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Beschlussvorlage (Verkehrsbelastung "Am Wiesenhang" Bürgerantrag nach § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
168 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
19.02.15, 18:34
Aktualisiert
19.02.15, 18:34
Beschlussvorlage (Verkehrsbelastung "Am Wiesenhang"
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Verkehrsbelastung "Am Wiesenhang"
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Verkehrsbelastung "Am Wiesenhang"
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Verkehrsbelastung "Am Wiesenhang"
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Bürgerantrag nach § 24 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: Erstellt am: Aktenzeichen: 455/2014 1. Ergänzung 04.02.2015 IV/66-12-019392 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 25.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss X 10.03.2015 Betreff Verkehrsbelastung "Am Wiesenhang" Bürgerantrag nach § 24 GO NRW Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 455/2014 1. Ergänzung . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem HFA, den Antrag nach § 24 GO NRW abzulehnen. 2. Der HFA bestätigt den Beschluss des TVA. Erläuterungen Mit Schreiben vom 21.08.2014 (Anlage 1) beantragt der Bürger sinngemäß: 1. Kurzfristig: Verkehrsberuhigung der Straße Am Wiesenhang durch „einfach zu erreichende Maßnahmen“ (z.B. Fahrbahneinengungen durch Kunststoffelemente) 2. Mittelfristig: Verkehrsberuhigung der Straße Am Wiesenhang durch bauliche Maßnahmen wie Fahrbahneinengungen, Aufpflasterungen o.ä., z.B. bei einer künftig anstehenden Fahrbahndecken-Erneuerung 3. Unterbindung des „unnötigen“ Bau- und Schwerlastverkehrs über den Wiesenhang 4. Vermeidung des Wendeverkehrs auf dem Wiesenhang durch großflächige Hinweistafeln auf das Baugebiet „Sonnenallee“ an der Kreuzung Am Wiesenhang / Geyener Straße im unmittelbaren Kreuzungsbereich 5. wiederholte Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen zur Verdeutlichung der bestehenden Tempo 30-Zone im mittleren Bereich der Straße 6. Vermeidung zusätzlicher Verkehr – insbesondere Baustellenverkehre – für den Wiesenhang infolge der Neubaugebiete BP 113 – BP 115 Pulheim, „da der Wiesenhang keinen zusätzlichen Verkehr aufnehmen kann“ Der Antragsteller stellt dar, dass der Verkehr in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und nunmehr ein unzumutbares Maß erreicht habe. Diese Entwicklung sei auch durch den neuen Kreisel Pariser Straße nicht verändert worden. Vielmehr werde die Unterführung Am Kleekamp wie auch der Kreisel Pariser Straße vom Anlieger- und Lieferverkehr nicht in ausreichendem Maße genutzt. Weiterhin sei die Straße Am Wiesenhang stark durch Schwerlastverkehr belastet. Ein großer Teil dieses Verkehrs werde durch Fehlfahrten verursacht. So würden sich insbesondere Baustellenfahrzeuge, die eigentlich zur Sonnenallee wollen, in die Straße Am Wiesenhang verirren und müssten dort wenden. Da die Straße Am Wiesenhang sehr lang, gerade und relativ breit sei, würden zudem die meisten Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschreiten und selbst schneller als 50 km/h fahren. Einige Verkehrsteilnehmer würden dabei mit hohen Drehzahlen stark beschleunigen. Vor dem Hintergrund der geplanten Neubaugebiete wird eine Zunahme der Probleme befürchtet. Zur Untermauerung der Thesen wurden dem Antrag umfassende Verkehrszählungen und Fotos beigefügt. Zur Verbesserung der dargestellten Situation ist nach Auffassung des Antragstellers eine Verkehrsberuhigung für die Straße Am Wiesenhang erforderlich, so dass hier das Geschwindigkeitsniveau und die Attraktivität für den Durchgangsverkehr verringert werden kann. Zudem müssten die Geschwindigkeiten überwacht und der Fehlverkehr zum Baugebiet Vorlage Nr.: 455/2014 1. Ergänzung . Seite 3 / 5 Sonnenallee unterbunden werden. Nicht zuletzt sei im Rahmen der