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Beschlussvorlage (Umweltbericht zur FNP-Teilbereichsänderung 17.9)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,8 MB
Datum
18.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 Auftraggeber: Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Tel.: 02238 - 808-0 Fax: 02238 - 808-445 Auftragnehmer: Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR Planung und Landschaft Kolpingstraße 10 45 329 Essen Tel.: 0201 – 481884 Fax: 0201 – 481886 eMail: Info@PlanLand.net Bearbeitung: Stefan Kreyssig, Landschaftsarchitekt BDLA Dr. Thomas Schönert Diplom-Biologe Essen, Februar 2015 PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 INHALT I SEITE 1. Einleitung........................................................................................................................ 1 1.1. Kurzdarstellung des Plans ............................................................................................ 1 1.2. Untersuchungsrahmen .................................................................................................. 6 1.3. Methodische Hinweise................................................................................................... 6 2. Ziele des Umweltschutzes............................................................................................. 7 2.1. Artenschutzprüfung (ASP) .......................................................................................... 10 3. Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme................................................ 11 3.1. Lage und Abgrenzung ................................................................................................. 11 3.2. Schutzgut Mensch........................................................................................................ 11 3.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ..................................................................................... 11 3.3.1. Potenzielle natürliche Vegetation........................................................................ 11 3.3.2. Reale Biotoptypen............................................................................................... 12 3.4. Schutzgut Boden.......................................................................................................... 13 3.5. Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 14 3.6. Schutzgut Klima und Luft............................................................................................ 15 3.7. Schutzgut Landschaft.................................................................................................. 15 3.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 15 3.9. Vorbelastungen ............................................................................................................ 16 3.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans.................................................... 16 4. Umweltauswirkungen .................................................................................................. 17 4.1. Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen .................................................................................................................. 17 4.2. Umweltauswirkungen des Plans insgesamt .............................................................. 18 4.2.1. Veränderungen im Plangebiet............................................................................. 18 4.2.2. Schutzgut Mensch .............................................................................................. 19 4.2.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ............................................................................. 21 4.2.4. Schutzgut Boden................................................................................................. 22 4.2.5. Schutzgut Wasser ............................................................................................... 23 4.2.6. Schutzgut Klima und Luft .................................................................................... 24 4.2.7. Schutzgut Landschaft.......................................................................................... 25 4.2.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................... 26 4.2.9. Wechselwirkungen .............................................................................................. 26 PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 INHALT II SEITE 4.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................................ 28 4.3.1. Vermeidung und Verringerung ............................................................................ 28 4.3.2. Ermittlung des Kompensationsbedarfs / Gesamtbilanz....................................... 30 4.3.3. Maßnahmen zum Ausgleich bzw. zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen ..................................................................................................... 30 5. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................ 30 6. Geplante Überwachungsmaßnahmen ........................................................................ 30 7. Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ............................... 31 7.1. Planungsanlass ............................................................................................................ 31 7.2. Plangebiet ..................................................................................................................... 31 7.3. Umweltauswirkungen .................................................................................................. 33 8. Literatur und Karten..................................................................................................... 37 ABBILDUNGEN SEITE Abbildung 1: Teilbereichsänderung Nr. 17.9 FNP Stadt Pulheim – zur Zeit gültige Darstellung .................................................................................................2 Abbildung 2: Teilbereichsänderung Nr. 17.9 FNP Stadt Pulheim – zukünftige Darstellung.............................................................................................................3 Abbildung 3: Rahmenplanung Bebauungspläne 113, 114 und 115 ............................................4 Abbildung 4: Lage und Abgrenzung (ungefähr) der Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim .............................................11 Abbildung 5: Bodentypen des Plangebietes .............................................................................14 PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 TABELLEN III SEITE Tabelle 1: Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des Plangebiets ..........................................................................................................12 Tabelle 2: Biotoptypen des Plangebietes – Überschlägige Flächenermittlung des Bestandes (ohne Wege und Raine) ..............................................................12 Tabelle 3: Bewertung des Ausgangszustandes ....................................................................13 Tabelle 4: Flächenbilanz.......................................................................................................18 Tabelle 5: Bewertung des Planungszustandes .....................................................................18 Tabelle 6: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch .....................................................19 Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen....................................21 Tabelle 8: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden .......................................................22 Tabelle 9: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser......................................................23 Tabelle 10: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft..................................................24 Tabelle 11: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft ................................................25 Tabelle 12: Ermittlung des Kompensationsbedarfs................................................................30 Tabelle 13: Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes ...................................36 PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 1. 1.1. 1 Einleitung Kurzdarstellung des Plans Einführung Die Stadt Pulheim plant im südlichen Bereich des Ortsteils Pulheim die Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim zur Ausweisung einer neuen "Wohnbaufläche" sowie einer "Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Ortsrandeingrünung". Der Änderungsbereich grenzt an den südwestlichen Siedlungsrand Pulheims an, der vom so genannten Europa-Viertel sowie der Bebauung am Hirschweg und am Elchweg gebildet wird. Nordwestlich verläuft die Geyener Straße (K 25), die Pulheim mit den südlichen Ortsteilen verbindet. Der Pulheimer Bach bildet die südöstliche Begrenzung des Änderungsbereichs. Damit umfasst die Teilbereichsänderung eine Fläche von etwa 25,6 ha, die neben der Wohnbaufläche auch die künftige Grünfläche sowie den bereits geplanten Kindergarten an der Pariser Straße beinhaltet. Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim besteht aus einer Teilgenehmigung aus dem Jahre 1979 in Verbindung mit der 1. Änderung aus dem Jahre 1982 sowie weiteren Teiländerungen. Wie die Abbildung 1 zeigt, wird die Plangebietsfläche derzeit überwiegend als „Fläche für die Landwirtschaft“ und nur kleinflächig als „Grünfläche Parkanlage“ dargestellt. Im Südosten ist der „Geyener-Pulheimer Bach“ inkl. vernetzender Gehölzstrukturen und begleitender Flächen als Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-9 dargestellt. Im Bereich der Pariser Straße wurde im Rahmen der Planung einer Kindertageseinrichtung eine kleine Teilfläche des FNP in „Fläche für Gemeinbedarf“ geändert. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt große Teile der Plangebiete als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar. Die angrenzenden Wohngebiete liegen im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 58 Pulheim, 1. Änderung sowie Nr. 59 Pulheim, Nr. 57 Pulheim und Nr. 64 Pulheim. Die gesamte Fläche der Teilbereichsänderung wird – mit Ausnahme der bereits vorab realisierten Kindertagesstätte an der Pariser Straße – gegenwärtig überwiegend ackerbaulich, z.T. auch als Baumschulgelände bewirtschaftet. Ziel und Zweck der Planung Wie bereits oben dargestellt wurde, sieht die Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans eine Umwandlung der derzeitigen Darstellungen künftig in „Wohnbaufläche“ sowie „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Ortsrandeingrünung“ vor, wie der Abbildung 2 zu entnehmen ist. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Sicherung der Flächen zur Wohnsiedlungserweiterung sowie der den Siedlungsrand begleitenden Freiflächen und Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff und Artenschutz geschaffen werden. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 Abbildung 1: 2 Teilbereichsänderung Nr. 17.9 FNP Stadt Pulheim – zur Zeit gültige Darstellung PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 Abbildung 2: 3 Teilbereichsänderung Nr. 17.9 FNP Stadt Pulheim – zukünftige Darstellung PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 4 Der Geltungsbereich der Teilbereichsänderung Nr. 17.9 teilt sich auf in den Bebauungsplan Nr. 113, nordwestlich der als Feldweg verlängerten Straße Am Lindenkreuz, und in den Bebauungsplan 114 / 115, im Südosten. Der Bebauungsplan Nr. 113 befindet sich derzeit in der Aufstellung. In der zeitlichen Abfolge soll zunächst der Bebauungsplan 113 zur Umsetzung gebracht werden, während der Bebauungsplan Nr. 114 / 115 perspektivisch betrachtet wird. Die Abbildung 3 gibt die Rahmenplanung zu den Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 / 115 in der Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans wieder. Abbildung 3: Rahmenplanung Bebauungspläne 113, 114 und 115 Erschließung Zur Erschließung des Areals wird der vorhandene Kreisel Geyener Straße / Pariser Straße durch einen zweiten Kreisel an der Geyener Straße / Am Bendacker ergänzt. Die Voraussetzungen sind geschaffen, an die verkehrliche Erschließung der Bereiche „Sonnenallee“ und „Bebauungsplan 76“ anzuknüpfen, und damit das verkehrliche Rückgrat der neu entwickelten Siedlungsbereiche zu ergänzen. Mit einem Erschließungsradius von 300 m kann das gesamte Planungsgebiet zudem problemlos mit einem attraktiven ÖPNV-Angebot versorgt werden. Neben den motorisierten Verkehren kommt der Entwicklung des Rad- und Fußwegenetzes als umweltgerechte Form der Mobilität eine herausragende Bedeutung zu. Eine zentrale Funktion spielen diesbezüglich die Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz sowie südwestlich entlang des Elchwegs. Sie verknüpfen die Rad- und Fußwege, insbesondere von der Innenstadt und der Bahnunterführung Am Kleekamp kommend, mit den Übergängen zum Grünsaum und der freien Landschaft. Dabei ist insbesondere auch die Anbindung der Brücke über den Pulheimer Bach hervorzuheben, die die Verbindung zum Landschaftsraum im Südosten herstellt und PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 5 weiter östlich mit der Unterführung zum Baugebiet Astern- und Aurikelweg die Möglichkeit eines Rundweges für Fußgänger und Radfahrer schafft. Im weiteren Verfahren wird gutachterlich zu überprüfen sein, welche Schallimmissionen von der Geyener Straße zu berücksichtigen sind. Im günstigeren Fall sind geeignete Haustypen und Grundrissanordnungen ausreichend, um gesunde Wohnverhältnisse nachzuweisen. Im ungünstigeren Fall muss die Notwendigkeit eines Lärmschutzwalles oder einer Lärmschutzwand geprüft werden. Landschaftspflegerische Maßnahme, Ausgleich von Beeinträchtigungen Die geplanten Wohngebiete sollen am Siedlungsrand entlang des Pulheimer Baches bis zur Geyener Straße durch eine weiträumige, landschaftstypische Grünfläche eingebunden werden, die vielfältige Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt übernimmt und darüber hinaus die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft überwiegend kompensiert. Die Grünfläche bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die deutliche landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert. Die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern, da die Landschaft nun nicht mehr nur als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt wird, sondern eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen erfährt, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen eine ökologische Anreicherung, die auch aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. Gegenüber dem Pulheimer Bach übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion, sodass randliche Beeinträchtigungen aus der Umgebung gemindert werden. Umweltbericht Im § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB ist geregelt, dass bei Plänen, die zu einer Planungshierarchie gehören, Mehrfachprüfungen vermieden werden sollen (Abschichtungsregelung). Aufgrund des höheren Detaillierungsgrades auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine genauere Beschreibung der umweltbezogenen Belange im Rahmen der zu erstellenden Umweltberichte für die Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange von den Bauleitplanverfahren unterrichtet und um Zusendung ihrer Kenntnisse zu den Umweltbelangen gebeten. Des Weiteren werden sie aufgefordert, zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Stellung zu nehmen. Im nachfolgenden Verfahrensschritt können bei Vorliegen entsprechender Daten dementsprechend die Umweltauswirkungen auf das Plangebiet besser und genauer beschrieben und bewertet werden. Vor diesem Hintergrund können die umweltbezogenen Belange auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zum jetzigen Zeitpunkt nur übersichtsweise erörtert werden. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 6 Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter. Untersucht werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und sonstige Güter. Innerhalb der Fachgesetze sind für diese Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der Prüfung berücksichtigt werden bzw. Beurteilungskriterien bieten. 1.2. Untersuchungsrahmen Der Umweltbericht umfasst nach § 2 Abs. 1 UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf 1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Des Weiteren wird im vorliegenden Umweltbericht der erforderliche Kompensationsbedarf für die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt. 1.3. Methodische Hinweise Der Umweltbericht lehnt sich methodisch an den „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung“ (UMWELTBUNDESAMT 2010) an. Die Biotop-Bewertung sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basieren auf dem Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001). Des Weiteren wurden folgende weiterführenden Gutachten ausgewertet und eingearbeitet bzw. berücksichtigt: „ STADT PULHEIM (2014): Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim „ KONRATH UND WENNEMAR ARCHITEKTEN INGENIEURE (2014): Erläuterungsbericht zur Rahmenplanung Geyener Berg, Pulheim und der städtebaulichen Entwürfe des BP Nr. 113 Pulheim „ KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2014): Bebauungsplan 113 „Auf dem Geyener Berg Süd“, der Stadt Pulheim – Artenschutzprüfung. „ PLANUNG UND LANDSCHAFT (2014): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 114 / 115 – Faunauntersuchung. „ Wurzel, M. (2014): Archäologische Sachstandsermittlung in Pulheim „Auf dem Geyener Berg“ Flur 6, Flurstück 1632 (ehemals 828) Bebauungsplan 113 (Wohnbaugebiet) im Zusammenhang mit der Erschließung eines Neubaugebietes Zwischenbericht (NW 2014/1061)Martin Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH, Stahnsdorf und Jülich „ LVR-AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2015): Bauleitplanung der Stadt Pulheim – bebauungsplan Nr. 113 – Geyener Straße – Belange des Bodendenkmalschutzes (28.01.2015, 333.45-111.1/11-002) „ PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 2. 7 Ziele des Umweltschutzes Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden. Schutzgut Mensch TA Lärm, Bundesimmissionsschutzgesetz und Verordnungen, DIN 18005 Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden. Schutzgut Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NW Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz). Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind „ die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 6, Nr. 7). „ Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH-Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b und § 1a Abs. 4 „ Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3) zu berücksichtigen. Landschaftsplan Siehe Ausführungen unter Schutzgut Landschaft PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 8 Schutzgut Boden Bundesbodenschutzgesetz Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, insbesondere 1. natürliche Funktionen als a) b) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers, c) 2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie 3. a) b) c) d) Nutzungsfunktionen als Rohstofflagerstätte, Fläche für Siedlung und Erholung, Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Schutzgut Wasser Wasserhaushaltsgesetz „ Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung. Landeswassergesetz „ Die Gewässer sind nach den Grundsätzen und Zielen des Wasserhaushaltgesetzes so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss ist sicherzustellen. Wasserschutzgebiet „ Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991, der Regierungspräsident Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 9 Schutzgut Klima und Luft Bundesimmissionsschutzgesetz „ Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Luft „ Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Landschaftsgesetz NW „ Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Schutzgut Landschaft Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW „ Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Landschaftsplan Der Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte" (Rhein-Erft-Kreis 2011) setzt für das Plangebiet in seiner Entwicklungs- und Festsetzungskarte Folgendes fest: „ Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen. „ Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-9 „Geyener-Pulheimer Bach“: Im Südosten des Plangebietes verläuft parallel zum Pulheimer Bach und diesen einschließend das Landschaftsschutzgebiet „Geyener-Pulheimer Bach“. Der Rhein-Erft-Kreises hat in Aussicht gestellt den Widerspruch "Festsetzung des Landschaftsplanes" gegen die Bauleitplanung der Stadt Pulheim aufzuheben. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz „ Schutz, Pflege und sinnvolle Nutzung der Denkmäler. Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen. Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen der Planung ergibt sich die Art und Weise, wie die hier dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rahmen rein inhaltlicher Art darstellen. Sie stellen damit den Bewertungsrahmen für die einzelnen Schutzgüter dar. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 2.1. 10 Artenschutzprüfung (ASP) Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurden für die Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung erstellt. Die Unterlagen beziehen sich jeweils auf die Geltungsbereiche der künftigen Bebauungspläne 113 und 114 / 115. Für den Bebauungsplan 113 „Auf dem Geyener Berg“ wurde eine Artenschutzprüfung mit dem Schwerpunkt Feldhamster und Avifauna erarbeitet (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 114 / 115 wurde 2014 im Hinblick auf Feldhamster, Fledermäuse und Vögel kartiert (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2014). Eine Artenschutzprüfung für diesen Bereich liegt jedoch noch nicht vor. Von den nachgewiesenen Vogelarten gehören die Feldlerche und das Rebhuhn zu den planungsrelevanten Arten, die im Gebiet Fortpflanzungsstätten aufweisen. Die Feldlerche besiedelt die Acker- und Baumschulfläche mit 7 Revieren. Das Rebhuhn konnte mit 1 Revier festgestellt werden. Der ebenfalls planungsrelevante Turmfalke nutzt den Geltungsbereich als Nahrungshabitat, welches jedoch keine essenzielle Bedeutung hat. Es wurden keinerlei Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Acker- und Baumschulflächen durch Feldhamster gefunden. Da es im Plangebiet keine geeigneten Gehölzbestände gibt, wurden auch für Fledermäusen keine Quartierstandorte gefunden. Das Gebiet wird aktuell lediglich von der Zwergfledermaus als nicht essenzielles Jagdhabitat genutzt, die entlang der Baumhecke in Nähe des Pulheimer Baches jagt. Weitere Fledermausarten wurden nicht festgestellt. Die Protokolle der artenschutzrechtlichen Prüfung für den Bereich des Bebauungsplans 113 zeigen, dass für die relevanten geprüften Arten (Feldlerche, Rebhuhn) keine der in § 44 BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden. Unter Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für Feldlerche und Rebhuhn stehen der Planung somit keine artenschutzrechtlichen Belange entgegen. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der Feldlerchen und Rebhühner des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist. Eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist deshalb nicht erforderlich. Vergleichbares wird die noch zu erstellende artenschutzrechtliche Prüfung für den Bereich des Bebauungsplans 114 / 115 erbringen, die ebenfalls die Feldlerche als planungsrelevante Art zu betrachten hat. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 3. 3.1. 11 Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme Lage und Abgrenzung Der Geltungsbereich für die Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans grenzt an den südwestlichen Siedlungsrand Pulheims an, der vom so genannten Europa-Viertel sowie der Bebauung am Hirschweg und am Elchweg gebildet wird. Nordwestlich verläuft die Geyener Straße (K 25), die Pulheim mit den südlichen Ortsteilen verbindet. Der Pulheimer Bach bildet die südöstliche Begrenzung des Änderungsbereichs. Abbildung 4: 3.2. Lage und Abgrenzung (ungefähr) der Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird derzeit überwiegend ackerbaulich, z.T. auch als Baumschulgelände bewirtschaftet. Das Gebiet wird von der Geyener Straße (K 25), der Pariser Straße, der Straße Am Lindenkreuz und dem Elchweg erschlossen. Die Straße Am Lindenkreuz und der Elchweg erstrecken sich als Feldwege weiter in das Gelände fort bzw. begleiten dieses an seiner Südostgrenze. Das Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. 3.3. 3.3.1. Schutzgut Tiere und Pflanzen Potenzielle natürliche Vegetation Die potenzielle natürliche Vegetation ist die rein gedanklich vorzustellende, den gegenwärtigen Standortverhältnissen entsprechende, höchstentwickelte Vegetation, unter Ausschluss bestehender sowie zukünftiger direkter menschlicher Eingriffe. In Mitteleuropa sind die Bausteine dieses Vegetationsgefüges – abgesehen von Sonderstandorten – hauptsächlich Waldgesell- PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 12 schaften. In ihrer angewandten Bedeutung ist die potenzielle natürliche Vegetation ein Indikator für die abiotischen Umweltbedingungen und gibt das natürliche biotische Potenzial der heutigen Landschaft wieder. Gemäß den standörtlichen Verhältnissen wird die potenzielle natürliche Vegetation des Plangebietes vom „Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom FlattergrasTraubeneichen-Buchenwald“ (Galio odorati-Fagetum), gebildet (TRAUTMANN 1991). Hingegen wird der Pulheimer Bach vom „Artenreichen Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald“ (Stellario-Carpinetum) begleitet. Tabelle 1: Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des Plangebiets Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom Flattergras-TraubeneichenBuchenwald (Galio odorati-Fagetum) Baum- und Strauchschicht: Vorherrschend Rotbuche (Fagus sylvatica); Beimischung von Stiel-Eiche (Quercus robur), Trauben-Eiche (Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus), Winter-Linde (Tilia cordata); Krautschicht: Waldmeister (Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Frauenfarn (Athyrium filix-femina), Flattergras (Milium effusum), Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana), Goldnessel (Lamiastrum galeobdolon), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), WaldSegge (Carex sylvatica), Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Männlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas) Artenreicher Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum) Baum- und Strauchschicht: Stiel-Eiche (Quercus robur), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Hainbuche (Carpinus betulus), Rotbuche (Fagus sylvatica), Vogelkirsche (Prunus avium); Krautschicht: Große Sternmiere (Stellaria holostea), Aronstab (Arum maculatum), Frauenfarn (Athyrium filix-femina), Rasenschmiele (Deschampsia cespitosa), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), WaldVeilchen (Viola reichenbachiana), Goldnessel (Galeobdolon montanum), Flattergras (Milium effusum), Hexenkraut (Circaea lutetiana), Vielblütiges Salomonssiegel (Polygonatum multiflorum), Lungenkraut (Pulmonaria officinalis), Scharbockskraut (Ficaria verna), 3.3.2. Reale Biotoptypen Im Plangebiet werden aktuell die folgenden Biotoptypen unterschieden: Tabelle 2: Code 3 3.1 4 4.8 Summe Biotoptypen des Plangebietes – Überschlägige Flächenermittlung des Bestandes (ohne Wege und Raine) Biotoptyp Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche Acker Grünflächen Baumschulen Flächenanteil [m²] 203.640 52.352 255.992 Über die Darstellung der Biotoptypen hinaus wurden im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung auch faunistische Erhebungen durchgeführt. Die Faunakartierungen beziehen sich jeweils auf die Geltungsbereiche der künftigen Bebauungspläne 113 (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014) und 114 / 115 (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2014) und umfassen die Schwerpunkt Feldhamster und Avifauna (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014) bzw. Feldhamster, Fledermäuse und Vögel (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2014) (vgl. auch Kapitel 2.1, S. 10). Nachfolgend wird auf Grundlage des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) über den ökologischen Wert der Biotoptypen der überschlägige Ausgangszustand des Plangebietes bewertet: PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 Tabelle 3: 13 Bewertung des Ausgangszustandes A. Biotoptypen – Bestand 1 2 Code Biotoptyp 3 Fläche [m²] 3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker 203.640 4 Grünflächen 4.8 Baumschulen 52.352 Gesamtfläche A (Summe Sp. 3) 255.992 Gesamtflächenwert A (Summe Sp. 7) 4 5 Grund- Gesamtwert A korrekturfaktor 6 Gesamtwert 7 Einzelflächenwert (Sp. 4 x Sp. 5) (Sp. 3 x Sp. 6) 2 1 2,0 407.280 2 1 2,0 104.704 511.984 Dem Ausgangszustand des Plangebietes kommt somit überschlägig der ökologische Gesamtflächenwert A von 511.984 Wertpunkten zu. 3.4. Schutzgut Boden Gemäß der geologischen Ausgangssituation steht im Plangebiet vorwiegend der Bodentyp „Parabraunerde“ (Bodeneinheit: L31 und L32) an. Eine in das Gebiet hineinragende geologische Senke wird vom Bodentyp „Kolluvium“ (Bodeneinheit: K3) ausgekleidet. (Geolog. Landesamt NW 1972). Parabraunerde und kolluvialer Boden sind ertragsreiche Landwirtschaftsböden, die seit altersher als Ackerstandorte bewirtschaftet werden. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 Abbildung 5: 14 Bodentypen des Plangebietes (ungefährer Grenzverlauf) Quelle: Geologisches Landesamt NW 1972 3.5. Schutzgut Wasser Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Unmittelbar östlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Süd-Nord-Richtung der Pulheimer Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken Bendacker anschließt. Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. Die ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, trifft entsprechende Regelungen. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 3.6. 15 Schutzgut Klima und Luft Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen Luftmassen geprägt. Aufgrund der Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge inkl. des Höhenzuges der „Ville“ ist die Köln-Bonner-Rheinebene klimatisch begünstigt. Das Klima wird durch eine mittlere Jahrestemperatur von 10,3°C und eine mittlere Summe der Jahresniederschläge von 839 mm geprägt (Station Köln-Bonn, DWD 2012). BÖHM (1964) bezeichnet den Klimatyp als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima. Auf mesoklimatischer Ebene kann das Gebiet dem Klimatop "Freilandklima" zugeordnet werden: Freilandflächen, d.h. Ackerflächen, Wiesen und Weiden, Brachen und sonstige, mit niedriger Vegetation bestandene Flächen, wirken aufgrund ihrer starken nächtlichen Abkühlung als Kaltluftentstehungsgebiete und fördern Ventilation und Luftregeneration. Diese Funktion ist jedoch aufgrund der angrenzenden Bebauung im Norden, Westen und Osten sehr eingeschränkt und die Kaltluft kann wegen der topografischen Gegebenheiten allenfalls nach Südwesten / Süden hin abfließen. 3.7. Schutzgut Landschaft Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte (55141), die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ (551) zusammengefasst wird (vgl. GLÄSSER 1978). Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise überwiegend ackerbaulich genutzt, so auch das Plangebiet. Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet als Freifläche dar, die sich von der im Westen bis Nordosten angrenzenden Bebauung des Europa-Viertels sowie der Bebauung am Hirschweg und Elchweg abhebt und in Richtung Südwesten erstreckt. Im Osten wird das Plangebiet vom Pulheimer Bach begleitet, während es weit im Süden bis Südwesten an die Bundesstraße B 59n anraint, die eine starke landschaftliche Zäsur darstellt. Die Freifläche wird im Westteil ausschließlich landwirtschaftlich genutzt, wohingegen im Ostteil neben der Ackernutzung auch ein Gartenbau- und Baumschulbetrieb die Fläche bewirtschaftet. Das Gelände steigt von Nordosten nach Südwesten von etwa 55 m üNN auf rund 60 m üNN (Geyener Straße) leicht an, zum Pulheimer Bach hin fällt es jedoch ab. Großräumig wird das Plangebiet einschließlich der Stadtfläche von Pulheim seit 1959 dem Naturpark Rheinland zugeordnet, welcher das Ziel einer attraktiven Naherholung im Rheinland verfolgt. Das eigentliche Plangebiet wird aber vornehmlich für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. Diese ist allerdings aufgrund der Zerschneidung durch die vorhandenen Verkehrsbänder räumlich eingeschränkt. 3.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das Plangebiet des künftigen Bebauungsplanes Nr. 113 wurde in den Jahren 2012/2013 durch Mitarbeiter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege in den Flurstücken 828 und 829 (heute 1503) begangen. Aufbauend auf dem Prospektionsergebnis wurde im Flurstück 828 eine Sachverhaltsermittlung durchgeführt, um die Abwägungserheblichkeit der Belange des Bodendenkmalschutzes zu verifizieren. Hierfür wurden zwei Suchschnitte (Sondagen) angelegt. Die Befunde / Funde wurden unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und unter Berücksichtigung ihres Wertes für die Denkmalpflege dokumentiert und untersucht. Abschließend steht auf Basis der bisherigen Erkenntnisse noch die Untersuchung einer Versickerungsmulde aus. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 16 Weitere Ermittlungen / Untersuchungen sind nach Ansicht des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege nicht erforderlich, da nach den Untersuchungsergebnissen nicht mehr von einer Abwägungserheblichkeit der Belange des Bodendenkmalschutzes nach den Vorgaben der §§ 1 Abs. 3 und 11 DSchG NW auszugehen ist. Für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 / 115 sind Begehungen durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und ggf. nachfolgende Sachverhaltsermittlung erst für das Jahr 2016 vorgesehen. Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§§ 15 und 16 DSchG NW – Anzeige- und Wartepflicht) zu beachten und die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Hinblick auf den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 3.9. Vorbelastungen Das Plangebiet wird allseitig großräumig von Verkehrsadern eingerahmt. Im Norden verläuft in Südost-Nordwest-Richtung die DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach. Von Süden her grenzt die Bundesstraße B 59n an, deren Verlauf sich ebenfalls in Richtung Südost-Nordwest erstreckt. An der Südostgrenze verläuft die Bonnstraße (L 183) von Brauweiler nach Pulheim und im Westen begrenzt unmittelbar die Geyener Straße K 25 das Plangebiet. Die Verkehrsbänder zerschneiden den Landschaftsraum und bringen Lärmbelastungen sowie Immissionen mit sich. Des Weiteren bildet die in Troglage zum Plangebiet verlaufende Bundesstraße B 59n eine starke landschaftliche Zäsur mit sich. Im Gebiet selbst ist der intensiv bewirtschaftete Acker als Vorbelastung für den Wasserhaushalt und die Bodenstruktur anzuführen. 3.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsund Baumschulfläche genutzt. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 4. 4.1. 17 Umweltauswirkungen Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen Alternativen zur vorliegenden Planung bestehen grundsätzlich wie folgt: 1. Innenentwicklung Bereits im Zuge der Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Köln und der landesplanerischen Anfrage wurde das Potenzial zur Innenverdichtung des Zentralortes Pulheim ermittelt und dargestellt. Aufgrund des Fehlens größerer Brachflächen bzw. deren bereits erfolgte Inanspruchnahme (z.B. Gärtnereiflächen innerhalb des Siedlungsbereiches) ist die Neuinanspruchnahme von Außenbereichsflächen unumgänglich, um einerseits der regionalen Nachfrage gerecht zu werden und andererseits die Bevölkerungszahl trotz der statistischen Folgen des demographischen Wandels stabil zu halten. In Pulheim fehlt darüber hinaus ein adäquates Angebot an (barrierefreiem) Geschosswohnungsbau, welches aufgrund der stark von Einfamilienhausparzellen geprägten Grundstücksstruktur in Pulheim trotz steigender Tendenz nicht in ausreichendem Maße innerhalb bestehender Siedlungsbereiche realisiert werden kann. 2. Entwicklung anderer Außenbereichsflächen Es ist Beschlusslage des Rates, dass mit Ausnahme geringfügiger Arrondierungen Planungen zugunsten von Neubaugebieten größeren Maßstabes vordringlich im Zentralort und ansonsten nur in Stommeln und in Brauweiler vorzunehmen sind. Grund ist die Zuordnung dieser Planungen zu den bestehenden Infrastrukturen jeder Art. Bezüglich der räumlichen Nähe zum SPNVHaltepunkt Pulheimer Bahnhof und zum Stadtzentrum ist das Plangebiet gut gewählt, zumal die kleinere Unterführung „Am Kleekamp“ eine weitere unmittelbare und ausbaufähige Verknüpfung zur Innenstadt insbesondere für den Fuß- und Radverkehr bietet. Im Zentralort stehen faktisch und innerhalb der ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) nur noch alternative Flächen nördlich der Bergheimer Straße zur Verfügung. Diese sind ebenso wie das Plangebiet (mit Ausnahme baum- und strauchbestandener Streifen) von landwirtschaftlicher Fläche geprägt. Anders als im Plangebiet ist die Parzellenstruktur jedoch kleinteiliger, sodass eine Planung ohne das in Pulheim nicht zur Verfügung stehende Instrument der Umlegung vor erheblichen Umsetzungsproblemen stünde, ein kurzfristiges Bedienen der Wohnraumnachfrage somit sehr unwahrscheinlich wäre. Argumente zur planerischen Präferierung dieser Flächen gegenüber dem Geyener Berg (FNP 17.9) liegen ebenfalls nicht vor. In Stommeln stehen keine ASB-Flächen mit vergleichbarer Nähe zum Zentrum und zum dortigen SPNV-Haltepunkt zur Verfügung, Brauweiler verfügt zwar noch über ASB-Reserven, weist jedoch keine schienengebundene Anbindung auf. Nennenswerte innerörtliche Reserven, die zeitnah entwickelbar wären, sind in beiden Ortsteilen nicht vorhanden. Stommeln verfügt zwar noch über Flächenreserven innerhalb der Blöcke, diese sind jedoch ohne das Instrument der Umlegung planerisch derzeit nicht aufzuschließen. 3. Veränderte Struktur der Planung Das Flächenkonzept der Änderung des Flächennutzungsplanes 17.9 sieht ein Anlagern der Neubaugebiete an den bestehenden Siedlungsbereich vor und die Schaffung eines Übergangsbereiches zur Landschaft in Form einer öffentlichen Grünfläche. Neben der Tatsache, dass diese Planung Basis der Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde und der Bezirksregierung Köln ist, würde eine Alternative, welche die Bauflächen mehr an den Rand schiebt, eine stärkere Belastung für den Freiraum darstellen. Als weitere mögliche Alternative wäre lediglich noch eine deutliche Verkleinerung der in Anspruch zu nehmenden Flächen zu nennen. Dem steht jedoch der Bedarf entgegen, der sich in den Bevölkerungsprognosen u.a. von IT NRW für die Region manifestiert. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 4.2. 4.2.1. 18 Umweltauswirkungen des Plans insgesamt Veränderungen im Plangebiet Die nachfolgende Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten Nutzung verdeutlicht überschlägig die quantitativen Veränderungen, die mit Realisierung der Planung einhergehen: Tabelle 4: Code Flächenbilanz Biotoptyp 3.1 Ackerland 4.8 Baumschulen Bauland 1.2 Versiegelte Fläche (Gebäude usw.) mit nachgeschalteter Versickerung (Flächenanteil 60%) 4.1 Zier- und Nutzgarten, strukturarm (Flächenanteil 40%) Erschließungsfläche 1.2 Versiegelte Fläche (Straße usw.) mit nachgeschalteter Versickerung (Flächenanteil 100%) Grünfläche 4.5 Grünfläche, strukturreich 7.7 Versickerungsmulden Summe Bestand [m²] 203.640 52.352 Planung [m²] 0 0 0 83.777 0 55.852 0 48.109 0 0 255.992 62.214 6.040 255.992 Wie die obige Flächenbilanz verdeutlicht, wird die bisher überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen und von Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst. Aus den Flächenanteilen der Biotoptypen des Planvorhabens errechnet sich nachfolgend gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) überschlägig der Gesamtflächenwert B des Planungszustandes: Tabelle 5: Bewertung des Planungszustandes B. Biotoptypen – Planung 1 2 Code Biotoptyp 3 Fläche [m²] 4 Grundwert P 5 Gesamtkorrekturfaktor 6 Gesamtwert (Sp. 4 x Sp. 5) Bauland 1.2 Versiegelte Fläche (Gebäude usw.) mit nachgeschalteter Versickerung (Flächenanteil 60%) 4.1 Zier- und Nutzgarten, strukturarm (Flächenanteil 40%) Erschließungsfläche 1.2 Versiegelte Fläche (Straße usw.) mit nachgeschalteter Versickerung (Flächenanteil 100%) Grünfläche 4.5 Grünfläche, strukturreich 7.7 Versickerungsmulden Gesamtfläche B (Summe Sp. 3) Gesamtflächenwert B (Summe Sp. 7) 7 Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) 83.777 0,50 1 0,50 41.889 55.852 2,00 1 2,00 111.703 48.109 0,50 1 0,50 24.055 62.214 6.040 255.992 3,00 4,00 1,4 0,5 4,20 2,00 261.299 12.080 451.026 PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 19 Erläuterung zum Gesamtkorrekturfaktor: Der Biotoptyp „4.5 Grünfläche, strukturreich“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) als „Extensivrasen usw. (z.B. in Grün- und Parkanlagen)“ mit einem Grundwert P (Planung) von „3“ ausgewiesen. Die geplante „Grünfläche, strukturreich“ zeichnet sich jedoch durch eine höhere Strukturvielfalt und vor allem durch einen höheren Anteil an gebietsheimischen Gehölzbiotoptypen wie z.B. Kleingehölzen (Grundwert P 6) und Obstbaumwiesen (Grundwert P 7) aus. Um diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren der Korrekturfaktor auf 1,4 angehoben. Der Biotoptyp „7.7 Versickerungsmulde“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) als „Wegeseitengraben, Rigolen, Versickerungsmulden“ mit einem Grundwert P (Planung) von „4“ ausgewiesen. Die geplante Fläche zeichnet sich jedoch durch eine höhere technische Ausgestaltung, geringe Strukturvielfalt und höhere Nutzungsintensität aus. Um diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren der Korrekturfaktor auf 0,5 abgesenkt. Dem Planungszustand kommt somit überschlägig der ökologische Gesamtflächenwert B von 451.026 Wertpunkten zu. 4.2.2. Schutzgut Mensch Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch einher: Tabelle 6: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Temporäre Beein255.992 Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle 2 charakterisiert. m trächtigung des Plangebietes Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen können für die angrenzenden Wohngebiete somit temporär erheblich sein. Beeinträchtigung der . /. Während der Bauphase kann es durch den BaustellenStraßen und Wege verkehr temporär zu Behinderungen auf den Straßen und durch den BaustellenWegen kommen, die zugleich auch der örtlichen Nah- und verkehr Freizeiterholung dienen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Wegeverbindungen wieder nutzbar. