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Beschlussvorlage (Inhaltliche Zusammenfassung der Eingaben zur frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
99 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
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Inhalt der Datei

Inhaltliche Zusammenfassung der Eingaben zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung FNP 17.9 Pulheim und B-Plan Nr.113 Pulheim (Planung Siedlungserweiterung Geyener Berg Süd) Insgesamt wurden von 32 Bürgerinnen und Bürgern schriftliche Eingaben getätigt, von denen zwei Schreiben jeweils mit Unterschriftenlisten versehen waren ( 227 bzw. 38 Unterschriften). Fast ausnahmslos wohnen die Eingabesteller im angrenzenden Europa-Viertel; von diesen fordern wiederum bis auf einen Eingabesteller alle die Planung einer zusätzlichen, separaten Zufahrt von der Geyener Straße zwecks Erschließung der neuen Baugebiete. Viele fordern darüber hinaus, im Rahmen eines zu aktualisierenden Verkehrsgutachtens die Möglichkeit eines Anschlusses der Geyener Straße an die B 59 n bzw. einen Anschluss der neuen Baugebiete unmittelbar an die Bonnstraße zu überprüfen. Begründet wird die Forderung mit dem Hinweis auf die bereits heute zeitweise starke Überlastung der Kreuzung Geyener Straße/Steinstraße/Rathaussstraße, deren bauliche Optimierung als alleinige Maßnahme als nicht ausreichend angesehen wird. Die Ablehnung des in den Vorentwürfen geplanten Erschließungskonzeptes – alleinige Haupterschließung der neuen Baugebiete über den bestehenden Kreisverkehr Pariser Straße / Sonnenallee mit Ringschluss über die Londoner Straße – wird wie folgt begründet: - die Straßen im Europa-Viertel sind aufgrund ihres teils zu geringen Querschnittes und des z.T. verkehrsberuhigten Ausbaus nicht für die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrsaufkommens ausgelegt - Gefährdung der häufig auch auf den Straßen spielenden Kinder - der durch den evtl. notwendigen Umbau der Straßen bedingte Wegfall öffentlicher Stellplätze wird abgelehnt; eine Verschlechterung des bereits heute als unzureichend bewerteten Stellplatzangebotes dürfe nicht eintreten - die Führung der Haupterschließungsstraße unmittelbar an der Kita und u.U. an deren Erweiterung vorbei wird ebenfalls als sehr kritisch bewertet - die durch die starke Verkehrszunahme entstehende Lärmbelastung mindere die Wohnqualität und den Wert der Immobilien Um eine klare Trennung der Erschließungssysteme für das Europa-Viertel einerseits und die Neubaugebiete andererseits sicher zu stellen, werden von mehreren Eingabestellern für den bestehenden Kreisverkehr Pariser Straße / Sonnenallee eine Abbindung der Pariser Straße vom Kreisel in Verbindung mit einer zusätzlichen diagonalen Zufahrt (als „fünfter Arm“) unmittelbar in das neue Baugebiet hinein vorgeschlagen. Fast ausnahmslos wird gefordert, dass weder der Baustellenverkehr noch eine Buslinie des ÖPNV durch das Europa-Viertel geführt werden; lediglich innerhalb der neuen Baugebiete könnte über dort ausreichend dimensionierte Erschließungsstraßen eine Buslinie geführt werden. Zur Planung der Mehrfamilienhäuser wird mehrfach angeregt, diese nicht in unmittelbarem Anschluss an das Europa-Viertel und vor allem nicht auf den topografisch höchstgelegenen Bereichen zu planen; eine Konzentration entlang der Geyener Straße bzw. auch eine gleichmäßigere Verteilung innerhalb der drei Neubaugebiete wird angeregt. Auch eine Beschränkung der maximal zulässigen Zahl der Geschosse und somit der Höhe der Mehrfamilienhäuser auf eine insgesamt maximal dreigeschossige Bebauung wird gewünscht. Hinsichtlich der Erschließung der Kindertagesstätte wird ebenfalls mehrfach kritisiert, dass die Haupterschließung der Neubaugebiete unmittelbar an der Kita vorbeigeführt werden soll; aufgrund des damit verbundenen hohen Gefährdungspotentials für die Kinder wird u.a. vorgeschlagen, statt dessen eine zweiseitige Sackgassenerschließung bzw. eine Kombination aus einseitiger Sackgasse und reiner fußläufiger Erschließung aus Richtung der Neubaugebiete vorzusehen. Zur notwendigen baulichen Erweiterung der Kita werden sowohl