Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
60/2015
Erstellt am:
09.02.2015
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
11.03.2015
Planungsausschuss
X
18.03.2015
Betreff
FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung:
Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2)
BauGB
Auslegungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 60/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB für die Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim des
Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dessen
Grundlage die ermittelten Umweltbelange in der Planung zu behandeln.
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim gemäß § 3 (2)
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) öffentlich auszulegen.
Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beiden Bauleitplanverfahren FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim und
Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim wurde auch durch Aushang der städtebaulichen Rahmenplanung sowie zweier Varianten des städtebaulichen Vorentwurfes in der Zeit vom 26.02.2014 bis 21.03.2014 durchgeführt. Zusätzlich wurde die
Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 11.03.2014 im Ratssaal vorgestellt.
In der Sitzung des UPA am 13.05.2014 wurden die Ausschussmitglieder über die Inhalte der zahlreichen Eingaben zur
FNP-Änderung bzw. der Rahmenplanung informiert (vgl. Vorlage Nr. 157 / 2014); als Anlage ist die entsprechende Zusammenfassung nochmals angefügt.
Zwischenzeitlich wurde die Rahmenplanung – als Ergebnis auch einiger Anträge aus der Politik – überarbeitet und in der
gemeinsamen Sitzung der drei Fachausschüsse TVA, UA und PA als Variante 03 vorgestellt; es wurde beschlossen, auf
dieser Basis das Verfahren zur FNP-Teiländerung 17.9 fortzuführen. Unabhängig von der mit dieser Änderung grundsätzlich verfolgten planungsrechtlichen Absicherung einer Siedlungserweiterung kann - je nach Entwicklung der Nachfragesituation - die konkrete Aufstellung der verbindlichen Bauleitpläne flexibel gestaltet werden.
Da sich durch die Überarbeitung der Rahmenplanung für die inhaltliche Darstellung der FNP-Änderung – siehe die im
Betreff benannten Planänderungsinhalte – keinerlei Änderung ergibt, kann nunmehr die Offenlage als nächster Verfahrensschritt beschlossen werden.