Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/137
öffentlich
V
8/
Amt:
O1(4t{.
- 61 -
An den
BeschlAusf. : - 61 -
Rat
Datum: 02.03.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorbereitung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Vorhaben-
und Erschließungsplan
I. Beschluss
137, E.-Kierdorf,
Wiesenstraße
über die Anregungen
II. Satzungsbeschluss
V 7 / 3030, Rat am 09.12.2003
V 7 / 3530, PlanA am 23.06.2004
V 7 / 0119, Rat am 21.12.2004
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
•
Unterschrift des BUdgetverantwOrlWn
Erftstadt, den 02.03.2005
n
I\i\~
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Offenlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 137,
Erftstadt-Kierdorf, Wiesenstraße, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGB!. I S. 2414) i. V. m. § 233
Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden:
I. 1
Gasversorgungsgesellschaft
mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet jederzeit mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
Der Hinweis bezüglich der Transportleitung (ON 250) und der Versorgungsleitung (ON 150) ist bereits entsprechend berücksichtigt. Die Transportleitung
liegt außerhalb des Plangebietes; die Versorgungsleitung liegt in der Straßenverkehrsfläche .
P:\sz\VORLAGEN\v6100025·061.doc
-
I. 2
Bezirksregierung
2
-
Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Dem Hinweis bezüglich der Kampmittelüberprüfung wurde bereits durch einen
entsprechenden Hinweis im Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Rechnung getragen.
Die Aussagen bzgl. der Kampfmittelüberprüfung bei Konkretisierung der Maßnahme wird an den Vorhabenträger weitergegeben.
1.3
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101-103, 53879 Euskirchen
Dem Hinweis bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den
Lärm durch den Verkehr auf der L 495 wurde bereits im Rahmen des Schalltechnischen Gutachtens zum VEP Rechnung getragen. Entsprechende Festsetzungen zum passiven Lärmschutz im Bebauungsplan stellen die gesunden
Wohnverhältnisse sicher.
•
1.4
Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim
Der Hinweis bezüglich des angrenzenden Überschwemmungsgebietes der Erft
(HQ 100) wird zur Kenntnis genommen. Die Höhenlage der geplanten Erschließung und Gebäude entspricht den diesbezüglichen Anregungen.
1.5
Deutsche Telekom AG, Postfach 101046, 50450 Köln
Der Hinweis bzgl. der Verlegung von Telekommunikationsanlagen wird zur
Kenntnis genommen und im Ausbau entsprechend berücksichtigt.
1.6
•
Rhein-Erft-Kreis, Amt für Kreisplanung
Platz 1, 50126 Bergheim
und Naturschutz,
Willy-Brandt-
Den Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde bzgl. der Anrechnung der
Anpflanzungsfläche in den rückwärtigen Grundstücksbereichen und der Dachflächenentwässerung auf die Kompensation wird entsprochen. Der landschaftspflegerische Begleitplan und der vorhabenbezogene Bebauungsplan werden
entsprechend geändert. Das dadurch bedingte Kompensationsdefizit wird durch
die Erweiterung der externen Ausgleichsflächen ausgeglichen.
Entsprechend der Anregung der Unteren Wasserbehörde wird die Begründung
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan bzgl. des § 51a Landeswassergesetz
ergänzt.
1.7
Dr. Lothar Hee,Goldenbergstraße
50, 50374 Erftstadt
Die dargelegten Bedenken und Hinweise treffen nicht zu. Die Erschließungskosten werden vom Vorhabenträger auf der Grundlage des Durchführungsvertrages getragen.
II.
Gemäß § 12 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB wird
dem Wechsel des Vorhabenträgers (bisher Herr Heinz Buschheuer, Dahlienweg 16,
50169 Kerpen) auf Herrn Engelbert Zepp, Frenzenstraße 43 A, 50374 Erftstadt, zugestimmt.
P:\Sz\VORLAGEN\V6100025·061.DOC
- 3 -
Gemäß §§ 2, 10 und 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2
BauGB sowie i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung
und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbauordnung)
i. d. F. der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S.255/SGV NRW 232) in der
zuletzt gültigen Fassung wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, E.-Kierdorf, Wiesenstraße, einschließlich Begründung und Durchführungsvertrag (s. Anlage)
in der Fassung der Beschlussfassung zu I. als Satzung beschlossen.