weiteren Planung eine wirkungsvolle Trennung des Verkehrs zu den Neubaugebieten erforderlich. Zur Erfassung des Verkehrs auf der Straße Am Wiesenhang hat die Verwaltung das Seitenradarmessgerät am 24.09.2014 in der Straße aufgehängt. Aufgrund eines technischen Defektes musste die Messung statt nach der üblichen Zeit von einer Woche bereits nach drei Tagen – am 27.09.2014 – abgebrochen werden. Der Antragsteller wies zudem darauf hin, dass der Standort der Messung sich so nah an der Geyener Straße befunden habe, dass nicht der Bereich mit den maximalen Geschwindigkeiten erfasst worden sei. Aus diesem Grund wurde eine weitere Messung Mitte Oktober vorgesehen. Aufgrund einer Leitungsverlegung waren die Bedingungen zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht repräsentativ, so dass diese Messung nicht möglich war. Aus Sicht der Verwaltung kann der Sachverhalt aber auch mit den bereits vorliegenden Messungen beurteilt werden. Da die städtische Messung relativ nah an der Geyener Straße erfolgt ist, wurde möglicherweise nicht der Bereich erfasst, in dem die maximalen Geschwindigkeiten zu verzeichnen sind. Aber die Messung erfolgte auf jeden Fall damit an der Stelle, die das höchste Verkehrsaufkommen zu verzeichnen hat und eine Messung über drei Werktage vermittelt bereits eine sehr gute Grundlage für eine Beurteilung der Verkehrsbelastungen. Die Ergebnisse dieser Messung sind in Anlage 2 dargestellt. So wurden in diesen drei Tagen insgesamt 2.825 Fahrzeuge – also durchschnittlich etwa 940 Fahrzeuge pro Tag – erfasst. Bei der üblichen Annahme eines Anteils von 10 % hiervon für die Spitzenstunde ergibt sich eine Belastung von etwa 94 Fahrzeugen pro Stunde. Im Verlauf der drei Tage wurden insgesamt 49 Fahrten von Lastwagen und fünf Fahrten von Lastzügen gezählt. Die Zählungen des Antragstellers erscheinen folglich plausibel. Die Beurteilung dieser Verkehrsbelastung durch die Verwaltung unterscheidet sich hingegen fundamental von der des Antragstellers. Zwar wird nicht bezweifelt, dass das Verkehrsaufkommen noch vor einigen Jahren geringer war und in den vergangenen Jahren durch die Bebauung im Bereich der Straßen Hirschweg, Am Lindenkreuz und Elchweg sowie die allgemein gestiegene Motorisierung zugenommen hat. Allerdings handelt es sich bei der Straße Am Wiesenhang um eine Sammelstraße, die der Erschließung der anliegenden Grundstücke wie auch der dahinter liegenden Straßen dient. Zudem befindet sich die Straße in unmittelbarer Nachbarschaft des Stadtzentrums. Da die Straße für diese Anforderung angemessen ausgebaut ist und auch beidseitig Gehwege aufweist, sind die gemessenen Werte fachlich als völlig unproblematisch zu beurteilen. Sowohl hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, wie auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit wäre auch eine weitere deutliche Zunahme des Verkehrs – z.B. auf 2.000 Kfz pro Tag – unkritisch. Trotzdem sieht das Konzept zur Erschließung der Neubaugebiete vor, dass lediglich der kleine Teil des BP 115 Pulheim an das Netz Elchweg / Am Lindenkreuz / Londoner Straße und folglich auch an die Straße Am Wiesenhang angebunden wird. Der überwiegende Teil der Neubaugebiete und der gesamte Baustellenverkehr werden hingegen aus diesen Straßen komplett herausgehalten. Hinsichtlich der Beurteilung des Geschwindigkeitniveaus ergab die Messung der Stadt keine Auffälligkeiten. Da auf der Straße stetig viele Fahrzeuge geparkt werden und dann dort kein Begegnungsverkehr mehr möglich ist, dürfte ein kritisches Geschwindigkeitsniveau allenfalls in den Mittagsstunden, wenn nur wenig Verkehr und parkende Fahrzeuge vorhanden sind, gegeben sein. Die Verwaltung beabsichtigt daher noch eine weitere Messung vorzunehmen und für den Fall, dass sich dabei eine deutliche Überschreitung der Geschwindigkeiten ergeben sollte, die Polizei bzw. den RheinErft-Kreis um Überwachung zu bitten. