Daten
Kommune
Pulheim
Größe
176 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
471/2014
Erstellt am:
07.11.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2015
2016 ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
116.760 €
€
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den Eigenanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 bereit
gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 130101 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem
Jahr 2014 ergibt sich ein Mehrbedarf von 2.240 €.
*Eine Aussage für die Jahre ab 2016 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der
Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 471/2014 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2015 und die für das Jahr 2015 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten
- Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
- Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle
- Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
- Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle
- Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren
- Reihengrab, Personen ab 6 Jahren
- Urnenreihengrab
- Anonymes Urnengrab
- Pflegegrab Sarg
- Pflegegrab Urne
1.608,00 €
80,40 €
1.404,00 €
70,20 €
554,00 €
1.378,00 €
1.239,00 €
2.801,00 €
2.288,00 €
1.378,00 €
Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung
- Kinder bis zu 5 Jahren
- Personen ab 6 Jahren
- Urnenbeisetzung
- Anonyme Urnenbeisetzung
- Tiefbestattung
- Tieferlegung ohne Beisetzung
- Tieferlegung mit Beisetzung
- Ausgrabung Sarg
- Ausgrabung Urne
- Wiederbeisetzung Sarg
- Wiederbeisetzung Urne
371,70 €
826,00 €
330,40 €
330,40 €
1.239,00 €
1.486,70 €
2.064,90 €
1.486,70 €
330,40 €
660,80 €
247,80 €
Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
- Aufbewahrung einer Leiche
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
Genehmigungsgebühren
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je
- ein liegendes Denkmal
- eine Grabeinfassung
- eine Teilabdeckung
62,80 €
425,80 €
212,90 €
127,70 €
63,90 €
76,00 €
45,60 €
45,60 €
45,60 €
Vorlage Nr.: 471/2014 . Seite 3 / 4
- eine Ganzabdeckung
- Zulassung von Gewerbetreibenden
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten
45,60 €
45,60 €
30,40 €
Erläuterungen
2014 / €
Nutzungsrechte
Wahlgrab 20 Jahre
Verlängerung Wahlgrab pro Jahr
Urnenwahlgrab 20 Jahre
Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr
Reihengrab Kinder
Reihengrab
Urnenreihengrab
Anonyme Urnengrabstätte
Pflegegrab Sarg
Pflegegrab Urne
Grabanfertigung / Bestattung
Kinder bis 5 Jahre
Personen über 5 Jahre
Urnenbeisetzung
Anonyme Urnenbeisetzung
Tiefbestattung
Tieferlegung ohne Beisetzung
Tieferlegung mit Beisetzung
Ausgrabung Sarg
Ausgrabung Urne
Wiederbeisetzung Sarg
Wiederbeisetzung Urne
Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers
Benutzung der Trauerhallen
Aufbahrung
Aufbahrung Sinnersdorf, alt
Aufbewahrung Leichnam
Aufbewahrung Urne
Genehmigungsgebühren
Denkmal stehend
Genehmigung sonstiger Grabgestaltung
Zulassung von Gewerbetreibenden
Ausstellung Zufahrtberechtigung
Änderung
2015/ €
1.460,00
73,00
1.279,00
63,95
10,1%
10,1%
9,8%
9,8%
1.608,00
80,40
1.404,00
70,20
506,00
1.252,00
1.130,00
1.257,00
2.552,00
2.088,00
9,5%
10,1%
554,00
1.378,00
9,6%
9,6%
9,8%
9,6%
1.239,00
1.378,00
2.801,00
2.288,00
370,80
824,00
371,70
826,00
329,60
329,60
1.236,00
1.483,20
2.059,90
1.483,20
329,60
330,40
330,40
1.239,00
1.486,70
2.064,90
1.486,70
330,40
659,20
247,20
62,70
415,10
207,50
124,50
0,2%
0,2%
425,80
2,6%
62,30
74,20
44,50
44,50
29,70
660,80
247,80
62,80
2,4%
2,5%
2,4%
212,90
127,70
63,90
76,00
45,60
45,60
30,40
Vorlage Nr.: 471/2014 . Seite 4 / 4
Die Gebührensätze für Grabanfertigungen und Bestattungen, Trauerhallen, Trägerinnen- und Trägerdienste sowie Genehmigungsgebühren müssen geringfügig bzw. moderat angehoben werden, da die bereinigten Kosten um rund 0,7 %
gestiegen sind.
Die Gebührensätze für die Nutzungsrechte müssen deutlich erhöht werden, da die günstigeren Bestattungsarten weiterhin leicht zunehmen (Urnenbestattungen mit geringerer Inanspruchnahme der städtischen Trauerhallen) und niedrigere
Fallzahlen im Vergleich zu 2014 aufgrund der weniger nachgefragten Sarggräber prognostiziert werden müssen.