Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Betriebskonzept Bäderlandschaft)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
05.12.14, 09:04
Aktualisiert
05.12.14, 09:04
Beschlussvorlage (Betriebskonzept Bäderlandschaft) Beschlussvorlage (Betriebskonzept Bäderlandschaft) Beschlussvorlage (Betriebskonzept Bäderlandschaft)

öffnen download melden Dateigröße: 133 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 538/2014 Erstellt am: 27.11.2014 Aktenzeichen: II/40/520 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit 2 X 11.12.2014 Rat 46 X 16.12.2014 Betreff Betriebskonzept Bäderlandschaft Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bürgerverein, Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2015 ff 608.022,11 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Der Zuschussbedarf für den Deckungsbeitrag I ergibt sich aus der Betriebskonzeption. Dieser Bedarf sowie der Gesamtzuschussbedarf (inkl. Kapitaldienst) ist im Entwurf der Haushalte 2015 ff. berücksichtigt. Vorlage Nr.: 538/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der BKSF empfiehlt, der Rat beschließt 1. die Eintrittspreise werden nach den Empfehlungen des Beraters festgelegt, 2. die Belegungsplanung soll vom Grundsatz her, insbesondere bezogen auf die Zeiten für öffentlichen Badebetrieb, entsprechend den Empfehlungen des Beraters vorgenommen werden und 3. die weiteren betriebskonzeptionellen Überlegungen des Beraters werden grundsätzlich übernommen. Dies umfasst insbesondere die betriebliche Vorlaufphase vor Eröffnung, die mit der Belegungsplanung (s. Beschlussvorlage zu oben 2.) einhergehende Personalplanung sowie die Gestaltung von Kursangeboten durch die Verwaltung. Erläuterungen In einer Informationsveranstaltung ist den Fraktionen das Betriebskonzept (Anlage 4) am 11.11.2014 vorgestellt worden. Das Betriebskonzept greift zunächst die inhaltlichen Wünsche auf, die in die Planungs- und die aktuelle Bauprozesse eingebracht worden sind. zu 1. In Kenntnis der gegebenen Hinweise und der aus dem Rat und der Bürgerschaft heraus formulierten Notwendigkeiten (z. B. bezogen auf die Ausweitung öffentlicher Schwimmangebote), ist von dem von der Stadt beauftragten Berater auch das Konzept zur Struktur der Eintrittspreise erarbeitet worden. Die Verwaltung weist hierbei ausdrücklich auf die vom Berater vorgenommene Weiterentwicklung der ursprünglichen Beschlussfassung zu den Eintrittspreisen in den Zeiten gemeinsamer Nutzung des Hallen- und Freibades hin. Der Berater empfiehlt dringend, auch einen in den Sommermonaten differenzierten Eintrittspreis zwischen Hallen-/Freibad- und ausschließlichem Freibadbesuch vorzusehen. Hierzu empfiehlt er konkret die Einrichtung zweier von einander getrennter Kassensysteme. Der Grund ist, dass ansonsten Sicherheitsbelange für die Schwimmbadbesucherinnen und –besucher bei sich kurzfristig verändernden Wetterlagen nicht mehr gewährleistet werden könnten. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, eine Gruppentageskarte anstelle einer sog. „Familientageskarte“ vorzusehen. Zu einer Gruppe gehören zwei Erwachsene und zwei Kinder. Die Verwaltung schlägt vor, zur Konkretisierung des Tarifes einer Gruppenkarte Regelungen zu erarbeiten, die Inhaberinnen und Inhaber des Pulheimer Familienpasses in geeigneter Weise berücksichtigen kann. Die Verwaltung wird hierzu im Frühjahr konkrete Vorschläge unterbreiten. Die Verwaltung weist im Zusammenhang mit der Struktur der Eintrittspreise (Anlage 5) darauf hin, dass die Festlegung grundsätzlich der Entscheidung des Rates vorbehalten ist. Eine Reduzierung der Eintrittspreisstruktur bzw. der Neufestlegung zusätzlicher Rabattstufen führt zu einer Ausweitung des Deckungsbeitrages I. Eine entsprechende Erhöhung des städtischen Zuschussbedarfes wäre nicht finanziert. zu 2. Wesentlicher Unterschied in der vorgeschlagenen Belegungsplanung zu der bisher im Hallenbad geübten Praxis (Anlage 6) ist, dass der Öffentlichkeit ein durchgehender Besuch des Bades zu jeder Öffnungszeit möglich wäre. Dies war regelmäßig geäußerter Wunsch im Zusammenhang mit der Planung des Bades. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umfänge für den Schulschwimmsport weitestgehend unverändert bleiben. Vorlage Nr.: 538/2014 . Seite 3 / 3 Die Verwaltung weist im Übrigen darauf hin, dass als Vorschlag die Reduzierung der den Vereinen zur Verfügung stehen Zeiten im Raum steht. Der Grund ist, dass in den, von den Vereinen genutzten Zeiten, regelmäßig von den Vereinen angebotene Kurse stattfinden, die über den eigentlichen Vereinszweck hinaus gehen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Kursangebote zukünftig in eigener Trägerschaft durchzuführen und den Vereinen die Zeiten zur Verfügung zu stellen, die für die unmittelbaren Vereinszwecke geboten sind. zu 3. Die betriebskonzeptionellen Überlegungen beinhalten auch die sich aus den vorliegenden Zeitplänen ergebenden Notwendigkeiten zur Betriebsaufnahme. Hierzu zählen insbesondere die erforderlichen Zeitabläufe vor Eröffnung, in denen für das gesamt Bad die Feinabstimmung der einzelnen Betriebskomponenten (z. B. Be- und Entlüftung, Wasseraufbereitungsanlage, Heizung) gehören. Der Berater weist hierbei darauf hin, dass dies zur Vermeidung von höheren Betriebskosten wegen unzureichender Abstimmung der einzelnen Betriebskomponenten zwingend erforderlich ist. Der Berater empfiehlt, die den Fraktionen zur Verfügung stehenden Entwürfe zur Personalstruktur umzusetzen. Diese sind im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der gestiegene Personalaufwand im Wesentlichen den erweiterten Öffnungszeiten zugunsten der Öffentlichkeit sowie der Ausweitung des Sauna-Angebotes Rechnung trägt. Eine Reduzierung des Personals in Richtung des alten Standes (Anlage 7) ist nur bei Verzicht auf einzelne Komponenten (z. B. Reduzierung der Zeiten öffentlichen Schwimmens) möglich. Im Hinblick auf die Kursangebote weist die Verwaltung auf folgende Entwicklungen hin: In den ersten Berechnungen zu den Kursangeboten ist von einer 100%igen Auslastung ausgegangen worden. Zudem ist die Erhebung der Eintrittspreise den Kurserlösen unmittelbar zugerechnet worden. Der Berater kalkuliert zunächst mit einer 80%igen Auslastung und empfiehlt, die Kursgebühren von zu leistenden Eintrittspreisen durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu trennen. Der Grund ist, dass die Abwicklung des Badzuganges sehr viel einfacher geregelt werden kann. Zudem könnte gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die eine Kurseinheit versäumen, auf eine Diskussion verzichtet werden, ob sich aus dem Versäumnis ein anteiliger Rückerstattungsanspruch ergibt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch diese Kalkulation vorläufig ist. Die Verwaltung ist bemüht, in die Kursangebote auch solche aufzunehmen, die als präventive oder rehabilitierende Gesundheitsmaßnahmen von den Krankenkassen gefördert werden und höhere Kurserlöse erwarten lassen. Die Verwaltung hat hierzu bereits Gespräche aufgenommen, welche Voraussetzungen für solche Angebote zu erfüllen sind. Die Verwaltung wird den Rat und seine Gremien zu diesem Punkt regelmäßig informieren und ggfls. weitere Beschlüsse erbitten.