Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,8 MB
Datum
18.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.9
des Flächennutzungsplans
Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung
– Februar 2015
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
Auftraggeber:
Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Tel.: 02238 - 808-0
Fax: 02238 - 808-445
Auftragnehmer:
Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR
Planung und Landschaft
Kolpingstraße 10
45 329 Essen
Tel.: 0201 – 481884
Fax: 0201 – 481886
eMail: Info@PlanLand.net
Bearbeitung:
Stefan Kreyssig,
Landschaftsarchitekt BDLA
Dr. Thomas Schönert
Diplom-Biologe
Essen, Februar 2015
PL
Planung und Landschaft
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
INHALT
I
SEITE
1.
Einleitung........................................................................................................................ 1
1.1.
Kurzdarstellung des Plans ............................................................................................ 1
1.2.
Untersuchungsrahmen .................................................................................................. 6
1.3.
Methodische Hinweise................................................................................................... 6
2.
Ziele des Umweltschutzes............................................................................................. 7
2.1.
Artenschutzprüfung (ASP) .......................................................................................... 10
3.
Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei
Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme................................................ 11
3.1.
Lage und Abgrenzung ................................................................................................. 11
3.2.
Schutzgut Mensch........................................................................................................ 11
3.3.
Schutzgut Tiere und Pflanzen ..................................................................................... 11
3.3.1. Potenzielle natürliche Vegetation........................................................................ 11
3.3.2. Reale Biotoptypen............................................................................................... 12
3.4.
Schutzgut Boden.......................................................................................................... 13
3.5.
Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 14
3.6.
Schutzgut Klima und Luft............................................................................................ 15
3.7.
Schutzgut Landschaft.................................................................................................. 15
3.8.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 15
3.9.
Vorbelastungen ............................................................................................................ 16
3.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans.................................................... 16
4.
Umweltauswirkungen .................................................................................................. 17
4.1.
Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen
Alternativen .................................................................................................................. 17
4.2.
Umweltauswirkungen des Plans insgesamt .............................................................. 18
4.2.1. Veränderungen im Plangebiet............................................................................. 18
4.2.2. Schutzgut Mensch .............................................................................................. 19
4.2.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ............................................................................. 21
4.2.4. Schutzgut Boden................................................................................................. 22
4.2.5. Schutzgut Wasser ............................................................................................... 23
4.2.6. Schutzgut Klima und Luft .................................................................................... 24
4.2.7. Schutzgut Landschaft.......................................................................................... 25
4.2.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................... 26
4.2.9. Wechselwirkungen .............................................................................................. 26
PL
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INHALT
II
SEITE
4.3.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................................ 28
4.3.1. Vermeidung und Verringerung ............................................................................ 28
4.3.2. Ermittlung des Kompensationsbedarfs / Gesamtbilanz....................................... 30
4.3.3. Maßnahmen zum Ausgleich bzw. zur Kompensation der nachteiligen
Auswirkungen ..................................................................................................... 30
5.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................ 30
6.
Geplante Überwachungsmaßnahmen ........................................................................ 30
7.
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ............................... 31
7.1.
Planungsanlass ............................................................................................................ 31
7.2.
Plangebiet ..................................................................................................................... 31
7.3.
Umweltauswirkungen .................................................................................................. 33
8.
Literatur und Karten..................................................................................................... 37
ABBILDUNGEN
SEITE
Abbildung 1: Teilbereichsänderung Nr. 17.9 FNP Stadt Pulheim – zur Zeit
gültige Darstellung .................................................................................................2
Abbildung 2: Teilbereichsänderung Nr. 17.9 FNP Stadt Pulheim – zukünftige
Darstellung.............................................................................................................3
Abbildung 3: Rahmenplanung Bebauungspläne 113, 114 und 115 ............................................4
Abbildung 4: Lage und Abgrenzung (ungefähr) der Teilbereichsänderung Nr.
17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim .............................................11
Abbildung 5: Bodentypen des Plangebietes .............................................................................14
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TABELLEN
III
SEITE
Tabelle 1:
Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des
Plangebiets ..........................................................................................................12
Tabelle 2:
Biotoptypen des Plangebietes – Überschlägige Flächenermittlung
des Bestandes (ohne Wege und Raine) ..............................................................12
Tabelle 3:
Bewertung des Ausgangszustandes ....................................................................13
Tabelle 4:
Flächenbilanz.......................................................................................................18
Tabelle 5:
Bewertung des Planungszustandes .....................................................................18
Tabelle 6:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch .....................................................19
Tabelle 7:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen....................................21
Tabelle 8:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden .......................................................22
Tabelle 9:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser......................................................23
Tabelle 10:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft..................................................24
Tabelle 11:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft ................................................25
Tabelle 12:
Ermittlung des Kompensationsbedarfs................................................................30
Tabelle 13:
Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes ...................................36
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Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
1.
1.1.
1
Einleitung
Kurzdarstellung des Plans
Einführung
Die Stadt Pulheim plant im südlichen Bereich des Ortsteils Pulheim die Teilbereichsänderung
Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim zur Ausweisung einer neuen "Wohnbaufläche" sowie einer "Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Ortsrandeingrünung".
Der Änderungsbereich grenzt an den südwestlichen Siedlungsrand Pulheims an, der vom so
genannten Europa-Viertel sowie der Bebauung am Hirschweg und am Elchweg gebildet wird.
Nordwestlich verläuft die Geyener Straße (K 25), die Pulheim mit den südlichen Ortsteilen verbindet. Der Pulheimer Bach bildet die südöstliche Begrenzung des Änderungsbereichs.
Damit umfasst die Teilbereichsänderung eine Fläche von etwa 25,6 ha, die neben der Wohnbaufläche auch die künftige Grünfläche sowie den bereits geplanten Kindergarten an der
Pariser Straße beinhaltet.
Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim besteht aus einer Teilgenehmigung
aus dem Jahre 1979 in Verbindung mit der 1. Änderung aus dem Jahre 1982 sowie weiteren
Teiländerungen.
Wie die Abbildung 1 zeigt, wird die Plangebietsfläche derzeit überwiegend als „Fläche für die
Landwirtschaft“ und nur kleinflächig als „Grünfläche Parkanlage“ dargestellt. Im Südosten ist
der „Geyener-Pulheimer Bach“ inkl. vernetzender Gehölzstrukturen und begleitender Flächen
als Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-9 dargestellt. Im Bereich der Pariser Straße wurde im
Rahmen der Planung einer Kindertageseinrichtung eine kleine Teilfläche des FNP in „Fläche für
Gemeinbedarf“ geändert.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt große Teile
der Plangebiete als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar. Die angrenzenden Wohngebiete liegen im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 58 Pulheim, 1. Änderung sowie Nr.
59 Pulheim, Nr. 57 Pulheim und Nr. 64 Pulheim.
Die gesamte Fläche der Teilbereichsänderung wird – mit Ausnahme der bereits vorab realisierten Kindertagesstätte an der Pariser Straße – gegenwärtig überwiegend ackerbaulich, z.T.
auch als Baumschulgelände bewirtschaftet.
Ziel und Zweck der Planung
Wie bereits oben dargestellt wurde, sieht die Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans eine Umwandlung der derzeitigen Darstellungen künftig in „Wohnbaufläche“ sowie „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Ortsrandeingrünung“ vor, wie der
Abbildung 2 zu entnehmen ist. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Entwicklung und Sicherung der Flächen zur Wohnsiedlungserweiterung sowie der den Siedlungsrand begleitenden Freiflächen und Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff und
Artenschutz geschaffen werden.
PL
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Abbildung 1:
2
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 FNP Stadt Pulheim
– zur Zeit gültige Darstellung
PL
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Abbildung 2:
3
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 FNP Stadt Pulheim
– zukünftige Darstellung
PL
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4
Der Geltungsbereich der Teilbereichsänderung Nr. 17.9 teilt sich auf in den Bebauungsplan Nr.
113, nordwestlich der als Feldweg verlängerten Straße Am Lindenkreuz, und in den Bebauungsplan 114 / 115, im Südosten. Der Bebauungsplan Nr. 113 befindet sich derzeit in der Aufstellung.
In der zeitlichen Abfolge soll zunächst der Bebauungsplan 113 zur Umsetzung gebracht
werden, während der Bebauungsplan Nr. 114 / 115 perspektivisch betrachtet wird. Die
Abbildung 3 gibt die Rahmenplanung zu den Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 / 115 in der
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans wieder.
Abbildung 3:
Rahmenplanung Bebauungspläne 113, 114 und 115
Erschließung
Zur Erschließung des Areals wird der vorhandene Kreisel Geyener Straße / Pariser Straße
durch einen zweiten Kreisel an der Geyener Straße / Am Bendacker ergänzt.
Die Voraussetzungen sind geschaffen, an die verkehrliche Erschließung der Bereiche
„Sonnenallee“ und „Bebauungsplan 76“ anzuknüpfen, und damit das verkehrliche Rückgrat der
neu entwickelten Siedlungsbereiche zu ergänzen. Mit einem Erschließungsradius von 300 m
kann das gesamte Planungsgebiet zudem problemlos mit einem attraktiven ÖPNV-Angebot
versorgt werden.
Neben den motorisierten Verkehren kommt der Entwicklung des Rad- und Fußwegenetzes als
umweltgerechte Form der Mobilität eine herausragende Bedeutung zu. Eine zentrale Funktion
spielen diesbezüglich die Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz sowie südwestlich entlang
des Elchwegs. Sie verknüpfen die Rad- und Fußwege, insbesondere von der Innenstadt und
der Bahnunterführung Am Kleekamp kommend, mit den Übergängen zum Grünsaum und der
freien Landschaft. Dabei ist insbesondere auch die Anbindung der Brücke über den Pulheimer
Bach hervorzuheben, die die Verbindung zum Landschaftsraum im Südosten herstellt und
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Umweltbericht
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5
weiter östlich mit der Unterführung zum Baugebiet Astern- und Aurikelweg die Möglichkeit eines
Rundweges für Fußgänger und Radfahrer schafft.
