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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zur V8/0251)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
387 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zur V8/0251)

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nlchtöffenHlch STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister 0313 08/ Az.: - 082- - Amt: - 082- An den Rat BeschIAusf.:- 082- der Stadt Erftstadt Datum: 27.01.2005 Ich bitte, folgenden Beschlusszu fassen: • Die Vorlage I wird I----V 8/0251 gem. § 60 (1) Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die o.a. Vorlage ist gestem in der Sitzung des Ausschussesfür Wirtschaftsförderung und WerksausschussImmobilienwirtschaft einstimmig dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen worden. Eine Dringlichkeit ist gegeben, da die Kaufoption für zwei der anzukaufenden Grundstücke am 11.02.2005endet. die nächste Ratssitzungjedoch erst für den 16. März terminiert ist. Im Rahmen der Begründung zur o.a. Vorlage habe ich daher bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser zeitlichen Konstellation die Vorlage im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zu beschließen wäre . • (i.A. Dr. Rislhaus) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage I 0 8/ (J 32 3 I wird zugestimmt. Erflsladt, den 27.01.2005 (Erner) 1. Beigeordneter tv~ (Zerres) Stadtverordneter