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Beschlussvorlage (Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Hotels am Ortseingang von Sinnersdorf, nördlich der Roggendorfer Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.12.14, 18:33
Aktualisiert
01.12.14, 18:33
Beschlussvorlage (Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Hotels am Ortseingang von Sinnersdorf, nördlich der Roggendorfer Straße) Beschlussvorlage (Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Hotels am Ortseingang von Sinnersdorf, nördlich der Roggendorfer Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 533/2014 Erstellt am: 26.11.2014 Aktenzeichen: IV/61 - ri/wo Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 10.12.2014 Betreff Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Hotels am Ortseingang von Sinnersdorf, nördlich der Roggendorfer Straße Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 533/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Die Verwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss folgenden Beschluss: Der Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes zur Bebauung der Freifläche nördlich der Roggendorfer Straße am Ortseingang von Sinnersdorf (Anlage 1) wird abgelehnt. Erläuterungen Der Antragsteller betreibt ein Hotel nahe des Ortseingangs, für welches bereits vor einigen Jahren Erweiterungsbedarf angemeldet wurde. Die Verwaltung hat bereits damals eine gewünschte Bebauung der Ackerfläche vor den „Stelzenhäusern“ negativ beurteilt, wie sie nun mit dem vorliegenden Antrag (Anlage1) erneut angestrebt wird Der Ortseingang von Sinnersdorf an der Roggendorfer Straße stellt sich im betreffenden Bereich derzeit sehr positiv dar; die Stelzenhäuser bilden als architektonische Besonderheit einen attraktiven Ortsrand, der ein Alleinstellungsmerkmal mit hohem Wiedererkennungswert darstellt. Die Planung eines Hotelbaukörpers an dieser Stelle wäre weder aus dem Siedlungszusammenhang abgeleitet (in Nutzung und Gestalt), noch angesichts der beschriebenen Qualitäten der bestehenden städtebaulichen Situation begründbar (siehe Anlage 3, Schrägluftbild). Der Erweiterungswunsch für das Hotel war bereits vor einigen Jahren Thema, auch die nun begehrte Fläche wurde bereits bei der Verwaltung in die Diskussion gebracht, dort jedoch wie vorstehend erläutert als nicht unterstützungsfähig eingeschätzt. Daraufhin wurde mit dem Antragsteller beraten, welche anderen Möglichkeiten bestünden, um einen Ausbau des bestehenden Hotels zu ermöglichen. Die Verwaltung argumentierte neben der städtebaulichen Begründung auch dahingehend, dass ein Hotelstandort in der beschriebenen Form kaum zukunftsfähig wäre, da ein Erweiterungsbau mit ca. 60 m Entfernung diagonal gegenüber gelegen kein nachhaltiges bzw. hochwertiges Hotelkonzept darstellte. Es sei vielmehr zu befürchten, dass sich der zukünftig ggf. umzunutzende Hotelstandort – unter Verlust der besonderen Situation der am Ortseingang – vergrößere. Daraufhin entwickelte der Antragsteller ein Konzept für die Erweiterung des Hotels, welches nur die bestehenden Flächen südlich der Roggendorfer Straße umfasst. Das Baurecht hierfür wurde 2012 durch die Stadt Pulheim mit dem Bebauungsplan 1.18 Sinnersdorf (Anlage 2) geschaffen, ohne dass dies bislang ausgeschöpft wurde. Das zum Komplex gehörige Restaurant ist mittlerweile geschlossen, böte somit neben der auf dem bisherigen Stellplatzbereich geschaffenen Baufläche ausreichend Raum für eine Erweiterung z.B. durch einen Umbau. Zusammengefasst liegen weder ausreichende Gründe gemäß § 1 BauGB vor, welche einen Planungsanlass darstellten, noch ist die angestrebte Planung aus Sicht der Verwaltung städtebaulich begründbar oder vertretbar.