Im weiteren Verfahren wird gutachterlich zu überprüfen sein, welche Schallimmissionen von der
Geyener Straße zu berücksichtigen sind. Im günstigeren Fall sind geeignete Haustypen und
Grundrissanordnungen ausreichend, um gesunde Wohnverhältnisse nachzuweisen. Im ungünstigeren Fall muss die Notwendigkeit eines Lärmschutzwalles oder einer Lärmschutzwand
geprüft werden.
Landschaftspflegerische Maßnahme, Ausgleich von Beeinträchtigungen
Die geplanten Wohngebiete sollen am Siedlungsrand entlang des Pulheimer Baches bis zur
Geyener Straße durch eine weiträumige, landschaftstypische Grünfläche eingebunden werden,
die vielfältige Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt übernimmt und darüber hinaus die
mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft überwiegend kompensiert.
Die Grünfläche bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im
Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem
bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest
wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr
wie bisher abrupt sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird
durch die Grünfläche vor allem die deutliche landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert.
Die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des
Plangebietes und seiner Umgebung fördern, da die Landschaft nun nicht mehr nur als offene
intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt wird, sondern eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen erfährt, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den
vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute.
Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung
durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen eine ökologische
Anreicherung, die auch aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. Gegenüber dem Pulheimer Bach übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion, sodass randliche Beeinträchtigungen aus der Umgebung gemindert werden.
Umweltbericht
Im § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB ist geregelt, dass bei Plänen, die zu einer Planungshierarchie
gehören, Mehrfachprüfungen vermieden werden sollen (Abschichtungsregelung).
Aufgrund des höheren Detaillierungsgrades auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
erfolgt eine genauere Beschreibung der umweltbezogenen Belange im Rahmen der zu erstellenden Umweltberichte für die Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange
von den Bauleitplanverfahren unterrichtet und um Zusendung ihrer Kenntnisse zu den Umweltbelangen gebeten. Des Weiteren werden sie aufgefordert, zum erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Stellung zu nehmen. Im nachfolgenden Verfahrensschritt
können bei Vorliegen entsprechender Daten dementsprechend die Umweltauswirkungen auf
das Plangebiet besser und genauer beschrieben und bewertet werden.
Vor diesem Hintergrund können die umweltbezogenen Belange auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zum jetzigen Zeitpunkt nur übersichtsweise erörtert werden.
PL
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Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
6
Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
benannten Schutzgüter. Untersucht werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und sonstige Güter.
Innerhalb der Fachgesetze sind für diese Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der Prüfung berücksichtigt werden bzw. Beurteilungskriterien bieten.
1.2.
Untersuchungsrahmen
Der Umweltbericht umfasst nach § 2 Abs. 1 UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Des Weiteren wird im vorliegenden Umweltbericht der erforderliche Kompensationsbedarf für
die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt.
1.3.
Methodische Hinweise
Der Umweltbericht lehnt sich methodisch an den „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung“
(UMWELTBUNDESAMT 2010) an.
Die Biotop-Bewertung sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basieren auf dem Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001).
Des Weiteren wurden folgende weiterführenden Gutachten ausgewertet und eingearbeitet bzw.
berücksichtigt:
STADT PULHEIM (2014): Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
KONRATH UND WENNEMAR ARCHITEKTEN INGENIEURE (2014): Erläuterungsbericht zur Rahmenplanung Geyener Berg, Pulheim und der städtebaulichen Entwürfe des BP Nr. 113 Pulheim
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2014): Bebauungsplan 113 „Auf dem Geyener Berg Süd“, der
Stadt Pulheim – Artenschutzprüfung.
PLANUNG UND LANDSCHAFT (2014): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 114 / 115 – Faunauntersuchung.
Wurzel, M. (2014): Archäologische Sachstandsermittlung in Pulheim „Auf dem Geyener
Berg“ Flur 6, Flurstück 1632 (ehemals 828) Bebauungsplan 113 (Wohnbaugebiet) im Zusammenhang mit der Erschließung eines Neubaugebietes Zwischenbericht (NW
2014/1061)Martin Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH, Stahnsdorf und Jülich
LVR-AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2015): Bauleitplanung der Stadt Pulheim
– bebauungsplan Nr. 113 – Geyener Straße – Belange des Bodendenkmalschutzes
(28.01.2015, 333.45-111.1/11-002)
PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des
Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn
PL
Planung und Landschaft
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
2.
7
Ziele des Umweltschutzes
Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
benannten Schutzgüter. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden.
Schutzgut Mensch
TA Lärm, Bundesimmissionsschutzgesetz und Verordnungen, DIN 18005
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sowie Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender
Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge
und Lärmminderung bewirkt werden.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NW
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und
Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen,
dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit
erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).
Baugesetzbuch
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind
die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 6, Nr. 7).
Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH-Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b und § 1a Abs. 4
Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3)
zu berücksichtigen.
Landschaftsplan
Siehe Ausführungen unter Schutzgut Landschaft
PL
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Umweltbericht
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8
Schutzgut Boden
Bundesbodenschutzgesetz
Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, insbesondere
1.
natürliche Funktionen als
a)
b)
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-,
Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers,
c)
2.
Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
3.
a)
b)
c)
d)
Nutzungsfunktionen als
Rohstofflagerstätte,
Fläche für Siedlung und Erholung,
Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.
Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2)
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von
Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden.
Schutzgut Wasser
Wasserhaushaltsgesetz
Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des
Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine
nachhaltige Gewässerbewirtschaftung.
Landeswassergesetz
Die Gewässer sind nach den Grundsätzen und Zielen des Wasserhaushaltgesetzes so zu
bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem
Nutzen Einzelner dienen. Ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss ist sicherzustellen.
Wasserschutzgebiet
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der
Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler)
vom 21. Oktober 1991, der Regierungspräsident Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu
PL
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Schutzgut Klima und Luft
Bundesimmissionsschutzgesetz
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre
sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie
der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche
Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,
Licht Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).
TA Luft
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.
Landschaftsgesetz NW
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung.
Schutzgut Landschaft
Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres
eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte" (Rhein-Erft-Kreis 2011) setzt für das
Plangebiet in seiner Entwicklungs- und Festsetzungskarte Folgendes fest:
Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen.
Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-9 „Geyener-Pulheimer Bach“: Im Südosten des Plangebietes verläuft parallel zum Pulheimer Bach und diesen einschließend das Landschaftsschutzgebiet „Geyener-Pulheimer Bach“.
Der Rhein-Erft-Kreises hat in Aussicht gestellt den Widerspruch "Festsetzung des Landschaftsplanes" gegen die Bauleitplanung der Stadt Pulheim aufzuheben.
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Denkmalschutzgesetz
Schutz, Pflege und sinnvolle Nutzung der Denkmäler.
Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen.
Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen der Planung ergibt sich die Art und
Weise, wie die hier dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die
Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rahmen rein inhaltlicher Art darstellen. Sie
stellen damit den Bewertungsrahmen für die einzelnen Schutzgüter dar.
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Planung und Landschaft
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2.1.
10
Artenschutzprüfung (ASP)
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurden für die Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung erstellt. Die
Unterlagen beziehen sich jeweils auf die Geltungsbereiche der künftigen Bebauungspläne 113
und 114 / 115. Für den Bebauungsplan 113 „Auf dem Geyener Berg“ wurde eine Artenschutzprüfung mit dem Schwerpunkt Feldhamster und Avifauna erarbeitet (KÖLNER BÜRO FÜR
FAUNISTIK 2014). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 114 / 115 wurde 2014 im Hinblick
auf Feldhamster, Fledermäuse und Vögel kartiert (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2014). Eine Artenschutzprüfung für diesen Bereich liegt jedoch noch nicht vor.
Von den nachgewiesenen Vogelarten gehören die Feldlerche und das Rebhuhn zu den
planungsrelevanten Arten, die im Gebiet Fortpflanzungsstätten aufweisen. Die Feldlerche besiedelt die Acker- und Baumschulfläche mit 7 Revieren. Das Rebhuhn konnte mit 1 Revier
festgestellt werden. Der ebenfalls planungsrelevante Turmfalke nutzt den Geltungsbereich als
Nahrungshabitat, welches jedoch keine essenzielle Bedeutung hat.
Es wurden keinerlei Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Acker- und Baumschulflächen
durch Feldhamster gefunden.
Da es im Plangebiet keine geeigneten Gehölzbestände gibt, wurden auch für Fledermäusen
keine Quartierstandorte gefunden. Das Gebiet wird aktuell lediglich von der Zwergfledermaus
als nicht essenzielles Jagdhabitat genutzt, die entlang der Baumhecke in Nähe des Pulheimer
Baches jagt. Weitere Fledermausarten wurden nicht festgestellt.
Die Protokolle der artenschutzrechtlichen Prüfung für den Bereich des Bebauungsplans 113
zeigen, dass für die relevanten geprüften Arten (Feldlerche, Rebhuhn) keine der in § 44
BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden. Unter Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für Feldlerche und Rebhuhn stehen der Planung somit keine artenschutzrechtlichen
Belange entgegen. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der Feldlerchen und Rebhühner des Plangebietes geschaffen werden
und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist.
Eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist deshalb nicht erforderlich.
