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Beschlussvorlage (Leistungsvereinbarungen für 2005 Budgets 501, 503 bis 509 - Sozialamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
882 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich V Az.: - 50- 8/(JJ'l5 Amt: - 50- An den BeschIAusf.: - 50- Rat Datum: 27.01.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Ausschuss für Soziales und Gesundheit • Finanz und Personalausschuss Betrifft: Leistungsvereinbarungen für 2005 Budgets 501, 503 bis 509 - Sozialamt Beschlussentwurf: Die beigefügten Leistungsvereinbarungen amtes werden beschlossen. zu den o.a. Budgets des Sozial- Begründung: • Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen sind die Leistungsvereinbarungen am finanziellen Rahmen des Budgets auszurichten und ggf. anzupassen. P:\500\RAT\500_0\VORLAGE LEISTUNGSVEREIN8ARUNG 200S.DOC Stadt Erftstadt BudgetW 501 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung 2005 Produkt I Produkt: Nr.: 04.50.01.01 PGrp: Sozialhilfe I Pber: I Gremium des Rates: Ausschuss Soziale Hilfen für Soziales und Gesundheit Kurzbeschreibung des Produktes Gewährung von persönlicher und finanzieller Hilfe zum Lebensunterhalt Lebenslagen nach dem Sozialgesetzbuch X II Ziele und in besonderen für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Sicherstellung des gesetzlichen - Sicherung des Grundbedarfs Leistungsanspruches persönliche Leistungen, Hilfen bei häuslichen Vermittlung der Schuldncrbcratung; - Leistung von persönlicher Pflegebedürftigkeit nach dem SGB X II wie: des täglichen Lebens, z.B. Ernährung, Heizung, Hausrat, Körperpflege, • nach SGB Xli nach SGB X 11 Pvcrantwortung: 50 • Sozialhilfe Bedürfnisse Verrichtungen, und finanzieller Unterkunft, u.a. durch laufende und einmalige Übernahme von Bestattungskosten Hilfe bei Krankheit, Behinderung sowie in sonstigen besonderen Kleidung, und und Lebenslagen Zielgruppe Einkommensschwache, kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen Leistungsumfang 220 Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt 250 Anträge auf Übernahme von Zahlungsrückständen bzgl.Mict- und Energiekostenrück- ständen, 20 Fälle Hilfe bei Krankheit, 120 Fälle Hilfe bei Behinderung (Blinde, 230 Fälle Hilfe für Pflegebedürftige, hochgradig Schschwache, Gehörlose ), Quantität, Qualität, Zielerreichung Kriterien mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: Entwicklung der Fallzahlen, Kundcnzufricdenhcit, Interkommunaler Vergleich, Personaleinsatz. Vermeidung von Fehlern bei der Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen M inc! der Qualitätssicherung: - Gewährleistung der Rechtmäßigkeit gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel (Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen, • - ausreichende Personalausstattung. - angemessene Aufgabenvcrteilung, - ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung sowie Motivation der Mitarbeiterlnncn, - Aufstiegsmöglichkeiten, um langen Verbleib der Mitarbeiterinnen und damit hohe Arbeits- qualität im Amt zu sichern, - Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen Kennzahl für die Controllingberichtc: - Für Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinfluss- bar sind, Hilfsweisc können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen, Einnahmen und Ausgaben betrachtet werden. Erläuterungen • Personal- und Sachkostcn für alle Hilfearten sind ganz von der Stadt Erftstadt zu tragen. Die Kosten für Hilfen nach SGB X II werden vom REK erstattet. Budgetierte Ausgaben im Unterabsehnitt 400 bzw. dem Teilbudget W 50 I sind Saehkosten die Produkte der Teilbudgets W 504, W 505 und W 506, in denen aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Personal- und Sachkosten bereitgestellt und bewirtschaftet werden dürfen. Personalkosten sind nicht budgetiert. für Abweichende / Weitere Vereinbarunzen Keine ~ ,h.;.,...r_-- • • Budget W 501 Stadt Erftstadt Leistungsvereinbarung 2005 Der Bürgermeister Produkt Nr.: 04.50.01.02 I Produkt: Sonstige soziale Hilfen