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Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan 137, E.-Kierdorf, Wiesenstraße I. Beschluss über die Anregungen II. Satzungsbeschluss V 7 / 3030, Rat am 09.12.2003 V 7 / 3530, PlanA am 23.06.2004 V 7 / 0119, Rat am 21.12.2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/137 öffentlich V 8/ Amt: O1(4t{. - 61 - An den BeschlAusf. : - 61 - Rat Datum: 02.03.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorbereitung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Vorhaben- und Erschließungsplan I. Beschluss 137, E.-Kierdorf, Wiesenstraße über die Anregungen II. Satzungsbeschluss V 7 / 3030, Rat am 09.12.2003 V 7 / 3530, PlanA am 23.06.2004 V 7 / 0119, Rat am 21.12.2004 Finanzielle Auswirkungen: Keine • Unterschrift des BUdgetverantwOrlWn Erftstadt, den 02.03.2005 n I\i\~ Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 137, Erftstadt-Kierdorf, Wiesenstraße, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGB!. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: I. 1 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet jederzeit mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. Der Hinweis bezüglich der Transportleitung (ON 250) und der Versorgungsleitung (ON 150) ist bereits entsprechend berücksichtigt. Die Transportleitung liegt außerhalb des Plangebietes; die Versorgungsleitung liegt in der Straßenverkehrsfläche . P:\sz\VORLAGEN\v6100025·061.doc - I. 2 Bezirksregierung 2 - Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Dem Hinweis bezüglich der Kampmittelüberprüfung wurde bereits durch einen entsprechenden Hinweis im Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Rechnung getragen. Die Aussagen bzgl. der Kampfmittelüberprüfung bei Konkretisierung der Maßnahme wird an den Vorhabenträger weitergegeben. 1.3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101-103, 53879 Euskirchen Dem Hinweis bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch den Verkehr auf der L 495 wurde bereits im Rahmen des Schalltechnischen Gutachtens zum VEP Rechnung getragen. Entsprechende Festsetzungen zum passiven Lärmschutz im Bebauungsplan stellen die gesunden Wohnverhältnisse sicher. • 1.4 Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim Der Hinweis bezüglich des angrenzenden Überschwemmungsgebietes der Erft (HQ 100) wird zur Kenntnis genommen. Die Höhenlage der geplanten Erschließung und Gebäude entspricht den diesbezüglichen Anregungen. 1.5 Deutsche Telekom AG, Postfach 101046, 50450 Köln Der Hinweis bzgl. der Verlegung von Telekommunikationsanlagen wird zur Kenntnis genommen und im Ausbau entsprechend berücksichtigt. 1.6 • Rhein-Erft-Kreis, Amt für Kreisplanung Platz 1, 50126 Bergheim und Naturschutz, Willy-Brandt- Den Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde bzgl. der Anrechnung der Anpflanzungsfläche in den rückwärtigen Grundstücksbereichen und der Dachflächenentwässerung auf die Kompensation wird entsprochen. Der landschaftspflegerische Begleitplan und der vorhabenbezogene Bebauungsplan werden entsprechend geändert. Das dadurch bedingte Kompensationsdefizit wird durch die Erweiterung der externen Ausgleichsflächen ausgeglichen. Entsprechend der Anregung der Unteren Wasserbehörde wird die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan bzgl. des § 51a Landeswassergesetz ergänzt. 