Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
19.02.15, 18:34
Aktualisiert
19.02.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
49/2015
Erstellt am:
04.02.2015
Aktenzeichen:
IV/66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
25.02.2015
Betreff
Antrag der SPD-Fraktion zur Verkehrssituation Sinthern / Geyen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD - Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 49/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsbelastung der Von-Frentz-Straße zu messen und die Ergebnisse sowie
deren Bewertung dem TVA vorzustellen.
2. Der TVA stellt die übrigen Anträge der SPD bis dahin zurück.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 24.09.2014 hat die SPD-Fraktion mit dem Ziel das Verkehrsaufkommen in Sinthern und Geyen zu
reduzieren, folgende Anträge gestellt:
1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, das aktuelle Verkehrsaufkommen sowie eine Prognose der zukünftigen
Entwicklung darzustellen.
2. Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, wie und durch wen regelmäßige Messungen von Lärm sowie die
Belastung mit Feinstaub und Stickoxiden sowie des Verkehrsaufkommens erfolgen können.
4. Der Bürgermeister ordnet die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h an bzw. wirkt beim Rhein-ErftKreis als zuständigem Straßenbaulastträger auf die Geschwindigkeitsreduzierung hin.
5. Der Bürgermeister ordnet an bzw. wirkt auf eine Anordnung hin, die das Durchfahrverbot für LKW ab 7,5 Tonnen (Anlieger frei) zum Ziel hat.
Zur Beurteilung der Anträge empfiehlt es sich, zunächst die vorhandenen Verkehrsmengen zu erfassen und zu bewerten.