Begründung:
•
•
Zu 1.7
Die Bedenken bzgl. der Entwässerung treffen nicht zu. Im Rahmen des Planverfahrens
wurde ein Erschließungs- und Entwässerungskonzept erarbeitet. Grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Schmutzwasserentsorgung
sind dabei nicht aufgetreten. Das Plangebiet ist in
der aktuellen Netzplanung berücksichtigt; die Entsorgung erfolgt für diese Flächen im
Mischsystem.
Das Gebiet liegt in der Wasserschutzzone
III A des Entwurfs zur Festlegung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage
Dirmerzheim. Aus wasserwirtschaftlicher
und rechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen eine Wohnbebauung in derWasserschutzzone III A.
Im Plangebiet verläuft eine Gasversorgungsleitung
(ON 150) ca. 1,00 südwestlich des
Grundstücks von Herrn Dr. Hee in der Straßenverkehrsfläche.
Diese Leitung wird durch die
Planung nicht gefährdet. Die geplanten Einfamilienhäuser können von dieser Leitung mit
Gas versorgt werden.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
wurde die Verkehrserschließung
u. a. mit dem
Rhein-Erft-Kreis als Straßenbaulastträger
der K 46 (Goldenbergstraße ) abgestimmt. Die
Einmündung in die K 46 ist demnach ausreichend dimensioniert (geplanter Kurvenradius:
8,00 m). Die geplante Erschließungsstraße
ist mit einer Gesamtbreite von 7,00 m durchgängig in einer Breite von 4,75 m befahrbar. Zusätzlich wird ein 1,50 m tiefer Bereich der
Vorgärten von jeglicher Bebauung freigehalten, so dass auch für Landmaschinen und
Kranfahrzeuge ausreichend Lichtraumprofil vorhanden ist. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens im Einmündungsbereich
der K 46 und auf der geplanten Erschließungsstraße ist daher insgesamt nicht mit Verkehrsproblemen
zu rechnen.
Die Erschließungskosten
sind Gegenstand des Durchführungsvertrages;
der Vorhabenträger verpflichtet sich darin zur Übernahme der Erschließungskosten.
Zu II.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 09.12.2003 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Erftstadt-Kierdorf,
Wiesenstraße beschlossen. Die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 19.12.2003 bis 13.02.2004 und die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.09.2004 bis einschließlich 07.10.2004. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom
20.01.2005 bis einschließlich 19.02.2005 statt.
Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr der Vorhaben- und Erschließungsplan, Erftstadt-Kierdorf, Wiesenstraße als Satzung beschlossen werden.
P:\SZ\VORLAGENIV6100025-061.DOC
- 4 -
Während des Planverfahrens hat durch Eigentumsübertragung der entsprechenden
Grundstücke ein Wechsel des Vorhabenträgers stattgefunden. DieserWechsel bedarf der
Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn Tatsachen
die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes innerhalb der vorgegebnen Frist gefährdet ist. Da diese Annahme nicht unterstellt
werde kann, sollte dem Vorhabenträgerwechsel zugestimmt werden.
Der bis zum Satzungsbeschluss vorliegende Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Erftstadt und dem Vorhabenträger I Grundstückseigentümer bestimmt im Wesentlichen die
Pflicht des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten
Frist und zur Tragung der Erschließungskosten.
•
Bestandteil des Durchführungsvertrages ist weiterhin die Ausgleichsverpflichtung der
Vorhabenträger und deren Sicherstellung .
Anlagen
•
P:ISZIVORLAGENIV6100025-061.DOC
.,
Ihr Erdgas.
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Ertt- Postfach 12 22 • 50329 Harth
L
Ihr Ansprechpartner
Michael Kordt
Planung
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Umwelt- und Planungsamt
Frau Meyer
Postfach 2565
1if
02233 7909-74
~
02233 790938-013
Q
michael.kordt@gvg.de
50359 Erftstadt
17.Januar2005
I
Vorhaben- und Erschließungsplan.Nr.
137, Erftstadt-Kierdorf,
Ihr Schreiben vom 10.01.2005 - Z 61 21-20/137
Wiesenstraße;
Sehr geehrte Frau Meyer,
Bezug nehmend auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder
eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben
genannten Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten
umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können.
Wir bitten Sie, die aus dem beiliegenden Übersichtsplan
Bebauungsplan zu berücksichtigen.
'j.