1.7 Dr. Lothar Hee,Goldenbergstraße 50, 50374 Erftstadt Die dargelegten Bedenken und Hinweise treffen nicht zu. Die Erschließungskosten werden vom Vorhabenträger auf der Grundlage des Durchführungsvertrages getragen. II. Gemäß § 12 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB wird dem Wechsel des Vorhabenträgers (bisher Herr Heinz Buschheuer, Dahlienweg 16, 50169 Kerpen) auf Herrn Engelbert Zepp, Frenzenstraße 43 A, 50374 Erftstadt, zugestimmt. P:\Sz\VORLAGEN\V6100025·061.DOC - 3 - Gemäß §§ 2, 10 und 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB sowie i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) i. d. F. der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S.255/SGV NRW 232) in der zuletzt gültigen Fassung wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, E.-Kierdorf, Wiesenstraße, einschließlich Begründung und Durchführungsvertrag (s. Anlage) in der Fassung der Beschlussfassung zu I. als Satzung beschlossen. Begründung: • • Zu 1.7 Die Bedenken bzgl. der Entwässerung treffen nicht zu. Im Rahmen des Planverfahrens wurde ein Erschließungs- und Entwässerungskonzept erarbeitet. Grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Schmutzwasserentsorgung sind dabei nicht aufgetreten. Das Plangebiet ist in der aktuellen Netzplanung berücksichtigt; die Entsorgung erfolgt für diese Flächen im Mischsystem. Das Gebiet liegt in der Wasserschutzzone III A des Entwurfs zur Festlegung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim. Aus wasserwirtschaftlicher und rechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen eine Wohnbebauung in derWasserschutzzone III A. Im Plangebiet verläuft eine Gasversorgungsleitung (ON 150) ca. 1,00 südwestlich des Grundstücks von Herrn Dr. Hee in der Straßenverkehrsfläche. Diese Leitung wird durch die Planung nicht gefährdet. Die geplanten Einfamilienhäuser können von dieser Leitung mit Gas versorgt werden. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde die Verkehrserschließung u. a. mit dem Rhein-Erft-Kreis als Straßenbaulastträger der K 46 (Goldenbergstraße ) abgestimmt. Die Einmündung in die K 46 ist demnach ausreichend dimensioniert (geplanter Kurvenradius: 8,00 m). Die geplante Erschließungsstraße ist mit einer Gesamtbreite von 7,00 m durchgängig in einer Breite von 4,75 m befahrbar. Zusätzlich wird ein 1,50 m tiefer Bereich der Vorgärten von jeglicher Bebauung freigehalten, so dass auch für Landmaschinen und Kranfahrzeuge ausreichend Lichtraumprofil vorhanden ist. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens im Einmündungsbereich der K 46 und auf der geplanten Erschließungsstraße ist daher insgesamt nicht mit Verkehrsproblemen zu rechnen. Die Erschließungskosten sind Gegenstand des Durchführungsvertrages; der Vorhabenträger verpflichtet sich darin zur Übernahme der Erschließungskosten. Zu II. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 09.12.2003 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Erftstadt-Kierdorf, Wiesenstraße beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 19.12.2003 bis 13.02.2004 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.09.2004 bis einschließlich 07.10.2004. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2005 bis einschließlich 19.02.2005 statt. Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr der Vorhaben- und Erschließungsplan, Erftstadt-Kierdorf, Wiesenstraße als Satzung beschlossen werden. P:\SZ\VORLAGENIV6100025-061.DOC - 4 - Während des Planverfahrens hat durch Eigentumsübertragung der entsprechenden Grundstücke ein Wechsel des Vorhabenträgers stattgefunden. DieserWechsel bedarf der Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes innerhalb der vorgegebnen Frist gefährdet ist. Da diese Annahme nicht unterstellt werde kann, sollte dem Vorhabenträgerwechsel zugestimmt werden. Der bis zum Satzungsbeschluss vorliegende Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Erftstadt und dem Vorhabenträger I Grundstückseigentümer bestimmt im Wesentlichen die Pflicht des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Erschließungskosten. • Bestandteil des Durchführungsvertrages ist weiterhin die Ausgleichsverpflichtung der Vorhabenträger und deren Sicherstellung . Anlagen • P:ISZIVORLAGENIV6100025-061.DOC ., Ihr Erdgas. Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Ertt- Postfach 12 22 • 50329 Harth L Ihr Ansprechpartner Michael Kordt Planung Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Umwelt- und Planungsamt Frau Meyer Postfach 2565 1if 02233 7909-74 ~ 02233 790938-013 Q michael.kordt@gvg.de 50359 Erftstadt 17.Januar2005 I Vorhaben- und Erschließungsplan.Nr. 137, Erftstadt-Kierdorf, Ihr Schreiben vom 10.01.2005 - Z 61 21-20/137 Wiesenstraße; Sehr geehrte Frau Meyer, Bezug nehmend auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben genannten Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können. Wir bitten Sie, die aus dem beiliegenden Übersichtsplan Bebauungsplan zu berücksichtigen. 'j. Bereich jederzeit mit der ersichtliche Erdgasleitung im LU Freundliche Grüße ~"-' GVG Rhein-Erft ;.~~.~·4.? ! ,~ q~l'I ~w Vl U L Anlage: Übersichtsplan M 1:5000 ,. rgungsgese!lschafl mbH Rhein-Erft anck-Straße 11 - 50354 Hürth 22337909-0 fG;: 02233 790938-000 E-Mail: inlo@gvg.de . www.gvg.de Bankverbindung: Kreissporkasse Köln BLZ 370 502 99 - Konto Nr. 387 68 Handelsregister: AG Köln HRB 43268 Steuer-Nr.224/5716/0258 USt-ldent-Nr. DE 123494611 Vorsitzender des Aujsichtsrctes: Dipl-Ing. Helmut Haumann Geschö/tstührung: Dtpl.iKlm., Oipl.-Finanzwirj Christian Metze Dipl.-Ing., Oipl.-Wir1.-lng. Frank Rötteer Partner der GE'NR.hej t1 E nB ff; ie • ERFTSTADT , ' '," .~ ... -BLATT SCHNITT -~---+---- .'-""""'",- '''~ ~- <. --- -+--.o' Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung DUsseldorf Postfach 30 08 65 40408 DUsseldorf Dienstgebäude Gaedestraße 7, 50968 Köln Kampfmittelbeseitigungsdienst Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Postfach 2565 50359 Erftstadt , Durchwahl: (0221) 229 - 2595 Telefax: Auskunft erteilt: Herr Bauer Köln, 20.01. 2005 22.5 - 20.01.05 6121-201137 (0221) 229 - 2599 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) Ihre Anfrage vom Ihr Zeichen NRW . Rheinland AußensteIle Köln BM 19/ 2005 Kampfmittelbeseitigung hier: Vorhaben und Erschließungsplan Nr. 137 - Erftstadt Kierdorf Bezug: ~ Sehr geehrte Damen und Herren, zu der in Rede stehenden Maßnahme verweise ich auf meine Stellungsnahme vom Az.:22.s 8M 15/04 29.01. 