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Beschlussvorlage (BP 120 Brauweiler Aüßerungen zur frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Beschlussvorlage (BP 120 Brauweiler Aüßerungen zur frühzeitigen Beteiligung) Beschlussvorlage (BP 120 Brauweiler Aüßerungen zur frühzeitigen Beteiligung)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler Äußerungen Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 28.01.2015 bis 18.02.2015 B1, Schreiben vom 27.12.2014 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Die Differenz der Anzahl der im Erläuterungstext vom Investor genannten Wohneinheiten zur aus den Grundrissen ersichtlichen Zahl wird angemerkt. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis, dass Zweizimmerwohnungen nicht familienfreundlich sind. 2. Die Erreichbarkeit des Spielplatzes wird aufgrund der Gefährlichkeit der Querung der Glessener Straße kritisiert. 3. Es wird angefragt, was ein privater Spielplatz sei. B 2, Schreiben vom 08.12.2015 Wesentlicher Inhalt der Äußerung Das geplante Bauvorhaben der GWG wird hinsichtlich folgender Punkte kritisiert: 1. Die Bebauung der ehemaligen Spielplatzfläche führt zu einer Verschattung der östlich angrenzenden Grundstücke. 2. Die Bebauung stellt einen nicht vertretbaren ökologischen Eingriff dar. 3. Zudem resultiert aus der Bebauung eine nicht zumutbare Einsichtnahme in die östlich angrenzenden Grundstücke. 4. Gleichzeitig wird die Verdichtung der Bebauung mit 48 Wohneinheiten als nicht zumutbar kritisiert. 5. Die zu erwartende Verkehrsbelastung wird als problematisch eingeschätzt. 6. Der geplante Spielplatz wird aufgrund vermuteter Lärmbelästigungen und seiner für Kinder gefährlichen Erreichbarkeit kritisiert. 7. Es wird die Anlage eines Fußweges anstelle des bestehenden Trampelpfades zwischen der Sperlingstraße und der Glessener Straße gefordert. Äußerungen Stellungnahme der Verwaltung Zu 1: Die von den Grundrissen abweichende Zahl der in der Projektbeschreibung genannten 40 Wohneinheiten resultiert aus einem Übertragungsfehler seitens des Investors. Dementsprechend ist die Anzahl der Wohneinheiten in der Begründung für die Offenlage des Bebauungsplans auf 48 korrigiert. Zudem entfällt die Formulierung 'familienfreundlich' in der Begründung zum Bebauungsplan. Zu 2: Die Notwendigkeit der Querung einer Straße mit der Verkehrsbelastung der Glessener Straße stellt insbesondere vor dem Hintergrund, dass kleinere Kinder den Weg zum Spielplatz ohnehin in Begleitung einer Aufsichtsperson zurücklegen, keine ungewöhnliche und nicht-vertretbare städtebauliche Situation dar. Zu 3: Ein privater Spielplatz ist dadurch gekennzeichnet, dass er im Besitz eines Privateigentümers ist und auch von diesem hergestellt und unterhalten werden muss. Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit soll vertraglich geregelt werden. Stellungnahme der Verwaltung Zu 1: Entsprechend der Bauordnung Nordrheinwestfalen sind mit der Neubebauung die erforderlichen Abstände zur Bestandsbebauung einzuhalten, um eine nicht-vertretbare Verschattung zu vermeiden. Gleichzeitig wird anhand der in Anlage beigefügten Verschattungsdiagramme ersichtlich, dass das Neubauvorhaben keine nicht-vertretbare Verschattung der angrenzenden Bestandsbebauung bewirkt. Zu 2: Die zu erwartende Versiegelung bewegt sich im Rahmen der Größenvorgaben der Baunutzungsverordnung. Entsprechend der bestehenden Nachfrage nach Geschosswohnungsbau ist die Inanspruchnahme von erschlossenen überwiegend ehemals bebauten Flächen im Ortskern grundsätzlich aus ökologischer Sicht sinnvoller, als die Schaffung neuer Baugebiete auf der 'grünen Wiese'. Aus dem in Anlage beigefügten faunistischen Gutachten ist die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens erkennbar. Zu 3: In der offenen Bauweise besteht kein Recht auf eine Nicht-Einsehbarkeit. Die (mögliche) Einsichtnahme in den Gartenbereich liegt somit, entsprechend der nach der Bauordnung einzuhaltenden Abstände, im Rahmen des Zumutbaren. Zu 4: Die geplante Bebauung stellt keine übermäßige Verdichtung dar, da die Vorgaben der Baunutzungsverordnung und Bauordnung für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten werden. Gerade die Nähe zur Ortsmitte Brauweilers legt eine bauliche Verdich- Planungsamt Seite 1 von 2 Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler Äußerungen tung zur Schaffung barrierefreier Wohnungen nahe. Die Lösung der Stellplatznachweise in Form einer Tiefgarage vermeidet dabei negative Auswirkungen und fördert die Gebietsverträglichkeit des mit dem Vorhaben verbundenen Autoverkehrs. Zu 5: Im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsbelastung gilt das unter 4. Gesagte. Zu 6: Die Anlage des Spielplatzes nördlich der Glessener Straße stellt hinsichtlich einer möglichen Lärmbelästigung des Grundstücks der Antragsteller keine Verschlechterung gegenüber der früheren Situation dar, da der ehemalige Spielplatz am Wiesenweg sogar an den rückwärtigen Ruhebereich des Grundstücks angrenzte. Zu 7: Die Anlage eines Fußweges zwischen der Sperlingstraße und der Glessener Straße ist aus verkehrstechnischer Sicht im Hinblick auf die geringen Wegeverbindungen nicht notwendig. Äußerungen Planungsamt Seite 2 von 2