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Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:36
Aktualisiert
08.12.14, 18:36
Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Stommeln, Stommelerbusch und
Ingendorf) Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Stommeln, Stommelerbusch und
Ingendorf)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 497/2014 Erstellt am: 07.11.2014 Aktenzeichen: I/100 Verfasser/in: Heike Kersten Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat 6 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 16.12.2014 Betreff Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 497/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat wählt Frau Elisabeth Helene Buchholz, alternativ Herrn Dirk Vieren, alternativ Herrn Theobald Weber zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf. Erläuterungen Der bisherige Schiedsmann für den Bezirk Stommeln, Stommelerbusch, Ingendorf, Herr Winfried Preuschoff, hat erklärt, dass er für eine weitere Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung stehe. Aufgrund der Bekanntmachungen haben sich insgesamt drei im Schiedsamtsbezirk wohnende Personen bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 Schiedsamtsgesetz NRW soll nicht zur Schiedsperson gewählt werden, wer nicht im Schiedsamtsbezirk wohnt. Name Straße Jahrgang wohnhaft Bezirk Buchholz, Elisabeth Helene Bruchstraße 100 1950 Stommeln Vieren, Dirk Gartenstraße 10 1971 Stommeln Weber, Theobald Am Bach 15 1954 Stommeln Die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen im Landgerichtsbezirk Köln bittet im Vorfeld der Wahl beteiligt zu werden, um eine Stellungnahme zur persönlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber abgeben zu können. Dem zuständigen Vertrauensmann für den Bereich Pulheim, Herrn Ulf Wachendorf, wurden daher die Kontaktdaten der Bewerberinnen und Bewerber zugeleitet. Herr Wachendorf hat mit allen Bewerberinnen und Bewerbern Gespräche geführt. Es bestehen aus seiner Sicht gegen keine Bewerberin und keinen Bewerber Bedenken. Die näheren Angaben sind der nichtöffentlichen Anlage zu entnehmen. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre, gerechnet ab dem Datum des Bestätigungsbeschlusses des Amtsgerichtes Bergheim.