2004 an der sich inhaltlich nichts geändert hat Mit freundliehen Grüßen Im Aufuag vJ~...P_~~'- Bauer Telefon (Zentral) (0211) 475-0 Zu erreichen mit: Zahlungen an: Landeskasse Dusseldorf Telefax (Zentral) (0211) 475-2671 OB bis Köln Hbf Klo. Nr.: 4 100012 http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de KVB Buslinie 132 !BAN: DE41300500000004100012 E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf:nrw.de bis Gaedestraße BIC: WELADEDD BLZ: 30050000 WestLB AG ~.q~ (5" Straßen.Nr,~W. tondesbetrteb Lllrn:!eMJelIieto St:a&!IN<! "'~lass.mg Nordrhetn-vvesttolen Niederlassung Euskirchen :J"rdrhem-W~if:ll"n :;::'.b).j',:hen· JElkl:e-r Ri(\g im - ;,),' Srrcßenbcu ~'llt7!" Eus,:ut'h";1 per Fax (022 35) 409-542 Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Postfach 2565 50359 Erftstadt Kontakt: Herr Friesen Telefon: 02251-796-189 Fax: 022'1-796-222 F-M:til: jtlergen.fri~@~asse-n.nrv.'.d.:- Zeichen: 2.10.07.20 (Bei Antworten bitte angehen.) 17.01.2003 Vorhaben- und Erschließungspian Nr. 137, Erftstadt-Kierdorf. Wiesenstraße Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleilplanvecfahren gem. § 3 (2) BauGB Ihr Schreiben vom 10.01.2005. Az.: 61 21-20/137 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prütt, ob Schutzmaßr.ahmen gegen den tärm durch Verkehr auf der L 495 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt. Mit freundliehen Grüßen Im Auftrag Bt:tric:b~sit.L Od:;c:nkin;hC:::l' Telefee. 020913808·( !""~',';ocb 10 165: . 4:5816 G~!'X:nJ.,.iJdlC:l1· Internet: erassen.nrw.öe : E·\hiL kontfl1<Y?il~tr,l:;<;t:n.nr-.v.ae ."lolkherRing 101 - ]03' 53879 Euskirchen Telefon: 0:22S1/796Q ,. t Bezirksregierung Köln Bezirksregierung , 50606 Köln 70 Stadt Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Auskunft erteilt: Herr Bens 65 63 1?1t~~~~6ZJ1 51 ~\A VI Zimmer: 369 Durchwahl: (0221) 147 - 3860 (0221) 147 - 3869 Telefax: Aktenzeichen: (bei Antwort bitte angeben) 22.S-BM Datum: 15/04 05. 02 .2004 Kampfmitte1beseitigung;ns hier: Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Wiesenstraße, Erftstadt-Kierdorf Bezug: Ihre Anfrage vom 19.12.04, Az.: 61 21-20/137 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung des o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden auf das Vorhandensein von Bombenb1indgängern/Kampfmitte1n, ~ • , der Bereich im ehemaligen Luftbilder stehenden da Bombenabwurfgebiet/Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zurzeit die in Rede Hinweise nicht möglich, Flächen eine Kampfmittelfreiheit für zu bescheinigen. Zwecks Kampfmittelüberprüfung der in Rede Hierfür stehenden Maßnahme bitte bitte ich bei Konkretisierung um erneute ich für die zu bebauenden Beteiligung. Flächen folgendes zu veranlassen: 1/2 Sprechzeiten: persönlich: donnerstags von 8:30 - 15:00 Uhr und nach Vereinbarung telefonisch: montags - donnerstags von 8:30 - 17:00 Uhr, freitags von 8:30 - 15:30 Uhr Telefon: Zu erreichen mit: E-Mail: (0221) 147-0 poststelle@bezreg-koeln.nrw_de Internet: hUp:/lwww.bezreg-koeln.nrw.de DB bis Köln Hbf V-Bahn Linien X.400 C=de; A=dbp; P=dvs-nrw; 3,4,5,12.14,16,18 0= bezreg-koeln; bis Appellhofplatz S e postatelle; Übenveisungen an RHK Köln: WestLB. Girozentrale Köln BLZ 370 500 00 Kontonwnmer 965 60 .. f - 2 - Vorlage der Betretungserlaubnis Freistellung Bereitstellung der Fläche von Versorgungsleitungsplänen Sobald die o.a. Unterlagen geschaffen (Bebauung/Bewuchs) vorliegen bzw. die Voraussetzungen sind, kann mit der Kampfmittelräumung begonnen werden. Mit freundlichen A;~ Grüßen (Bens) 2/2 Erft Bereich Abwassertechnik • == Verband _ Wasserwirtschaft für unsere Region. Erftverband I Postfach 1320 I 50103 Bergheim Abteilung Ihr Ansprechpartner Durchwahl Stadtverwaltung Erftstadt Postfach 2565 Telefax ]~~MQ'=-4"TIÜOiS5r.;'Qi",;4iT<8;:;2C"7""B"'I:-o-_,unser Zeichen , 10 50359 Erftstadt • I) ,f 14 O·;.