Vergleichbares wird die noch zu erstellende artenschutzrechtliche Prüfung für den Bereich des
Bebauungsplans 114 / 115 erbringen, die ebenfalls die Feldlerche als planungsrelevante Art zu
betrachten hat.
PL
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3.
3.1.
11
Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei
Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme
Lage und Abgrenzung
Der Geltungsbereich für die Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans grenzt
an den südwestlichen Siedlungsrand Pulheims an, der vom so genannten Europa-Viertel sowie
der Bebauung am Hirschweg und am Elchweg gebildet wird. Nordwestlich verläuft die Geyener
Straße (K 25), die Pulheim mit den südlichen Ortsteilen verbindet. Der Pulheimer Bach bildet
die südöstliche Begrenzung des Änderungsbereichs.
Abbildung 4:
3.2.
Lage und Abgrenzung (ungefähr) der Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des
Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet wird derzeit überwiegend ackerbaulich, z.T. auch als Baumschulgelände bewirtschaftet.
Das Gebiet wird von der Geyener Straße (K 25), der Pariser Straße, der Straße Am Lindenkreuz und dem Elchweg erschlossen. Die Straße Am Lindenkreuz und der Elchweg erstrecken
sich als Feldwege weiter in das Gelände fort bzw. begleiten dieses an seiner Südostgrenze.
Das Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt.
3.3.
3.3.1.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation ist die rein gedanklich vorzustellende, den gegenwärtigen
Standortverhältnissen entsprechende, höchstentwickelte Vegetation, unter Ausschluss bestehender sowie zukünftiger direkter menschlicher Eingriffe. In Mitteleuropa sind die Bausteine
dieses Vegetationsgefüges – abgesehen von Sonderstandorten – hauptsächlich Waldgesell-
PL
Planung und Landschaft
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Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
12
schaften. In ihrer angewandten Bedeutung ist die potenzielle natürliche Vegetation ein Indikator
für die abiotischen Umweltbedingungen und gibt das natürliche biotische Potenzial der heutigen
Landschaft wieder.
Gemäß den standörtlichen Verhältnissen wird die potenzielle natürliche Vegetation des Plangebietes vom „Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom FlattergrasTraubeneichen-Buchenwald“ (Galio odorati-Fagetum), gebildet (TRAUTMANN 1991). Hingegen
wird der Pulheimer Bach vom „Artenreichen Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald“
(Stellario-Carpinetum) begleitet.
Tabelle 1:
Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des Plangebiets
Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom Flattergras-TraubeneichenBuchenwald (Galio odorati-Fagetum)
Baum- und Strauchschicht: Vorherrschend Rotbuche (Fagus sylvatica); Beimischung von Stiel-Eiche
(Quercus robur), Trauben-Eiche (Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus), Winter-Linde (Tilia
cordata);
Krautschicht: Waldmeister (Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Frauenfarn (Athyrium filix-femina), Flattergras (Milium effusum), Wald-Veilchen (Viola
reichenbachiana), Goldnessel (Lamiastrum galeobdolon), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), WaldSegge (Carex sylvatica), Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Männlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas)
Artenreicher Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum)
Baum- und Strauchschicht: Stiel-Eiche (Quercus robur), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Hainbuche
(Carpinus betulus), Rotbuche (Fagus sylvatica), Vogelkirsche (Prunus avium);
Krautschicht: Große Sternmiere (Stellaria holostea), Aronstab (Arum maculatum), Frauenfarn (Athyrium
filix-femina), Rasenschmiele (Deschampsia cespitosa), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), WaldVeilchen (Viola reichenbachiana), Goldnessel (Galeobdolon montanum), Flattergras (Milium effusum),
Hexenkraut (Circaea lutetiana), Vielblütiges Salomonssiegel (Polygonatum multiflorum), Lungenkraut (Pulmonaria officinalis), Scharbockskraut (Ficaria verna),
3.3.2.
Reale Biotoptypen
Im Plangebiet werden aktuell die folgenden Biotoptypen unterschieden:
Tabelle 2:
Code
3
3.1
4
4.8
Summe
Biotoptypen des Plangebietes – Überschlägige Flächenermittlung des
Bestandes (ohne Wege und Raine)
Biotoptyp
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
Acker
Grünflächen
Baumschulen
Flächenanteil [m²]
203.640
52.352
255.992
Über die Darstellung der Biotoptypen hinaus wurden im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung auch faunistische Erhebungen durchgeführt. Die Faunakartierungen beziehen sich jeweils
auf die Geltungsbereiche der künftigen Bebauungspläne 113 (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
2014) und 114 / 115 (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2014) und umfassen die Schwerpunkt Feldhamster und Avifauna (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014) bzw. Feldhamster, Fledermäuse und
Vögel (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2014) (vgl. auch Kapitel 2.1, S. 10).
Nachfolgend wird auf Grundlage des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) über den ökologischen Wert der Biotoptypen der überschlägige Ausgangszustand des Plangebietes bewertet:
PL
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Tabelle 3:
13
Bewertung des Ausgangszustandes
A. Biotoptypen – Bestand
1
2
Code
Biotoptyp
3
Fläche
[m²]
3
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
3.1
Acker
203.640
4
Grünflächen
4.8
Baumschulen
52.352
Gesamtfläche A (Summe Sp. 3)
255.992
Gesamtflächenwert A (Summe Sp. 7)
4
5
Grund- Gesamtwert A korrekturfaktor
6
Gesamtwert
7
Einzelflächenwert
(Sp. 4 x Sp.
5)
(Sp. 3 x Sp.
6)
2
1
2,0
407.280
2
1
2,0
104.704
511.984
Dem Ausgangszustand des Plangebietes kommt somit überschlägig der ökologische Gesamtflächenwert A von 511.984 Wertpunkten zu.
3.4.
Schutzgut Boden
Gemäß der geologischen Ausgangssituation steht im Plangebiet vorwiegend der Bodentyp
„Parabraunerde“ (Bodeneinheit: L31 und L32) an. Eine in das Gebiet hineinragende geologische
Senke wird vom Bodentyp „Kolluvium“ (Bodeneinheit: K3) ausgekleidet. (Geolog. Landesamt
NW 1972).
Parabraunerde und kolluvialer Boden sind ertragsreiche Landwirtschaftsböden, die seit altersher als Ackerstandorte bewirtschaftet werden.
Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen
Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft.
PL
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Abbildung 5:
14
Bodentypen des Plangebietes
(ungefährer Grenzverlauf)
Quelle: Geologisches Landesamt NW 1972
3.5.
Schutzgut Wasser
Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Unmittelbar östlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Süd-Nord-Richtung der Pulheimer
Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken Bendacker anschließt.
Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu
erwarten.
Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. Die ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im
Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober
1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, trifft entsprechende
Regelungen.
PL
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3.6.
15
Schutzgut Klima und Luft
Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen
Luftmassen geprägt. Aufgrund der Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge inkl. des
Höhenzuges der „Ville“ ist die Köln-Bonner-Rheinebene klimatisch begünstigt. Das Klima wird
durch eine mittlere Jahrestemperatur von 10,3°C und eine mittlere Summe der Jahresniederschläge von 839 mm geprägt (Station Köln-Bonn, DWD 2012). BÖHM (1964) bezeichnet den
Klimatyp als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima.
Auf mesoklimatischer Ebene kann das Gebiet dem Klimatop "Freilandklima" zugeordnet
werden: Freilandflächen, d.h. Ackerflächen, Wiesen und Weiden, Brachen und sonstige, mit
niedriger Vegetation bestandene Flächen, wirken aufgrund ihrer starken nächtlichen Abkühlung
als Kaltluftentstehungsgebiete und fördern Ventilation und Luftregeneration. Diese Funktion ist
jedoch aufgrund der angrenzenden Bebauung im Norden, Westen und Osten sehr eingeschränkt und die Kaltluft kann wegen der topografischen Gegebenheiten allenfalls nach Südwesten / Süden hin abfließen.
3.7.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte (55141),
die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ (551)
zusammengefasst wird (vgl. GLÄSSER 1978).
Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise überwiegend ackerbaulich genutzt, so
auch das Plangebiet.
Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet als Freifläche dar, die sich von der im
Westen bis Nordosten angrenzenden Bebauung des Europa-Viertels sowie der Bebauung am
Hirschweg und Elchweg abhebt und in Richtung Südwesten erstreckt. Im Osten wird das Plangebiet vom Pulheimer Bach begleitet, während es weit im Süden bis Südwesten an die
Bundesstraße B 59n anraint, die eine starke landschaftliche Zäsur darstellt.
Die Freifläche wird im Westteil ausschließlich landwirtschaftlich genutzt, wohingegen im Ostteil
neben der Ackernutzung auch ein Gartenbau- und Baumschulbetrieb die Fläche bewirtschaftet.
Das Gelände steigt von Nordosten nach Südwesten von etwa 55 m üNN auf rund 60 m üNN
(Geyener Straße) leicht an, zum Pulheimer Bach hin fällt es jedoch ab.
Großräumig wird das Plangebiet einschließlich der Stadtfläche von Pulheim seit 1959 dem
Naturpark Rheinland zugeordnet, welcher das Ziel einer attraktiven Naherholung im Rheinland
verfolgt. Das eigentliche Plangebiet wird aber vornehmlich für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. Diese ist allerdings aufgrund der Zerschneidung durch die vorhandenen Verkehrsbänder räumlich eingeschränkt.