PGrp: Sonstige soziale Hilfen PVerantwortung: 50 • I Gremium Pber: Soziale Hilfen des Rates: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kurzbeschreibung des Produktes - Vorübergehende Bearbeitung beitssuchende " - Vergünstigungen von Leistungen für Einkommensschwache - Befreiung von Rundfunk- nach dem SGB II "Grundsicherung fur Ar- mittels Erftstadt-Card, und Fernschgcbührcnpflicht, - Befreiung von den Telefongrundgebühren, - Anträge fur Schwerbehindertenausweise und deren Verlängerung - Beratung von Personen, die keinen Anspruch auf o.a. Leistungen, sprüche auf Leistungen anderer Sozialleistungsträger haben. bzw, Änderung, möglicherweise aber An- Ziele für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung • Sicherstellung des Leistungsanspruchs Satzungen und Beschlüssen nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Zielgruppe Einkommensschwache, arbeitssuchende, schwerbehinderte oder sonstige Personen Leistungsumfang 650 Fälle Leistungen für Arbeitssuchende nach SGB II 500 Fälle Erftstadt-Card, 400 Fälle Befreiung von der Rundfunk- und Fcrnsehgcbührcnpflicht, entfallt ab 04/2005 250 Fälle Befreiung von den Tclefongrundgebühren, 650 Fälle Anträge aufbzw. 150 Fälle Blindengeld Verlängerung von Sehwerbehindertenausweisen Quantität, Qualität, Zielerreichung Kriterien mit denen die Zielerrcichung gemcssen werden soll: - Fallzahlcn, - Ausgaben und Einnahmen, • Personaleinsatz. - Interkommunaler Vergleich, - Kundenzufriedenheit Mittel der Qualitätssicherung: - Gewährleistung (Widersprüche, • der Rechtmäßigkeit gemessen an hand der Zahl erfolgreicher Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen, - ausreichende Pcrsonalausstattung, - angemessene Aufgabenverteilung, - ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung sowie Motivation - Aufstiegsmöglichkeiten, um langen Verbleib der MitarbeiterInnen qualität im Amt zu sichern, - Vermeidung Kennzahl langfristiger Rechtsmittel - der MitarbeiterInnen, und damit hohe Arbeits- Arbeitsüberlastungen für die Controllingbcrichtc: Für Steuerungszwecke sind. ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflussbar Erläuterungen • Kosten für Leistungen nach dem SGB II werden vom REK erstattet. Diese Leistungsart im Laufe des Jahres an die Geschäftsstelle Erftstadt der ARGE abgegeben . Die Ausgaben für die Erftstadt-Card gehen zu Lasten des städtischen Haushalts. Personal- und Sachkosten für Leistungen nach dem SGB II werden vom REK erstattet; für die anderen Leistungen von der Stadt Erftstadt zu tragen. Abweichende / Weitere Vereinbarungen I keine Erftstadt, de" 27.0 12005 wird 4...... ~-- sie sind Budget W 503 Stadt Erftstadt Leistungsvereinbarung 2005 Der Bürgermeister Produkt Entfällt wegen Hartz IV ab 01.01.2005 Nr.: 04.50.03.01 PGrp: Sozialhilfe PVerantwonung: • Produkt: Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeausgaben Erftkreises ( 50 % - Regelung) nach dem BSHG 50 Gremium des Pbcr: Soziale Hi 1fcn des Rates: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kurzbeschreibung des Produktes Delegierte und in dcn Teilbudgets 501 (Sachkosten für soziale Hilfen) Sozialhilfe-aufgabcn nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) aufgeführte Ziele für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Siehe Teilbudgets 501 I Zielgruppe Siehe Teilbudgets • 50 I Leistungsumfang Siehe Teilbudgets 50 I Quantität, Qualität, Zielerreichung Kriterien mit denen die Ziclcrreiehung Siehe Teilbudget W 50 I Mittel der Qualitätssicherung: Siehe Teilbudget W 501 Kennzahl Siehe Teilbudget W 501 für die Controllingberichtc: gemessen werdcn soll: Erläuterungen Ab dem 01.01.2001 sind die Kosten der Sozialhilfe teilweise von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Nordrhein- Westfalens selbst zu tragen bzw. an die Kreise zu erstatten (Zweites Gesetz zur Modemisierung von Regierung und Verwaltung in NRW). Der prozentuale Anteil im Erftkreis ist 50 %; ob und zu welchen Bedingungen es einen Härteausgleich gibt, wird der Kreistag noch beschließen. Abweichende / Weitere