Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
05.12.14, 09:04
Aktualisiert
05.12.14, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
538/2014
Erstellt am:
27.11.2014
Aktenzeichen:
II/40/520
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
2
X
11.12.2014
Rat
46
X
16.12.2014
Betreff
Betriebskonzept Bäderlandschaft
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bürgerverein, Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2015 ff
608.022,11 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Der Zuschussbedarf für den Deckungsbeitrag I ergibt sich
aus der Betriebskonzeption. Dieser Bedarf sowie der Gesamtzuschussbedarf (inkl. Kapitaldienst) ist im Entwurf der
Haushalte 2015 ff. berücksichtigt.
Vorlage Nr.: 538/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der BKSF empfiehlt, der Rat beschließt
1. die Eintrittspreise werden nach den Empfehlungen des Beraters festgelegt,
2. die Belegungsplanung soll vom Grundsatz her, insbesondere bezogen auf die Zeiten für öffentlichen Badebetrieb,
entsprechend den Empfehlungen des Beraters vorgenommen werden und
3. die weiteren betriebskonzeptionellen Überlegungen des Beraters werden grundsätzlich übernommen. Dies umfasst insbesondere die betriebliche Vorlaufphase vor Eröffnung, die mit der Belegungsplanung (s. Beschlussvorlage zu oben 2.) einhergehende Personalplanung sowie die Gestaltung von Kursangeboten durch die Verwaltung.
Erläuterungen
In einer Informationsveranstaltung ist den Fraktionen das Betriebskonzept (Anlage 4) am 11.11.2014 vorgestellt
worden. Das Betriebskonzept greift zunächst die inhaltlichen Wünsche auf, die in die Planungs- und die aktuelle
Bauprozesse eingebracht worden sind.
zu 1.
In Kenntnis der gegebenen Hinweise und der aus dem Rat und der Bürgerschaft heraus formulierten Notwendigkeiten (z. B. bezogen auf die Ausweitung öffentlicher Schwimmangebote), ist von dem von der Stadt beauftragten Berater auch das Konzept zur Struktur der Eintrittspreise erarbeitet worden. Die Verwaltung weist hierbei ausdrücklich auf
die vom Berater vorgenommene Weiterentwicklung der ursprünglichen Beschlussfassung zu den Eintrittspreisen in
den Zeiten gemeinsamer Nutzung des Hallen- und Freibades hin. Der Berater empfiehlt dringend, auch einen in den
Sommermonaten differenzierten Eintrittspreis zwischen Hallen-/Freibad- und ausschließlichem Freibadbesuch vorzusehen. Hierzu empfiehlt er konkret die Einrichtung zweier von einander getrennter Kassensysteme. Der Grund ist,
dass ansonsten Sicherheitsbelange für die Schwimmbadbesucherinnen und –besucher bei sich kurzfristig verändernden Wetterlagen nicht mehr gewährleistet werden könnten.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, eine Gruppentageskarte anstelle einer sog. „Familientageskarte“ vorzusehen. Zu einer Gruppe gehören zwei Erwachsene und zwei Kinder. Die Verwaltung schlägt vor, zur Konkretisierung
des Tarifes einer Gruppenkarte Regelungen zu erarbeiten, die Inhaberinnen und Inhaber des Pulheimer Familienpasses in geeigneter Weise berücksichtigen kann. Die Verwaltung wird hierzu im Frühjahr konkrete Vorschläge unterbreiten.
Die Verwaltung weist im Zusammenhang mit der Struktur der Eintrittspreise (Anlage 5) darauf hin, dass die Festlegung grundsätzlich der Entscheidung des Rates vorbehalten ist. Eine Reduzierung der Eintrittspreisstruktur bzw. der
Neufestlegung zusätzlicher Rabattstufen führt zu einer Ausweitung des Deckungsbeitrages I. Eine entsprechende
Erhöhung des städtischen Zuschussbedarfes wäre nicht finanziert.
zu 2.