3.8.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Das Plangebiet des künftigen Bebauungsplanes Nr. 113 wurde in den Jahren 2012/2013
durch Mitarbeiter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege in den Flurstücken 828 und 829
(heute 1503) begangen. Aufbauend auf dem Prospektionsergebnis wurde im Flurstück 828 eine
Sachverhaltsermittlung durchgeführt, um die Abwägungserheblichkeit der Belange des Bodendenkmalschutzes zu verifizieren. Hierfür wurden zwei Suchschnitte (Sondagen) angelegt. Die
Befunde / Funde wurden unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und unter Berücksichtigung
ihres Wertes für die Denkmalpflege dokumentiert und untersucht. Abschließend steht auf Basis
der bisherigen Erkenntnisse noch die Untersuchung einer Versickerungsmulde aus.
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16
Weitere Ermittlungen / Untersuchungen sind nach Ansicht des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege nicht erforderlich, da nach den Untersuchungsergebnissen nicht mehr von einer Abwägungserheblichkeit der Belange des Bodendenkmalschutzes nach den Vorgaben der §§ 1
Abs. 3 und 11 DSchG NW auszugehen ist.
Für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 / 115 sind Begehungen durch das
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und ggf. nachfolgende Sachverhaltsermittlung erst für das
Jahr 2016 vorgesehen.
Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§§ 15 und 16 DSchG NW – Anzeige- und Wartepflicht) zu beachten und die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle
Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Hinblick auf den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
3.9.
Vorbelastungen
Das Plangebiet wird allseitig großräumig von Verkehrsadern eingerahmt. Im Norden verläuft in
Südost-Nordwest-Richtung die DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach. Von Süden her
grenzt die Bundesstraße B 59n an, deren Verlauf sich ebenfalls in Richtung Südost-Nordwest
erstreckt. An der Südostgrenze verläuft die Bonnstraße (L 183) von Brauweiler nach Pulheim
und im Westen begrenzt unmittelbar die Geyener Straße K 25 das Plangebiet.
Die Verkehrsbänder zerschneiden den Landschaftsraum und bringen Lärmbelastungen sowie
Immissionen mit sich. Des Weiteren bildet die in Troglage zum Plangebiet verlaufende Bundesstraße B 59n eine starke landschaftliche Zäsur mit sich.
Im Gebiet selbst ist der intensiv bewirtschaftete Acker als Vorbelastung für den Wasserhaushalt
und die Bodenstruktur anzuführen.
3.10.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans
Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsund Baumschulfläche genutzt.
PL
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4.
4.1.
17
Umweltauswirkungen
Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen
Alternativen zur vorliegenden Planung bestehen grundsätzlich wie folgt:
1. Innenentwicklung
Bereits im Zuge der Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Köln und der landesplanerischen
Anfrage wurde das Potenzial zur Innenverdichtung des Zentralortes Pulheim ermittelt und dargestellt. Aufgrund des Fehlens größerer Brachflächen bzw. deren bereits erfolgte Inanspruchnahme (z.B. Gärtnereiflächen innerhalb des Siedlungsbereiches) ist die Neuinanspruchnahme
von Außenbereichsflächen unumgänglich, um einerseits der regionalen Nachfrage gerecht zu
werden und andererseits die Bevölkerungszahl trotz der statistischen Folgen des demographischen Wandels stabil zu halten. In Pulheim fehlt darüber hinaus ein adäquates Angebot an
(barrierefreiem) Geschosswohnungsbau, welches aufgrund der stark von Einfamilienhausparzellen geprägten Grundstücksstruktur in Pulheim trotz steigender Tendenz nicht in ausreichendem Maße innerhalb bestehender Siedlungsbereiche realisiert werden kann.
2. Entwicklung anderer Außenbereichsflächen
Es ist Beschlusslage des Rates, dass mit Ausnahme geringfügiger Arrondierungen Planungen
zugunsten von Neubaugebieten größeren Maßstabes vordringlich im Zentralort und ansonsten
nur in Stommeln und in Brauweiler vorzunehmen sind. Grund ist die Zuordnung dieser Planungen zu den bestehenden Infrastrukturen jeder Art. Bezüglich der räumlichen Nähe zum SPNVHaltepunkt Pulheimer Bahnhof und zum Stadtzentrum ist das Plangebiet gut gewählt, zumal die
kleinere Unterführung „Am Kleekamp“ eine weitere unmittelbare und ausbaufähige Verknüpfung zur Innenstadt insbesondere für den Fuß- und Radverkehr bietet.
Im Zentralort stehen faktisch und innerhalb der ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich)
nur noch alternative Flächen nördlich der Bergheimer Straße zur Verfügung. Diese sind ebenso
wie das Plangebiet (mit Ausnahme baum- und strauchbestandener Streifen) von landwirtschaftlicher Fläche geprägt. Anders als im Plangebiet ist die Parzellenstruktur jedoch kleinteiliger,
sodass eine Planung ohne das in Pulheim nicht zur Verfügung stehende Instrument der Umlegung vor erheblichen Umsetzungsproblemen stünde, ein kurzfristiges Bedienen der Wohnraumnachfrage somit sehr unwahrscheinlich wäre. Argumente zur planerischen Präferierung
dieser Flächen gegenüber dem Geyener Berg (FNP 17.9) liegen ebenfalls nicht vor.
In Stommeln stehen keine ASB-Flächen mit vergleichbarer Nähe zum Zentrum und zum dortigen SPNV-Haltepunkt zur Verfügung, Brauweiler verfügt zwar noch über ASB-Reserven, weist
jedoch keine schienengebundene Anbindung auf. Nennenswerte innerörtliche Reserven, die
zeitnah entwickelbar wären, sind in beiden Ortsteilen nicht vorhanden. Stommeln verfügt zwar
noch über Flächenreserven innerhalb der Blöcke, diese sind jedoch ohne das Instrument der
Umlegung planerisch derzeit nicht aufzuschließen.
3. Veränderte Struktur der Planung
Das Flächenkonzept der Änderung des Flächennutzungsplanes 17.9 sieht ein Anlagern der
Neubaugebiete an den bestehenden Siedlungsbereich vor und die Schaffung eines Übergangsbereiches zur Landschaft in Form einer öffentlichen Grünfläche. Neben der Tatsache,
dass diese Planung Basis der Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde und der
Bezirksregierung Köln ist, würde eine Alternative, welche die Bauflächen mehr an den Rand
schiebt, eine stärkere Belastung für den Freiraum darstellen. Als weitere mögliche Alternative
wäre lediglich noch eine deutliche Verkleinerung der in Anspruch zu nehmenden Flächen zu
nennen. Dem steht jedoch der Bedarf entgegen, der sich in den Bevölkerungsprognosen u.a.
von IT NRW für die Region manifestiert.
PL
Planung und Landschaft
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
4.2.
4.2.1.
18
Umweltauswirkungen des Plans insgesamt
Veränderungen im Plangebiet
Die nachfolgende Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten Nutzung verdeutlicht
überschlägig die quantitativen Veränderungen, die mit Realisierung der Planung einhergehen:
Tabelle 4:
Code
Flächenbilanz
Biotoptyp
3.1
Ackerland
4.8
Baumschulen
Bauland
1.2
Versiegelte Fläche (Gebäude usw.) mit nachgeschalteter
Versickerung (Flächenanteil 60%)
4.1
Zier- und Nutzgarten, strukturarm (Flächenanteil 40%)
Erschließungsfläche
1.2
Versiegelte Fläche (Straße usw.) mit nachgeschalteter
Versickerung (Flächenanteil 100%)
Grünfläche
4.5
Grünfläche, strukturreich
7.7
Versickerungsmulden
Summe
Bestand
[m²]
203.640
52.352
Planung
[m²]
0
0
0
83.777
0
55.852
0
48.109
0
0
255.992
62.214
6.040
255.992
Wie die obige Flächenbilanz verdeutlicht, wird die bisher überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen und von Grünflächen
unterschiedlicher Ausprägung abgelöst.
Aus den Flächenanteilen der Biotoptypen des Planvorhabens errechnet sich nachfolgend gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV
2001) überschlägig der Gesamtflächenwert B des Planungszustandes:
Tabelle 5:
Bewertung des Planungszustandes
B. Biotoptypen – Planung
1
2
Code
Biotoptyp
3
Fläche
[m²]
4
Grundwert P
5
Gesamtkorrekturfaktor
6
Gesamtwert
(Sp. 4 x
Sp. 5)
Bauland
1.2 Versiegelte Fläche (Gebäude usw.) mit
nachgeschalteter Versickerung (Flächenanteil 60%)
4.1 Zier- und Nutzgarten, strukturarm
(Flächenanteil 40%)
Erschließungsfläche
1.2 Versiegelte Fläche (Straße usw.) mit
nachgeschalteter Versickerung (Flächenanteil 100%)
Grünfläche
4.5 Grünfläche, strukturreich
7.7 Versickerungsmulden
Gesamtfläche B (Summe Sp. 3)
Gesamtflächenwert B (Summe Sp. 7)
7
Einzelflächenwert
(Sp. 3 x
Sp. 6)
83.777
0,50
1
0,50
41.889
55.852
2,00
1
2,00
111.703
48.109
0,50
1
0,50
24.055
62.214
6.040
255.992
3,00
4,00
1,4
0,5
4,20
2,00
261.299
12.080
451.026
PL
Planung und Landschaft
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
19
Erläuterung zum Gesamtkorrekturfaktor:
Der Biotoptyp „4.5 Grünfläche, strukturreich“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV
2001) als „Extensivrasen usw. (z.B. in Grün- und Parkanlagen)“ mit einem Grundwert P
(Planung) von „3“ ausgewiesen. Die geplante „Grünfläche, strukturreich“ zeichnet sich jedoch
durch eine höhere Strukturvielfalt und vor allem durch einen höheren Anteil an gebietsheimischen Gehölzbiotoptypen wie z.B. Kleingehölzen (Grundwert P 6) und Obstbaumwiesen
(Grundwert P 7) aus. Um diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren
der Korrekturfaktor auf 1,4 angehoben.