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Aufgabe der landwirt- 255.992 Infolge der Realisierung des Planungsvorhabens wird die 2 m landwirtschaftliche Nutzung und die Nutzung als Baumschaftlichen und schule aufgegeben und durch ein Wohngebiet ersetzt. Baumschul-Nutzung Die damit verbundenen Veränderungen sind aber nicht erheblich, da keine landwirtschaftliche und gewerbliche Existenz gefährdet wird. erheblich ja nein PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 Tabelle 6: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Belastungen durch . /. Gemäß dem Verkehrskonzept Pulheim-West wird für die zusätzliches VerWohngebiete in den geplanten B-Plänen 113 und 114 / kehrsaufkommen 115 mit einem Verkehrsaufkommen von 2.560 Kfz-Fahrten pro Tag (B-Plan 113 – 1.391 Kfz-Fahrten, B-Plan 114 / 115 – 1.169 Kfz-Fahrten) ausgegangen. Die Verkehrsbelastung, die insbesondere von der Geyener Straße herrühren wird, und die damit einhergehenden Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) führen in den bestehenden wie aber auch in den neuen Wohngebieten zu einer unvermeidbaren, aber dennoch erheblichen Belastung. Belastungen durch . /. Die mit der Realisierung des Planungsvorhabens einherzusätzliche Lärmentgehende betriebsbedingte Lärmentwicklung betrifft vor wicklung allem den Straßenverkehrslärm mit Schwerpunkt im Bereich der Geyener Straße. Infolge bisher fehlender Untersuchungen wird die entstehende Belastung vorsorglich als erheblich eingestuft. Inwieweit Maßnahmen zum Lärmschutz erforderlich werden, muss das weitere Verfahren zeigen. Möglich sind z.B. im günstigen Fall geeignete Haustypen und Grundrissanordnungen, um gesunde Wohnverhältnisse nachzuweisen. Im ungünstigeren Fall muss die Notwendigkeit eines Lärmschutzwalles oder einer Lärmschutzwand geprüft werden. 20 erheblich ja ja Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen und somit für das Schutzgut Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben. Eine Realisierung der Wohngebiete trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen insbesondere im Bereich der Geyener Straße von 2.560 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Die zusätzliche Verkehrsbelastung wird für die bestehenden wie aber auch in den neuen Wohngebiete eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten. Der zusätzliche Verkehr wird zu entsprechenden Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) führen, die wegen derzeit fehlender Untersuchungen vorsorglich ebenfalls als Belastungen von mittlerer Erheblichkeit eingestuft werden. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. Positive Wirkungen: Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und geplanten Wohngebiete hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des Siedlungsrandes entsteht. Zugleich bindet die Grünfläche die Wohngebiete in die Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n besteht. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 4.2.3. 21 Schutzgut Tiere und Pflanzen Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen einher: Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Verlust von Biotopen . /. In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichdurch baubedingte tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Biotope in Flächeninanspruchunterschiedlichem Maß der Erheblichkeit in Anspruch nahme genommen. Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Beeinträchtigung von . /. Mit dem Baustellenbetrieb gehen Lärm- und SchadstoffBiotopen durch bauimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen einher, die mit Abschluss der Arbeiten enden. zeitliche Verlärmung, Schadstoffeinträge Aufgrund der bereits bestehenden Störungen durch die und visuelle Störunbenachbarten Verkehrsbänder sowie die Erholungsnutzgen ung sowie der vorübergehenden Wirkung sind die Beeinträchtigungen nicht erheblich. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Verlust / Funktions255.992 Das Planungsvorhaben erfordert die Inanspruchnahme 2 der nachfolgenden Biotoptypen. m verlust von Lebens2 räumen für Pflanzen [m ] und Tiere durch 203.640 Acker (3.1) Flächeninanspruchnahme bzw. -um52.352 Baumschule (4.8) wandlung und (Teil-) Versiegelung 255.992 Durch die großflächige Inanspruchnahme der Ackerfläche 2 m und des Baumschulgeländes geht ein elementarer Teilbzw. Gesamtlebensraum verloren, der nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker / Baumschulgelände“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der Umgebung von Bedeutung ist. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung erheblich, jedoch deutlich zu relativieren. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von . /. Die von den Wohngebieten ausgehende Lärmentwicklung Biotopen durch akussowie auch optische Emissionen können eine Störwirkung auf die Fauna angrenzender Biotopbestände ausüben. tische und optische Emissionen Die vorhandenen Wohngebiete, die bestehende Erholungsnutzung und die angrenzenden Verkehrsbänder verursachen eine bestehende Grundbelastung, sodass die zusätzliche Beeinträchtigung nicht als erheblich eingestuft wird. Funktionsverlust und Beeinträchtigung von Austausch-/ Wechselbeziehungen von Teilbzw. Gesamtlebensräumen durch Zerschneidung bzw. Barrierewirkung erheblich s.u. nein ja ja ja nein Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die im Gebiet der Teilbereichsänderung Nr. 17.9 vorkommenden Bruthabitate der etwa 7 Feldlerchen-Paare und das Rebhuhn-Revier, die durch eine Bebauung überplant und damit die Individuen aus dem Plangebiet verdrängt würden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für Feldlerche und Rebhuhn werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der Feldlerchen und Rebhühner des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räum- PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 22 lichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel 2.1, S. 10). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet. Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich ausschließlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen handelt. Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker und Baumschulgelände gehen elementare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 255.992 m2 verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker / Baumschulgelände“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. Positive Wirkungen: Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. Gegenüber dem Pulheimer Bach übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion, sodass randliche Beeinträchtigungen aus der Umgebung gemindert werden. 4.2.4. Schutzgut Boden Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden einher: Tabelle 8: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen (Temporärer) Verlust . /. In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichvon Bodenfunktionen tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Böden in durch Bodenlager, unterschiedlichem Maß in Anspruch genommen (temp. Baustraßen etc. Veränderung Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart und Bodenwasserhaushalt). (Wirkfaktoren: Abgrabung, AufschütDa die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären tung, Verdichtung) Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Temporäre Beein. /. Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanträchtigung von Bokung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. denschutzfunktionen durch baubedingten Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen Schadstoffeintrag (vgl. Kapitel 4.3.1, S. 28) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 4.3.1, S. 28) erheblich s.u. vermeidbar PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 Tabelle 8: 23 Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Anlagebedingte Beeinträchtigungen Verlust von Boden131.886 Die Böden des Plangebietes werden aufgrund ihrer be2 m sonders hohen Bodenfruchtbarkeit vom Geologischen flächen durch (Teil-) Versiegelung Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. Die geplanten Wohngebiete umfassen eine prognosti2 zierte Versiegelung im Umfang von 131.886 m , wodurch es zum Verlust biotisch aktiver Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen Lebensraum- und natürlichen Ertragsfunktion kommt. Neben den biologischen werden auch die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Bodens erheblich beeinträchtigt. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Keine Beeinträchti. /. Von dem Wohngebiet gehen keine betriebsbedingten gungen zu erwarten erheblichen Beeinträchtigungen aus. erheblich ja nein Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. 4.2.5. Schutzgut Wasser Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser einher: Tabelle 9: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Gefahr der Grund. /. Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanwasserverschmutkung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende zung Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen (vgl. Kapitel 4.3.1, S. 28) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 4.3.1, S. 28) Anlagebedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der 131.886 Die geplanten Wohngebiete umfassen eine prognosti2 2 m zierte Versiegelung im Umfang von 131.886 m . Dadurch Grundwasserneubilkommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. dungsrate durch den Verlust der InfiltratiEs ist jedoch geplant, das anfallende unbelastete Oberonsfläche über flächenwasser vor Ort in Mulden zu versickern, sodass Grundwasserleitern zwar die versickerungswirksame Fläche reduziert wird, jedoch die Grundwasserneubildungsrate weitgehend erhalten bleibt. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Es sind keine Beein. /. Von den geplanten Wohngebieten gehen keine betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus. trächtigungen zu erwarten. erheblich vermeidbar ja nein PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 24 Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwassers vorgesehen ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlerer Erheblichkeit zu. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. 4.2.6. Schutzgut Klima und Luft Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima / Luft einher: Tabelle 10: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von . /. Mit dem Baustellenbetrieb gehen Schadstoffimmissionen Flächen mit lufthygie(Baufahrzeuge, Baumaschinen) einher, die mit Beendinischer und klimatigung der Arbeiten enden. Das Ausmaß der Beeinträchtischer Ausgleichsgung ist zum derzeitigen Planungsstand nicht abschätzbar. funktion durch Bauzeit bedingte SchadstoffDie Emissionsquelle versiegt mit Abschluss der Arbeiten. emissionen Aufgrund der vorübergehenden Erscheinung und der gegenüber angrenzenden Emissionsquellen der DBBahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Geyener Straße (K 25), Bundesstraße B 59n und Bonnstraße (L 183) geringen Belastungszunahme werden die zusätzlichen Schadstoffimmissionen als nicht erheblich eingestuft. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung des 131.886 Die geplanten Wohngebiete umfassen eine prognosti2 2 zierte Versiegelung im Umfang von 131.886 m . m Geländeklimas durch Neuversiegelung Die Versiegelung trägt geringfügig zu einer Temperaturerhöhung und einer Reduzierung der Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Fläche selbst bei, ohne jedoch eine weitreichende Wirkung zu haben. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der . /. Die geplanten Wohngebiete gehen mit einem zusätzlichen Luftqualität durch Verkehrsaufkommen einher (vgl. Kapitel 4.2.2, S. 19), das Schadstoffemissionen wiederum eine Erhöhung der Abgasemissionen zur Folge aus zusätzlichem haben wird. Die Beeinträchtigung ist jedoch unter BerückVerkehr sichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder (DB-Bahnstrecke Köln Mönchengladbach, Geyener Straße (K 25), Bundesstraße B 59n und Bonnstraße (L 183) sowie die Verkehrsbewegungen in den vorhandenen, angrenzenden Wohngebieten und deren Emissionen zu relativieren. Beeinträchtigung der . /. Von den geplanten Wohngebieten gehen keine betriebsLuftqualität bedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus. erheblich nein nein ja nein Die geplanten Wohngebiete gehen mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen und damit eine Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine mittlere Erheblichkeit zu. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 4.2.7. 25 Schutzgut Landschaft Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft einher: Tabelle 11: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen (Temporäre) Über. /. Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. formung von Landschaftseinheiten Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären durch baubedingte Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund Flächeninanspruchsteht, werden die baubedingten Veränderungen als unternahme geordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Überformung der 187.739 Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der landm² landschaftlichen wirtschaftlichen Nutzung durch die Wohngebietsnutzung Eigenart (Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen) überformt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete, ist die Beeinträchtigung zwar erheblich, aber zu relativieren. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Es sind keine Beein. /. Von den geplanten Wohngebieten gehen keine betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus. trächtigungen zu erwarten. erheblich s.u. ja nein Durch die geplanten Wohngebiete (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen. angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. Positive Wirkungen: Die im Zusammenhang mit den Wohngebieten geplante Grünfläche bindet aber auch das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die deutliche landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert. Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 4.2.8. 26 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Mit Schreiben vom 28.01.2015 hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Bereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 113 bestätigt, dass die „Belange des Bodendenkmalschutzes […] im Rahmen der Vorbereitung der Bauleitplanung […] angemessen berücksichtigt worden und im Ergebnis nicht mehr abwägungsrelevant für die Planung“ sind. Für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 / 115 sind Begehungen durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und ggf. nachfolgende Sachverhaltsermittlung erst für das Jahr 2016 vorgesehen. Sonstige Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht betroffen. 4.2.9. Wechselwirkungen Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) legt fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter ermittelt, beschreibt und bewertet sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern darstellt. Unter Wechselwirkungen sind erhebliche Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen zwischen und auch innerhalb der Schutzgüter zu verstehen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken oder auch vermindern bzw. sogar aufheben können. Die Erfassung der Wechselwirkungen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Datenund Informationsgrundlage und erfolgt in der Regel über die Schutzgut bezogenen Erfassungskriterien und Wirkfaktoren. Aufgrund der hier vorliegenden Daten und Informationen sowie der planungsstandbezogenen großmaßstäblichen Bearbeitungsebene ist derzeit nur eine generelle und grobe Darstellung der Wechselwirkungen möglich. Schutzgut Mensch „ Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen wirken sowohl auf den Menschen wie auch auf die Landschaft. (Schutzgut Landschaft) „ Mit der Realisierung der Planungsvorhaben geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 2.560 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Lärm- und Schadstoffemissionen auf die Landschaft sowie Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Klima Luft) „ Die mit dem Planvorhaben verbundene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes wirkt sich nicht nur positiv auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete aus, sondern hat auch positive Wirkungen im Hinblick auf das Landschaftsbild und die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen) Schutzgut Tiere und Pflanzen „ Der anlagebedingte Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere durch die Flächeninanspruchnahme bzw. -umwandlung und (Teil-) Versiegelung führt zugleich zu einer Überformung der Landschaft. Die versiegelten Flächen behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden und führen zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche. Es ist jedoch geplant, das anfallende unbelastete Ober- PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 27 flächenwasser vor Ort in Mulden zu versickern. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser) „ Die mit dem Planvorhaben verbundene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes wirkt sich nicht nur positiv auf die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen aus, sondern fördert auch die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete und wirkt sich positiv im Hinblick auf das Landschaftsbild aus. (Schutzgut Mensch, Schutzgut Landschaft) Schutzgut Boden „ Die anlagebedingt versiegelten Bodenflächen stehen auch Tieren und Pflanzen nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt als Lebensraum zur Verfügung. Die versiegelten Flächen behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden. Darüber hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Wasser, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft) Schutzgut Wasser „ Die anlagebedingte Versiegelung führt nicht nur zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche, sondern auch zu einem Verlust an biotisch wirksamer Bodensubstanz und zu einer Einschränkung des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen. (Es ist jedoch geplant, das anfallende unbelastete Oberflächenwasser vor Ort in Mulden zu versickern) Darüber hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft) Schutzgut Klima / Luft „ Mit der Realisierung der Planungsvorhaben geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 2.560 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Abgasemissionen auf das Schutzgut Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Mensch) Schutzgut Landschaft „ Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der landwirtschaftlichen Nutzung durch die Wohngebietsnutzung (Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen) überformt. Die flächige Inanspruchnahme hat darüber hinaus auch einen Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zur Folge. (Schutzgut Tiere und Pflanzen) „ Die mit dem Planvorhaben verbundene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes hat nicht nur eine positive Wirkung auf das Landschaftsbild, sondern wirkt sich auch fördernd auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete aus. Ebenso trägt sie zur biotischen Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen bei. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen) Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 4.3. 4.3.1. 