Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsbeschluss (Bauleitplanung; 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes 45 N a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB zur Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
12 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Dringlichkeitsbeschluss (Bauleitplanung;
34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes 45 N
a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB
b) Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB zur Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB) Dringlichkeitsbeschluss (Bauleitplanung;
34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes 45 N
a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB
b) Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB zur Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB) Dringlichkeitsbeschluss (Bauleitplanung;
34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes 45 N
a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB
b) Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB zur Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

DRINGLICHKEITSBESCHLUSS Nr. 79/2006 27.07.2006 Federführendes Sachgebiet: 61 öffentlich Dezernat: X nichtöffentlich Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 23.08.2006 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Betreff: Bauleitplanung; 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes 45 N a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB zur Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB Beschlussvorschlag: Gemäß § 60 Abs. 1 GO NW wird durch Herrn Bürgermeister Emil Frank und durch Herrn Ratsherrn Reinhard Paffen folgender Dringlichkeitsbeschluss gefasst: Gemäß § 60 Abs. 1 GO NW wird durch Herrn Bürgermeister Emil Frank, Ratsfrau Sieglinde Makovicka, Ratsherren Reinhard Paffen, Udo Wassenhoven und Peter Schlebusch folgender Dringlichkeitsbeschluss gefasst: Die Empfehlungen des Bauverwaltungsausschusses vom 27.07.2006 zu TOP 3 ö. S. (SV-Nr. 68/2006) zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB für die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 45 N sowie zum Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB zur Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB werden beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Satzung ortsüblich bekanntzumachen. Sachdarstellung: In der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses am 27.07.2006 wurde im öffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 3 die Sitzungsvorlage Nr. 68/2006 ausführlich erörtert und beraten. Als Ergebnis der umfangreichen Beratungen wurde der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes – Multithemenanlage – und des Bebauungsplanes 45 N - Multithemenanlage – gefasst. Begleitet wurden die genannten Aufstellungsbeschlüsse von der Empfehlung des Bauausschusses an den Rat, dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB für die genannten Planänderungen zuzustimmen. Des Weiteren wurde dem Rat empfohlen, einen Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB zur Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für das Plangebiet zu fassen. 1/3 Die Bestätigung der vorgenannten Empfehlungen des Bauausschusses sollte in der Ratssitzung am 24.08.2006 erfolgen. Die Verwaltung wurde vom Bauverwaltungsausschuss beauftragt, statt der genannten Ratsentscheidung die Beschlussfassung im Dringlichkeitswege herbeizuführen. Diese Verfahrensweise wurde aus folgenden Gründen gewählt: Aufgrund der zur SV-Nr. 68/2006 gefassten Beschlüsse bzw. Empfehlungen ist das gemeindliche Einvernehmen zu der unter TOP 4 (SV-Nr. 69/2006) erörterten Bauvoranfrage zur Errichtung eines Schweinemaststalles mit Güllebehälter zu versagen. Die gesetzlich vorgegebene Frist zur Verweigerung des Einvernehmens ist zum genannten Termin der Ratssitzung bereits abgelaufen. Mithin müssen die Empfehlungen vor Fristablauf für die gemeindliche Stellungnahme an den Kreis Düren in Form eines Beschlusses umgesetzt und die entsprechende Veröffentlichung veranlasst werden. (Frank) Bürgermeister (Makovicka) Ratsfrau (Paffen) Ratsherr (Schlebusch) Ratsherr (Wassenhoven) Ratsherr 2/3 (Frank) Bürgermeister (Paffen) Ratsherr (Frank) Bürgermeister (Paffen) Ratsherr 3/3