Bereich jederzeit mit der
ersichtliche Erdgasleitung im
LU
Freundliche Grüße
~"-'
GVG Rhein-Erft
;.~~.~·4.?
! ,~
q~l'I
~w
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U
L
Anlage:
Übersichtsplan
M 1:5000
,.
rgungsgese!lschafl mbH Rhein-Erft
anck-Straße 11 - 50354 Hürth
22337909-0
fG;: 02233 790938-000
E-Mail: inlo@gvg.de . www.gvg.de
Bankverbindung: Kreissporkasse Köln
BLZ 370 502 99 - Konto Nr. 387 68
Handelsregister: AG Köln HRB 43268
Steuer-Nr.224/5716/0258
USt-ldent-Nr. DE 123494611
Vorsitzender des Aujsichtsrctes:
Dipl-Ing. Helmut Haumann
Geschö/tstührung:
Dtpl.iKlm., Oipl.-Finanzwirj Christian Metze
Dipl.-Ing., Oipl.-Wir1.-lng. Frank Rötteer
Partner der
GE'NR.hej t1 E nB ff; ie
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ERFTSTADT
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-BLATT
SCHNITT
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Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung DUsseldorf Postfach 30 08 65 40408 DUsseldorf
Dienstgebäude
Gaedestraße 7, 50968 Köln
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Postfach 2565
50359
Erftstadt
,
Durchwahl:
(0221) 229 - 2595
Telefax:
Auskunft erteilt:
Herr Bauer
Köln,
20.01. 2005
22.5 -
20.01.05
6121-201137
(0221) 229 - 2599
Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben)
Ihre Anfrage vom
Ihr Zeichen
NRW . Rheinland
AußensteIle Köln
BM 19/ 2005
Kampfmittelbeseitigung
hier:
Vorhaben und Erschließungsplan Nr. 137 - Erftstadt Kierdorf
Bezug:
~
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der in Rede stehenden Maßnahme verweise ich auf meine Stellungsnahme vom
Az.:22.s
8M 15/04
29.01. 2004
an der sich inhaltlich nichts geändert hat
Mit freundliehen Grüßen
Im Aufuag
vJ~...P_~~'-
Bauer
Telefon (Zentral) (0211) 475-0
Zu erreichen mit:
Zahlungen an: Landeskasse Dusseldorf
Telefax (Zentral) (0211) 475-2671
OB bis Köln Hbf
Klo. Nr.: 4 100012
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
KVB Buslinie 132
!BAN:
DE41300500000004100012
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf:nrw.de
bis Gaedestraße
BIC:
WELADEDD
BLZ: 30050000
WestLB AG
~.q~
(5"
Straßen.Nr,~W.
tondesbetrteb
Lllrn:!eMJelIieto St:a&!IN<!
"'~lass.mg
Nordrhetn-vvesttolen
Niederlassung Euskirchen
:J"rdrhem-W~if:ll"n
:;::'.b).j',:hen· JElkl:e-r Ri(\g im - ;,),'
Srrcßenbcu
~'llt7!" Eus,:ut'h";1
per Fax (022 35) 409-542
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Postfach 2565
50359 Erftstadt
Kontakt:
Herr Friesen
Telefon:
02251-796-189
Fax:
022'1-796-222
F-M:til:
jtlergen.fri~@~asse-n.nrv.'.d.:-
Zeichen:
2.10.07.20
(Bei Antworten bitte angehen.)
17.01.2003
Vorhaben- und Erschließungspian
Nr. 137, Erftstadt-Kierdorf.
Wiesenstraße
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleilplanvecfahren gem. § 3 (2) BauGB
Ihr Schreiben vom 10.01.2005. Az.: 61 21-20/137
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung
keine Bedenken.
Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prütt, ob Schutzmaßr.ahmen gegen
den tärm durch Verkehr auf der L 495 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt.
