Daten
Kommune
Pulheim
Größe
93 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
38/2015
Erstellt am:
03.02.2015
Aktenzeichen:
IV/66-12
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
25.02.2015
Betreff
Ingendorfer Petition 2014 zur Verkehrsberuhigung im bestehenden 30 Km/h-Bereich
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Mitteilung
Mit Datum vom 09. Dezember 2014 reichten Bewohner aus Ingendorf bei der Verwaltung eine Petition (s. Anlage 1) ein,
mit dem Ziel die verkehrlichen Bedingungen für Fußgänger im Engstellenbereich der Ortsdurchfahrt Ingendorf zu verbessern.
Im Vorfeld hierzu fand bereits ein Ortstermin mit Vertretern der Bürgerschaft und der Verwaltung statt, wobei die nachfolgend aufgeführten Punkte angesprochen wurden:
1.) Installation des Verkehrszeichen / VZ 136 „Achtung Kinder“ im Bereich der Ortseingänge, mit dem Ziel das Geschwindigkeitsniveau zu senken.
2.) Aufstellung eines Radar-Displays zwecks Anzeige der aktuellen Geschwindigkeit.
3.) Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Ortsdurchfahrt Ingendorfer Straße / Hs-Nr. 9-11.
4.) Installation einer Temposchwelle / Aufpflasterung.
5.) Anlegung eines durchgängigen Gehweges.
Zu 1.) Zwischenzeitlich wurde die Beschilderung / VZ 136 „Achtung Kinder“ in den Ortseingangsbereichen erneuert bzw.
ergänzt (s. Anlage 2). Zusätzlich ist angedacht, vor der Engstelle der Ortsdurchfahrt Ingendorf aus Fahrtrichtung Stommeln zur Verdeutlichung der Höchstgeschwindigkeit das Verkehrszeichen 274 / 30 Km/h auf die Fahrbahn zu markieren.
Zu 2.) Die Anlieger stellten dar, dass aus Ihrer Sicht das Geschwindigkeitsniveau in Ingendorf erheblich zu hoch sei und
baten um Prüfung, ob die Anbringung einer LED-Geschwindigkeitsanzeige möglich ist.
Zwecks Prüfung des Sachverhaltes hat die Verwaltung zwischenzeitlich an zwei verschiedenen Standorten eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt (s. Anlage 3). Dabei konnte festgestellt werden, dass die Messungen unterschiedliche Ergebnisse aufweisen, wobei die zweite Messung gegenüber der ersten eine deutlichere Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufzeigte. In diesem Kontext von einem extrem überhöhten Geschwindigkeitsniveau zu
sprechen, wäre jedoch nicht sachdienlich. Zusätzlich zu den durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen wurde die
Unfalllage ausgewertet, mit dem Ergebnis, dass diese z.Z. als unauffällig zu bezeichnen ist.
Bezüglich der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird die Verwaltung die Kreispolizeibehörde bitten, zukünftig
regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen im Rahmen der personellen Ressourcen durchzuführen.
Vorlage Nr.: 38/2015 . Seite 2 / 2
Von der Beschaffung eines Radar-Displays / LED-Geschwindigkeitsanzeige wird zurzeit abgesehen, da davon auszugehen ist, dass nach der Installation der ersten Anlage Anträge auf Gleichbehandlung aus allen Ortslagen gestellt werden.
Inwieweit diesen Anträgen Rechnung getragen werden müsste, sprich welche Investitionen dies nach sich ziehen würden, ist nicht abschätzbar. Zudem würden Folgekosten durch die Pflege und Wartung als auch durch den Personalaufwand durch die ggfls. erforderliche Umsetzung der Anlagen entstehen. Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2015/16
hierfür nicht vorgesehen.
Zu 3.) Die Überprüfung der vorhandenen Straßenbeleuchtung ergab, dass die Ausleuchtung im Bereich der Hs-Nr. 9-11/
Ingendorfer Straße nicht ausreichend war. Um die Situation zu verbessern wurde zwischenzeitlich in diesem Bereich
eine zusätzliche Straßenleuchte installiert (s. Anlage 4).
Zu 4.) Der Wunsch der Anlieger eine Fahrbahnschwelle einzubauen wurde seitens der Verwaltung abgelehnt, da es
hierzu einen Grundsatzbeschluss des Rates gibt, der von der Neuanlage von Fahrbahnschwellen absieht.
Zu 5.) Im Rahmen des Ortstermins wurde den Anlieger bereits erläutert, dass die derzeitige Bebauung und die dadurch
resultierende verkehrliche Situation, sprich die zur Verfügung stehenden Breiten im Bereich der Engstelle der Ortsdurchfahrt Ingendorf, die Anlegung eines auch nur ansatzweise richtlinienkonformen Gehweges nicht ermöglichen. Die Herstellung eines minimalen Gehweges ist nach Ansicht der Verwaltung nicht zielführend, da hier nur eine Scheinsicherheit
suggeriert würde.