Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
473/2014
Erstellt am:
03.11.2014
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
03.12.2014
Planungsausschuss
X
10.12.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler
Bereich: Wiesenweg / Sperlingstraße
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 473/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 120 Brauweiler zu fassen.
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler (Bereich: Wiesenweg / Sperlingstraße) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für Geschosswohnungsbau mit einer Tiefgarage.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler".
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3
(1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom
15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Die Wohnungsgesellschaft mbH GWG Rhein-Erft plant eine Neubebauung der Grundstücke Glessener Straße 15 und
17 sowie Wiesenweg 1 - 4 in Brauweiler. Darüber hinaus soll die zwischen der Bebauung liegende städtische Spielplatzfläche am Wiesenweg in das Bebauungskonzept mit einbezogen werden, jedoch ein der Öffentlichkeit zur Verfügung
stehender Ersatz auf der gegenüberliegenden Seite der Glessener Straße erfolgen.
Das Bebauungskonzept der GWG sieht die Errichtung eines Komplexes von vier zeilenförmigen Wohnblöcken mit insgesamt 40 Wohneinheiten in der Form einer dreigeschossigen Flachdachbebauung vor. Das oberste Geschoss soll
dabei als Staffelgeschoss ausgebildet werden. Der ruhende PKW-Verkehr soll in einer gemeinsamen Tiefgarage, deren
Zufahrt vom Grasweg aus erfolgt, untergebracht werden.
Die Verwaltung begrüßt das Bebauungskonzept der GWG, da die Nachfrage für familien- und seniorengerechtem Wohnraum in Brauweiler in der Form von Geschosswohnungsbau weiterhin das Angebot deutlich übersteigt und eine entsprechende Planung, auch vor dem planerischen Anspruch der Versorgung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen mit
bezahlbarem Wohnraum, sinnvoll ist. Zudem stellt die jetzt geplante Bebauung eine erweiterte Ersatzbebauung für den
bislang dort vorhandenen, in seiner baulichen Substanz erneuerungsbedürftigen, Geschosswohnungsbau dar.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 120 Brauweiler umfasst zusätzlich die derzeit unbeplanten, östlich der für
den Geschosswohnungsbau vorgesehenen Flächen gelegenen Grundstücke. Da diese Grundstücke weitgehend bebaut
sind, werden am Bestand orientierte planerische Festsetzungen getroffen, die jedoch Raum für zeitgemäße Bautiefen
und Gebäudehöhen lassen.