Mit freundliehen Grüßen
Im Auftrag
Bt:tric:b~sit.L Od:;c:nkin;hC:::l'
Telefee. 020913808·(
!""~',';ocb 10 165:
. 4:5816 G~!'X:nJ.,.iJdlC:l1·
Internet: erassen.nrw.öe : E·\hiL kontfl1<Y?il~tr,l:;<;t:n.nr-.v.ae
."lolkherRing 101 - ]03' 53879 Euskirchen
Telefon: 0:22S1/796Q
,.
t
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung , 50606 Köln
70
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Auskunft erteilt:
Herr Bens
65
63
1?1t~~~~6ZJ1 51
~\A
VI
Zimmer:
369
Durchwahl: (0221) 147 - 3860
(0221) 147 - 3869
Telefax:
Aktenzeichen:
(bei Antwort bitte angeben)
22.S-BM
Datum:
15/04
05. 02 .2004
Kampfmitte1beseitigung;ns
hier:
Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 137,
Wiesenstraße, Erftstadt-Kierdorf
Bezug:
Ihre Anfrage vom 19.12.04, Az.: 61 21-20/137
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Ihre Anfrage
zur Kampfmittelbelastung
des o.g. Plangebietes
ergab nach Auswertung
der mir vorliegenden
auf das Vorhandensein
von Bombenb1indgängern/Kampfmitte1n,
~
• ,
der Bereich
im ehemaligen
Luftbilder
stehenden
da
Bombenabwurfgebiet/Kampfgebiet
liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zurzeit
die in Rede
Hinweise
nicht möglich,
Flächen eine Kampfmittelfreiheit
für
zu
bescheinigen.
Zwecks Kampfmittelüberprüfung
der in Rede
Hierfür
stehenden Maßnahme
bitte
bitte
ich bei Konkretisierung
um erneute
ich für die zu bebauenden
Beteiligung.
Flächen
folgendes
zu
veranlassen:
1/2
Sprechzeiten:
persönlich:
donnerstags von 8:30 - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
telefonisch: montags - donnerstags von 8:30 - 17:00 Uhr,
freitags von 8:30 - 15:30 Uhr
Telefon:
Zu erreichen mit:
E-Mail:
(0221) 147-0
poststelle@bezreg-koeln.nrw_de
Internet:
hUp:/lwww.bezreg-koeln.nrw.de
DB bis Köln Hbf
V-Bahn Linien
X.400
C=de; A=dbp; P=dvs-nrw;
3,4,5,12.14,16,18
0= bezreg-koeln;
bis Appellhofplatz
S e postatelle;
Übenveisungen an RHK Köln:
WestLB. Girozentrale Köln
BLZ 370 500 00
Kontonwnmer 965 60
..
f
- 2 -
Vorlage
der Betretungserlaubnis
Freistellung
Bereitstellung
der Fläche
von Versorgungsleitungsplänen
Sobald die o.a. Unterlagen
geschaffen
(Bebauung/Bewuchs)
vorliegen
bzw. die Voraussetzungen
sind, kann mit der Kampfmittelräumung
begonnen
werden.
Mit freundlichen
A;~
Grüßen
(Bens)
2/2
Erft
Bereich Abwassertechnik
•
== Verband
_
Wasserwirtschaft
für unsere Region.
Erftverband I Postfach 1320 I 50103 Bergheim
Abteilung
Ihr Ansprechpartner
Durchwahl
Stadtverwaltung Erftstadt
Postfach 2565
Telefax
]~~MQ'=-4"TIÜOiS5r.;'Qi",;4iT<8;:;2C"7""B"'I:-o-_,unser Zeichen
, 10
50359 Erftstadt
•
I)
,f 14
O·;.~;;e;~~.~er.
0 St~dl
ErflSI.1jd·~' -=-I-'-".J
E·Maii
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f
T:..J ~r.gangBQro 80rgermeiSfer
1 '.'.'
40
43
44
50
51
Erftverband
Paffendorfer
Bergheim, 28. Januar 2005
Offenlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 137
"Erftstadt-Kierdorf, Wiesenstraße"
---- Anlage: 1 Lageplan
Ihr Schreiben vom: 10,01.2005, Ihr Zeichen: 61 21-20/137
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur
•
~
A1 Technische Dienste
Frau Szymanski
(02271) 88-13 24
(02271) 88-19 10
szy/A.1-40801 b
bauleitplanung
@erftverband.de
0,
g, Maßnahme nimmt der Erftverband wie folgt Stellung:
Das Überschwemmungsgebiet
eines HQ1QOgrenzt unmittelbar an das
beplante Grundstück (s. beil. Lageplan). Damit ist bei einem noch selteneren Ereignis von Schäden an der Bebauung auszugehen. Hier gilt es
im Rahmen der erweiterten Bauvorsorge mögliche Schäden zu reduzieren.
