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Beschlussvorlage (Flächendeckender Einsatz von Straßenbeleuchtung mit LED-Technologie)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
160 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Beschlussvorlage (Flächendeckender Einsatz von Straßenbeleuchtung mit LED-Technologie) Beschlussvorlage (Flächendeckender Einsatz von Straßenbeleuchtung mit LED-Technologie) Beschlussvorlage (Flächendeckender Einsatz von Straßenbeleuchtung mit LED-Technologie) Beschlussvorlage (Flächendeckender Einsatz von Straßenbeleuchtung mit LED-Technologie)

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Inhalt der Datei

Erstellt am: 511/2014 1. Ergänzung 05.02.2015 Aktenzeichen: IV/66 Vorlage Nr.: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 11.03.2015 Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 29.04.2015 Betreff Flächendeckender Einsatz von Straßenbeleuchtung mit LED-Technologie Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 0€ — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 511/2014 1. Ergänzung . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der UA empfiehlt / der TVA beschließt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Erläuterungen Mit Schreiben vom 13.11.2014 beantragt die SPD-Fraktion, den Punkt „Flächendeckender Einsatz von Straßenbeleuchtung mit LED-Technologie“ auf die Tagesordnung der Umweltausschuss-Sitzung am 03.12.2014 zu setzen. Beschlussvorschlag und Begründung würden später erfolgen. In diesem Ausschuss wurde die Vertagung des Tagesordnungspunktes auf die folgende UA-Sitzung am 11.03.2015 beschlossen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der ursprünglichen Vorlage lagen der Beschlussvorschlag und die Begründung noch nicht vor. Somit konnte zunächst nur allgemein zu der Thematik Stellung genommen werden. Der TVA hat in seiner Sitzung vom 12.11.2014 die Verwaltung (siehe Vorlage 451/2014) bezüglich der technischen Straßenleuchten beauftragt, in geeigneten Neubau- und Erneuerungsmaßnahmen künftig LED-Leuchten einzusetzen und dabei nach Möglichkeit und Erfordernis eine voreingestellte Nachtabsenkung einzusetzen. Der Jahresstromverbrauch kann so auf ca. 1/3 der bisher eingesetzten Natriumdampfleuchten reduziert werden. Folglich ist sowieso beabsichtigt, sukzessive, die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umzurüsten. Eine theoretisch denkbare Umrüstung der gesamten Straßenbeleuchtung innerhalb weniger Jahre auf LED-Technik wäre hingegen aus folgenden Gründen nicht empfehlenswert:  In den letzten Jahren wurden viele Leuchten erneuert oder neu eingesetzt. Ein Ersatz dieser neuwertigen Leuchten, wäre wirtschaftlich und ökologisch unsinnig. Die notwendigen Mittel stehen auch weder zur Verfügung noch sind diese in dem von der Verwaltung eingebrachten Haushaltsplanentwurf vorgesehen.  In schmalen Anliegerstraßen und Wegen mit einer Gesamtbreite bis sechs Metern wird bisher keine technische Leuchte verwendet, sondern eine dekorative Leuchte – eine Pilzleuchte – eingesetzt. Für diese Leuchten wurde bisher noch keine wirtschaftliche Alternative mit LED-Einsatz gefunden. Die Verwaltung hatte sich diesbezüglich zunächst mit der technischen Leuchte beschäftigt, da diese deutlich häufiger eingesetzt wird und die technische Entwicklung bei den dekorativen Leuchten noch nicht soweit fortgeschritten ist. So sind der Verwaltung hier beispielsweise noch keine Leuchten mit geeigneter Nachtabsenkung bekannt. Da zudem die Beleuchtungsstärke und folglich der Stromverbrauch in den dargestellten Einsatzfällen der dekorativen Leuchten auch bei dem Einsatz der bisherigen Natriumdampf-Technik deutlich geringer als bei größeren Straßen ist, ist auch kein vergleichbares Einsparpotential vorhanden. Ein kompletter Ersatz der dekorativen Leuchten durch technische Leuchten ist nicht möglich. Die zur Blendbegrenzung erforderlichen relativ steilen Abstrahlwinkel der technischen LED-Leuchte erlauben bei der bisher üblichen Masthöhe von 4,5 Metern nicht die bisher üblichen Mastabstände von etwa 30 Metern. Als Folge müssten mit enormem Kostenaufwand geringere Mastabstände realisiert werden.  