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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan A 4 "Schweizer Siedlung I" a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB)- beschleunigtes Verfahren b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 3, § 13 und § 3 Abs.2 BauGB )

Daten

Kommune
Jülich
Größe
14 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
17.06.08, 14:30
Aktualisiert
17.06.08, 14:30
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan A 4 "Schweizer Siedlung I"
a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB)- beschleunigtes Verfahren 
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 3, § 13 und § 3 Abs.2 BauGB ) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan A 4 "Schweizer Siedlung I"
a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB)- beschleunigtes Verfahren 
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 3, § 13 und § 3 Abs.2 BauGB ) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan A 4 "Schweizer Siedlung I"
a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB)- beschleunigtes Verfahren 
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 3, § 13 und § 3 Abs.2 BauGB )

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Mü Jülich, 19.05.2008 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 236/2008 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 05.06.2008 TOP Ergebnisse Bebauungsplan A 4 "Schweizer Siedlung I" a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB)- beschleunigtes Verfahren b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 3, § 13 und § 3 Abs.2 BauGB Anlg.:- 2 SD.Net Beschlussentwurf: a) Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 a BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 4 „Schweizer Siedlung I“ aufgestellt. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern schaffen. b) Aufgrund der §§ 13 a Abs. 3 , 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. A 4 „Schweizer Siedlung I“ im beschleunigten Verfahren auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Begründung: Es liegt ein Antrag vor, im Bereich der Schweizer Siedlung einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Antragstellerin trägt folgende Begründung vor: Das Planungsgebiet liegt im Stadtquartier zwischen der Wiesenstraße, dem Ulmenweg, der Schweizer Straße und dem Neubaugebiet Lindenallee. Das Stadtquartier weist keine homogene Siedlungsstruktur auf, sondern setzt sich aus funktional und baulich von einander verschiedenen Teilbereichen zusammen. Zentraler Punkt des Planungsgebietes ist die „Schweizer Siedlung“, die nach dem 2. Weltkrieg entstand und zunächst als Notquartier für die Bevölkerung der nahezu vollständig zerstörten Jülicher Kernstadt konzipiert wurde. Diese in den Nachkriegsjahren entstandenen Wohnhäuser werden bis heut genutzt. Die Häuser zeichnen sich durch eine zunehmend schlechte bauliche Substanz aus (Sanitäreinrichtungen wurden teilweise erst nachträglich, teilweise auch in Eigenregie eingebaut, Zentralheizun- gen bis heute nicht vorhanden). In der Folge zogen Ende der 70er Jahre immer mehr Bewohner in Viertel mit moderneren Häusern. Einkommensschwache Bevölkerungsgruppen oder Zuweisungen des Sozialamtes füllten die vorhandenen Leerstände. Die Fluktuation unter den Mietern stieg kontinuierlich an und Anfang der 80er Jahre entwickelte sich die Schweizer Siedlung zu einem sozialen Brennpunkt. Bis heute ist das Image der „Schweizer Siedlung“ bei der übrigen Jülicher Bevölkerung durch diese Entwicklung negativ geprägt. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung ist jedoch seit Mitte der 90er Jahre in der Schweizer Siedlung eine deutliche Verbesserung der Situation und insbesondere eine deutliche Verbesserung der Sozialen Situation der Bewohner zu beobachten; heute lebt in der Siedlung eine gut funktionierende und gewachsene Gemeinschaft, die zunehmend Eigeninitiative auch zur Verbesserung des Wohnumfeldes erkennen lässt. Um diese positiven Entwicklungstendenzen zu unterstützen, entwickelt die Antragstellerin gemeinsam mit der Stadt Jülich ein integriertes Handlungskonzept. Ziele dieses Handlungskonzeptes sind - eine nachhaltige Aufwertung der Wohnqualität in der Schweizer Siedlung, Verbesserung der städtebaulichen Situation des gesamten Stadtquartiers, eine Stabilisierung und möglichst eine weitere Verbesserung der Sozialstrukturen im Stadtquartier. Zur Erreichung dieser Ziele ist insbesondere beabsichtigt, von den vorhandenen fünf Häuserblocks der Schweizer Siedlung vier Blocks abzureißen und die hier vorhandene Wohnfläche durch einen Neubau im Plangebiet zu ersetzen. Der fünfte Block (außerhalb des Plangebietes) soll erhalten und saniert bzw. modernisiert werden. Für die Neubaumaßnahme sollen Darlehen aus dem Wohnungsbauförderungsprogramm des Landes NRW beantragt werden; für die Durchführung der Sanierungsbzw. Modernisierungsmaßnahmen sollen ebenfalls Landesförderprogramme genutzt werden. Die zuständigen Ratsgremien der Stadt Jülich unterstützten das vorgesehene Handlungskonzept und die geplanten baulichen Maßnahmen im Bereich der Schweizer Siedlung. Vorausetzung für die Realisierung des Neubaues ist die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes. Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um den 1. Bauabschnitt. Ein Übersichtsplan und der Bebauungsplanentwurf sind der Vorlage beigefügt. Sitzungsvorlage 236/2008 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Haushaltsstelle: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 236/2008 Seite 3