Dazu kann u. a. die Anhebung des Erdgeschossfußbodenniveaus
über
Gelände helfen wie auch die Vermeidung von Keller-Lichtschächten oder
-zugängen in Geländemulden.
Weg 42
50126 Berqheim
Fon (02271) 88·0
Fax (02271)881210
www.erftverband.de
Commerzbank Bergheim
Konto 390 400 000
BlZ 370 400 44
Kreissparkasse Köln
Konto 142005895
BlZ 37050299
Deutsche Bank AG Bergheim
Konto 4 710 000
BlZ 370 700 60
Volksbank Erft eG
Konto 1 001 098019
BLZ 370 692 52
Mit freundlichen Grüßen
orbert
Bereichs
Vorsitzender des
Verbandsrats:
Clemens Pick, Mdl
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
- - - · ~ - -ComDeutsche Telekom AG, T-Com
TI NL West, PTI 22, Postlach to
to
42,50450
Köln.
Stadt Erftstadt
Planungsamt
Postfach 2565
50359 Erftstadt
Ihre Referenzen
Unser Zeichen
Durchwahl
Datum
Betrifft
61 21-20/137
PTI 22 Köln, Ref. PPB L
0221/575-18130
l7. Jan. 2005
Bebauungsplan Nr. J37~ Erftstadthier: Stellungnahme
Sehr geehrte
Kierdorf,
Wiesenstraße,
Damen und Herren,
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
jedoch auf folgendes hin:
Wir weisen
Zur fernmeldetechnischen
Versorgung des Planbereiches
die Verlegung zusätzlicher TelekoR~unikationsanlagen
erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits
ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden.
ist
Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit
Telekommunikationsanschlüssen
unter Berücksichtigung
einer
sinnvollen Koordination mit dem Straßenbau und den
Baumaßnahmen der anderen Leistungsträger bitten wir, dass
Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen
im.Planbereich
der Deutschen Telekom AG, T-Com, TI NL West, PTI 22,
Postfach 10 10 42 ,50450 Köln, so früh wie möglich
mitgeteilt werden.
Mit freundlichen
i. A.
c;;tf"
Grüßen
Johann Stärk
.
8
~
Hausanschrift
Postanschrift
Telekontakte
Konten
Aufsichtsrat
Vorstand
Handelsregister
Deutsche Telekom AG
T-Com. Technische Infrastruktur Niederlassung West, Karl-Lange-Straße
29, 44791 Bochum
Postfach 10 10 42,50450
Köln, Besucheradresse: Innere Kanaistraße 98, 50672 Köln
Telefon .49234505-0,
Telefax +49 234 505-4110, Internet www.t-com.de
Postbank Saarbrücken (BLZ 590 IOD 66), Kto.-Nr. 166078-666
Dr. Klaus Zumwinkel (Vorsitzender)
Kai-Uwe Ricke (Vorsitzender), Dr. Karl-Gerhard Eick (stellvertretender Vorsitzender),
Thomas Holtrop, Dr. Heinz Klinkhammer, Rene übermann, Konrad F Reiss
Amtsgericht Bann HRB 6794, Sitz der Gesellschaft Bann, USt-ldNr. DE 123475223
Zertifiziert
nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001
16/02 2005 16:42 FAX 02271832344
RBEIN-ERFT-KREIS
AMT 61
1iZI001
DerLandrat
Amt für Krei.planung
Der Landrat
Rh~in~Erft·Kreis·
und Naturschutz
50124 Bergbetm
Stadt Erftstadt
Datum
LBM+~~I'2~-L~? I 8'
!
50359 Erftstadt
'r·
., :-'!;1':11(rlts1adt
'P" 'l,;r9~'",",ci$tor
",
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_
1 7. Fm 2005
J,;
'--i
70
16,o~,2005
-
Mein Zeichen
65
6'.34'.05.03
63
I--20 , ...
61
I cmgar'l SGro Bürg~rmeis:e(
11 I 32
4.1 . 44
50 51
Herr Weber
140T
•
ert:~iIt
Auskunft
ZimmerN'J'.
