Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:
öffentlich
V
8/
Amt:
0333
- 65-
An den
BeschIAusf.:
Rat
Datum: 28.01.2005
- 65-
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung an den
•
Werksausschuss
Betrifft:
Straßen
Geplante Änderung
der Straßenreinigungssatzung
Finanzielle
Auswirkungen:
[RJ
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.01.2005
•
Beschlussentwurf:
Aufgrund der derzeit unklaren Rechtslage bei der Straßenreinigungssatzung
Bürgerbefragung zum Thema Straßenreinigung zurzeit nicht empfohlen.
wird eine
Begründung:
Nach einem Urteil des OVG Münster vom 27.05.2003 wurde ein Festsetzungsbescheid
einer Großstadt in NRW über Straßenreinigungsgebühren
wegen mangelnder
Vorteilsgerechtigkeit aufgehoben.
Dieses Urteil führt zu einer Reihe von gnundsätzlichen Fragen bei der Organisation des
Winterdienstes.
Die Straßenreinigungssatzung
der Stadt Erftstadt sieht eine einheitliche Gebühr für
Reinigung und Winterdienst vor. Die Reinigung erfolgt im Wesentlichen einmal
wöchentlich, bezüglich des Winterdienstes gibt es Straßen, in denen ein regelmäßiger
Winterdienst auf Grundlage von Räum- und Streuplänen stattfindet. Daneben gibt es
Straßen, in denen nur dann Winterdienst erfolgt, wenn die Straßen oberer Priorität
entsprechend behandelt worden sind und soweit dann noch Bedarf für eine
Winterwartung besteht.
P:lszIVORLAGE N\v6520015-028.doc
- 2
-
In diesen Fällen ist eine einheitliche Winterdienstgebühr nicht vorteilsgerecht und damit
unzulässig. Die Auswirkungen des Urteils sind in der auch in Erftstadt verwendeten
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW bisher nicht berücksichtigt.
Nach Auskunft der Rechtsabteilung ist mit einer Überarbeitung durch den Städte- und
Gemeindebund kurzfristig nicht zu rechnen.
Bei einer möglichen Übertragung der Reinigungspflicht in Anliegerstraßen auf den
Grundstückseigentümer ist von einer deutlichen Verschiebung der Gebührenbelastung
auszugehen. Die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst für die Anlieger von
Hauptverkehrsstraßen
würden sich, vorbehaltlich
einer genauen
Kalkulation,
voraussichtlich um 140 % erhöhen .
•
•
P:\SZ\VORLAGEN\V6520015-028.DOC
Page 1]
-~_ « o cr
Paul Boecking
>
Thanner, Alcis
4.2.05 12.43 Uhr
Vorlage V 081 0334 zum Wa Str., Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Von:
An:
Datum:
Betreff:
Hallo Herr Thanner,
-1- möchte die Vorlage zur Änderung der Friedhofgebührensatzung
vorlegen.
Y
nun doch nicht dem Wa Str.IRat
Bitte lassen Sie die Vo age V 081 0334 nicht drucken bzw. verschicken.
,? cJ5
Paul Böcking
•
•
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/"
VSj0331