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Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau der Offenen Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 18:45
Aktualisiert
28.11.14, 18:45
Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau der Offenen Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau der Offenen Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau der Offenen Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau der Offenen Ganztagsschule)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 536/2014 Erstellt am: 27.11.2014 Aktenzeichen: II/40/400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss I. 18 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 02.12.2014 X 16.12.2014 Betreff Bedarfsgerechter Ausbau der Offenen Ganztagsschule Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, Fraktionen im Rat, Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 26.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2015 26.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates sind die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2015 unter M 40090010 „Erweiterung OGS, Beschaffung von Ausstattungsgegenständen“ vorgesehen Vorlage Nr.: 536/2014 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt 1. An nachfolgenden Grundschulen wird jeweils eine neue OGS-Gruppe eingerichtet: 1.) ____________________________ und 2.) _____________________________ . 2. Die hierfür erforderlichen Sachkosten und in Abhängigkeit der Entscheidung zu 1. werden die erforderlichen Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. 3 Auf Grundlage der in den Erläuterungen dargestellten Möglichkeiten einer Nutzbarmachung von vorhandenen Räumlichkeiten inner- und außerhalb der Schulgebäude, wird die Verwaltung zur Konkretisierung folgender Möglichkeiten beauftragt. 4. Für die Einrichtung zusätzlicher OGS-Räume an der Barbaraschule wird die Verwaltung beauftragt, eine konkrete Planung unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse vorzulegen Erläuterungen zu 1. und 2. Mit Mail vom 19.11.2014 hat die Verwaltung im Nachgang zur Ausschusssitzung am 18.11.2014 bei den Grundschulen im Stadtgebiet angefragt, wo ein konkreter Bedarf für eine zusätzliche OGS-Gruppe besteht und ob die Schulleitungen Möglichkeiten zur Realisierung im Bestand sehen. Die Verwaltung hat die Rückmeldung in einer Tabelle zusammengefasst (s. Anlage). Aus dieser ergibt sich, dass zum Schuljahr 2014/2015 in der GGS Sinthern/Geyen eine zusätzliche Gruppe eingerichtet werden kann, wenn für diese das erforderliche Mobiliar und für die Küche insgesamt eine sog. Industriespülmaschine angeschafft werden kann. Die Schulleitung der GGS Richezaschule, Brauweiler teilt mit, dass eine Gruppe zusätzlich eingerichtet werden kann, wenn auch hier Mittel für die Ausstattung der Gruppe und die erforderliche Anpassung der Küche an die gestiegenen Anforderungen erfolgt. Als Raum stünde der auf dem Schulgelände stehende Pavillon grundsätzlich zur Verfügung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser grundsätzlich nutzbar ist, sich aber in einem baulich schlechten Zustand befindet, der lediglich Kleinreparaturen zur Aufrechterhaltung des Betriebs, aber keine grundlegende Sanierungsmaßnahmen empfehlen würde. Die Schulleitung der GGS Christinaschule, Stommeln teilt mit, dass über die oben bereits erwähnten Anschaffungen für Ausstattung hinaus, eine Raumnutzung innerhalb des Raumbestandes möglich sei. Hierfür ist eine anderweitige Nutzung von Räumlichkeiten gegenüber dem bisherigen Nutzungszweck erforderlich. Die Schulleitung schlägt vor, zur Realisierung der 5. OGS-Gruppe und der Dreizügigkeit den VHS-Raum und das OGS-Büro umzunutzen. Die konzeptionellen Gesamtvoraussetzungen für die EGS Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Pulheim berücksichtigend, wäre die Schulleitung bereit, beginnend ab dem Schuljahr 2015/2016 einen kompletten Teamzug zum Ganztag zu bilden, so dass in den kommenden vier Jahren – neben den additiven Klassen – entsprechende Ganztagsklassen vorhanden wären. Dies setzt aber voraus, dass bei Umsetzung zum Schuljahr 2015/2016 unmittelbar mit den Planungen zum Bau Vorlage Nr.: 536/2014 . Seite 3 / 4 eines Speisesaals und zusätzlicher Gruppenräume einzusteigen ist. Zur Realisierung dieses Vorhabens über sämtliche vier Grundschuljahrgänge, wäre die Schaffung dieser benannten Räume Grundvoraussetzung. Die Verwaltung schätzt den für die Realisierung dieser Maßnahmen entstehenden Aufwand auf ca. 13.000 € je Gruppe. Aus den übrigen Rückmeldungen der Schulleitungen ergibt sich, dass weitere Gruppen an diesen Schulen nur dann eingerichtet werden können, wenn zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen werden. zu 3. Im Anschluss an die Sitzung des BKSF am 18.11.2014 hat eine ämterübergreifende Projektgruppe getagt, um die Nutzbarmachung von Immobilien oder Liegenschaften inner- und außerhalb von Schulgebäuden für OGS-Gruppen zu prüfen. Aus den Ergebnissen der Projektgruppe und weiteren Überlegungen innerhalb der Verwaltung ergeben sich folgende Perspektiven: GGS Christinaschule, Stommeln Zur Realisierung einer durchgehenden Dreizügigkeit und Errichtung einer 5. OGS-Gruppe an der Christinaschule steht