28 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Vermeidung und Verringerung Im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen werden folgende Maßnahmen durchgeführt, die – soweit notwendig – in den nachfolgenden Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne und/oder auch als Auflage in den Baugenehmigungsverfahren (z.B. über Nebenbestimmungen) rechtlich bindend werden sollten. Schutzgut Mensch „ Durch die Überplanung der Landwirtschafts- und Baumschulflächen wird keine landwirtschaftliche bzw. gewerbliche Existenz gefährdet. „ Die geplante Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. „ Inwieweit Maßnahmen zum Lärmschutz erforderlich werden, muss das weitere Verfahren zeigen. Möglich sind z.B. im günstigen Fall geeignete Haustypen und Grundrissanordnungen, um gesunde Wohnverhältnisse nachzuweisen. Im ungünstigeren Fall muss die Notwendigkeit eines Lärmschutzwalles oder einer Lärmschutzwand geprüft werden. Schutzgut Tiere und Pflanzen „ Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschafts- und Baumschulflächen in Anspruch genommen. „ Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden. Der Rhein-Erft-Kreises hat in Aussicht gestellt den Widerspruch "Festsetzung des Landschaftsplanes" gegen die Bauleitplanung der Stadt Pulheim aufzuheben. „ Randlich angrenzende Vegetationsflächen – insbesondere Gehölzbestände – sind ggf. während der Bauphase gemäß DIN 18 920, RAS-LP 4 bzw. ZTV-Baumpflege zu sichern. „ Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden Baustelleneinrichtung und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt und auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen angelegt. „ Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste in Folge der Zerstörung von Nestern oder Eiern europäischer Vogelarten wird der Baubeginn außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten mitteleuropäischer Vogelarten (März bis August) durchgeführt. Werden die Baumaßnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten begonnen und vor allem vor März kontinuierlich fortgesetzt, können die Bauarbeiten in der folgenden Brutzeit fortgesetzt werden. „ Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche eine ökologische Anreicherung. Gegenüber dem Pulheimer Bach übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion, sodass randliche Beeinträchtigungen aus der Umgebung gemindert werden. Schutzgut Boden „ Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; „ Beschränkung des Versiegelungsgrades auf das notwendige Maß; „ Die Erdarbeiten werden in Anlehnung an DIN 19731 und 18915 durchgeführt. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 29 „ Zur Vermeidung von Bodenkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten. „ Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden während der Bauausführung Arbeitsräume, Baustelleneinrichtungen und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt. „ Der Boden wird im Bereich von baubedingten Verdichtungen aufgelockert und vegetationsfähig wieder hergestellt. Schutzgut Wasser „ Es ist geplant, das anfallende unbelastete Oberflächenwasser vor Ort in Mulden zu versickern. „ Zur Vermeidung von Grundwasserkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. „ Die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, sind zu beachten. Schutzgut Landschaft „ Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschafts- und Baumschulflächen in Anspruch genommen. „ Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden. Der Rhein-Erft-Kreises hat in Aussicht gestellt den Widerspruch "Festsetzung des Landschaftsplanes" gegen die Bauleitplanung der Stadt Pulheim aufzuheben. „ Bestehende Wegeverbindungen werden nicht unterbrochen. „ Die Naherholungsfunktion der Umgebung wird nicht unterbunden. „ Die geplante Grünfläche bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. „ Die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter „ Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§§ 15 und 16 DSchG NW – Anzeige- und Wartepflicht) zu beachten und die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Hinblick auf den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 4.3.2. 30 Ermittlung des Kompensationsbedarfs / Gesamtbilanz Mit dem Planvorhaben gehen Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die einen entsprechenden Ausgleich / Kompensation erfordern. Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird davon ausgegangen, dass der biotische Komplex (Biotoptypen) die abiotischen Faktoren (Boden, Wasser, Klima und Luft usw.) für die nachhaltige Sicherung des Naturhaushaltes am Standort repräsentiert. Dies bedeutet für den Kompensationsumfang, dass mit dem Ausgleich für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Biotoptypen auch die Beeinträchtigungen der abiotischen Naturhaushaltsfaktoren kompensatorisch ausreichend berücksichtigt sind. Der aus dem Planungsvorhaben resultierende Kompensationsbedarf wird gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) aus der Differenz überschlägig der Gesamtflächenwerte A und B errechnet. Tabelle 12: Ermittlung des Kompensationsbedarfs Wertermittlung Gesamtflächenwert B (vgl. Tabelle 5, S. 18) Gesamtflächenwert A (vgl. Tabelle 3, S. 13) Gesamtbilanz C (Gesamtflächenwert B –Gesamtflächenwert A) Wertpkt. 451.026 511.984 -60.958 Für das Planungsvorhaben wird somit überschlägig ein Kompensationsbedarf von 60.958 Wertpunkten ermittelt, der nicht im Plangebiet ausgeglichen werden kann, sondern über externe Maßnahmen abgedeckt werden soll. 4.3.3. Maßnahmen zum Ausgleich bzw. zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen Die vorhergehende Gesamtbilanz hat ergeben, dass eine externe Kompensation im Umfang von 60.958 Wertpunkten benötigt wird. Bei einer Wertsteigerung von 5 Wertpunkten für die Ausgleichsmaßnahme bedeutet dies, dass eine entsprechende Kompensationsmaßnahme von überschlägig 12.192 m² zur Verfügung gestellt werden muss, um eine Vollkompensation zu erreichen. Die erforderliche Kompensationsmaßnahme wird von der Stadt Pulheim im Rahmen des städtischen Grünordnungsplanes (GOP) bereit gestellt. Die konkrete Festlegung der notwendigen Kompensationsmaßnahmen erfolgt in den nachgeschalteten Bauleitplanverfahren. 5. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Es lagen keine bedeutenden Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. 6. Geplante Überwachungsmaßnahmen Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 7. 7.1. 31 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung Planungsanlass Die Stadt Pulheim plant im südlichen Bereich des Ortsteils Pulheim die Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim zur Ausweisung einer neuen "Wohnbaufläche" sowie einer "Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Ortsrandeingrünung". Der Geltungsbereich der Teilbereichsänderung Nr. 17.9 teilt sich auf in den Bebauungsplan Nr. 113, nordwestlich der als Feldweg verlängerten Straße Am Lindenkreuz, und in den Bebauungsplan 114 / 115, im Südosten. Der Bebauungsplan Nr. 113 befindet sich derzeit in der Aufstellung. Der Änderungsbereich grenzt an den südwestlichen Siedlungsrand Pulheims an, der vom so genannten Europa-Viertel sowie der Bebauung am Hirschweg und am Elchweg gebildet wird. Nordwestlich verläuft die Geyener Straße (K 25), die Pulheim mit den südlichen Ortsteilen verbindet. Der Pulheimer Bach bildet die südöstliche Begrenzung des Änderungsbereichs. Damit umfasst die Teilbereichsänderung eine Fläche von etwa 25 ha, die neben der Wohnbaufläche auch die künftige Grünfläche sowie den bereits geplanten Kindergarten an der Pariser Straße beinhaltet. Neben der Wohnbebauung ist die geplante Grünfläche am Siedlungsrand entlang des Pulheimer Baches bis zur Geyener Straße ein bedeutendes Element des Vorhabens. Die weiträumige, landschaftstypische Grünfläche bindet die Wohngebiete in die Landschaft ein, erhöht die Qualität des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion für die vorhandenen und die geplanten Wohngebiete und übernimmt darüber hinaus überwiegend die Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft. 7.2. Plangebiet Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird derzeit überwiegend ackerbaulich, z.T. auch als Baumschulgelände bewirtschaftet. Das vorhandene, überwiegend aus Feldwegen bestehende Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. Schutzgut Tiere und Pflanzen Das rund 25,6 ha große Plangebiet wird derzeit überwiegend ackerbaulich (203.640 m²), z.T. auch als Baumschulgelände (52.352 m²) bewirtschaftet. Im Rahmen der faunistischen Kartierungen für die artenschutzrechtlichen Prüfungen wurden als planungsrelevante Brutvogelarten im Gebiet die Feldlerche (7 Reviere) und das Rebhuhn (1 Revier) nachgewiesen. Für diese Arten werden besondere artenschutzrechtliche Maßnahmen ergriffen. Es wurden keinerlei Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Acker- und Baumschulflächen durch Feldhamster gefunden. Da es im Plangebiet keine geeigneten Gehölzbestände gibt, wurden auch für Fledermäusen keine Quartierstandorte gefunden. Das Gebiet wird aktuell lediglich von der Zwergfledermaus als nicht essenzielles Jagdhabitat genutzt, die entlang der Baumhecke in Nähe des Pulheimer Baches jagt. Weitere Fledermausarten wurden nicht festgestellt. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 32 Schutzgut Boden Das Plangebiet wird vorwiegend vom Bodentyp „Parabraunerde“ und kleinflächig vom Bodentyp „Kolluvium“ geprägt. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. Schutzgut Wasser Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Unmittelbar östlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Süd-Nord-Richtung der Pulheimer Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken Bendacker anschließt. Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. Schutzgut Klima und Luft Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen Luftmassen geprägt und ist deshalb vom Klimatyp her als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima zu bezeichnen. Mesoklimatisch ist das Plangebiet dem Klimatyp „Freilandklima" zuzuordnen. Schutzgut Landschaft Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet als Freifläche dar, die sich von der im Westen bis Nordosten angrenzenden Bebauung des Europa-Viertels sowie der Bebauung am Hirschweg und Elchweg abhebt und in Richtung Südwesten erstreckt. Im Osten wird das Plangebiet vom Pulheimer Bach begleitet, während es weit im Süden bis Südwesten an die Bundesstraße B 59n anraint, die eine starke landschaftliche Zäsur darstellt. Die Freifläche wird im Westteil ausschließlich landwirtschaftlich genutzt, wohingegen im Ostteil neben der Ackernutzung auch ein Gartenbau- und Baumschulbetrieb die Fläche bewirtschaftet. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das Plangebiet des künftigen Bebauungsplanes Nr. 113 wurde durch Mitarbeiter des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege begangen und nachfolgend eine Sachverhaltsermittlung durchgeführt. Weitere Ermittlungen / Untersuchungen sind nach Ansicht des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege nicht erforderlich, da nach den Untersuchungsergebnissen nicht mehr von einer Abwägungserheblichkeit der Belange des Bodendenkmalschutzes nach den Vorgaben der §§ 1 Abs. 3 und 11 DSchG NW auszugehen ist. Für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 / 115 sind Begehungen durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und ggf. nachfolgende Sachverhaltsermittlung erst für das Jahr 2016 vorgesehen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsund Baumschulfläche genutzt. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 7.3. 33 Umweltauswirkungen Prüfung von Standortalternativen In die Betrachtung des Planungsvorhabens wurde auch die Prüfung von Alternativen einbezogen. Diese werden im Hinblick auf die Innenentwicklung, die Entwicklung anderer Außenbereichsflächen und eine veränderte Struktur der Planung untersucht. Umweltauswirkungen des Plans Mit dem Planvorhaben wird die überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen und von Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst. Damit gehen im Wesentlichen die nachfolgenden erheblichen Beeinträchtigungen einher: Schutzgut Mensch „ Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen und somit für das Schutzgut Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben. „ Eine Realisierung der Wohngebiete trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen insbesondere im Bereich der Geyener Straße von 2.560 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Die zusätzliche Verkehrsbelastung wird für die bestehenden wie aber auch in den neuen Wohngebiete eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten. „ Der zusätzliche Verkehr wird zu entsprechenden Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) führen, die wegen derzeit fehlender Untersuchungen vorsorglich ebenfalls als Belastungen von mittlerer Erheblichkeit eingestuft werden. „ Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und geplanten Wohngebiete hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des Siedlungsrandes steht. Zugleich bindet die Grünfläche die Wohngebiete in die Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n besteht. Schutzgut Tiere und Pflanzen „ Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich ausschließlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen handelt. „ Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker und Baumschulgelände gehen ele2 mentare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 255.992 m verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker / Baumschulgelände“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. „ Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die im Gebiet der Teilbereichsänderung Nr. 17.9 vorkommenden Bruthabitate der etwa 7 Feldlerchen-Paare und das Rebhuhn-Revier, die durch eine Bebauung überplant und damit die Individuen aus dem Plangebiet verdrängt würden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für Feldlerche und Rebhuhn werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 34 der Feldlerchen und Rebhühner des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel 2.1, S. 10). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet. „ Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. Gegenüber dem Pulheimer Bach übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion, sodass randliche Beeinträchtigungen aus der Umgebung gemindert werden. Schutzgut Boden „ Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind. Schutzgut Wasser „ Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwasser vorgesehen ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlerer Erheblichkeit zu. Schutzgut Klima und Luft „ Die geplanten Wohngebiete gehen mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen und damit eine Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine mittlere Erheblichkeit zu. Schutzgut Landschaft „ Durch die geplanten Wohngebiete (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen. angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit. „ Die im Zusammenhang mit den Wohngebieten geplante Grünfläche bindet aber auch das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die deutliche landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert. „ Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 35 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter „ Mit Schreiben vom 28.01.2015 hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Bereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 113 bestätigt, dass die „Belange des Bodendenkmalschutzes […] im Rahmen der Vorbereitung der Bauleitplanung […] angemessen berücksichtigt worden und im Ergebnis nicht mehr abwägungsrelevant für die Planung“ sind. „ Für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 / 115 sind Begehungen durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und ggf. nachfolgende Sachverhaltsermittlung erst für das Jahr 2016 vorgesehen. Wechselwirkungen „ Die zuvor beschriebenen Beeinträchtigungen wirken in der Regel nicht allein auf ein Schutzgut, sondern zeichnen sich durch Mehrfachwirkungen aus, sodass durch dieselbe Maßnahme mehrere Schutzgüter beeinträchtigt sein können. Diese Wechselwirkungen werden aufgezeigt. Sie bestehen insbesondere bei der Inanspruchnahme der Biotoptypen sowie der Versiegelung von Flächen. Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen im Plangebiet werden Schutzgut bezogene Maßnahmen festgelegt. Mit dem Planvorhaben gehen Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die einen entsprechenden Kompensationsbedarf von überschlägig 60.958 Wertpunkten erfordern, der nicht im Plangebiet ausgeglichen werden kann, sondern über externe Maßnahmen abgedeckt werden soll. Bei einer Wertsteigerung von 5 Wertpunkten für die Ausgleichsmaßnahme bedeutet dies, dass eine entsprechende Kompensationsmaßnahme von überschlägig 12.192 m² zur Verfügung gestellt werden muss, um eine Vollkompensation zu erreichen. Die erforderliche Kompensationsmaßnahme wird von der Stadt Pulheim im Rahmen des städtischen Grünordnungsplanes (GOP) bereit gestellt. Die konkrete Festlegung der notwendigen Kompensationsmaßnahmen erfolgt in den nachgeschalteten Bauleitplanverfahren. Damit ist der notwendige Ausgleich voll umfänglich gewährleistet. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt. PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 36 Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen: Tabelle 13: Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes Schutzgut Mensch Tiere und Pflanzen Boden Wasser Baubedingte Auswirkungen geringe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit --- Klima / Luft --- Landschaft --- Kultur- und sonstige Sachgüter --- Anlagebedingte Auswirkungen --mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit --mittlere Erheblichkeit --- Betriebsbedingte Auswirkungen mittlere Erheblichkeit ------mittlere Erheblichkeit ----- Ergebnis mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit nicht betroffen PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 8. 37 Literatur und Karten Bezirksregierung Köln (2011): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Region Köln (Stand: Oktober 2011) BÖHM, H. (1964): Eine Klimakarte der Rheinlande. - Erdkunde 18(1/4):202-206 + Anh. Bonn DEUTSCHER WETTERDIENST (2012): Klimadaten Deutschland – Online. – www.dwd.de DSchG (2013): Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Vom 11. März 1980 (GV. NW. S. 226, ber. S. 716), 1. ÄndG vom 16. Juli 2013 (GV. NRW. S. 488), in Kraft getreten am 27. Juli 2013 GD – GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden, 2. überarb. Auflage. CD-ROM. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (1972): Bodenkarte von NordrheinWestfalen 1:50000, Blatt L 5106 Köln - Krefeld GLÄSSER, E: (1978): Geographische Landesaufnahme 1:200000 - Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen - Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Bonn-Bad Godesberg 52 S. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2014): Bebauungsplan 113 „Auf dem Geyener Berg Süd“, der Stadt Pulheim – Artenschutzprüfung. Manuskript, 46 S. KONRATH WENNEMAR ARCHITEKTEN INGENIEURE (2014): Erläuterungsbericht zur Rahmenplanung Geyener Berg, Pulheim und der städtebaulichen Entwürfe des BP Nr. 113 Pulheim UND LANUV (2014): „Planungsrelevante Arten“ im Bereich des Messtischblattes TK25 5506 Frechen – Online-Auswertung – www.naturschutzinformationen-nrw.de LG NW (2010): Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft – Landschaftsgesetz – LG. 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568) Stand 16.03.2010 (GV. NRW S. 185 / SGV. NRW S. 791) LVR-AMT BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2015): Bauleitplanung der Stadt Pulheim – bebauungsplan Nr. 113 – Geyener Straße – Belange des Bodendenkmalschutzes (28.01.2015, 333.45-111.1/11-002) FÜR LWG (2010): Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz - LWG. 25.06.1995; zuletzt geändert am 16.03.2010 MSWKS & MUNLV – MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND SPORT & MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2001): Arbeitshilfe Eingriffsbewertung, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft - vereinfachtes Bewertungsverfahren NRW (redaktionell überarbeiteter Nachdruck, Stand: Mai 2001) – GWN GmbH, Neuss. 149 S. PLANUNG UND LANDSCHAFT (2014): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 114 / 115 – Faunauntersuchung. Manuskript, 6 S. PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn RHEIN-ERFT-KREIS (2011): Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ - 9. Änderung PL„ Planung und Landschaft Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 38 STADT PULHEIM (2014): Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Berichte zum Vogelschutz 44. 23-81. SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO & LANUV (Hrsg.). UBA – UMWELTBUNDESAMT (2010): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (Langfassung). 53 S. * Anhang WHG (2012): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushalts-Gesetz – WHG. 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) Stand 24.02.2012 (BGBl. I S.212, 249) WOLFF-STRAUB, R., BÜSCHER, D., DIEKJOBST, H., FASEL, P., FOERSTER, E., GÖTTE, R., JAGEL, A., KAPLAN, K., KOSLOWSKI, I., KUTZELNIGG, H., RAABE, U., SCHUMACHER, W. & VANBERG, C. (1999): Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) in Nordrhein-Westfalen (3. Fassung) — Schriftenr. LÖBF NRW 17 Wurzel, M. (2014): Archäologische Sachstandsermittlung in Pulheim „Auf dem-Geyener Berg“ Flur 6, Flurstück 1632 (ehemals 828) Bebauungsplan 113 (Wohnbaugebiet) im Zusammenhang mit der Erschließung eines Neubaugebietes Zwischenbericht (NW 2014/1061)Martin Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH, Stahnsdorf und Jülich PL„ Planung und Landschaft