläuterungen
Im Haushalt 2015 stehen für den Neubau einer Asylbewerberunterkunft 757.000 € bei dem investiven Konto M
50080001 zur Verfügung, die mit einem Sperrvermerk zugunsten des HFA versehen sind.
Ursprünglich hatte die Verwaltung vorgesehen, die bestehenden Gebäude aufgrund ihrer schlechten Bausubstanz abzureißen und an gleicher Stelle einen Neubau zu errichten. Hierfür wurden bereits im Haushaltsjahr 2012 Mittel bereitgestellt, die jedoch als außerplanmäßige Deckungsmittel zur Schaffung von dringend benötigten U3-Betreuungsplätzen
herangezogen werden mussten. Für das Haushaltsjahr 2014 wurden erneut 199.000 € (insbesondere für Planungsleistungen) und in 2015 weitere 558.000 € zur Verfügung gestellt.
Die ursprünglich angedachte Vorgehensweise, die Bewohner während der Abriss- und Neubauphase vorübergehend in
anderen Unterkünften unterzubringen, ist aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen nicht mehr möglich, da es in
den Unterkünften der Stadt keine ausreichenden freien Kapazitäten mehr gibt.
Die Verwaltung hat daher geprüft, ob auf dem Gelände noch genügend freie Fläche für die Errichtung eines zusätzlichen
Gebäudes besteht, zumal nach wie vor Bedarf nach zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten besteht. Dies ist der Fall
(s. Lageplan, Anlage 1).
Die Verwaltung schlägt vor, auf dem Gelände ein zusätzliches 2-geschossiges Gebäude als Systembau in Modul- bzw.
Containerbauweise zu errichten. Diese Bauweise hat den Vorteil, dass sie einerseits vergleichsweise günstig in der
Anschaffung ist und andererseits relativ schnell umgesetzt werden kann.
Die ungefähre Ansicht und Aufteilung eines solchen Gebäudes ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
Die als Anlage 4 beigefügte Baubeschreibung wird als Grundlage für eine funktionale Ausschreibung dienen.
Unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungs- und Ausschreibungsfristen ist mit einem Vergabebeschluss im
HFA am 09.06.2015 zu rechen. Die Fertigstellung des Gebäudes könnte dann voraussichtlich bis Ende August 2015
erfolgen.
Die Gesamtkosten werden seitens der Verwaltung auf ca. 500.000 € geschätzt.
Der HFA, als Sozialausschuss, nimmt zur Kenntnis, dass die Realisierung dieser Maßnahme alleine mutmaßlich nicht
bedarfsdeckend sein wird.