Bevor vorhandene Leuchten ausgetauscht werden können, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, welche LED-Leuchte ersatzweise zum Einsatz kommen kann und ob auch die Maste und das Kabel ausgetauscht sowie ggf. die Maststandorte verändert werden sollten. Zudem müssen Öffentlichkeit und Anlieger über gravie- Vorlage Nr.: 511/2014 1. Ergänzung . Seite 3 / 4 rende Änderungen informiert werden. Die Personalkapazitäten der Verwaltung würden hierfür – auch bei Annahme einer kompletten Besetzung aller offenen Stellen im Tiefbauamt – bei weitem nicht ausreichen.  Sofern die vorhandenen Straßenbeleuchtungseinrichtungen erneuerungsbedürftig sind oder der Austausch vorhandener Leuchten eine wesentliche Verbesserung darstellen würde, sind von den Anliegern Beiträge nach dem KAG zu entrichten. Folglich ist auch aus diesem Grund eine intensive technische Prüfung jeder Einzelmaßnahmen angezeigt. Zudem führen diese Maßnahmen auch zu einem erheblichen Aufwand bei der Beitragssachbearbeitung. Auch hierfür wären die vorhandenen Personalressourcen völlig unzureichend.  Nicht zuletzt wurden Anlieger vieler Straßen in den letzten Jahren zu Beiträgen für eine Modernisierung der Straßenbeleuchtung herangezogen. Bei einer kurzfristigen Komplettumstellung auf LED-Technik müssten folglich Anlagen, für die die Anlieger soeben Beiträge entrichtet haben, wieder entsorgt werden und die neuen LED-Leuchten könnten in der Regel nicht anteilig durch Beiträge refinanziert werden.  Sofern die LED-Beleuchtung im Einzelfall gegenüber der noch gut erhaltenen vorhandenen Leuchte eine Verbesserung der Ausleuchtung mit sich bringen würde, müssten – zum Unverständnis der Anlieger – wiederum Beiträge erhoben werden. Aus Sicht der Verwaltung wurde folglich bereits alles Notwendige veranlasst, um die Straßenbeleuchtung in den kommenden Jahren wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll auf LED-Technik umzurüsten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Umweltausschuss gemäß Zuständigkeitsordnung zwar für Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastungen sowie für Grundsatzfragen des Umweltschutzes zuständig ist, die Zuständigkeit für Straßenbeleuchtungsmaßnahmen, soweit es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, allerdings beim Ausschuss für Tiefbau und Verkehr liegt. Beschlüsse über konkrete Vorgaben zum Einsatz der LED-Technik in der Straßenbeleuchtung wären folglich dem TVA vorbehalten. Die für die von der Verwaltung skizzierte sukzessive Umrüstung auf LED-Technik benötigten Mittel sind im Haushaltsplans 2015 / 2016 berücksichtigt. Insofern hat die Vorlage keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen. Ergänzung: zum Schreiben der SPD-Fraktion vom 02.12.2014 zu 1.) Kommt bereits heute in Pulheim moderne LED-Straßenbeleuchtung zum Einsatz? Bis jetzt ist noch keine LED-Straßenbeleuchtung dauerhaft montiert worden. Die bereits bestellten 100 LED-Leuchten werden erst im Frühjahr geliefert zu 2.) Welche Kosten würden durch einen flächendeckenden Ersatz der bisher verwendeten Straßenbeleuchtung durch