Vereinbarungen Keine • • h"'-- ~ __ Stadt Erftstadt Budget W 504 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung 2005 Produkt Nr.: 04.50.04.01 Produkt: Finanzielle Flüchtlingshilfcn; Hilfen zum Lebensunterhalt,bei und Geburt PGrp: Flüchtlingshilfen • PVerantwortung: 50 Krankheit, Schwangerschaft Pber: Soziale Hilfen Gremium des Rates: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kurzbeschreibung des Produktes Hilfen zum Lebensunterhalt, bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt Ziele für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Gewährleistung • der Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Zielgruppe Vom Land zugewiesene ausländische Flüchtlinge, die den Lebensunterhalt und die Krankenversorgung nicht aus eigenen Mitteln und Möglichkeiten sicherstellen können. Leistungsumfang Ca. 150 Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ca. 70 Personen werden Erstattungen des Landes erwartet. und für Quantität, Qualität, Zielerreichung Kriterien mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: - Entwicklung der Fallzahlen, - Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, - Kundenzufriedenheit, - Anzahl der begründeten Beschwerden über die Leistungsumstände und den Leistungsumfang Mittel der Oualitätssieherung: - Gewährleistung (Widersprüche, • der Rechtmäßigkeit gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen, - ausreichende Personalausstatlung, - angemessene Aufgabenverteilung, - ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung sowie Motivation - Aufstiegsmöglichkeiten, um langen Verbleib der Mitarbeiterinnen qualität im Amt zu sichern, - Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen Rechtsmittel der MitarbeiterInnen, und damit hohe Arbeits- Kennzahl für die Controllingberichte: - Für Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflussbar sind. Hilfsweise können Personal- und Saehkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen, Einnahmen und Ausgaben betrachtet werden. Erläuterungen • Im Gegensatz zur Sozialhilfe der Stadt zu tragen. sind die finanziellen Das Land erstattet für Asylbewerber Flüchtlinge gibt es keine Erstattung. Aufwendungen hier in vollem Umfang von pro Person und Jahr 3.957 €. Für geduldete ausländische Die Ausgaben sind abhängig von der Zahl der Personen im Leistungsbezug und der Art der zu gewährenden Leistung; die Einnahmen richten sich nach der Zahl der Personen, für die wir ErstaUungen des Landes erhalten. Mehrkosten - bei der Krankenhilfe, - durch Leistungen liert sind nach § 2 AsylbLG ( entsprechend BSHG ), so weit sie höher als einkalku- und Mindereinnahmen - dureh Abnahme der Zahl der abteehenbaren können dazu führen, dass in diesem Teilbudget müssen. Personen überplanmäßig Mittel bereitgestellt werden Abweichende Keine • • / Weitere Vereinbarungen Stadt Erftstadt Budget W 505 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung 2005 Produkt Nr.: 04.50.05.01 I Produkt: Soziale Förderung Pber: Soziale Förderung PGrp: Soziale Förderung PVerantwortung: 50 • I Gremium des Rates: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kurzbeschreibung des Produktes Gesellschaftliche Integration alter, behinderter, pflegebedürftiger und sonstiger bedürftiger Menschen; Erhaltung der Angebote einschließlich Beratung in den unterschiedlichsten Lebenssituationen in Zusammenarbeit mit den freien Trägem, Kirchen usw. Ziele für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Erhaltung der Selbstständigkeit und Mündigkeit, um so die Würde im Alter zu erhalten; Sicherung des Beratungs- und Leistungsangebotes in schwierigen Lebenssituationen. Zielgruppe • Ältere, behinderte, pflegebedürftige sowie sonstige Rat und Hilfe suchende Menschen Leistungsumfang - Förderung von ca. 170 Altentagen durch 45 Veranstalter - Zuschüsse an 10 Altentagesstätten und 5 Altenclubs - Zuschuss - Zuschüsse für die Schuldnerberatungsstelle gemäß Richtlinie, gemäß Richtlinie, des ASB, an weitere Träger zur Sicherung fachkundiger Beratung und Leistung