Daten
Kommune
Pulheim
Größe
195 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
24/2015
Erstellt am:
26.01.2015
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
25.02.2015
Betreff
Stadtbuslinie(n)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 24/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, dass über eine eventuelle Erweiterung des städtischen ÖPNVAngebotes nach Beschlussfassung des Rhein-Erft-Kreises zum Nahverkehrsplan (NVP) 2015 - 2020 sowie Beschlussfassung des Rates zum städtischen Mobilitätskonzept beraten und entschieden wird.
Erläuterungen
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 23. Oktober / 3. November 2014 unter dem Stichwort „Einführung eines oder
zweier Stadtbuslinien“ eine Beratung im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr über die vom Gutachter des Rhein-ErftKreises im Grobkonzept zum Nahverkehrsplan vorgeschlagenen Ortsbuslinien 1 und 2 gefordert (s. Anlage 1). Auf die in
der Tagesordnung vorhergehende Vorstellung der Maßnahmenvorschläge des Gutachters zum Nahverkehrsplan wird
verwiesen.
Im Folgenden werden die Begriffe Regionalverkehr (-zug und -bus, RE 8 und RB 27, Linien 961, 962, 970 und 980 sowie
S-Bahn- und Stadtbahnlinien in den Nachbarstädten) und Stadtverkehr (Stadtbus Linie 967, AST-Linie 786) verwendet.
Der Regionalverkehr bildet in Pulheim das Rückgrat des ÖPNV. Mit den Regionalbussen werden zudem auf deren Linienwegen Ortserschließungen mit direkter Verbindung zum weiterführenden schienengebundenen Regionalverkehr in
und außerhalb Pulheims vorgenommen. Der Schülerverkehr wird durch die Stadtbuslinie 967 geleistet. Diese Linie darf
auch von anderen Fahrgästen des ÖPNV genutzt werden. Zudem bedient das AST Verbindungen, die in sogenannten
Schwachlastzeiten bzw. bei wenig nachgefragten Zielen nicht wirtschaftlich mit Bussen angeboten werden können.
Bereits im Jahr 1998 wurde gutachterlich untersucht, wie und mit welchem Aufwand das städtische ÖPNV-Angebot bestehend aus den Linien 967 und 786 - durch zusätzlichen Stadtbusverkehr verbessert werden könnte (Vorstellung des
Ergebnisberichtes im Bau- und Verkehrsausschuss am 10. Juni 1998). Der zusätzliche Aufwand wurde damals mit rund
850.000 DM pro Jahr für zwei Linien in den Stadtteilen Pulheim und Sinnersdorf und weiteren rund 600.000 DM für zwei
Linien in den Bereichen Stommelerbusch / Stommeln / Dansweiler / Brauweiler und Gewerbegebiet Pulheim im ersten
Betriebsjahr beziffert. Nach einer Gewöhnungsphase sollte der Aufwand sich im dritten Jahr auf etwa 60% des ersten
Jahres, demnach von in Summe 1.450.000 DM auf 870.000 DM reduzieren.
Daraus lässt sich ableiten, dass nur eine Bereitschaft zur stetigen Finanzierung Erfolg bringen kann, denn es dauert eine
Weile bis Angebote umfänglicher genutzt (hier ist die Verlässlichkeit sehr wichtig) und Entscheidungen für den ÖPNV
getroffen werden, z. B. durch Verzicht auf einen Zweitwagen, die zu zusätzlichen Busnutzungen und Mehrerlösen führen.
Ein solches Gutachten müsste neu erstellt und auf die Bedienungssituation im Regionalverkehr ab Umsetzung des NVP
2015 – 2020 angepasst werden. Hierzu ist es notwendig, die zukünftige Ausgestaltung der Regionalbuslinien gemäß
Nahverkehrsplan zu kennen. Zudem sollten Erkenntnisse aus dem städtischen Mobilitätskonzept genutzt werden.
Für ein neues Gutachten zum städtischen ÖPNV, für den Betrieb eines erweiterten Stadtbusverkehrs und für dazu notwendige Investitionen in die Infrastruktur (neue Haltestellen, Anpassungen von Straßen für neue Linienwege, Anpassung von Lichtsignalanlagen und Signalschaltungen) sind keine Mittel im Doppelhaushalt 2015 / 2016 und in der Finanzplanung vorhanden.
Vorlage Nr.: 24/2015 . Seite 3 / 4
Anlage 1
Vorlage Nr.: 24/2015 . Seite 4 / 4
Anlage 2