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Beschlussvorlage (Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
11.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Beschlussvorlage (Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes) Beschlussvorlage (Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 90/2015 Erstellt am: 23.02.2015 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss X nö. Sitzung Termin 11.03.2015 Betreff Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 90/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss beschließt die Einführung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende diesen Jahres die Antragsunterunterlagen zur Beantragung von Fördermitteln beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu erarbeiten. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, dass im Umweltausschuss ein bereits entwickeltes, aktuelles Klimaschutzkonzept einer vergleichbaren Stadt vorgestellt wird. Erläuterungen Mit Schreiben vom 19.02.2015 beantragen die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes (s. Anlage). Die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes war in der Vergangenheit bereits mehrfach beantragt und diskutiert worden. Aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen in der Verwaltung war die Durchführung dieser Aufgabe bisher abgelehnt worden. Unabhängig davon hatte die Verwaltung immer darauf hingewiesen, dass auch ohne ein Klimaschutzkonzept viele Klima wirksame Maßnahmen bereits umgesetzt werden und wurden. Dies ist auch der Mitteilungsvorlage 91/2015 zu dieser Sitzung zu entnehmen, in der eine Liste mit Maßnahmen dargestellt ist, die der Bezirksregierung im Rahmen der Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität mitgeteilt werden sollen. Fast alle diese Maßnahmen beinhalten auch Klima wirksame Aspekte. In den Doppelhaushalt 2015/16 wurden Mittel zur Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes eingestellt, so dass eine Beauftragung eines externen Fachbüros möglich wird. Um den städtischen Haushalt zu entlasten, sollen Fördermittel beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beantragt werden. Die Fördermittel können jeweils vom 1.Januar bis 31.März 2015 oder 2016 beantragt werden. Die qualifizierte Ausarbeitung der Antragsunterlagen bis Ende März 2015 ist nicht mehr leistbar. Daher wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, die Unterlagen für die Antragstellung bis Ende diesen Jahres zu erstellen, so dass unmittelbar Anfang 2016 der Antrag auf Fördermittel gestellt werden kann. Parallel dazu soll dem Umweltausschuss - wie beantragt – ein bereits entwickeltes, aktuelles Klimaschutzkonzept einer vergleichbaren Stadt vorgestellt werden. Möglicherweise ergeben sich dadurch wichtige Hinweise, die in die Antragstellung einfließen können. Die Antragsunterlagen werden dem Umweltausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.