Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:36
Aktualisiert
08.12.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
497/2014
Erstellt am:
07.11.2014
Aktenzeichen:
I/100
Verfasser/in:
Heike Kersten
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
6
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
16.12.2014
Betreff
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Stommeln, Stommelerbusch und
Ingendorf
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 497/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat wählt
Frau Elisabeth Helene Buchholz,
alternativ
Herrn Dirk Vieren,
alternativ
Herrn Theobald Weber
zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf.
Erläuterungen
Der bisherige Schiedsmann für den Bezirk Stommeln, Stommelerbusch, Ingendorf, Herr Winfried Preuschoff, hat erklärt,
dass er für eine weitere Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung stehe.
Aufgrund der Bekanntmachungen haben sich insgesamt drei im Schiedsamtsbezirk wohnende Personen bereit erklärt,
dieses Amt zu übernehmen. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 Schiedsamtsgesetz NRW soll nicht zur Schiedsperson gewählt
werden, wer nicht im Schiedsamtsbezirk wohnt.
Name
Straße
Jahrgang
wohnhaft Bezirk
Buchholz, Elisabeth Helene
Bruchstraße 100
1950
Stommeln
Vieren, Dirk
Gartenstraße 10
1971
Stommeln
Weber, Theobald
Am Bach 15
1954
Stommeln
Die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen im Landgerichtsbezirk Köln bittet im Vorfeld der Wahl beteiligt zu werden,
um eine Stellungnahme zur persönlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber abgeben zu können.
Dem zuständigen Vertrauensmann für den Bereich Pulheim, Herrn Ulf Wachendorf, wurden daher die Kontaktdaten der
Bewerberinnen und Bewerber zugeleitet. Herr Wachendorf hat mit allen Bewerberinnen und Bewerbern Gespräche
geführt. Es bestehen aus seiner Sicht gegen keine Bewerberin und keinen Bewerber Bedenken.
Die näheren Angaben sind der nichtöffentlichen Anlage zu entnehmen.
Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre, gerechnet ab dem Datum des Bestätigungsbeschlusses des Amtsgerichtes Bergheim.