Der Biotoptyp „7.7 Versickerungsmulde“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV
2001) als „Wegeseitengraben, Rigolen, Versickerungsmulden“ mit einem Grundwert P
(Planung) von „4“ ausgewiesen. Die geplante Fläche zeichnet sich jedoch durch eine höhere
technische Ausgestaltung, geringe Strukturvielfalt und höhere Nutzungsintensität aus. Um
diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren der Korrekturfaktor auf 0,5
abgesenkt.
Dem Planungszustand kommt somit überschlägig der ökologische Gesamtflächenwert B von
451.026 Wertpunkten zu.
4.2.2.
Schutzgut Mensch
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Mensch einher:
Tabelle 6:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Temporäre Beein255.992 Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle
2
charakterisiert.
m
trächtigung des Plangebietes
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und
akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen können für die angrenzenden Wohngebiete somit
temporär erheblich sein.
Beeinträchtigung der
. /.
Während der Bauphase kann es durch den BaustellenStraßen und Wege
verkehr temporär zu Behinderungen auf den Straßen und
durch den BaustellenWegen kommen, die zugleich auch der örtlichen Nah- und
verkehr
Freizeiterholung dienen.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Wegeverbindungen wieder nutzbar.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Aufgabe der landwirt- 255.992 Infolge der Realisierung des Planungsvorhabens wird die
2
m
landwirtschaftliche Nutzung und die Nutzung als Baumschaftlichen und
schule aufgegeben und durch ein Wohngebiet ersetzt.
Baumschul-Nutzung
Die damit verbundenen Veränderungen sind aber nicht erheblich, da keine landwirtschaftliche und gewerbliche
Existenz gefährdet wird.
erheblich
ja
nein
PL
Planung und Landschaft
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Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
Tabelle 6:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Belastungen durch
. /.
Gemäß dem Verkehrskonzept Pulheim-West wird für die
zusätzliches VerWohngebiete in den geplanten B-Plänen 113 und 114 /
kehrsaufkommen
115 mit einem Verkehrsaufkommen von 2.560 Kfz-Fahrten pro Tag (B-Plan 113 – 1.391 Kfz-Fahrten, B-Plan 114 /
115 – 1.169 Kfz-Fahrten) ausgegangen.
Die Verkehrsbelastung, die insbesondere von der Geyener Straße herrühren wird, und die damit einhergehenden
Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) führen in den
bestehenden wie aber auch in den neuen Wohngebieten
zu einer unvermeidbaren, aber dennoch erheblichen Belastung.
Belastungen durch
. /.
Die mit der Realisierung des Planungsvorhabens einherzusätzliche Lärmentgehende betriebsbedingte Lärmentwicklung betrifft vor
wicklung
allem den Straßenverkehrslärm mit Schwerpunkt im
Bereich der Geyener Straße. Infolge bisher fehlender
Untersuchungen wird die entstehende Belastung vorsorglich als erheblich eingestuft.
Inwieweit Maßnahmen zum Lärmschutz erforderlich werden, muss das weitere Verfahren zeigen. Möglich sind
z.B. im günstigen Fall geeignete Haustypen und Grundrissanordnungen, um gesunde Wohnverhältnisse nachzuweisen. Im ungünstigeren Fall muss die Notwendigkeit
eines Lärmschutzwalles oder einer Lärmschutzwand
geprüft werden.
20
erheblich
ja
ja
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher,
die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen und somit für das Schutzgut Mensch
nur eine geringe Erheblichkeit haben.
Eine Realisierung der Wohngebiete trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen insbesondere im Bereich der Geyener Straße von 2.560 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Die zusätzliche
Verkehrsbelastung wird für die bestehenden wie aber auch in den neuen Wohngebiete eine
unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten.
Der zusätzliche Verkehr wird zu entsprechenden Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) führen, die wegen derzeit fehlender Untersuchungen vorsorglich ebenfalls als Belastungen von
mittlerer Erheblichkeit eingestuft werden.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
Positive Wirkungen:
Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und geplanten Wohngebiete hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des
Siedlungsrandes entsteht. Zugleich bindet die Grünfläche die Wohngebiete in die Landschaft
ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n besteht.
PL
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Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
4.2.3.
21
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Tiere und Pflanzen einher:
Tabelle 7:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Verlust von Biotopen
. /.
In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichdurch baubedingte
tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Biotope in
Flächeninanspruchunterschiedlichem Maß der Erheblichkeit in Anspruch
nahme
genommen.
Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären
Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund
steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
Beeinträchtigung von
. /.
Mit dem Baustellenbetrieb gehen Lärm- und SchadstoffBiotopen durch bauimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen einher, die
mit Abschluss der Arbeiten enden.
zeitliche Verlärmung,
Schadstoffeinträge
Aufgrund der bereits bestehenden Störungen durch die
und visuelle Störunbenachbarten Verkehrsbänder sowie die Erholungsnutzgen
ung sowie der vorübergehenden Wirkung sind die Beeinträchtigungen nicht erheblich.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Verlust / Funktions255.992 Das Planungsvorhaben erfordert die Inanspruchnahme
2
der nachfolgenden Biotoptypen.
m
verlust von Lebens2
räumen für Pflanzen
[m ]
und Tiere durch
203.640 Acker (3.1)
Flächeninanspruchnahme bzw. -um52.352 Baumschule (4.8)
wandlung und (Teil-)
Versiegelung
255.992 Durch die großflächige Inanspruchnahme der Ackerfläche
2
m
und des Baumschulgeländes geht ein elementarer Teilbzw. Gesamtlebensraum verloren, der nicht nur für die
Lebensgemeinschaft „Acker / Baumschulgelände“,
sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände
in der Umgebung von Bedeutung ist.
Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte
Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in
ihrer Wirkung erheblich, jedoch deutlich zu relativieren.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung von
. /.
Die von den Wohngebieten ausgehende Lärmentwicklung
Biotopen durch akussowie auch optische Emissionen können eine Störwirkung
auf die Fauna angrenzender Biotopbestände ausüben.
tische und optische
Emissionen
Die vorhandenen Wohngebiete, die bestehende Erholungsnutzung und die angrenzenden Verkehrsbänder
verursachen eine bestehende Grundbelastung, sodass
die zusätzliche Beeinträchtigung nicht als erheblich eingestuft wird.
Funktionsverlust und
Beeinträchtigung von
Austausch-/ Wechselbeziehungen von Teilbzw. Gesamtlebensräumen durch Zerschneidung bzw.
Barrierewirkung
erheblich
s.u.
nein
ja
ja
ja
nein
Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die im Gebiet der Teilbereichsänderung Nr. 17.9 vorkommenden Bruthabitate der etwa 7 Feldlerchen-Paare und das Rebhuhn-Revier, die durch eine Bebauung überplant und damit die Individuen aus dem Plangebiet
verdrängt würden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für Feldlerche und Rebhuhn werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahme wird
sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der Feldlerchen und
Rebhühner des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räum-
PL
Planung und Landschaft
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim
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22
lichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel 2.1, S. 10). Der
Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet.
Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich ausschließlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen
handelt.
Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker und Baumschulgelände gehen elementare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 255.992 m2 verloren, die nicht
nur für die Lebensgemeinschaft „Acker / Baumschulgelände“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend
und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in
ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
Positive Wirkungen:
Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung
durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus faunistischer Sicht
vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. Gegenüber dem Pulheimer
Bach übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion, sodass randliche Beeinträchtigungen aus
der Umgebung gemindert werden.
4.2.4.
Schutzgut Boden
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Boden einher:
Tabelle 8:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
(Temporärer) Verlust
. /.
In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichvon Bodenfunktionen
tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Böden in
durch Bodenlager,
unterschiedlichem Maß in Anspruch genommen (temp.
Baustraßen etc.
Veränderung Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart und
Bodenwasserhaushalt).
(Wirkfaktoren: Abgrabung, AufschütDa die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären
tung, Verdichtung)
Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund
steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
Temporäre Beein. /.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanträchtigung von Bokung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende
Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen.
denschutzfunktionen
durch baubedingten
Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen
Schadstoffeintrag
(vgl. Kapitel 4.3.1, S. 28) sind diese Beeinträchtigungen
jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die
Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer
im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler
und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 4.3.1, S.
28)
erheblich
s.u.
vermeidbar
PL
Planung und Landschaft
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim
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Tabelle 8:
23
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Verlust von Boden131.886 Die Böden des Plangebietes werden aufgrund ihrer be2
m
sonders hohen Bodenfruchtbarkeit vom Geologischen
flächen durch (Teil-)
Versiegelung
Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders
schutzwürdige Böden eingestuft.
Die geplanten Wohngebiete umfassen eine prognosti2
zierte Versiegelung im Umfang von 131.886 m , wodurch
es zum Verlust biotisch aktiver Bodensubstanz und damit
zum Verlust der biotischen Lebensraum- und natürlichen
Ertragsfunktion kommt.
Neben den biologischen werden auch die physikalischen
und chemischen Eigenschaften des Bodens erheblich
beeinträchtigt.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Keine Beeinträchti. /.
Von dem Wohngebiet gehen keine betriebsbedingten
gungen zu erwarten
erheblichen Beeinträchtigungen aus.
erheblich
ja
nein
Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und
chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer
Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
4.2.5.
Schutzgut Wasser
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Wasser einher:
Tabelle 9:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Gefahr der Grund. /.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanwasserverschmutkung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende
zung
Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen.
Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen
(vgl. Kapitel 4.3.1, S. 28) sind diese Beeinträchtigungen
jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die
Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer
im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler
und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 4.3.1, S.