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung entbehrlich. Ebenfalls ist das ermittelte Schwerverkehrsaufkommen aus Sicht der Verwaltung unkritisch. Da der Weg zu dem Baugebiet „Sonnenallee“ bereits deutlich beschildert ist und zudem die Bebauung dort bereits weit fortgeschritten ist, erübrigen sich aus Sicht der Verwaltung weitergehende Maßnahmen. Vorlage Nr.: 455/2014 1. Ergänzung . Seite 4 / 5 Ergänzung für die Sitzung des TVA vom 25.02.2015 Über die vorgenannte Vorlage wurde in der Sitzung des TVA vom 12.11.2014 nicht entschieden. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, im Januar – sofern geeignete Witterung herrscht – eine weitere Messung durchzuführen. Entsprechend wurde seitens der Verwaltung vom 29.01. bis 05.02.2015 eine weitere Messung durchgeführt. Der Standort des Messgerätes wurde dabei mit dem Antragsteller vor Ort abgestimmt. Zudem wurde das Gerät erhöht befestigt, um Fehlmessungen infolge größerer dort parkender Fahrzeuge zu vermeiden. Das Ergebnis dieser erneuten Messung ist als Anlage 3 beigefügt. Demnach stellt sich die Situation wie folgt dar: 1) Verkehrsbelastung a) Innerhalb einer Woche wurde die Straße von insgesamt 5.122 Fahrzeugen in beiden Richtungen inklusive motorisierter und nichtmotorisierter Zweiradfahrer befahren. Dies entspricht 731 Fahrten pro Tag. b) In der Morgenspitze von 6:00 bis 9:00 Uhr weist die Straße eine Belastung von durchschnittlich 113 Fahrten, folglich 38 Fahrten pro Stunde auf c) In der Nachmittagsspitze von 15:00 bis 19:00 Uhr weist die Straße eine Belastung von durchschnittlich 217 Fahrten, folglich 54 Fahrten pro Stunde auf 2) Schwerverkehr Bei 68 Fahrzeugen innerhalb der gesamten Woche handelte es sich um LKWs oder Lastzüge. Folglich fanden durchschnittlich 10 Fahrten des Schwerverkehrs pro Tag statt. Der Schwerverkehrsanteil entspricht folglich 1,3% 3) Geschwindigkeiten a) Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrten beträgt 32 km/h b) Die v85 beträgt 41 km/h. Folglich fahren etwa 15% der Fahrzeuge schneller. c) Die maximale Geschwindigkeit beträgt 72 km/h in Richtung Am Lindenkreuz und 84 km/h in Richtung K 25. Diese Messwerte sind wie folgt zu bewerten: zu 1) Die Verkehrsbelastung stellt sich als noch geringer dar, als dies von der Verwaltung aufgrund der vorherigen Messung abgeschätzt wurde. Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), die als allgemein anerkannte Regel der Technik zu bewertenden ist, sollen folgende Verkehrsstärken nicht überschritten werden:  für Sammelstraßen: 400 – 800 Kfz/h  für Wohnstraßen: 400 Kfz/h  für Wohnwege 150 Kfz/h Vorlage Nr.: 455/2014 1. Ergänzung . Seite 5 / 5 Die vorhandene Verkehrsbelastung von unter 60 Kfz/h wäre demnach selbst für einen Wohnweg als unkritisch zu bewerten. Die Verkehrsbelastung wird zudem auch nach Aufsiedlung aller Baugebiete weit unter allen Grenzwerten der RASt 06 liegen und dies würde selbst dann gelten, wenn entgegen der Beschlusslage auf eine Schließung der Verbindung zwischen den Baugebieten BP 114 und BP 115 verzichtet werden würde. zu 2) Der Schwerverkehrsanteil ist als extrem gering bis völlig unauffällig zu bewerten. Die ermittelten Zahlen ergeben sich bereits zu einem großen Teil allein durch die Müllabfuhr. zu 3) Die breite Masse der Verkehrsteilnehmer verhält sich angemessen. Ein kleiner Teil fährt allerdings mit zum Teil erheblich erhöhter Geschwindigkeit und dieses Verhalten ist über den ganzen Tag hinweg zu beobachten. Da diese Geschwindigkeitsüberschreitungen folglich nicht durch parkende Fahrzeuge verhindert werden, versprechen Einengungen und andere bauliche Maßnahmen hier ebenfalls keinen Erfolg. Die Verwaltung wird daher die Polizei um Geschwindigkeitsmessungen bitten. Zusammengefasst hat sich durch die erneute Messung für die Verwaltung keine wesentliche Änderung der vorherigen Beurteilung der Situation ergeben, so dass die Beschlussempfehlung unverändert bleiben kann.