3·4
Telefon
Ol:l71 83~4213
Vorhaben- und ErschließuTl9splaTll37
Fax
Öffentliche Auslegung
02271 83-234<1
Ihr Schreiben vom 10.01.05 - 6121-:10/137
E·M~i1
manfred.kohlmann@rhein-eITt-
kteis.de
Gegen den Bebauungsplan
von Naturschutz
und
bestehen
erbebtehe
Lanschaftspflege
nicht
Bedenken, da die Belange
ausreichend
berücksichtigt
werden.
Um eine Abgrenzung
des Saugebietes
gegenüber
dem landschaftsschutz-
gebiet sicherzustellen, ist eine ausreichend breite ortsrandeinqrünunq
forderlich.
Der Bebauungsplan
sieht eine 3 m breite
kleinen Gartenqrundstücken
Eingrünung
vor. Die nicht überbaubaren
er-
auf den
Grundstücksflä-
chen weisen nur Tiefen von 8 m bis n m auf, auf denen noch Nebenanlagen,
•
wie Wintergärten
zulässig sind. Die nicht befestigte
mit nUT noch Terrassengröße.
Gehölzstreifen
abzutrennen
unverhältnismäßig
Von dieser Fläche noch einen freiwachsenden
ist realitätsfern.
klein wird. Außerdem
eine so nahe an den Gebäuden
der Grundstücke
Freifläche erreicht so-
da die verfügbare
würden
die Wohnhäuser
gelegene Gehölzpflanzung
unverhältnismäßig
beschattet.
Fläche dann
durch
auf der Südseite
Die Umsetzung
Hausadresse
W1l1y-Brandt.Pl:..tz ,
50126 Bergheim
Telefon 02271
sa-c
Fax 0227' 83-2300
Internet
www:rh@in·e1ft·kreis,d~
info@rhein-erft-krei:!i.de
Postadreul!:
50124 8!tghl!:im
Öffnungszeitt!!TI
Montag bis Freitag
"rerrninabsprache
dieser Fest-
setzung ist daher nicht praktikabel.
Auf den verbleibenden
schlagswasser
ist zu berücksichtigen,
festgesetzten
Gartenflächen
soll auch das anfallende
Nieder-
versickert werden. Bei der Auswahl der Versickerungsflächen
das das VersicKern des Niederschlagswa5sers
Pflanzflächen
für Bäume und Sträu,her
Daher ist auch die Umsetzung
auf den
nicht zulässig
ist.
dieser Festsetzung nicht praktikabel.
BankveTbtndungen
Postbank Köln (BlZ 370 too 50)
Konto: 10
8sa SOS
Kreissparkasse Köln (BU 370 502 99)
Zur Umsetzung
des verbleibenden
aber eine transparente
flächen erforderlich.
Beschreibung
Kompensationsbedarfs
und nachvollziehbare
Dies bedeutet
der Maßnahme
gen muss Art der Maßnahme.
Darstellung
in der Erftaue ist
DOl 2.00
der Ökokonten-
neben der Festlegung
der Größe eine
und eine Flächenzuordnung.
Einzelfallb ez o-
Größe, genaue
Kontorua
lage und Umsetzungszeit-
punkt dargestellt werden (s.a, OVG Koblenz. vom '3.06.2002, 1 C 11 646/01).
Die Angaben müssen auch den Vorgaben des § 6 (8) lG zur Führung des
Öffentl.
Vemeh1'5mlttel
zum Krei:i;h,,1,I.$:
Bahn: BeTgheim und Ztevench
äushaltestellen.
Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - Weitere Infos:
www.revg.deodero22341&06-0
16/02
RHEIN-ERFT-KREIS
2005 16:42 FAX 02271832344
I4i 002
AMT 61
Sene:z von
Ausgleichsflächenkatasters
gerecht
werden.
Gern. § 6 (8) LG sind alle Flä-
chen. für die Ausgleichs- und Ersatzrnaßnahmen
der Unteren Landschaftsbehörde
des Ausgleichsflächenkatasters
werden.
von
Behörde für die Führung
in ein VerzeichniS einzutragen.
Eintragung ist die Darstellung
bung der Ersatzmaßllahme
festgesetzt
als zuständiger
Für diese
der Fläche in einer Karte sowie die Beschrei-
erforderlich.
Daher rege ich an:
1.
Die Anrechnung
der Versickerung
Eingriffs-jAusgleichsbilanzierung
bilanzierung
2.
