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Kommune
Erftstadt
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27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Öffentlich
..
A 8/0349
-
Amt: -81Besch!. Ausf.: -81Datum: 09.02.2005
Betreff: Antrag bzgl. Einführung des gesplitteten Entgeltmaßstabes
Berechnung der Abwasserentgelte.
•
Finanzielle
bei der
Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung auf der Ausgabenseite, Mittel stehen im Jahr 2005
nicht zur Verfüauna
Der Antrag wird zur Beschlussfassungzugeleitet an den
Werksausschuss Stadtwerke
Stellungnahme
•
der Werkleitung:
Zur Erzielung einer .verursocherqerechten" Verteilung der Aufwendungen zur
Abwasserbeseitigung ist die Einführung eines Entgeltsplittings sicher geeignet.
Essteht jedoch definitiv fest, dass hiermit erhebliche Kosten verbunden sind.
Die diesbezügliche Größe kann nicht genau vorhergesagt werden, da diese
von zu vielen Faktoren abhängig ist. Insgesamt dürfte ein wesentlicher
Kostenfaktor jedoch die Datenerhebung sein, welche über verschiedenste
Methoden zu bewerkstelligen ist. Diese wird wiederum sehr stark finanziell von
dem einzuhaltenden Zeitrahmen beeinflusst. Eine zügige und vor allem
verlässliche Datenerhebung (insbesondere Gerichtsfest) wird nicht ohne
Einsatzvon externen Fachleuten möglich sein.
Hierbei wäre dann zunächst zu unterscheiden zwischen den Ermittlungen zur
Erlangung
eines
Verteilungsschlüssels
zwischen
Schmutz
und
Niederschlagswasser sowie der Feststellung der versiegelten und tatsächlich
an die Kanalisation angeschlossenen Flächen.
Der Verteilungsschlüssel legt fest. wie viel Prozent des Einheitsentgeltes
(Vollanschluss)auf die Beseitigung des Schmutzwassers,-und wie viel Prozent
auf die Niederschlagswasserbeseitigung entfallen. Hierzu ist das gesamte
Anlagevermögen exakt zu erfassen und entsprechend "aufzusplitten" . Ferner
musseine exakte Trennung der Aufwendungen erfolgen. Die Festlegung des
Verteilungsschlüsselsist dabei zunächst vollkommen unabhängig von den an
die Kanalisation angeschlossenen Flächen. Im Regelfall ergibt sich ein
Verteilungsmaßstab von Schmutz/ Niederschlagswasser von 60/40 zu Lasten
der Schmutzwasserbeseitigung.
Der Verteilungsschlüssel ist dabei jeweils jährlich auf seine Richtigkeit zu
überprüfen. Der diesbezügliche Aufwand hält sich dann jedoch in Grenzen,
wenn eine ordnungsgemäße und vor allem EDV - gestützte Ersterfassung
erfolgt ist.
•
•
Wesentlich komplexer ist die Erfassungder versiegelten Flächen. Dabei kann
deren Feststellungüber verschiedene Methoden erfolgen, wobei die Qualität
der Daten auch hier in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Aufwand/Kosten zur Erfassung steht. So werden in einigen Kommunen sog.
Überflugdaten ausgewertet und zur erstmaligen Erfassung herangezogen.
Diese haben jedoch den Nachteil, dass nicht zu erkennen ist, ob einzelne
Flächen evtl. im Garten verrieseln. oder sonst wie außerhalb der Kanalisation
beseitigt werden. Im nachhinein ergibt sich daher ein erheblich höherer
Aufwand zur .Klorstellunq" und dies meist erst nach Rechnungsstellung. Das
wiederum führt zu einem erheblichen Aufwand in Buchhaltung und
Verbrauchsabrechnung.