28)
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung der
131.886 Die geplanten Wohngebiete umfassen eine prognosti2
2
m
zierte Versiegelung im Umfang von 131.886 m . Dadurch
Grundwasserneubilkommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen.
dungsrate durch den
Verlust der InfiltratiEs ist jedoch geplant, das anfallende unbelastete Oberonsfläche über
flächenwasser vor Ort in Mulden zu versickern, sodass
Grundwasserleitern
zwar die versickerungswirksame Fläche reduziert wird,
jedoch die Grundwasserneubildungsrate weitgehend erhalten bleibt.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Es sind keine Beein. /.
Von den geplanten Wohngebieten gehen keine betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus.
trächtigungen zu erwarten.
erheblich
vermeidbar
ja
nein
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Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwassers vorgesehen ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlerer Erheblichkeit zu.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
4.2.6.
Schutzgut Klima und Luft
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Klima / Luft einher:
Tabelle 10:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung von
. /.
Mit dem Baustellenbetrieb gehen Schadstoffimmissionen
Flächen mit lufthygie(Baufahrzeuge, Baumaschinen) einher, die mit Beendinischer und klimatigung der Arbeiten enden. Das Ausmaß der Beeinträchtischer Ausgleichsgung ist zum derzeitigen Planungsstand nicht abschätzbar.
funktion durch Bauzeit
bedingte SchadstoffDie Emissionsquelle versiegt mit Abschluss der Arbeiten.
emissionen
Aufgrund der vorübergehenden Erscheinung und der
gegenüber angrenzenden Emissionsquellen der DBBahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Geyener Straße
(K 25), Bundesstraße B 59n und Bonnstraße (L 183) geringen Belastungszunahme werden die zusätzlichen
Schadstoffimmissionen als nicht erheblich eingestuft.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung des 131.886 Die geplanten Wohngebiete umfassen eine prognosti2
2
zierte Versiegelung im Umfang von 131.886 m .
m
Geländeklimas durch
Neuversiegelung
Die Versiegelung trägt geringfügig zu einer Temperaturerhöhung und einer Reduzierung der Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Fläche selbst bei, ohne jedoch eine weitreichende Wirkung zu haben.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung der
. /.
Die geplanten Wohngebiete gehen mit einem zusätzlichen
Luftqualität durch
Verkehrsaufkommen einher (vgl. Kapitel 4.2.2, S. 19), das
Schadstoffemissionen
wiederum eine Erhöhung der Abgasemissionen zur Folge
aus zusätzlichem
haben wird. Die Beeinträchtigung ist jedoch unter BerückVerkehr
sichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die
angrenzenden Verkehrsbänder (DB-Bahnstrecke Köln Mönchengladbach, Geyener Straße (K 25), Bundesstraße
B 59n und Bonnstraße (L 183) sowie die Verkehrsbewegungen in den vorhandenen, angrenzenden Wohngebieten und deren Emissionen zu relativieren.
Beeinträchtigung der
. /.
Von den geplanten Wohngebieten gehen keine betriebsLuftqualität
bedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus.
erheblich
nein
nein
ja
nein
Die geplanten Wohngebiete gehen mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen und damit eine
Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine mittlere Erheblichkeit zu.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
PL
Planung und Landschaft
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4.2.7.
25
Schutzgut Landschaft
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Landschaft einher:
Tabelle 11:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
(Temporäre) Über. /.
Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle
charakterisiert.
formung von Landschaftseinheiten
Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären
durch baubedingte
Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund
Flächeninanspruchsteht, werden die baubedingten Veränderungen als unternahme
geordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Überformung der
187.739 Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der landm²
landschaftlichen
wirtschaftlichen Nutzung durch die Wohngebietsnutzung
Eigenart
(Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen) überformt.
Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen,
angrenzenden Wohngebiete, ist die Beeinträchtigung
zwar erheblich, aber zu relativieren.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Es sind keine Beein. /.
Von den geplanten Wohngebieten gehen keine betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus.
trächtigungen zu erwarten.
erheblich
s.u.
ja
nein
Durch die geplanten Wohngebiete (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen. angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
Positive Wirkungen:
Die im Zusammenhang mit den Wohngebieten geplante Grünfläche bindet aber auch das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom
Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt
sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die deutliche landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert.
Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion
des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur als offene
intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute.
PL
Planung und Landschaft
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Umweltbericht
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4.2.8.
26
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Mit Schreiben vom 28.01.2015 hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den
Bereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 113 bestätigt, dass die „Belange des Bodendenkmalschutzes […] im Rahmen der Vorbereitung der Bauleitplanung […] angemessen berücksichtigt worden und im Ergebnis nicht mehr abwägungsrelevant für die Planung“ sind.
Für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 / 115 sind Begehungen durch das
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und ggf. nachfolgende Sachverhaltsermittlung erst für das
Jahr 2016 vorgesehen.
Sonstige Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht betroffen.
4.2.9.
Wechselwirkungen
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) legt fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter ermittelt, beschreibt
und bewertet sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern darstellt.
Unter Wechselwirkungen sind erhebliche Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen
zwischen und auch innerhalb der Schutzgüter zu verstehen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken oder auch vermindern bzw. sogar aufheben können.
Die Erfassung der Wechselwirkungen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Datenund Informationsgrundlage und erfolgt in der Regel über die Schutzgut bezogenen Erfassungskriterien und Wirkfaktoren.
Aufgrund der hier vorliegenden Daten und Informationen sowie der planungsstandbezogenen
großmaßstäblichen Bearbeitungsebene ist derzeit nur eine generelle und grobe Darstellung der
Wechselwirkungen möglich.
Schutzgut Mensch
Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit
Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen wirken sowohl auf den
Menschen wie auch auf die Landschaft. (Schutzgut Landschaft)
Mit der Realisierung der Planungsvorhaben geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von
2.560 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Lärm- und Schadstoffemissionen auf die Landschaft sowie Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Landschaft,
Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Klima Luft)
Die mit dem Planvorhaben verbundene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes wirkt sich nicht nur positiv auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete aus, sondern hat auch positive Wirkungen im Hinblick auf das
Landschaftsbild und die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen)
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Der anlagebedingte Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
durch die Flächeninanspruchnahme bzw. -umwandlung und (Teil-) Versiegelung führt zugleich zu einer Überformung der Landschaft. Die versiegelten Flächen behindern zudem
eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden und führen zu einem Verlust
an versickerungswirksamer Fläche. Es ist jedoch geplant, das anfallende unbelastete Ober-
PL
Planung und Landschaft
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Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
27
flächenwasser vor Ort in Mulden zu versickern. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Boden,
Schutzgut Wasser)
Die mit dem Planvorhaben verbundene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes wirkt sich nicht nur positiv auf die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen aus, sondern fördert auch die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete und wirkt sich positiv im Hinblick auf das
Landschaftsbild aus. (Schutzgut Mensch, Schutzgut Landschaft)
Schutzgut Boden
Die anlagebedingt versiegelten Bodenflächen stehen auch Tieren und Pflanzen nicht mehr
bzw. nur noch sehr eingeschränkt als Lebensraum zur Verfügung. Die versiegelten Flächen
behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden. Darüber
hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Wasser,
Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft)
Schutzgut Wasser
Die anlagebedingte Versiegelung führt nicht nur zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche, sondern auch zu einem Verlust an biotisch wirksamer Bodensubstanz und zu
einer Einschränkung des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen. (Es ist jedoch geplant,
das anfallende unbelastete Oberflächenwasser vor Ort in Mulden zu versickern) Darüber
hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Boden,
Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft)
Schutzgut Klima / Luft
Mit der Realisierung der Planungsvorhaben geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von
2.560 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Abgasemissionen auf
das Schutzgut Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Mensch)
Schutzgut Landschaft
Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der landwirtschaftlichen Nutzung durch die
Wohngebietsnutzung (Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen) überformt. Die flächige Inanspruchnahme hat darüber hinaus auch einen Verlust / Funktionsverlust von
Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zur Folge. (Schutzgut Tiere und Pflanzen)
Die mit dem Planvorhaben verbundene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes hat nicht nur eine positive Wirkung auf das Landschaftsbild, sondern wirkt sich auch
fördernd auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete
aus. Ebenso trägt sie zur biotischen Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen bei. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen)
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen.
PL
Planung und Landschaft
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
4.3.
4.3.1.
28
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen
Vermeidung und Verringerung
Im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen werden folgende Maßnahmen durchgeführt, die – soweit notwendig – in den
nachfolgenden Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne und/oder auch als Auflage in
den Baugenehmigungsverfahren (z.B. über Nebenbestimmungen) rechtlich bindend werden
sollten.
Schutzgut Mensch
Durch die Überplanung der Landwirtschafts- und Baumschulflächen wird keine landwirtschaftliche bzw. gewerbliche Existenz gefährdet.
Die geplante Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute.
Inwieweit Maßnahmen zum Lärmschutz erforderlich werden, muss das weitere Verfahren
zeigen. Möglich sind z.B. im günstigen Fall geeignete Haustypen und Grundrissanordnungen, um gesunde Wohnverhältnisse nachzuweisen. Im ungünstigeren Fall muss die Notwendigkeit eines Lärmschutzwalles oder einer Lärmschutzwand geprüft werden.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschafts- und Baumschulflächen in Anspruch genommen.
Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des
Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden. Der Rhein-Erft-Kreises hat in Aussicht gestellt den Widerspruch "Festsetzung des Landschaftsplanes" gegen die Bauleitplanung der Stadt Pulheim aufzuheben.
