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Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur Verkehrssituation Sinthern / Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
19.02.15, 18:34
Aktualisiert
19.02.15, 18:34
Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur Verkehrssituation Sinthern / Geyen) Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur Verkehrssituation Sinthern / Geyen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 49/2015 Erstellt am: 04.02.2015 Aktenzeichen: IV/66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 25.02.2015 Betreff Antrag der SPD-Fraktion zur Verkehrssituation Sinthern / Geyen Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD - Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 49/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsbelastung der Von-Frentz-Straße zu messen und die Ergebnisse sowie deren Bewertung dem TVA vorzustellen. 2. Der TVA stellt die übrigen Anträge der SPD bis dahin zurück. Erläuterungen Mit Schreiben vom 24.09.2014 hat die SPD-Fraktion mit dem Ziel das Verkehrsaufkommen in Sinthern und Geyen zu reduzieren, folgende Anträge gestellt: 1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, das aktuelle Verkehrsaufkommen sowie eine Prognose der zukünftigen Entwicklung darzustellen. 2. Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, wie und durch wen regelmäßige Messungen von Lärm sowie die Belastung mit Feinstaub und Stickoxiden sowie des Verkehrsaufkommens erfolgen können. 4. Der Bürgermeister ordnet die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h an bzw. wirkt beim Rhein-ErftKreis als zuständigem Straßenbaulastträger auf die Geschwindigkeitsreduzierung hin. 5. Der Bürgermeister ordnet an bzw. wirkt auf eine Anordnung hin, die das Durchfahrverbot für LKW ab 7,5 Tonnen (Anlieger frei) zum Ziel hat. Zur Beurteilung der Anträge empfiehlt es sich, zunächst die vorhandenen Verkehrsmengen zu erfassen und zu bewerten.