Wesentlicher Unterschied in der vorgeschlagenen Belegungsplanung zu der bisher im Hallenbad geübten Praxis
(Anlage 6) ist, dass der Öffentlichkeit ein durchgehender Besuch des Bades zu jeder Öffnungszeit möglich wäre.
Dies war regelmäßig geäußerter Wunsch im Zusammenhang mit der Planung des Bades.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umfänge für den Schulschwimmsport weitestgehend unverändert bleiben.
Vorlage Nr.: 538/2014 . Seite 3 / 3
Die Verwaltung weist im Übrigen darauf hin, dass als Vorschlag die Reduzierung der den Vereinen zur Verfügung
stehen Zeiten im Raum steht. Der Grund ist, dass in den, von den Vereinen genutzten Zeiten, regelmäßig von den
Vereinen angebotene Kurse stattfinden, die über den eigentlichen Vereinszweck hinaus gehen. Die Verwaltung
schlägt vor, diese Kursangebote zukünftig in eigener Trägerschaft durchzuführen und den Vereinen die Zeiten zur
Verfügung zu stellen, die für die unmittelbaren Vereinszwecke geboten sind.
zu 3.
Die betriebskonzeptionellen Überlegungen beinhalten auch die sich aus den vorliegenden Zeitplänen ergebenden
Notwendigkeiten zur Betriebsaufnahme. Hierzu zählen insbesondere die erforderlichen Zeitabläufe vor Eröffnung, in
denen für das gesamt Bad die Feinabstimmung der einzelnen Betriebskomponenten (z. B. Be- und Entlüftung, Wasseraufbereitungsanlage, Heizung) gehören. Der Berater weist hierbei darauf hin, dass dies zur Vermeidung von
höheren Betriebskosten wegen unzureichender Abstimmung der einzelnen Betriebskomponenten zwingend erforderlich ist.
Der Berater empfiehlt, die den Fraktionen zur Verfügung stehenden Entwürfe zur Personalstruktur umzusetzen.
Diese sind im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der gestiegene Personalaufwand im Wesentlichen den erweiterten Öffnungszeiten zugunsten der Öffentlichkeit sowie der Ausweitung des Sauna-Angebotes Rechnung trägt. Eine Reduzierung des Personals in Richtung des alten Standes (Anlage 7) ist nur bei
Verzicht auf einzelne Komponenten (z. B. Reduzierung der Zeiten öffentlichen Schwimmens) möglich.
Im Hinblick auf die Kursangebote weist die Verwaltung auf folgende Entwicklungen hin:
In den ersten Berechnungen zu den Kursangeboten ist von einer 100%igen Auslastung ausgegangen worden. Zudem ist die Erhebung der Eintrittspreise den Kurserlösen unmittelbar zugerechnet worden. Der Berater kalkuliert
zunächst mit einer 80%igen Auslastung und empfiehlt, die Kursgebühren von zu leistenden Eintrittspreisen durch die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu trennen. Der Grund ist, dass die Abwicklung des Badzuganges sehr viel einfacher geregelt werden kann. Zudem könnte gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die eine Kurseinheit
versäumen, auf eine Diskussion verzichtet werden, ob sich aus dem Versäumnis ein anteiliger Rückerstattungsanspruch ergibt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch diese Kalkulation vorläufig ist. Die Verwaltung ist bemüht,
in die Kursangebote auch solche aufzunehmen, die als präventive oder rehabilitierende Gesundheitsmaßnahmen
von den Krankenkassen gefördert werden und höhere Kurserlöse erwarten lassen. Die Verwaltung hat hierzu bereits
Gespräche aufgenommen, welche Voraussetzungen für solche Angebote zu erfüllen sind. Die Verwaltung wird den
Rat und seine Gremien zu diesem Punkt regelmäßig informieren und ggfls. weitere Beschlüsse erbitten.