im Schulgebäude grundsätzlich Raum zur Verfügung. Dieser kann aber nicht ohne weiteres für schulische Zwecke nutzbar gemacht werden, da sich über bald 30 Jahre anderweitige Nutzungen etabliert haben. Die Verwaltung schlägt vor, in Abhängigkeit der gesprächsweise zu konkretisierenden Bedarfe, die verschiedenen Optionen zu erarbeiten, mit den jeweils dafür und evtl. dagegen sprechenden Argumenten zu versehen und dem Rat zur weiteren Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung sichert zu, dies zeitnah zu erledigen, da die Entwicklung der Christinaschule in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den, die KGS Kopfbuche, Stommeln betreffenden, Umzugsplänen nach Pulheim steht. GGS Horionschule, Sinnersdorf Die Situation der GGS Horionschule scheint auskömmlich zu sein. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf ist nicht erkennbar. GGS Sinthern/Geyen Für den Einzugsbereich Sinthern/Geyen geht die Verwaltung von einem grundsätzlichen Bedarf an Kindertagesplätzen aus. Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates bleibt die Kindertagesstättenbedarfsplanung abzuwarten. Aus dieser wird sich ergeben, ob evtl. die zwischenzeitlich von der GGS Sinthern/Geyen zu OGS-Zwecken genutzten Räumlichkeiten der sog. „Wasserburg“ wieder für Kindergartenzwecke nutzbar gemacht werden sollten. In Abhängigkeit dieser Entscheidung zur schulischen Entwicklung ist zu beraten, ob und wenn ja in welchem Umfang zusätzliche Räumlichkeiten im unmittelbaren Umfeld der Grundschule zu errichten sind. GGS Richezaschule, Brauweiler Für die GGS Richezaschule, Brauweiler steht im Raum, zunächst den Pavillon weiterhin nutzen zu können (s. o. zu 1.). Nicht außer acht gelassen werden sollte der Aspekt, dass ggfls. Räumlichkeiten der dann ehemaligen Förderschule Jahnstraße für Grundschulzwecke nutzbar gemacht werden können. Vorlage Nr.: 536/2014 . Seite 4 / 4 Die Verwaltung verweist hierzu auf die Vorlage 300/2014 „Konzeptionelle Fortsetzung der bisherigen Arbeit des Kompetenzzentrums sonderpädagogische Förderung“. Es bleibt den in dieser Vorlage beschriebenen Entwicklungen vorbehalten, ob der Standort Jahnstraße als Schulstandort und für welche Schulzwecke erhalten bleibt. GGS Wolfhelmschule, Dansweiler Für die GGS Wolfhelmschule, Dansweiler zeichnet sich als Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten die Aufstockung der bestehenden Anbauten ab. Es haben noch keine detaillierten Überlegungen stattgefunden, ob dies bautechnisch oder –planerisch überhaupt möglich ist. Die Vertiefung dieser Prüfung hinge von einer konkreten Beauftragung des Rates ab. KGS Schule am Buschweg Für die KGS am Buschweg ist als einzige Möglichkeit erkennbar, dass ein Prüfauftrag dahingehend erteilt wird, ob ein zusätzlicher Baukörper auf dem Gelände des Schulzentrums errichtet werden kann. zu 4. Für die KGS Barbaraschule, Pulheim steht als eine Möglichkeit die Nutzbarmachung der sog. „Alten Schule“ im Raum. Hier prüft die Verwaltung die Möglichkeit, weitere Verhandlungen führen zu können. Ein denkbarer Abriss des Verwaltungstraktes und Neubau neuer Räumlichkeiten an dieser Stelle erscheint wenig sinnvoll, da bei einem Neubau Abstandsflächen eingehalten werden müssten. Der für eine Bebauung zur Verfügung stehende Freiraum wäre daher sehr gering; zudem bestünde die Gefahr, dass die Schulhoffläche durch einen solchen Neubau verkleinert werden würde. Aus Sicht der Verwaltung scheint neben der Nutzbarmachung der sog. „Alten Schule“ ein Dachausbau die weitere denkbare Möglichkeit zu sein. Nach ersten Prüfungen innerhalb der Verwaltung können durch das Aufsetzen von Gauben auf den neueren Gebäudeteil des Altbaus nutzbare Flächen geschaffen werden. Bei Beauftragung ist zu konkretisieren, wie groß die nutzbaren Flächen tatsächlich sind, welche bauordnungsrechtlichen Auflagen (z.B. Schaffung von Rettungswegen) zu erfüllen sind und welcher finanzielle Aufwand letztendlich entsteht, um diese Maßnahme zu realisieren. Zur Finanzierung herangezogen werden kann dann, unter dem Vorbehaltung der Beschlussfassung im Rat, die im gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vorgesehene Bereitstellung von Mitteln zur Einrichtung zusätzlicher OGS-Räume in der Barbaraschule. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich aus der Unterbringung von OGS-Gruppenräumen im Dachgeschoss schulkonzeptionelle Schwierigkeiten aufgrund der angestrebten Etablierung rhythmisierter Ganztagsklassen (unmittelbare Nähe zwischen Klassen- und Lernzeitenraum) sowie zu den additiven Ganztagsgruppen ergeben können, wenn z. B. das Essen im Erdgeschoss in der dortigen Ausgabeküche hergerichtet, aber in den Gruppenräumen in Ermangelung einer Mensa eingenommen wird. Bei diesen Vorschlägen handelt es sich insgesamt um solche, die sich auf oder in unmittelbarer Nähe zum Schulgrundstück befinden. Die Verwaltung hat zunächst darauf verzichtet, weit entfernt zu den Schulen liegende Flächen (z. B. Grundstück Umfeld Turnhalle Steinstraße oder Sportzentrum Pulheim) zu prüfen. Der Grund ist, dass sich aus den Erörterungen zur Bedarfssituation OGS-Plätze im Frühjahr diesen Jahres ergeben hat, dass eine Nähe zwischen schulischen und außerschulisch genutzten Räumlichkeiten dringend gewünscht wird.