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Beschlussvorlage (Neufassung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (Neufassung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Neufassung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 446/2014 Erstellt am: 28.10.2014 Aktenzeichen: I/100 Verfasser/in: Jörg Schröter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Neufassung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 446/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die als Anlage 1 der Vorlage beigefügte Neufassung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Pulheim. Erläuterungen Im Hinblick auf die Anforderungen des NKF wurde die Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt in Abstimmung mit dem RPA überarbeitet (Anlage 1). Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert: Zu § 6, letzter Satz: Diese Regelung entspricht der tatsächlichen Handhabung und wurde daher angepasst. Zu § 7 Abs. 2: Diese Regelung entspricht der tatsächlichen Handhabung und wurde daher angepasst. Zu § 9: Die Prüfung des Jahresabschlusses nach der Einführung NKF ist umfangreicher und aufwendiger geworden. Zu § 12 alt: Die GemKVO gibt es nicht mehr. Sie ist in der GemHVO aufgegangen. Eine besondere Erwähnung der Prüfung von Verwahrungen ist nicht mehr erforderlich. Der alte § 12 ist daher weggefallen. Die weiteren Anpassungen, auch redaktioneller Art (z. B. geschlechtsneutrale Formulierungen), ergeben sich aus der Synopse der alten und der neuen Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt (Anlage 2).