~;;e;~~.~er. 0 St~dl ErflSI.1jd·~' -=-I-'-".J E·Maii , 20 f T:..J ~r.gangBQro 80rgermeiSfer 1 '.'.' 40 43 44 50 51 Erftverband Paffendorfer Bergheim, 28. Januar 2005 Offenlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 137 "Erftstadt-Kierdorf, Wiesenstraße" ---- Anlage: 1 Lageplan Ihr Schreiben vom: 10,01.2005, Ihr Zeichen: 61 21-20/137 Sehr geehrte Damen und Herren, zur • ~ A1 Technische Dienste Frau Szymanski (02271) 88-13 24 (02271) 88-19 10 szy/A.1-40801 b bauleitplanung @erftverband.de 0, g, Maßnahme nimmt der Erftverband wie folgt Stellung: Das Überschwemmungsgebiet eines HQ1QOgrenzt unmittelbar an das beplante Grundstück (s. beil. Lageplan). Damit ist bei einem noch selteneren Ereignis von Schäden an der Bebauung auszugehen. Hier gilt es im Rahmen der erweiterten Bauvorsorge mögliche Schäden zu reduzieren. Dazu kann u. a. die Anhebung des Erdgeschossfußbodenniveaus über Gelände helfen wie auch die Vermeidung von Keller-Lichtschächten oder -zugängen in Geländemulden. Weg 42 50126 Berqheim Fon (02271) 88·0 Fax (02271)881210 www.erftverband.de Commerzbank Bergheim Konto 390 400 000 BlZ 370 400 44 Kreissparkasse Köln Konto 142005895 BlZ 37050299 Deutsche Bank AG Bergheim Konto 4 710 000 BlZ 370 700 60 Volksbank Erft eG Konto 1 001 098019 BLZ 370 692 52 Mit freundlichen Grüßen orbert Bereichs Vorsitzender des Verbandsrats: Clemens Pick, Mdl Vorstand: Dr.-Ing. Wulf Lindner - - - · ~ - -ComDeutsche Telekom AG, T-Com TI NL West, PTI 22, Postlach to to 42,50450 Köln. Stadt Erftstadt Planungsamt Postfach 2565 50359 Erftstadt Ihre Referenzen Unser Zeichen Durchwahl Datum Betrifft 61 21-20/137 PTI 22 Köln, Ref. PPB L 0221/575-18130 l7. Jan. 2005 Bebauungsplan Nr. J37~ Erftstadthier: Stellungnahme Sehr geehrte Kierdorf, Wiesenstraße, Damen und Herren, Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. jedoch auf folgendes hin: Wir weisen Zur fernmeldetechnischen Versorgung des Planbereiches die Verlegung zusätzlicher TelekoR~unikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. ist Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen unter Berücksichtigung einer sinnvollen Koordination mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leistungsträger bitten wir, dass Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im.Planbereich der Deutschen Telekom AG, T-Com, TI NL West, PTI 22, Postfach 10 10 42 ,50450 Köln, so früh wie möglich mitgeteilt werden. Mit freundlichen i. A. c;;tf" Grüßen Johann Stärk . 8 ~ Hausanschrift Postanschrift Telekontakte Konten Aufsichtsrat Vorstand Handelsregister Deutsche Telekom AG T-Com. Technische Infrastruktur Niederlassung West, Karl-Lange-Straße 29, 44791 Bochum Postfach 10 10 42,50450 Köln, Besucheradresse: Innere Kanaistraße 98, 50672 Köln Telefon .49234505-0, Telefax +49 234 505-4110, Internet www.t-com.de Postbank Saarbrücken (BLZ 590 IOD 66), Kto.-Nr. 166078-666 Dr. Klaus Zumwinkel (Vorsitzender) Kai-Uwe Ricke (Vorsitzender), Dr. Karl-Gerhard Eick (stellvertretender Vorsitzender), Thomas Holtrop, Dr. Heinz Klinkhammer, Rene übermann, Konrad F Reiss Amtsgericht Bann HRB 6794, Sitz der Gesellschaft Bann, USt-ldNr. DE 123475223 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 16/02 2005 16:42 FAX 02271832344 RBEIN-ERFT-KREIS AMT 61 1iZI001 DerLandrat Amt für Krei.planung Der Landrat Rh~in~Erft·Kreis· und Naturschutz 50124 Bergbetm Stadt Erftstadt Datum LBM+~~I'2~-L~? I 8' ! 