Eine weitere Möglichkeit ist die Erfassungmittels sog. Selbsterhebungsbögen,
welche an den Kunden versand werden. Auch hier ist ein erheblicher
Aufwand erforderlich und die Daten beinhalten viele "Zuordnungsfehler" bzw.
werden vielfach falsch abgegrenzt. (Z.B.Beim Hauszugang, welcher über die
Bankette entwässert oder indirekt auf die Straße und von da aus in einen
Regeneinlauf.) Erfahrungsgemäß liegt die Rücklaufquote in etwa bei 65%der
erstmals angeschriebenen Kunden. 35% bedürfen einer gesonderten
Betrachtung oder reagieren nicht auf das Anschreiben. Sicherlich besteht die
Möglichkeit diese Kunden hinsichtlich ihrer Flächen zu schätzen, doch hat die
Erfahrung gezeigt, dassjuristischgesehen eine derartige Schätzung als äußerst
bedenklich hinsichtlich der Entgeltbemessung anzusehen ist.
Die in der Umstellung auf ein Entgeltsplitling sicherlich teuerste Methode ist
der .Kundenbesuch" . Hier wird der Kunde von einem Mitarbeiter der
Stadtwerke (oder einem von diesen beauftragten "Interviewer") aufgesucht.
über das Für und Wider des Splittings, und hinsichtlich der Erfassung
aufgeklärt. Dabei können die jeweiligen Besonderheiten des Grundstücks
berücksichtigt und viele weitere entwässerungstechnische Daten erfasst
werden (Rückstau, alter des Hausanschlusses, Einsatzmöglichkeiten von
sickerfähigem Pflaster usw.)
Esist absolut wichtig, dass der Kunde umfassend über den Sinn des Splittings
informiert wird und dieses als Maßstab zu Entgelterhebung akzeptiert. Es
verringert spätere Widersprüche sowie kontraproduktive Boykottversuche
einzelner soweit. dass insgesamt ein kostengünstigeres Ergebnis durch diese
Methode erzieltwerden kann.
Für sämtliche Formen der Datenerfassung ist eine sorgfältige Vorbereitung
erforderlich. Dabei ist in nahezu allen Bereichen der Einsatz einer
leistungsfähigen EDV mit dazugehöriger Datenbank unbedingt erforderlich.
Durch die bereits in der Umsetzung befindliche Installation eines GIS
(Geoinformationssystem) bei den Stadtwerken, ist diesbezüglich ein erster
Schritt getan.
Seitensder Werkleitung kann jedoch nur von der überstürzten Einführungeines
Splittingsabgeraten werden.
Nachfolgende Vorgehensweise wäre jedoch denkbar und würde eine
weitestgehend reibungslose sowie rechtsichere Einführungsicherstellen.
•
1. Detaillierte Erfassung und Bewertung des Vermögens der Stadtwerke
und Zuordnung zu den Bereichen Schmutz- bzw. Niederschlagswasser.(
dauert ca. lJahr wobei ggflls. eine personelle Verstärkung der
Stadtwerke oder anteilige Fremdvergabe erforderlich wird.)Dabei ist es
unbedingt ratsam. diese Daten EDVmäßig zu erfassenund möglichst im
GISzu sichern.
2. Entwicklung eines Systems zur Erfassung der versiegelten Flächen im
Stadtgebiet. wobei ebenfalls eine zeitgleiche Verknüpfung mit der
Datenbank vorzusehenist. (ca. '12 -1 Jahr)
3. Anschließend erfolgt die Datenerhebung unserer Kunden sowie
Übernahme der Ergebnisse in unser System.
Esist dabei mit einem
Erfassungszeitraumvon co. 1 '12 Jahren zu rechnen. Wer die Erhebung
vornimmt wäre noch zu prüfen. wobei unterschiedliche Möglichkeiten
bestehen und die Qualität der Daten sicherlich sehr stark von der
Motivation der Erfasserabhängt. (Einsatzvon Studenten; eigene auf Zeit
beschäftigte und geschulte Mitarbeiter)
•
4. Zeitgleiche Beschaffung einer neuen Kundenabrechnungssoftware.
(Die derzeitige wird den Anforderungen eines Splittings und die
Berücksichtigung der jeweilig unterschiedlichen Tarife nicht mehr
gerecht)
Große Teile der jeweiligen Verfahrensschritte können zeitgleich abgearbeitet
werden. wobei den größten Zeitaufwand die definitive Datenerfassung nach
sich ziehen wird .
