Daten
Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:36
Aktualisiert
08.12.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
405/2014
Erstellt am:
13.10.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200
Verfasser/in:
Frau Löbbert
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
16.12.2014
Betreff
Jahresabschluss 2012
Verwendung des Jahresergebnisses
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 405/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, den Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2012 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) der Ausgleichsrücklage in Höhe von 178.747,05 € vollständig zuzuführen.
Erläuterungen
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 vorgelegt. Nach §
96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest und entlastet
den Bürgermeister.
Neben der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zugleich
über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von 178.747,05 € soll vollständig der Ausgleichsrücklage
zugeführt werden und dem Ausgleich von Defiziten späterer Haushaltsjahre dienen.