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Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
176 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2015) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2015) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2015) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 471/2014 Erstellt am: 07.11.2014 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2015 2016 ff* Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja 116.760 € € x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den Eigenanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 130101 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2014 ergibt sich ein Mehrbedarf von 2.240 €. *Eine Aussage für die Jahre ab 2016 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 471/2014 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2015 und die für das Jahr 2015 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten - Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle - Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle - Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle - Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle - Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren - Reihengrab, Personen ab 6 Jahren - Urnenreihengrab - Anonymes Urnengrab - Pflegegrab Sarg - Pflegegrab Urne 1.608,00 € 80,40 € 1.404,00 € 70,20 € 554,00 € 1.378,00 € 1.239,00 € 2.801,00 € 2.288,00 € 1.378,00 € Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung - Kinder bis zu 5 Jahren - Personen ab 6 Jahren - Urnenbeisetzung - Anonyme Urnenbeisetzung - Tiefbestattung - Tieferlegung ohne Beisetzung - Tieferlegung mit Beisetzung - Ausgrabung Sarg - Ausgrabung Urne - Wiederbeisetzung Sarg - Wiederbeisetzung Urne 371,70 € 826,00 € 330,40 € 330,40 € 1.239,00 € 1.486,70 € 2.064,90 € 1.486,70 € 330,40 € 660,80 € 247,80 € Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen - Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier - Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier - Aufbewahrung einer Leiche - Aufbewahrung Urne / Kindersarg Genehmigungsgebühren - Genehmigung von stehenden Grabmälern - Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je - ein liegendes Denkmal - eine Grabeinfassung - eine Teilabdeckung 62,80 € 425,80 € 212,90 € 127,70 € 63,90 € 76,00 € 45,60 € 45,60 € 45,60 € Vorlage Nr.: 471/2014 . Seite 3 / 4 - eine Ganzabdeckung - Zulassung von Gewerbetreibenden - Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 45,60 € 45,60 € 30,40 € Erläuterungen 2014 / € Nutzungsrechte Wahlgrab 20 Jahre Verlängerung Wahlgrab pro Jahr Urnenwahlgrab 20 Jahre Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr Reihengrab Kinder Reihengrab Urnenreihengrab Anonyme Urnengrabstätte Pflegegrab Sarg Pflegegrab Urne Grabanfertigung / Bestattung Kinder bis 5 Jahre Personen über 5 Jahre Urnenbeisetzung Anonyme Urnenbeisetzung Tiefbestattung Tieferlegung ohne Beisetzung Tieferlegung mit Beisetzung Ausgrabung Sarg Ausgrabung Urne Wiederbeisetzung Sarg Wiederbeisetzung Urne Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers Benutzung der Trauerhallen Aufbahrung Aufbahrung Sinnersdorf, alt Aufbewahrung Leichnam Aufbewahrung Urne Genehmigungsgebühren Denkmal stehend Genehmigung sonstiger Grabgestaltung Zulassung von Gewerbetreibenden Ausstellung Zufahrtberechtigung Änderung 2015/ € 1.460,00 73,00 1.279,00 63,95 10,1% 10,1% 9,8% 9,8% 1.608,00 80,40 1.404,00 70,20 506,00 1.252,00 1.130,00 1.257,00 2.552,00 2.088,00 9,5% 10,1% 554,00 1.378,00 9,6% 9,6% 9,8% 9,6% 1.239,00 1.378,00 2.801,00 2.288,00 370,80 824,00 371,70 826,00 329,60 329,60 1.236,00 1.483,20 2.059,90 1.483,20 329,60 330,40 330,40 1.239,00 1.486,70 2.064,90 1.486,70 330,40 659,20 247,20 62,70 415,10 207,50 124,50 0,2% 0,2% 425,80 2,6% 62,30 74,20 44,50 44,50 29,70 660,80 247,80 62,80 2,4% 2,5% 2,4% 212,90 127,70 63,90 76,00 45,60 45,60 30,40 Vorlage Nr.: 471/2014 . Seite 4 / 4 Die Gebührensätze für Grabanfertigungen und Bestattungen, Trauerhallen, Trägerinnen- und Trägerdienste sowie Genehmigungsgebühren müssen geringfügig bzw. moderat angehoben werden, da die bereinigten Kosten um rund 0,7 % gestiegen sind. Die Gebührensätze für die Nutzungsrechte müssen deutlich erhöht werden, da die günstigeren Bestattungsarten weiterhin leicht zunehmen (Urnenbestattungen mit geringerer Inanspruchnahme der städtischen Trauerhallen) und niedrigere Fallzahlen im Vergleich zu 2014 aufgrund der weniger nachgefragten Sarggräber prognostiziert werden müssen.