Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
11.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
90/2015
Erstellt am:
23.02.2015
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
11.03.2015
Betreff
Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 90/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss beschließt die Einführung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende diesen Jahres die Antragsunterunterlagen zur Beantragung von Fördermitteln beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu erarbeiten. Außerdem wird die
Verwaltung beauftragt, dass im Umweltausschuss ein bereits entwickeltes, aktuelles Klimaschutzkonzept einer vergleichbaren Stadt vorgestellt wird.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 19.02.2015 beantragen die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erstellung
eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes (s. Anlage).
Die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes war in der Vergangenheit bereits mehrfach beantragt und diskutiert worden. Aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen in der Verwaltung war die Durchführung dieser Aufgabe bisher abgelehnt worden. Unabhängig davon hatte die Verwaltung immer darauf hingewiesen, dass auch ohne ein
Klimaschutzkonzept viele Klima wirksame Maßnahmen bereits umgesetzt werden und wurden. Dies ist auch der Mitteilungsvorlage 91/2015 zu dieser Sitzung zu entnehmen, in der eine Liste mit Maßnahmen dargestellt ist, die der Bezirksregierung im Rahmen der Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität mitgeteilt werden sollen. Fast alle diese
Maßnahmen beinhalten auch Klima wirksame Aspekte.
In den Doppelhaushalt 2015/16 wurden Mittel zur Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes eingestellt, so dass eine
Beauftragung eines externen Fachbüros möglich wird. Um den städtischen Haushalt zu entlasten, sollen Fördermittel
beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beantragt werden. Die Fördermittel können jeweils vom 1.Januar bis 31.März 2015 oder 2016 beantragt werden. Die qualifizierte Ausarbeitung der Antragsunterlagen bis Ende März 2015 ist nicht mehr leistbar. Daher wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, die Unterlagen für die Antragstellung bis Ende diesen Jahres zu erstellen, so dass unmittelbar Anfang 2016 der Antrag auf
Fördermittel gestellt werden kann. Parallel dazu soll dem Umweltausschuss - wie beantragt – ein bereits entwickeltes,
aktuelles Klimaschutzkonzept einer vergleichbaren Stadt vorgestellt werden. Möglicherweise ergeben sich dadurch
wichtige Hinweise, die in die Antragstellung einfließen können.
Die Antragsunterlagen werden dem Umweltausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.