Randlich angrenzende Vegetationsflächen – insbesondere Gehölzbestände – sind ggf.
während der Bauphase gemäß DIN 18 920, RAS-LP 4 bzw. ZTV-Baumpflege zu sichern.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden Baustelleneinrichtung und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt und auf
landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen angelegt.
Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste in Folge der Zerstörung von Nestern oder
Eiern europäischer Vogelarten wird der Baubeginn außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten
mitteleuropäischer Vogelarten (März bis August) durchgeführt. Werden die Baumaßnahmen
außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten begonnen und vor allem vor März kontinuierlich
fortgesetzt, können die Bauarbeiten in der folgenden Brutzeit fortgesetzt werden.
Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche eine ökologische Anreicherung. Gegenüber dem Pulheimer Bach übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion, sodass randliche Beeinträchtigungen aus der Umgebung gemindert werden.
Schutzgut Boden
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden;
Beschränkung des Versiegelungsgrades auf das notwendige Maß;
Die Erdarbeiten werden in Anlehnung an DIN 19731 und 18915 durchgeführt.
PL
Planung und Landschaft
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
29
Zur Vermeidung von Bodenkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur
von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung
des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden
während der Bauausführung Arbeitsräume, Baustelleneinrichtungen und Bodenmieten auf
das technisch notwendige Maß beschränkt.
Der Boden wird im Bereich von baubedingten Verdichtungen aufgelockert und vegetationsfähig wieder hergestellt.
Schutzgut Wasser
Es ist geplant, das anfallende unbelastete Oberflächenwasser vor Ort in Mulden zu versickern.
Zur Vermeidung von Grundwasserkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und
Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen.
Die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und
Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, sind zu beachten.
Schutzgut Landschaft
Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschafts- und Baumschulflächen in Anspruch genommen.
Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des
Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden. Der Rhein-Erft-Kreises hat in Aussicht gestellt den Widerspruch "Festsetzung des Landschaftsplanes" gegen die Bauleitplanung der Stadt Pulheim aufzuheben.
Bestehende Wegeverbindungen werden nicht unterbrochen.
Die Naherholungsfunktion der Umgebung wird nicht unterbunden.
Die geplante Grünfläche bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf.
Die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des
Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt
dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§§ 15 und 16 DSchG NW – Anzeige- und Wartepflicht) zu beachten und
die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege,
Außenstelle Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im
Hinblick auf den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
PL
Planung und Landschaft
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
4.3.2.
30
Ermittlung des Kompensationsbedarfs / Gesamtbilanz
Mit dem Planvorhaben gehen Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die einen entsprechenden Ausgleich / Kompensation erfordern.
Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird davon ausgegangen, dass der biotische
Komplex (Biotoptypen) die abiotischen Faktoren (Boden, Wasser, Klima und Luft usw.) für die
nachhaltige Sicherung des Naturhaushaltes am Standort repräsentiert. Dies bedeutet für den
Kompensationsumfang, dass mit dem Ausgleich für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Biotoptypen auch die Beeinträchtigungen der abiotischen Naturhaushaltsfaktoren
kompensatorisch ausreichend berücksichtigt sind.
Der aus dem Planungsvorhaben resultierende Kompensationsbedarf wird gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) aus der
Differenz überschlägig der Gesamtflächenwerte A und B errechnet.
Tabelle 12:
Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Wertermittlung
Gesamtflächenwert B (vgl. Tabelle 5, S. 18)
Gesamtflächenwert A (vgl. Tabelle 3, S. 13)
Gesamtbilanz C (Gesamtflächenwert B –Gesamtflächenwert A)
Wertpkt.
451.026
511.984
-60.958
Für das Planungsvorhaben wird somit überschlägig ein Kompensationsbedarf von 60.958
Wertpunkten ermittelt, der nicht im Plangebiet ausgeglichen werden kann, sondern über
externe Maßnahmen abgedeckt werden soll.
4.3.3.
Maßnahmen zum Ausgleich bzw. zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen
Die vorhergehende Gesamtbilanz hat ergeben, dass eine externe Kompensation im Umfang
von 60.958 Wertpunkten benötigt wird. Bei einer Wertsteigerung von 5 Wertpunkten für die
Ausgleichsmaßnahme bedeutet dies, dass eine entsprechende Kompensationsmaßnahme von
überschlägig 12.192 m² zur Verfügung gestellt werden muss, um eine Vollkompensation zu erreichen.
Die erforderliche Kompensationsmaßnahme wird von der Stadt Pulheim im Rahmen des städtischen Grünordnungsplanes (GOP) bereit gestellt. Die konkrete Festlegung der notwendigen
Kompensationsmaßnahmen erfolgt in den nachgeschalteten Bauleitplanverfahren.
5.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Es lagen keine bedeutenden Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor.
6.
Geplante Überwachungsmaßnahmen
Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass
die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen
geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt.
PL
Planung und Landschaft
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015
7.
7.1.
31
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung
Planungsanlass
Die Stadt Pulheim plant im südlichen Bereich des Ortsteils Pulheim die Teilbereichsänderung
Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim zur Ausweisung einer neuen "Wohnbaufläche" sowie einer "Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Ortsrandeingrünung".
Der Geltungsbereich der Teilbereichsänderung Nr. 17.9 teilt sich auf in den Bebauungsplan Nr.
113, nordwestlich der als Feldweg verlängerten Straße Am Lindenkreuz, und in den Bebauungsplan 114 / 115, im Südosten. Der Bebauungsplan Nr. 113 befindet sich derzeit in der Aufstellung.
Der Änderungsbereich grenzt an den südwestlichen Siedlungsrand Pulheims an, der vom so
genannten Europa-Viertel sowie der Bebauung am Hirschweg und am Elchweg gebildet wird.
Nordwestlich verläuft die Geyener Straße (K 25), die Pulheim mit den südlichen Ortsteilen verbindet. Der Pulheimer Bach bildet die südöstliche Begrenzung des Änderungsbereichs.
Damit umfasst die Teilbereichsänderung eine Fläche von etwa 25 ha, die neben der Wohnbaufläche auch die künftige Grünfläche sowie den bereits geplanten Kindergarten an der Pariser
Straße beinhaltet.
Neben der Wohnbebauung ist die geplante Grünfläche am Siedlungsrand entlang des Pulheimer Baches bis zur Geyener Straße ein bedeutendes Element des Vorhabens. Die weiträumige, landschaftstypische Grünfläche bindet die Wohngebiete in die Landschaft ein, erhöht
die Qualität des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion für die vorhandenen und die
geplanten Wohngebiete und übernimmt darüber hinaus überwiegend die Kompensation der mit
dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft.
7.2.
Plangebiet
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet wird derzeit überwiegend ackerbaulich, z.T. auch als Baumschulgelände bewirtschaftet. Das vorhandene, überwiegend aus Feldwegen bestehende Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Das rund 25,6 ha große Plangebiet wird derzeit überwiegend ackerbaulich (203.640 m²), z.T.
auch als Baumschulgelände (52.352 m²) bewirtschaftet.
Im Rahmen der faunistischen Kartierungen für die artenschutzrechtlichen Prüfungen wurden als
planungsrelevante Brutvogelarten im Gebiet die Feldlerche (7 Reviere) und das Rebhuhn (1
Revier) nachgewiesen. Für diese Arten werden besondere artenschutzrechtliche Maßnahmen
ergriffen.
Es wurden keinerlei Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Acker- und Baumschulflächen
durch Feldhamster gefunden.
Da es im Plangebiet keine geeigneten Gehölzbestände gibt, wurden auch für Fledermäusen
keine Quartierstandorte gefunden. Das Gebiet wird aktuell lediglich von der Zwergfledermaus
als nicht essenzielles Jagdhabitat genutzt, die entlang der Baumhecke in Nähe des Pulheimer
Baches jagt. Weitere Fledermausarten wurden nicht festgestellt.
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Schutzgut Boden
Das Plangebiet wird vorwiegend vom Bodentyp „Parabraunerde“ und kleinflächig vom Bodentyp „Kolluvium“ geprägt. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese
Böden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige
Böden eingestuft.
Schutzgut Wasser
Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Unmittelbar östlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Süd-Nord-Richtung der Pulheimer
Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken Bendacker anschließt.
Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler.
Schutzgut Klima und Luft
Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen
Luftmassen geprägt und ist deshalb vom Klimatyp her als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima zu bezeichnen. Mesoklimatisch ist das Plangebiet dem Klimatyp „Freilandklima" zuzuordnen.
Schutzgut Landschaft
Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet als Freifläche dar, die sich von der im
Westen bis Nordosten angrenzenden Bebauung des Europa-Viertels sowie der Bebauung am
Hirschweg und Elchweg abhebt und in Richtung Südwesten erstreckt. Im Osten wird das Plangebiet vom Pulheimer Bach begleitet, während es weit im Süden bis Südwesten an die
Bundesstraße B 59n anraint, die eine starke landschaftliche Zäsur darstellt.
Die Freifläche wird im Westteil ausschließlich landwirtschaftlich genutzt, wohingegen im Ostteil
neben der Ackernutzung auch ein Gartenbau- und Baumschulbetrieb die Fläche bewirtschaftet.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Das Plangebiet des künftigen Bebauungsplanes Nr. 113 wurde durch Mitarbeiter des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege begangen und nachfolgend eine Sachverhaltsermittlung durchgeführt. Weitere Ermittlungen / Untersuchungen sind nach Ansicht des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege nicht erforderlich, da nach den Untersuchungsergebnissen nicht mehr von einer
Abwägungserheblichkeit der Belange des Bodendenkmalschutzes nach den Vorgaben der §§ 1
Abs. 3 und 11 DSchG NW auszugehen ist.