Quantität, Qualität, Zielerreichung Kriterien mit denen die Zielerreichung Zahl und Höhe der Bewilligungen festgelegten Zuschüssen gemessen werden soll: sowie Prüfung der Auszahlung Mittel der Oualitätssieherung: Antrags- und Auszahlungskontrolle gemäß Richtlinien von durch Ratsbeschluss Kennzahl fUr die Controllingbcrichtc: Für Steuerungszwecke ungeeignet, da die Zuschüsse gemäß Ratsbeschluss Richtlinien ausgezahlt werden. I und Erläuterungen keine Abweichende / Weitere Vereinbarungen keine • • ;7<=-=--- Budget W 506 Stadt Erftstadt Leistungsvereinbarung 2005 Der Bürgermeister Produkt Nr.: 04.50.06.0 I Produkt: I Gcsundheitsfördcrung Pbcr: PGrp: Soziale Förderung Pvcrantwortung: • 50 / Gesundheitshilfen I Gremium des Rates: Ausschuss Soziale Förderung fur Soziales und Gesundheit Kurzbeschreibung des Produktes Organisationszuschüssc an Wohlfahrtsverbände zur Erhaltung des Beratungs- und Leistungs- angebotes Ziele für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Die sozialen Vergünstigungen sollen mittelbar oder unmittelbar dem Bedürftigen die notwendigen Beratungen und Leistungen der Träger der freien Wohlfahrtsverbände und Selbsthilfegruppen sichern. Zielgruppe • Kranke, behinderte, pflegebedürftige und sonstige bedürftige Menschen Leistungsumfang Auszahlung von Zuschüssen gemäß Ratsbesehluss Quantität, Qualität, Zielerreichung Kriterien mit denen die Zielerreichung gemessen werdcn soll: Sicherstellung und Überwachung der Auszahlungen Mittel der Qualilälssieherung: Auszahlungskontrolle Kennzahl für die Conlrollingberichle: Für Steuerungszwecke ungeeignet, da die Zuschüsse gemäß Ratsbeschluss ausgezahlt werden I Erläuterungen keine Abweichende I Weitere Vereinbarungen keine I • • E,'"O<I" den 27.0 1.2005 4---- Budget W 507 Stadt Erftstadt Leistungsvereinbarung Der Bürgermeister 2005 Produkt Produkt: Nr.: 04.50.11.0 I Unterbringung und Betreuung sehen Flüchtlingen PGrp: Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern und aus!. Flüchtlingen • PVerantwortung: 50 von Aussiedlern uns ausländi- Pber: Soziale Hilfen Gremium des Rates: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kurzbeschreibung des Produktes Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern und ausländischen heimen, angernieteten Wohnungen und privaten Mietwohnungen Flüchtlingen in Übergangs- Ziele fur den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Unterbringung, Betreuung und nachhaltige Integration der Aussiedler mit dem Ziel der selbständigen Lebensführung, Sicherstellung eines Mindestmaßes an Betreuung und Integration vor einer rechtskräftigen Ent-seheidung über ein Asylgesuch, was bei Anerkennung als Asylberechtigte in eine nachhaltige Integrationshilfe übergeht. • Die persönliche Betreuung dient auch dem sozialen Frieden . Zielgruppe Aussiedler, dic aufgrund des Landesaufnahmegesetzes aufzunehmen sind sowie ausländische Flüchtlinge, die der Stadt Erftstadt aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zugewiesen wurden bzw. werden. Leistungsumfang Unterbringung und Betreuung lern in Wohnungen, von ca. 150 Aussiedler in Übergangsheimen Unterbringung und Betreuung von ca. 140 ausländischen und 530 ausländischen Flüchtlingen in Wohnungen Flüchtlingen und 300 Aussied- in Übergangsheimen Leistungen: - Bereitstellung und Unterhaltung von Übergangsheimen, - Praktische Lebenshilfe wie Orientierungshilfen, Unterstützung Kindergarten- und Schulbesuch, Konfliktberatung. bei Behörden, Hilfen bei - Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Aufbau und Pflege der Kontakte zu Bctrcuerkreisen, Weiterwanderungsund Rüekkehrberatung, Integrationshilfe und Hilfe bei der Arbeitssuche Quantität, Kriterien Qualität, Zielerreichung mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: Zahl der Aussiedler und ausländischen Flüchtlinge in Übergangsheimen und Wohnungen Milici der Qualitätssicherung: - Gewährleistung (Widersprüche, • der Rechtmäßigkeit gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen, - ausreichende Personalausstattung, - angemessene