zeitgemäße LED-Straßenlaternen entstehen? Bisher ist nur eine technische LED-Leuchte ermittelt worden, die sich auch nur für ca. die Hälfte der vorhandenen Lichtpunkte als Ersatz eignet. Es dürfte sich noch einige Jahre hinziehen bis geeignete effektive LED-Ersatzlösungen für alle übrigen vorhandenen konventionellen Leuchten (mehrere dekorative Leuchten, Pilzleuchten, Radwegleuchten, Fußgängerüberwegleuchten, Tunnelleuchten usw.) gefunden sind. Außerdem wäre in diesem Zusammenhang auch eine Überprüfung der Lichtpunkthöhen und der Lichtpunktstandorte notwendig. Als Folge dürfte ein großer Teil der Maste zu versetzen oder auszutauschen sein. Vorlage Nr.: 511/2014 1. Ergänzung . Seite 4 / 4 Von den zurzeit ca. 7.000 konventionellen Straßenleuchten sind ca. 1.800 Stück jünger als 12 Jahre. Diese neuwertigen Altleuchten müssten bei einer flächendeckenden Umrüstung mit entsorgt werden. Die Abschreibungszeit für Straßenleuchten bei der Stadt Pulheim beträgt zurzeit 30 Jahre, die für die neu zu beschaffenden LED-Leuchten 25 Jahre. Die Erneuerung der mehr als 30 Jahre alten Leuchten (ca. 2.000 Stück) würde wahrscheinlich eine Beitragspflicht der Anwohner nach KAG auslösen und zu einer gewissen Refinanzierung beitragen. Die übrigen LED-Leuchtenbeschaffungen dürften ausschließlich von der Stadt zu tragen sein. Eine einmalige Erneuerung aller Straßenleuchten birgt das erhebliche Risiko, dass man an der weiteren Leuchten- und Preisentwicklung in den folgenden 25 Jahren nicht teilnimmt. Weiterhin stehen die für einen kurzfristigen Austausch notwendigen Personalrecourcen - auch wenn diese derzeit noch zu besetzenden Stellen im Tiefbauamt wieder besetzt sind - nicht zur Verfügung. Dies gilt selbst für den Fall, dass Ingenieurleistungen an Fachbüros vergeben werden, da immer noch ein erheblicher Betreuungsaufwand bei der Stadt verbliebe. Auch der Arbeitsaufwand für die verbleibenden Mitarbeiter, die die Abrechnung der KAG-Beiträge bearbeiten, würde bei einem derartigen Umfang nicht in den erforderlichen Fristen bewältigt werden können. Daher können die Kosten für eine flächendeckende Umrüstung zurzeit nur grob wie folgt abgeschätzt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass alle dekorativen Leuchten (ca. 2.500 Stück) durch technische LED-Leuchten ersetzt werden: Leuchtenaustausch: 7.000 LP * 500 €/pro Leuchte = 3.500.000 € Mastversetzungen und Erneuerungen: 2.000 LP * 1.500 €/pro Mast = 3.000.000 € Zusätzlich erforderlich gewordene LP: ca. 1/10 * 7.000 LP * 2.000 €/LP = 1.400.000 € Kosten Ingenieurbüro: ca. 1/10 der Baukosten = 790.000 € ____________________________________________________________________________________________ Überschlägige Herstellungskosten für eine Sofortumrüstung auf LED bis 2018 = 8.690.000 € Dem stehen jährliche Stromeinsparungen (ca. 60%) von 250.000 - 300.000 € ab 2018 gegenüber (Sachstand Stromabrechnung Straßenbeleuchtung 2014 ca. 460.000 €). zu 3.) Welche Fördermittel gibt es für die Umrüstung auf LED-Technik zurzeit? Nach Kenntnis der Verwaltung sind ab 2015 nur noch verbilligte Kredite der KfW erhältlich, die jedoch bei der momentanen Zinssituation nur einen sehr geringen Vorteil verschaffen. Zum letzten Absatz des SPD-Antrages, ausnahmslos LED-Leuchten bei künftigen Baugebieten vorzusehen Ab 2015 wird generell auf die Neubeschaffung von konventionellen Leuchten verzichtet. In den Neubaugebieten sollen weitestgehend LED-Leuchten zum Einsatz kommen. Sofern für Wohnwege oder Sonderfälle dabei noch keine geeigneten LED-Leuchten zur Verfügung stehen sollten, werden vorübergehend konventionelle Leuchten aus Altbeständen verwendet.