Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Geplante Änderung der Straßenreinigungssatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
327 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Geplante Änderung der Straßenreinigungssatzung) Beschlussvorlage (Geplante Änderung der Straßenreinigungssatzung) Beschlussvorlage (Geplante Änderung der Straßenreinigungssatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 327 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: öffentlich V 8/ Amt: 0333 - 65- An den BeschIAusf.: Rat Datum: 28.01.2005 - 65- der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung an den • Werksausschuss Betrifft: Straßen Geplante Änderung der Straßenreinigungssatzung Finanzielle Auswirkungen: [RJ Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.01.2005 • Beschlussentwurf: Aufgrund der derzeit unklaren Rechtslage bei der Straßenreinigungssatzung Bürgerbefragung zum Thema Straßenreinigung zurzeit nicht empfohlen. wird eine Begründung: Nach einem Urteil des OVG Münster vom 27.05.2003 wurde ein Festsetzungsbescheid einer Großstadt in NRW über Straßenreinigungsgebühren wegen mangelnder Vorteilsgerechtigkeit aufgehoben. Dieses Urteil führt zu einer Reihe von gnundsätzlichen Fragen bei der Organisation des Winterdienstes. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt sieht eine einheitliche Gebühr für Reinigung und Winterdienst vor. Die Reinigung erfolgt im Wesentlichen einmal wöchentlich, bezüglich des Winterdienstes gibt es Straßen, in denen ein regelmäßiger Winterdienst auf Grundlage von Räum- und Streuplänen stattfindet. Daneben gibt es Straßen, in denen nur dann Winterdienst erfolgt, wenn die Straßen oberer Priorität entsprechend behandelt worden sind und soweit dann noch Bedarf für eine Winterwartung besteht. P:lszIVORLAGE N\v6520015-028.doc - 2 - In diesen Fällen ist eine einheitliche Winterdienstgebühr nicht vorteilsgerecht und damit unzulässig. Die Auswirkungen des Urteils sind in der auch in Erftstadt verwendeten Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW bisher nicht berücksichtigt. Nach Auskunft der Rechtsabteilung ist mit einer Überarbeitung durch den Städte- und Gemeindebund kurzfristig nicht zu rechnen. Bei einer möglichen Übertragung der Reinigungspflicht in Anliegerstraßen auf den Grundstückseigentümer ist von einer deutlichen Verschiebung der Gebührenbelastung auszugehen. Die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst für die Anlieger von Hauptverkehrsstraßen würden sich, vorbehaltlich einer genauen Kalkulation, voraussichtlich um 140 % erhöhen . • • P:\SZ\VORLAGEN\V6520015-028.DOC Page 1] -~_ « o cr Paul Boecking > Thanner, Alcis 4.2.05 12.43 Uhr Vorlage V 081 0334 zum Wa Str., Änderung der Friedhofsgebührensatzung Von: An: Datum: Betreff: Hallo Herr Thanner, -1- möchte die Vorlage zur Änderung der Friedhofgebührensatzung vorlegen. Y nun doch nicht dem Wa Str.IRat Bitte lassen Sie die Vo age V 081 0334 nicht drucken bzw. verschicken. ,? cJ5 Paul Böcking • • .y' /" VSj0331