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Beschlussvorlage (FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Beschlussvorlage (FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 60/2015 Erstellt am: 09.02.2015 Aktenzeichen: IV/61- ho Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 11.03.2015 Planungsausschuss X 18.03.2015 Betreff FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 60/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB für die Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dessen Grundlage die ermittelten Umweltbelange in der Planung zu behandeln. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) öffentlich auszulegen. Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beiden Bauleitplanverfahren FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim und Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim wurde auch durch Aushang der städtebaulichen Rahmenplanung sowie zweier Varianten des städtebaulichen Vorentwurfes in der Zeit vom 26.02.2014 bis 21.03.2014 durchgeführt. Zusätzlich wurde die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 11.03.2014 im Ratssaal vorgestellt. In der Sitzung des UPA am 13.05.2014 wurden die Ausschussmitglieder über die Inhalte der zahlreichen Eingaben zur FNP-Änderung bzw. der Rahmenplanung informiert (vgl. Vorlage Nr. 157 / 2014); als Anlage ist die entsprechende Zusammenfassung nochmals angefügt. Zwischenzeitlich wurde die Rahmenplanung – als Ergebnis auch einiger Anträge aus der Politik – überarbeitet und in der gemeinsamen Sitzung der drei Fachausschüsse TVA, UA und PA als Variante 03 vorgestellt; es wurde beschlossen, auf dieser Basis das Verfahren zur FNP-Teiländerung 17.9 fortzuführen. Unabhängig von der mit dieser Änderung grundsätzlich verfolgten planungsrechtlichen Absicherung einer Siedlungserweiterung kann - je nach Entwicklung der Nachfragesituation - die konkrete Aufstellung der verbindlichen Bauleitpläne flexibel gestaltet werden. Da sich durch die Überarbeitung der Rahmenplanung für die inhaltliche Darstellung der FNP-Änderung – siehe die im Betreff benannten Planänderungsinhalte – keinerlei Änderung ergibt, kann nunmehr die Offenlage als nächster Verfahrensschritt beschlossen werden.