•
ist entsprechend
Die Umgrenzung
Eingrünung
auf 30 % des Baufeldes
entfällt.
zu korriqieren,
von Flächen zum Anpflanzen
des Plangebietes
der südlichen angrenzenden
sowohl gegenüber
in der
Die Eingrifs-/Ausgleiohs-
außerhalb
von Sträuchern
der Gartenflächen
Ackerfläche festzusetzen.
den PTivatgärten
zur
ist auf
Die Fläche ist
als auch gegen Überpflügen
durch landwirtschaftliche
Bewirtschaftung
dauerhaft zu sichern.
Diese Festsetzung ist geeignet, die Abgrenzung des Saugebietes gegenüber dem landschaftsschutzgebiet
3.
Darstellung
und
Beschreibung
der Ersatzfläche
folgenden Angaben: Darstellung
Maßnahmen)
in einer
Benennung
des Zeitpunktes
mit mindestens
der Kompensationsfläche
Karte, Beschreibung
ökologischen Aufwertung.
bzw. Benennung
sicherzustellen.
(und der
der Maßnahmen
zur
des Realisierungszeitpunktes
der sehen durchgeführten
Maß-
nahmen.
Die in der Begründung
serbeseitigung
enthaltenen
sowohl der geplanten
der privaten Baugrundstücke
lWG. Ausnahmetatestände
entspricht
dung entsprechend
im Auftrag
~
Weber
öffentlichen
zur NiederschlagswasVerkehrsfläche
nicht den Bestimmungen
bzw. Abweichungen
wurden bisher weder beschrieben
•
Ausführungen
von diesen Bestimmungen
noch begründet.
zu ändern bzw. zu ergänzen.
als auch
des § 5' a
ich rege an, die Begrün-
2
Erftstadt, 14.02.2005
Dr. Lothar Hee
Goldenbergstr. 50
50374 Erftstadt
BM
Stadt Erftstadt
Umwelt- u. Planungsamt
z. Hd. Herrn Lippik
Holzdamm 10
4·105
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82
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"':;a..~g 8';"(; 3~·;~rr"e.i~:!'
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•
4.+ ' SC
21
50374 Erftstadt
Betreff: Einspruch gegen YEP 137
•
Sehr geehrter Herr Lippik,
zu dem Bebauungsplan YEP Nr. 137 Wiesenstraße in Kierdorf möchte ich Einspruch
einlegen.
Begründung:
Vorletztes Jahr wurde mir ein benachbartes Grundstück zum Kauf angeboten. Meine Anfrage
bei der Stadt Erftstadt, ob das Gebiet einmal Baugebiet werden könnte, wurde verneint und
dazu folgende Argumente angeführt:
1. Der Abwasserkanal käme in diesem Bereich zu tief für einen Anschluß an das Netz.
2. Es beginnt hier das Wasserschutzgebiet.
3. Die Haupterdgasleitung durchzieht den Weg und Flurstücke. Eine notwendige
Verlegung weiterer Leitungen unmittelbar neben dieser Gasleitung sei problematisch
und kaum denkbar.
4. Die Zufahrtstraße sei zu schmal für normalen Anliegerverkehr, geschweige denn für
Parkmöglichkeiten oder Be-lEntladungen. Da die anschließenden landwirtschaftlichen
Flächen nur über diesen Weg erreichbar sind, hätten große Fahrzeuge wie
Mähdrescher etc. nicht mehr genügend Platz. Zudem herrscht reger Fahrradverkehr,
der berücksichtigt werden muss.
haben die überlangen KnÜlfäJrrz~"-eu-g-e-e-rho-e--cb"7li~co-he-Pr=-o"'-b"'-lem-e-I-n-"-it~d""er-Z=---ufa~h
W=-Cö-rt=li~ch"":--
•
"Solange es Fa. Niederhaus gibt, wird dort nirgends gebaut",
Um so mehr erstaunt mich die rasehe gegenteilige Entscheidung, dass noch diesen Monat dort
gebaut werden soll (It. Bauschild vor Ort). Nach Auskunft des Planungsamtes droht mir als
Anlieger (eines voll erschlossenen Grundstücks!) nun auch noch, dass ich möglicherweise
anfallende Straßenanliegerkosten tragen muss, ohne geringsten Nutzen zu haben, im
Gegenteil eine verminderte Wohnqualität hinnehmen müßte. Das kann und werde ich auf
keinen Fall hinnehmen.
.t
rll('rr
fr
Grüßen
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thar Hee
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