Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
12 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
DRINGLICHKEITSBESCHLUSS
Nr. 79/2006
27.07.2006
Federführendes
Sachgebiet: 61
öffentlich
Dezernat:
X
nichtöffentlich
Kosten in €
H.H.Stelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
23.08.2006
TOP Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Kämmerer
Nein Enth. Bemerkungen
Betreff:
Bauleitplanung;
34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes 45 N
a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB
b) Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB zur Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 1 GO NW wird durch Herrn Bürgermeister Emil Frank und durch Herrn Ratsherrn Reinhard Paffen folgender Dringlichkeitsbeschluss gefasst:
Gemäß § 60 Abs. 1 GO NW wird durch Herrn Bürgermeister Emil Frank, Ratsfrau Sieglinde Makovicka, Ratsherren Reinhard Paffen, Udo Wassenhoven und Peter Schlebusch folgender Dringlichkeitsbeschluss gefasst:
Die Empfehlungen des Bauverwaltungsausschusses vom 27.07.2006 zu TOP 3 ö. S. (SV-Nr.
68/2006) zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB für die 34. Änderung
des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 45 N sowie zum Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB zur Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB werden beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Satzung ortsüblich bekanntzumachen.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses am 27.07.2006 wurde im öffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 3 die Sitzungsvorlage Nr. 68/2006 ausführlich erörtert und beraten. Als Ergebnis
der umfangreichen Beratungen wurde der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes – Multithemenanlage – und des Bebauungsplanes 45 N - Multithemenanlage – gefasst.
Begleitet wurden die genannten Aufstellungsbeschlüsse von der Empfehlung des Bauausschusses
an den Rat, dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB für die genannten
Planänderungen zuzustimmen. Des Weiteren wurde dem Rat empfohlen, einen Satzungsbeschluss
gemäß § 16 BauGB zur Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für das Plangebiet zu fassen.
1/3
Die Bestätigung der vorgenannten Empfehlungen des Bauausschusses sollte in der Ratssitzung am
24.08.2006 erfolgen. Die Verwaltung wurde vom Bauverwaltungsausschuss beauftragt, statt der
genannten Ratsentscheidung die Beschlussfassung im Dringlichkeitswege herbeizuführen. Diese
Verfahrensweise wurde aus folgenden Gründen gewählt:
Aufgrund der zur SV-Nr. 68/2006 gefassten Beschlüsse bzw. Empfehlungen ist das gemeindliche
Einvernehmen zu der unter TOP 4 (SV-Nr. 69/2006) erörterten Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Schweinemaststalles mit Güllebehälter zu versagen. Die gesetzlich vorgegebene Frist zur Verweigerung des Einvernehmens ist zum genannten Termin der Ratssitzung bereits abgelaufen. Mithin
müssen die Empfehlungen vor Fristablauf für die gemeindliche Stellungnahme an den Kreis Düren
in Form eines Beschlusses umgesetzt und die entsprechende Veröffentlichung veranlasst werden.
(Frank)
Bürgermeister
(Makovicka)
Ratsfrau
(Paffen)
Ratsherr
(Schlebusch)
Ratsherr
(Wassenhoven)
Ratsherr
2/3
(Frank)
Bürgermeister
(Paffen)
Ratsherr
(Frank)
Bürgermeister
(Paffen)
Ratsherr
3/3