.Insgesamt könnte noch einer soliden Vorbereitung eine Einführung des
Splittingsfür das Abrechnungsjahr 2007erfolgen .
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(Bösche)
3l-JAN-2005
19: l2
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SPD-Fraktion I Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rat der Stadt Erftstadt
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Herrn Bürgermeister
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Ernst-Dieter Bösche
Rathaus im Einkaufszentru~
Holzdamm
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BerndBohlen
Lambertusslraßa69
50374 Erflstadt
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28.JanuBr2005
ANTRAG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
narnens der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis SOlDie Grünen bitten wir Sie, den
folgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zuzuleiten:
Die Stadtwerke führen bei der Berechnung der Abwassergebühren ~ukü[1ftig einen
gesplitteten Gebührenmaßstab ein, der sich einmal nach dem Verbrauch des
Frischwassers und zum anderen nach der versiegelten Flache des an die Kanalisation
•
angeSChlossene" Grundstücks richtet.
BegrOndung:
Di.. SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis gOlDie Grünen haben in der Vergangenheit
wiederholt
angekündigt,
dass sie
den derzeitigen
Gebührenmaßstab für
die
Abwassergebühren, der sich aliein nach der Menge des verbrauchten Frischwassers
richtet, ändern woilen. Die AntragSteller setzen sich dafür ein, dass für die Barechnung
der Gebühren ein Maßstab eingeführt wird, der &ich einmal aus der Menge des
verbrauchten
Frischwassers,
GrundstOckes ergibt
zum anderen
Die beiden
aus
Fraktionen
der versiegelten
halten
einen
Flache des
derart gestalteten
Gcbührenmaßst:lb für wesentlich gerechter und fairer. Außerdem bietet ein solcher
Gebührenmaßstab
durchaus
Anreize,
Flachen
zu
entsiegeln
und/oder
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~UI: SOO FR:lI:TIOtI
2
Oberflächenwasser
durch geeignete Einrichtungen auf dam Grundsiück versickern zu
lassen.
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I;
In der Vergangenheit
wurde wiederholt ein solches Begehren mit dar Bagründung
zu
abgelehnt, dass die dazu notwendiger. Erhebungen
Dieses Argument trilgt nicht, da es durchaus
erheblichem
Umfang
zu minimieren.
Das
aufwandig und
Möglichkeiten
zeigen
auch
zu
teuer sind.
gibt, diese Kosten in
Beispiele
aus
direkter
Nachbarschaft der Stadt Erftstadt, die auch der Verwaltung bekannt sind, wie sie in
einer entsprechenden Anfrage der SPD-Fraktion darstellte.
Die beiden Fraktionon widersprechen auch der immer wieder erhobenen Behauptung,
•
der gesplittete Gebührenmaßstab führe
nicht
nachvOllzogen
Aowasseroeseitigung
Die beiden
werden,
wenn
höheren Gebühren. Diese Behauptung kann
auch
zukünftig
nur
die
Kosten
der
umgelegt werdan.
Fraktionen
Gebührenmaßstab
zu
verkennen
aber
zu einer Verschiebung
aus umweltpolitischen
nicht,
dass es durch
den gesplitteten
der Kosten kommen kann, die im übrigen
Gründen so auch gewollt ist. Höhere Gebühren werden bei dem
neuen Maßstab diejenigen tragen, die in hohem Maße Flächen aut ihrem Grundstuck
versiegelt
haben.
Das
dürfte
In
erster
Linie
die
Stadt
selbst,
aber
auch
Gewerbetreibende sein.
Die Antragsteller behalten sich vor, zukünftig keiner Gebührensatzung
•
die den derzeitiger. Gebührenmaßslab
zuzustimmen,
beibehält.
Mit freundlichen Grüßen
~.~Bernd Bohlen
Adi Billen
Fraktions~orsitzenaer SPD-Fraldlon
Fmirtionsvoruillonder
Fra~tion BUndnis GO/Ole Grtlnen
I'
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