Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
85/2015
Erstellt am:
23.02.2015
Aktenzeichen:
IV/61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
11.03.2015
Planungsausschuss
X
18.03.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler
Bereich: Wiesenweg / Sperlingstraße
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UA 03.12.2014, TOP 6, PA 10.12.2014, TOP 6
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 85/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss nimmt die Darstellung der Umweltbelange gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan Nr.
120 Brauweiler zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die ermittelten Umweltbelange in
der Planung wie beschrieben zu behandeln.
2. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 120 Brauweiler im beschleunigten Verfahren sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Mit Vorberatung des Umweltausschusses am 03.12.2014 hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim am 10.12.2014
die Aufstellung gemäß § 13a BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler beschlossen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.01.2015 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Es
gingen keine für die Planung relevanten Stellungnahmen ein.
Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 28.01.2015 bis 18.02.2015 einschließlich statt. Es gingen zwei Stellungnahmen (B1 fBÖ und B 2 fBÖ) ein. In den Stellungnahmen wurden insbesondere die zu erwartende, mit der Neubebauung einhergehende bauliche Verdichtung sowie ökologische Aspekte des Vorhabens kritisiert.
Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (B 1 fBÖ und B 2 fBÖ) sind nachfolgend, mit der Stellungnahme der
Verwaltung, aufgelistet und in Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB mit den vorgelegten Unterlagen vor.