Für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 / 115 sind Begehungen durch das
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und ggf. nachfolgende Sachverhaltsermittlung erst für das
Jahr 2016 vorgesehen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans
Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsund Baumschulfläche genutzt.
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7.3.
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Umweltauswirkungen
Prüfung von Standortalternativen
In die Betrachtung des Planungsvorhabens wurde auch die Prüfung von Alternativen einbezogen. Diese werden im Hinblick auf die Innenentwicklung, die Entwicklung anderer Außenbereichsflächen und eine veränderte Struktur der Planung untersucht.
Umweltauswirkungen des Plans
Mit dem Planvorhaben wird die überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen und von Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst.
Damit gehen im Wesentlichen die nachfolgenden erheblichen Beeinträchtigungen einher:
Schutzgut Mensch
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen
einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen und somit für das Schutzgut
Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben.
Eine Realisierung der Wohngebiete trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen insbesondere im Bereich der Geyener Straße von 2.560 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Die zusätzliche Verkehrsbelastung wird für die bestehenden wie aber auch in den neuen Wohngebiete
eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten.
Der zusätzliche Verkehr wird zu entsprechenden Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge)
führen, die wegen derzeit fehlender Untersuchungen vorsorglich ebenfalls als Belastungen
von mittlerer Erheblichkeit eingestuft werden.
Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und
geplanten Wohngebiete hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang
des Siedlungsrandes steht. Zugleich bindet die Grünfläche die Wohngebiete in die Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n besteht.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust /
Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind
von mittlerer Erheblichkeit, da es sich ausschließlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen handelt.
Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker und Baumschulgelände gehen ele2
mentare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 255.992 m verloren, die
nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker / Baumschulgelände“, sondern auch für die
Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da
angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die
Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit.
Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die im Gebiet der Teilbereichsänderung Nr. 17.9 vorkommenden Bruthabitate der etwa 7 Feldlerchen-Paare und das
Rebhuhn-Revier, die durch eine Bebauung überplant und damit die Individuen aus dem
Plangebiet verdrängt würden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und
Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für Feldlerche und Rebhuhn
werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die
Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen
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der Feldlerchen und Rebhühner des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch
Kapitel 2.1, S. 10). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet.
Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im
Bereich der weiträumigen Grünfläche aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus
faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht.
Gegenüber dem Pulheimer Bach übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion, sodass
randliche Beeinträchtigungen aus der Umgebung gemindert werden.
Schutzgut Boden
Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und
chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer
Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind.
Schutzgut Wasser
Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwasser vorgesehen ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlerer Erheblichkeit zu.
Schutzgut Klima und Luft
Die geplanten Wohngebiete gehen mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen und damit
eine Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die vorhandenen, angrenzenden
Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine mittlere Erheblichkeit zu.
Schutzgut Landschaft
Durch die geplanten Wohngebiete (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen. angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit.
Die im Zusammenhang mit den Wohngebieten geplante Grünfläche bindet aber auch das
Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung
und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang
vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die
Grünfläche vor allem die deutliche landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert.
Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur
als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus
typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion
kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute.
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Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Mit Schreiben vom 28.01.2015 hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für
den Bereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 113 bestätigt, dass die „Belange des
Bodendenkmalschutzes […] im Rahmen der Vorbereitung der Bauleitplanung […] angemessen berücksichtigt worden und im Ergebnis nicht mehr abwägungsrelevant für die
Planung“ sind.
Für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 / 115 sind Begehungen durch das
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und ggf. nachfolgende Sachverhaltsermittlung erst für
das Jahr 2016 vorgesehen.
Wechselwirkungen
Die zuvor beschriebenen Beeinträchtigungen wirken in der Regel nicht allein auf ein Schutzgut, sondern zeichnen sich durch Mehrfachwirkungen aus, sodass durch dieselbe Maßnahme mehrere Schutzgüter beeinträchtigt sein können. Diese Wechselwirkungen werden
aufgezeigt. Sie bestehen insbesondere bei der Inanspruchnahme der Biotoptypen sowie der
Versiegelung von Flächen.
Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen im Plangebiet werden Schutzgut bezogene Maßnahmen festgelegt.
Mit dem Planvorhaben gehen Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die einen entsprechenden Kompensationsbedarf von überschlägig 60.958 Wertpunkten erfordern, der nicht im Plangebiet ausgeglichen werden kann, sondern über externe Maßnahmen abgedeckt werden soll.
Bei einer Wertsteigerung von 5 Wertpunkten für die Ausgleichsmaßnahme bedeutet dies, dass
eine entsprechende Kompensationsmaßnahme von überschlägig 12.192 m² zur Verfügung
gestellt werden muss, um eine Vollkompensation zu erreichen.
Die erforderliche Kompensationsmaßnahme wird von der Stadt Pulheim im Rahmen des städtischen Grünordnungsplanes (GOP) bereit gestellt. Die konkrete Festlegung der notwendigen
Kompensationsmaßnahmen erfolgt in den nachgeschalteten Bauleitplanverfahren.
Damit ist der notwendige Ausgleich voll umfänglich gewährleistet. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass
die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen
geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt.
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Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen:
Tabelle 13:
Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes
Schutzgut
Mensch
Tiere und Pflanzen
Boden
Wasser
Baubedingte
Auswirkungen
geringe
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
---
Klima / Luft
---
Landschaft
---
Kultur- und sonstige Sachgüter
---
Anlagebedingte
Auswirkungen
--mittlere
Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
--mittlere
Erheblichkeit
---
Betriebsbedingte
Auswirkungen
mittlere
Erheblichkeit
------mittlere
Erheblichkeit
-----
Ergebnis
mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
nicht betroffen
PL
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8.
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Literatur und Karten
Bezirksregierung Köln (2011): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt
Region Köln (Stand: Oktober 2011)
BÖHM, H. (1964): Eine Klimakarte der Rheinlande. - Erdkunde 18(1/4):202-206 + Anh. Bonn
DEUTSCHER WETTERDIENST (2012): Klimadaten Deutschland – Online. – www.dwd.de
DSchG (2013): Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Vom 11. März 1980 (GV. NW. S. 226, ber. S.
716), 1. ÄndG vom 16. Juli 2013 (GV. NRW. S. 488), in Kraft getreten am 27. Juli
2013
GD – GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Auskunftssystem BK50 - Karte der
schutzwürdigen Böden, 2. überarb. Auflage. CD-ROM.
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (1972): Bodenkarte von NordrheinWestfalen 1:50000, Blatt L 5106 Köln - Krefeld
GLÄSSER, E: (1978): Geographische Landesaufnahme 1:200000 - Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen - Bundesforschungsanstalt für Landeskunde
und Raumordnung, Bonn-Bad Godesberg 52 S.
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2014): Bebauungsplan 113 „Auf dem Geyener Berg Süd“, der
Stadt Pulheim – Artenschutzprüfung. Manuskript, 46 S.
KONRATH
WENNEMAR ARCHITEKTEN INGENIEURE (2014): Erläuterungsbericht zur Rahmenplanung Geyener Berg, Pulheim und der städtebaulichen Entwürfe des BP Nr. 113
Pulheim
UND
LANUV (2014): „Planungsrelevante Arten“ im Bereich des Messtischblattes TK25 5506 Frechen
– Online-Auswertung – www.naturschutzinformationen-nrw.de
LG NW (2010): Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
– Landschaftsgesetz – LG. 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568) Stand 16.03.2010 (GV.
NRW S. 185 / SGV. NRW S. 791)
LVR-AMT
BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2015): Bauleitplanung der Stadt Pulheim –
bebauungsplan Nr. 113 – Geyener Straße – Belange des Bodendenkmalschutzes
(28.01.2015, 333.45-111.1/11-002)
FÜR
LWG (2010): Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz - LWG.
25.06.1995; zuletzt geändert am 16.03.2010
MSWKS & MUNLV – MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND SPORT & MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2001): Arbeitshilfe Eingriffsbewertung, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft - vereinfachtes Bewertungsverfahren
NRW (redaktionell überarbeiteter Nachdruck, Stand: Mai 2001) – GWN GmbH,
Neuss. 149 S.
PLANUNG UND LANDSCHAFT (2014): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 114 / 115 – Faunauntersuchung. Manuskript, 6 S.
PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn
RHEIN-ERFT-KREIS (2011): Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ - 9. Änderung
PL
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STADT PULHEIM (2014): Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim
Geyener Berg Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel
Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Berichte zum Vogelschutz 44.
23-81.
SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W.
SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten
Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO &
LANUV (Hrsg.).
UBA – UMWELTBUNDESAMT (2010): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (Langfassung).
53 S. * Anhang
WHG (2012): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushalts-Gesetz – WHG.
31.07.2009 (BGBl. I S.2585) Stand 24.02.2012 (BGBl. I S.212, 249)
WOLFF-STRAUB, R., BÜSCHER, D., DIEKJOBST, H., FASEL, P., FOERSTER, E., GÖTTE, R., JAGEL, A.,
KAPLAN, K., KOSLOWSKI, I., KUTZELNIGG, H., RAABE, U., SCHUMACHER, W. & VANBERG, C.
(1999): Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) in Nordrhein-Westfalen (3. Fassung) — Schriftenr. LÖBF NRW 17
Wurzel, M. (2014): Archäologische Sachstandsermittlung in Pulheim „Auf dem-Geyener Berg“
Flur 6, Flurstück 1632 (ehemals 828) Bebauungsplan 113 (Wohnbaugebiet) im Zusammenhang mit der Erschließung eines Neubaugebietes Zwischenbericht (NW
2014/1061)Martin Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH, Stahnsdorf und
Jülich
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