der Bau einer zweiten Einrichtung an einem zentraleren Standort innerhalb der Neubaugebiete in unmittelbarer Nähe zu dem geplanten zentralen Grünzug in Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“ als auch alternativ dazu – aufgrund der damit verbundenen Synergieeffekte – eine bauliche „Spiegelung“ des bereits vorhandenen Kita-Gebäudes neben demselben angeregt. Zur Konzeption der Grünflächenplanung wird von mehreren Eingabestellern vorgetragen, die am Rand der neuen Baugebiete vorgesehene Grünzone nicht bzw. nicht ausschließlich dort zu planen, sondern diese zwischen das Europa-Viertel und das Gebiet des BP 113 zu legen; da innerhalb des Europa-Viertels bis auf den Kinderspielplatz und eine kleinere Grünfläche, die zum Wiesenhang hin gelegen ist, keine größeren zusammenhängenden Grünzonen vorhanden sind, könnte so das entsprechende Angebot sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner des Europa-Viertels als auch die zukünftige Bevölkerung in den Neubaugebieten gleichermaßen gut erreichbar geplant werden. Häufiger wird die Forderung vorgetragen, in den Neubaugebieten eine insgesamt ausreichende Anzahl an öffentlichen Stellplätzen vorzusehen; ebenso sollten ausreichende Spiel- und Bolzmöglichkeiten geschaffen werden. Folgende Einzelaspekte wurden benannt: - Forderung der Abbindung der Straße „Am Lindenkreuz“ von der Londoner Straße, um mögliche Schleichverkehre durch die „kleine“ Unterführung „Am Kleekamp“ zu unterbinden - Forderung, für die Mehrfamilienhäuser zwingend die Unterbringung der notwendigen Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen vorzuschreiben - Bau von Tiefgaragen unter öffentlichen Flächen zur Bedarfsdeckung für zusätzliche private Stellplätze, die dann dort angemietet werden könnten - öffentliche Grünflächen u.a. öffentliche Flächen in ausreichendem Umfang von vornherein einplanen, um dort z.B. auch Reserveflächen für Konzepte wie Carsharing u.ä. anbieten zu können - Verzicht auf das Gebiet des BP 115; stattdessen dort Anlage einer öffentlichen Parkanlage - Reihenfolge der Bebauung sollte umgekehrt werden (erst BP 115, dann 114 und dann 113), um die Belastung für die ersten neuen Anwohner möglichst gering zu halten - die Anlage von Fuß- und Radwegeverbindungen aus dem Europa-Viertel in Richtung Pulheimer Bach und die neu geplanten Grünzüge wird als sehr wichtig angesehen - Sicherstellung der Finanzierung einer weiteren Anbindung an die Geyener Straße durch einen Aufschlag auf die Baulandpreise - ausreichender Lärmschutz am neuen Kreisel Pariser Straße/Sonnenallee soll ermöglicht werden - Berücksichtigung einer vorhandenen Photovoltaik-Anlage bei der Planung von Mehrfamilienhäusern in unmittelbarer Nachbarschaft Inhaltliche Zusammenfassung der Eingaben zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange FNP 17.9 Pulheim und B-Plan Nr.113 Pulheim (Planung Siedlungserweiterung Geyener Berg Süd) Das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (T1 fBÖ) trägt vor, dass auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse im Bereich der Flächenutzungsplanänderung als auch im Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim möglicherweise mit erhaltenen Resten eines römischen Landgutes gerechnet werden könnte. Dadurch sind die Belange des Bodendenkmalschutzes berührt. Als Teil der Umweltprüfung ist eine Ermittlung und Konkretisierung der archäologischen Situation durch archäologische Prospektion bzw. Sachverhaltsermittlung erforderlich. Der Rhein-Erft-Kreis (T2 fBÖ) bestätigt, dass es sich bei der Planung um eine sinnvolle Arrondierung des Ortsteils Pulheim mit optimaler ÖPNV-Anbindung durch fußläufige Erreichbarkeit des Bahnhofs Pulheim handelt und weist auf eine im Landschaftsplan7 „Rommerskirchener Lössplatte“ enthaltene widersprechende Festsetzung hin. Dieser Widerspruch kann durch den Kreistag zurückgenommen werden. Eine entsprechende Empfehlung wird unter der Vorrausetzung in Aussicht gestellt, dass im Rahmen der Bauleitplanung Veränderungen der Geländemorphologie zum Pulheimer Bachtal hin untersagt werden. Diese Forderung wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die