50359 Erftstadt 'r· ., :-'!;1':11(rlts1adt 'P" 'l,;r9~'",",ci$tor ", -._- _ 1 7. Fm 2005 J,; '--i 70 16,o~,2005 - Mein Zeichen 65 6'.34'.05.03 63 I--20 , ... 61 I cmgar'l SGro Bürg~rmeis:e( 11 I 32 4.1 . 44 50 51 Herr Weber 140T • ert:~iIt Auskunft ZimmerN'J'. 3·4 Telefon Ol:l71 83~4213 Vorhaben- und ErschließuTl9splaTll37 Fax Öffentliche Auslegung 02271 83-234<1 Ihr Schreiben vom 10.01.05 - 6121-:10/137 E·M~i1 manfred.kohlmann@rhein-eITt- kteis.de Gegen den Bebauungsplan von Naturschutz und bestehen erbebtehe Lanschaftspflege nicht Bedenken, da die Belange ausreichend berücksichtigt werden. Um eine Abgrenzung des Saugebietes gegenüber dem landschaftsschutz- gebiet sicherzustellen, ist eine ausreichend breite ortsrandeinqrünunq forderlich. Der Bebauungsplan sieht eine 3 m breite kleinen Gartenqrundstücken Eingrünung vor. Die nicht überbaubaren er- auf den Grundstücksflä- chen weisen nur Tiefen von 8 m bis n m auf, auf denen noch Nebenanlagen, • wie Wintergärten zulässig sind. Die nicht befestigte mit nUT noch Terrassengröße. Gehölzstreifen abzutrennen unverhältnismäßig Von dieser Fläche noch einen freiwachsenden ist realitätsfern. klein wird. Außerdem eine so nahe an den Gebäuden der Grundstücke Freifläche erreicht so- da die verfügbare würden die Wohnhäuser gelegene Gehölzpflanzung unverhältnismäßig beschattet. Fläche dann durch auf der Südseite Die Umsetzung Hausadresse W1l1y-Brandt.Pl:..tz , 50126 Bergheim Telefon 02271 sa-c Fax 0227' 83-2300 Internet www:rh@in·e1ft·kreis,d~ info@rhein-erft-krei:!i.de Postadreul!: 50124 8!tghl!:im Öffnungszeitt!!TI Montag bis Freitag "rerrninabsprache dieser Fest- setzung ist daher nicht praktikabel. Auf den verbleibenden schlagswasser ist zu berücksichtigen, festgesetzten Gartenflächen soll auch das anfallende Nieder- versickert werden. Bei der Auswahl der Versickerungsflächen das das VersicKern des Niederschlagswa5sers Pflanzflächen für Bäume und Sträu,her Daher ist auch die Umsetzung auf den nicht zulässig ist. dieser Festsetzung nicht praktikabel. BankveTbtndungen Postbank Köln (BlZ 370 too 50) Konto: 10 8sa SOS Kreissparkasse Köln (BU 370 502 99) Zur Umsetzung des verbleibenden aber eine transparente flächen erforderlich. Beschreibung Kompensationsbedarfs und nachvollziehbare Dies bedeutet der Maßnahme gen muss Art der Maßnahme. Darstellung in der Erftaue ist DOl 2.00 der Ökokonten- neben der Festlegung der Größe eine und eine Flächenzuordnung. Einzelfallb ez o- Größe, genaue Kontorua lage und Umsetzungszeit- punkt dargestellt werden (s.a, OVG Koblenz. vom '3.06.2002, 1 C 11 646/01). Die Angaben müssen auch den Vorgaben des § 6 (8) lG zur Führung des Öffentl. Vemeh1'5mlttel zum Krei:i;h,,1,I.$: Bahn: BeTgheim und Ztevench äushaltestellen. Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere Infos: www.revg.deodero22341&06-0 16/02 RHEIN-ERFT-KREIS 2005 16:42 FAX 02271832344 I4i 002 AMT 61 Sene:z von Ausgleichsflächenkatasters gerecht werden. Gern. § 6 (8) LG sind alle Flä- chen. für die Ausgleichs- und Ersatzrnaßnahmen der Unteren Landschaftsbehörde des Ausgleichsflächenkatasters werden. von Behörde für die Führung in ein VerzeichniS einzutragen. Eintragung ist die Darstellung bung der Ersatzmaßllahme festgesetzt als zuständiger Für diese der Fläche in einer Karte sowie die