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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 42 "Jan-von-Werth-Straße" Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
17.06.08, 14:30
Aktualisiert
17.06.08, 14:30
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 42 "Jan-von-Werth-Straße"
Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 42 "Jan-von-Werth-Straße"
Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Mü Jülich, 14.05.2008 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 223/2008 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 05.06.2008 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. 42 "Jan-von-Werth-Straße" Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch Anlg.: - 1 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 42 „Jan-vonWerth-Straße“ aufgehoben. Der Planbereich ist aus dem Bereichsgrenzenplan vom 14.05.2008 ersichtlich. Die Aufhebung ist notwendig, um einer nicht gewollten städtebaulichen Entwicklung entgegenzuwirken. Begründung: Es liegt ein Antrag auf Vorbescheid vor, im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Neusser Str. 8 ein Einfamilienhaus zu errichten. Nach Auffassung der Verwaltung würde dieses Vorhaben § 1 Baugesetzbuch widersprechen. Danach sollen bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung berücksichtigt werden. Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern. Der Bebauungsplan Nr. 42 „Jan-von-Werth-Straße“ stammt aus den 60er Jahren. In dem Quartier, in dem sich das Grundstück befindet (Römerstraße/Neusser Straße/verlängerter Starenweg/Jan-von-Werth-Straße) hat sich im Laufe der Jahrzehnte eine andere Nutzung ergeben als der Bebauungsplan ursprünglich vorsah (bis zu 4 Geschosse, WA und MI). Heute befinden sich im Innenbereich ca. 50 Garagen. Es findet keine Wohnnutzung statt. Aus diesem Grund entspricht das Vorhaben nicht der realen Nutzung und dem § 1 des Baugesetzbuches. Daher sollte der Bebauungsplan, der im Übrigen vollständig bebaut ist, aufgehoben werden, so dass Bauvorhaben nach dem § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden können. Danach wäre das beantragte Wohngebäude unzulässig. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Haushaltsstelle: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 223/2008 Seite 2