zusätzliche Bedingung der Zurücknahme der ursprünglich näher an den Pulheimer Bach heranreichenden Siedlungsflächen, wurde gemäß der Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis in der Rahmenplanung bereits berücksichtigt. Zum Naturschutz und der Landschaftspflege wird eine endgültige Stellungnahme erst nach Vorliegen der Umwelt- und Artenschutzprüfung erfolgen. Hinsicht Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz ist der Nachweis zu erbringen, ob nicht vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich wäre. Ein entsprechender Nachweis ist bereits im Rahmen der Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz geführt worden und wird Bestandteil der Umweltprüfung. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Planung. Die geplante Entwässerung ist mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Es wird auf die Wasserschutzgebietsverordnung hingewiesen, da das Plangebiet innerhalb der Wasserschutzzone III B liegt. Entsprechende Hinweise werden Bestandteil der noch zu erarbeitenden Bauleitpläne. Bezüglich des Immissionsschutzes wird die Erstellung eines Lärmgutachtens empfohlen. Soweit sich im Gutachten Immissionsrichtwertüberschreitungen ergeben, sind Vorschläge für einen aktiven Lärmschutz zu benennen. Ein entsprechendes Lärmgutachten wurde bereits beauftragt und befindet sich in Bearbeitung. Zu Straßenbau und Verkehr regt der Rhein-Erft-Kreis an, das Wohngebiet über einen zweiten Kreisel in Höhe der Einmündung „Zum Bendacker“ zu erschließen und den Baustellenverkehr nicht über den Kreisel Pariser Straße zu führen. Vor Zustimmung zur Bauleitplanung sind verschiedene Punkte, wie die Straßenentwässerung, eine zweite Zufahrtsmöglichkeit, eine Ergänzungsvereinbarung zum Kreisel Pariser Straße, der verkehrsgerechte Ausbau des Knotens Rathausstraße/Steinstraße, die Abstände bei Baumpflanzungen und die Sicherung der Zuwegung zum Becken vor Fremdnutzung zu klären. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (T3 fBÖ) erhebt grundsätzlich keine Bedenken gegen die Bauleitplanung, unter der Voraussetzung des Knotenpunktumbaues L 183/ K25/ K24 (Rathausstraße / Geyener Straße / Steinstraße). Die Telekom Deutschland GmbH (T4 fBÖ)weist darauf hin, dass sich Telekommunikationsleitlungen der Telekom im Planbereich befinden. Entsprechende Maßnahmen zur Bestands- und Betriebsicherung der Telekom-Linien sind zu beachten. Die Westnetz GmbH (T5 fBÖ) regt an, dass zur Netzanpassung eine möglichst frühe Kontaktaufnahme zur weiteren Planung von Anpassungsmaßnahmen stattfindet und eine erforderliche Fläche für eine zusätzliche Ortsnetzstation in der Planung berücksichtigt wird. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (T6 fBÖ) empfiehlt aufgrund eines diffusen Kampfmittelverdachtes eine geophysikalische Untersuchung des zu bebauenden Bereiches und legt in seinem Schreiben noch weitere Maßnahmen dar, die zu berücksichtigen sind. Die RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH (T7 fBÖ) schreibt, dass sie durch Netzvorstreckung das Plangebiet mit Wasser versorgen kann und weist auf die Wasserschutzzone III B hin. Die Landwirtschaftskammer NRW (T8 fBÖ) bestätigt ihrem Schreiben die Plausibilität der Siedlungserweiterung durch die Stadt Pulheim, regt aus landwirtschaftlicher Sicht die Verwendung möglichst flächensparender Kompensationsmaßnahmen zur Schonung wertvoller Ackerflächen an. Ferner weist sie darauf hin, dass zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzfläche der Erhalt des Wirtschaftsweges (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstück 185 – Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“) notwendig ist. Auch ist eine Anfahrtsmöglichkeit landwirtschaftlicher Flächen über die Straße „Am Lindenkreuz“ weiterhin erforderlich. Die RWE Power AG (T9 fBÖ) legt dar, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Teil des Plangebietes Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Die Flächen werden in den Bebauungsplänen entsprechend der Anregung gekennzeichnet und in den Hinweisen auf der Planurkunde werden die notwendigen Maßnahmen in diesen gekennzeichneten Bereichen erläutert.