Beschrei- erforderlich. Daher rege ich an: 1. Die Anrechnung der Versickerung Eingriffs-jAusgleichsbilanzierung bilanzierung 2. • ist entsprechend Die Umgrenzung Eingrünung auf 30 % des Baufeldes entfällt. zu korriqieren, von Flächen zum Anpflanzen des Plangebietes der südlichen angrenzenden sowohl gegenüber in der Die Eingrifs-/Ausgleiohs- außerhalb von Sträuchern der Gartenflächen Ackerfläche festzusetzen. den PTivatgärten zur ist auf Die Fläche ist als auch gegen Überpflügen durch landwirtschaftliche Bewirtschaftung dauerhaft zu sichern. Diese Festsetzung ist geeignet, die Abgrenzung des Saugebietes gegenüber dem landschaftsschutzgebiet 3. Darstellung und Beschreibung der Ersatzfläche folgenden Angaben: Darstellung Maßnahmen) in einer Benennung des Zeitpunktes mit mindestens der Kompensationsfläche Karte, Beschreibung ökologischen Aufwertung. bzw. Benennung sicherzustellen. (und der der Maßnahmen zur des Realisierungszeitpunktes der sehen durchgeführten Maß- nahmen. Die in der Begründung serbeseitigung enthaltenen sowohl der geplanten der privaten Baugrundstücke lWG. Ausnahmetatestände entspricht dung entsprechend im Auftrag ~ Weber öffentlichen zur NiederschlagswasVerkehrsfläche nicht den Bestimmungen bzw. Abweichungen wurden bisher weder beschrieben • Ausführungen von diesen Bestimmungen noch begründet. zu ändern bzw. zu ergänzen. als auch des § 5' a ich rege an, die Begrün- 2 Erftstadt, 14.02.2005 Dr. Lothar Hee Goldenbergstr. 50 50374 Erftstadt BM Stadt Erftstadt Umwelt- u. Planungsamt z. Hd. Herrn Lippik Holzdamm 10 4·105 10_ 82 81 70 2C ; c: "':;a..~g 8';"(; 3~·;~rr"e.i~:!' :32' ..!:J t ~) • 4.+ ' SC 21 50374 Erftstadt Betreff: Einspruch gegen YEP 137 • Sehr geehrter Herr Lippik, zu dem Bebauungsplan YEP Nr. 137 Wiesenstraße in Kierdorf möchte ich Einspruch einlegen. Begründung: Vorletztes Jahr wurde mir ein benachbartes Grundstück zum Kauf angeboten. Meine Anfrage bei der Stadt Erftstadt, ob das Gebiet einmal Baugebiet werden könnte, wurde verneint und dazu folgende Argumente angeführt: 1. Der Abwasserkanal käme in diesem Bereich zu tief für einen Anschluß an das Netz. 2. Es beginnt hier das Wasserschutzgebiet. 3. Die Haupterdgasleitung durchzieht den Weg und Flurstücke. Eine notwendige Verlegung weiterer Leitungen unmittelbar neben dieser Gasleitung sei problematisch und kaum denkbar. 4. Die Zufahrtstraße sei zu schmal für normalen Anliegerverkehr, geschweige denn für Parkmöglichkeiten oder Be-lEntladungen. Da die anschließenden landwirtschaftlichen Flächen nur über diesen Weg erreichbar sind, hätten große Fahrzeuge wie Mähdrescher etc. nicht mehr genügend Platz. Zudem herrscht reger Fahrradverkehr, der berücksichtigt werden muss. haben die überlangen KnÜlfäJrrz~"-eu-g-e-e-rho-e--cb"7li~co-he-Pr=-o"'-b"'-lem-e-I-n-"-it~d""er-Z=---ufa~h W=-Cö-rt=li~ch"":-- • "Solange es Fa. Niederhaus gibt, wird dort nirgends gebaut", Um so mehr erstaunt mich die rasehe gegenteilige Entscheidung, dass noch diesen Monat dort gebaut werden soll (It. Bauschild vor Ort). Nach Auskunft des Planungsamtes droht mir als Anlieger (eines voll erschlossenen Grundstücks!) nun auch noch, dass ich möglicherweise anfallende Straßenanliegerkosten tragen muss, ohne geringsten Nutzen zu haben, im Gegenteil eine verminderte Wohnqualität hinnehmen müßte. Das kann und werde ich auf keinen Fall hinnehmen. .t rll('rr fr Grüßen I~'~ ~ thar Hee . "'''"--=. >-~ ;: ::::::