Aufgabenverteilung, - ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung sowie Motivation Rechtsmittel der Mitarbciterlnncn, - Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen, -ausreichcndc finanzielle Mittel zur Unterhaltung der Übergangsheime Kennzahl für die Controllingberichte: Für Steuerungszwecke ungeeignet, da wir auf die Zahl der uns zugewiesenen und ausländischen Flüchtlinge keinen Einfluss haben. Aussiedler Erläuterungen Die Ausgaben • sind in voller Höhe aus dem städtischen Haushalt zu leisten. Abweichende / Weitere Vereinbarungen Die Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2003 sind äußerst knapp kalkuliert. Da die Stadt Erftstadt keinen Einfluss auf die Zahl der vom Land zugewiesenen und unterzubringenden Aussiedler und ausländischen Flüchtlinge hat, müssen Mittel fur zusätzliche Ausgaben, so weit sie nicht durch Mehreinnahmen auszugleichen sind, überplanmäßig beantragt und bereitgestellt werden. Budget W 508 Stadt Erftstadt Leistungsvereinbarung 2005 Der Bürgermeister Produkt I Produkt: Nr.: 04.50.61.01 PGrp: Pber: Wohnungswesen Wohnungswesen I Gremium PVerantwortung: 50 • Wohnungswesen des Rates: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kurzbeschreibung desProduktes Hilfen zur Erlangung und Erhaltung von angemessenen Wohnungen Ziele für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung - Schaffung von Wohnraum, und Überwachung - Überprüfung - Verhinderung - Herstellung Kontrolle • Wohnraumversorgung, von Fehlbclegung und Abgabe von Mieten fur nicht preisgebundenen bzw, Festsetzung eines Mietspiegels Wohnraum, der Subventionsabschöpfungsabgabe, gegen Gebühr zwecks Mietpreisvergleich und Zielgruppe Wohnungssuchende, Eigentümer und Eigentümer von Wohnungen Mieter, Behörden und Mieter von öffentlich oder Einfamilienhäusern, geförderten Wohnungen, Mieter bzgl. Mietspiegel Vermieter, Leistungsumfang I. Fehlbelegung 260 geprüfte und Subventionsabschöpfungsabgabe Wohnungen, 20 Festsetzungsbescheide; 2. 3. 360 Wohnberechtigungsscheine, davon ca. 50% an Sozialleistungsempfanger(innen) 10 Fälle Mietpreisüberhöhung, 4. 150 Fälle Wohnungsbindung ( Rückzahlungen, Zwangsversteigerungen) 5. 1.100 Fälle Wohngeld als Mietzusehuss, 6. 150 Fälle Wohngeld als Lastenzuschuss 7. 600 Fälle Mietspiegel (500 Anfragen, Freistellungen, Verkaufvon Auskünfte 85 Mietspiegeln) fur Quantität, Qualität, Zielerreichung Kriterien mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: I. Bei Fehlbclegung: - Zahl der geprüften Wohnungen, - Zahl der Festsetzungsbescheide 2. Bei Wohnberechtigungsseheinen: - Zahl der Wohnbcrechtigungsschcine - Zahl der gebührenpflichtigen insgesamt, Bescheide 3. Bei Mietpreisüberhöhungen: • - Fallzahlen 4. Bei Wohnungsbindung: - Fallzahlen 5. und 6. Bei Wohngeld als Miet- bzw. Lastenzuschuss : - Fallzahlen 7. Bei Mietspiegel - Zahl der abgerechneten Mietspiegel, - Zahl der Anfragen und Auskünfte Mittel der Qualitätssicherung: - Gewährleistung (Widersprüche, - Entwicklung der Rechtmäßigkeit, Klagen), gemessen an hand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel der Einnahmen, - Kundenzufriedenheit • - ausreichende Personalausstattung, - angemessene Aufgabenverteilung, - ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung - Aufstiegsmöglichkeiten, um langen Verbleib qualität im Amt zu sichern, - Vermeidung Kennzahl langfristiger sowie Motivation der MitarbeiterInnen der MitarbeiterInnen, und damit hohe Arbeits- Arbeitsüberlastungen für die Controllingberichte: Für Steuerungszwecke ungeeignet, da die Zahl der zu prüfenden Wohnungen vom Land vorgegeben wird und Fallzahlen ( Mietpreisüberhöhung, Wohnberechtigungsscheine usw. ) nicht zu beeinflussen sind. Erläuterungen Der Kostencrsatz für die Prüfung der Fehlbelegung ist von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich und von der vorgeschriebenen Zahl der nach Jahrgangsstufen zu prüfenden Wohnungen abhängig. Wohngeld wird aus der Landeskasse gezahlt. Abweichende / Weitere Vereinbarungen Keine lEe""",". den 27 0 1.200 j ~".......,-- • • •